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1.
Erscheinungsdatum:
19.07.2017
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Flucht aus Forensik hat Konsequenzen
Flucht aus Forensik: Ministerium greift durch
Zwischenüberschrift:
Im Osnabrücker Ameos-Klinikum werden fast allen psychisch kranken Straftätern Lockerungen gewährt
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Wie
kann
es
sein,
dass
potenziell
gemeingefährliche
Patienten
in
der
Öffentlichkeit
unbeaufsichtigt
bleiben?
Nach
der
Flucht
eines
Straftäters
aus
dem
Osnabrücker
Maßregelvollzug
greift
das
Sozialministerium
durch.
Wie
kann
es
sein,
dass
eine
forensische
Klinik
potenziell
gemeingefährliche
Patienten
in
der
Öffentlichkeit
unbeaufsichtigt
lässt?
Nach
der
Flucht
eines
Straftäters
aus
dem
Osnabrücker
Maßregelvollzug
sieht
sich
das
Sozialministerium
des
Landes
zum
Handeln
gezwungen.
Osnabrück.
Der
seit
2015
im
Ameos-
Klinikum
untergebrachte,
psychisch
kranke
Mann
war
am
Donnerstagvormittag
in
der
Innenstadt
untergetaucht.
Der
30-
Jährige
nutzte
einen
Moment
der
Unachtsamkeit,
als
sich
sein
Aufpasser
während
eines
gemeinsamen
Einkaufsbummels
auf
der
Toilette
eines
Schnellimbisses
befand.
Am
Sonntag
wurde
der
wegen
Körperverletzung
und
räuberischer
Erpressung
verurteilte
Straftäter
in
Mönchengladbach
gefasst.
Dort
hatte
er
zuvor
eine
Angestellte
eines
Bekleidungsgeschäftes
bedroht
und
die
Herausgabe
von
Bargeld
verlangt.
Eine
Flucht
mit
Folgen:
Wie
das
zuständige
Sozialministerium
in
Hannover
auf
Nachfrage
unserer
Redaktion
mitteilte,
sind
bestehende
therapeutische
Lockerungen
bei
dem
entflohenen
Patienten
„
umgehend
ausgesetzt″
worden.
Inwiefern
sich
auch
der
zur
Begleitung
und
Aufsicht
eingeteilte
Klinikmitarbeiter
pflichtwidrig
verhalten
habe,
sei
offen.
„
Der
Vorfall
wird
selbstverständlich
analysiert,
um
mögliche
Fehler
zu
vermeiden″,
sagte
Sprecherin
Naila
Eid.
Der
Straftäter
hatte
den
Angaben
zufolge
bis
zum
Zeitpunkt
seiner
Flucht
seit
gut
einem
halben
Jahr
den
Lockerungsstatus
„
Gruppenausgang
1:
4″
erreicht.
Heißt:
Zusammen
mit
einer
Pflegekraft
und
drei
weiteren
Patienten
durfte
er
–
wie
am
13.
Juli
–
vorübergehend
das
Krankenhaus
am
Sonnenhügel
verlassen.
Ende
des
Sommers
hätte
für
den
30-
Jährigen
dann
der
unbegleitete
Einzelausgang
beantragt
werden
sollen.
Doch
daraus
wird
nichts
mehr.
„
Bei
Verstößen
gegen
Lockerungsauflagen
werden
die
gewährten
Lockerungsstufen
zurückgefahren″,
erklärte
Eid.
Und
neue
Erleichterungen
durchzusetzen
scheint
schwierig.
Denn
im
vorliegenden
Fall
soll
künftig
auch
das
im
Frühjahr
neu
eingerichtete
juristische
Kompetenzzentrum
mitentscheiden.
Es
ist
zuständig
für
alle
zehn
niedersächsischen
Maßregelvollzugsanstalten
mit
ihren
etwa
1250
Patienten
und
prüft
Lockerungen
wie
unbegleiteten
Ausgang
mit
Blick
auf
die
öffentliche
Sicherheit
–
vor
allem
im
Fall
von
Schwerstkriminellen
und
Sexualstraftätern.
Auch
wenn
der
entflohene
Patient
aus
Osnabrück
nicht
in
diese
Kategorie
fällt:
Das
Kompetenzzentrum
werde
bei
ihm
genau
hinsehen
und
seinen
„
erstmals
aufgetretenen
Verstoß
gegen
das
vorgegebene
Verhalten
im
Rahmen
der
Lockerung
ins
Votum
einbeziehen″.
Ein
gestuftes
Lockerungskonzept,
wie
es
von
rechtlicher
Seite
gefordert
werde,
müsse
laut
Ministerium
darauf
abzielen,
„
die
Patienten
so
auf
mögliche
Konfliktsituationen
außerhalb
eines
geregelten
stationären
Rahmens
vorzubereiten,
dass
nach
der
Entlassung
die
Rückfallgefahr
minimiert
wird″.
In
einem
besonders
hohen
Maß
gelinge
dies
in
aller
Regel
bei
Patienten
wie
im
vorliegenden
Fall,
die
nach
Paragraf
63
Strafgesetzbuch
im
Maßregelvollzug
untergebracht
sind.
Psychisch
kranke
Straftäter
also,
die
von
einem
Gericht
mindestens
als
potenziell
gemeingefährlich
eingestuft
wurden
und
die
zugleich
als
schuldunfähig
oder
vermindert
schuldfähig
gelten.
Und
wie
verhält
es
sich
im
Ameos
Osnabrück?
Fünf
von
rund
80
Patienten
verfügen
den
Angaben
zufolge
aktuell
über
keinerlei
Lockerungsstatus.
„
Bei
allen
anderen
sind
Lockerungen
unterschiedlichen
Ausmaßes
vorgesehen″,
teilte
Eid
mit.
Das
Spektrum
reiche
von
strikt
kontrollierten
Ausführungen
im
Klinikgelände
über
1:
1
begleitete
Ausführungen
außerhalb
des
Klinikgeländes,
begleitete
Ausgänge
und
Gruppenausführungen
sowie
unbegleitete,
zeitlich
eng
befristete
Einzelausgänge
bis
hin
zu
Beurlaubungen.
Kommentar
Vertrauen
Keine
Frage:
Dass
ein
potenziell
gefährlicher,
psychisch
kranker
Straftäter
auf
Ausgang
aus
dem
Osnabrücker
Maßregelvollzug
entkommen
kann,
weil
sein
Aufpasser
mal
muss
und
dabei
gleich
vier
Patienten
allein
lässt,
ist
eine
heftige
Panne.
Reines
Glück,
dass
dadurch
niemand
ernsthaft
zu
Schaden
kam.
Falsch
wäre
es
jedoch,
deswegen
grundsätzlich
an
der
Notwendigkeit
von
therapeutischen
Lockerungen
zu
zweifeln.
Ziel
des
Maßregelvollzugs
ist
es,
den
Patienten
zunehmend
Eigenverantwortung
zu
übertragen,
damit
sie
nach
der
Entlassung
in
der
Lage
sind,
verantwortungsvoll
zu
handeln.
Das
Ausmaß
der
Beaufsichtigung
muss
also
–
schrittweise
und
auf
den
Einzelfall
bezogen
–
zurückgefahren
werden,
soweit
sich
der
Patient
als
kooperativ
und
zuverlässig
erwiesen
hat.
Die
Begleitung
hat
dann
zunehmend
die
Aufgabe,
den
Patienten
in
Situationen,
die
sie
überfordern
könnten,
Hilfestellung
zu
bieten.
Zugleich
verliert
die
reine
Kontrollfunktion
an
Bedeutung.
Im
vorliegenden
Fall
wurde
dem
Patienten
wohl
zu
stark
vertraut.
Ein
Fehler,
aus
dem
alle
lernen
müssen.
Bildtext:
Nach
der
Flucht
eines
Patienten
aus
dem
Maßregelvollzug
im
Osnabrücker
Ameos-
Klinikum
sieht
sich
das
Sozialministerium
zum
Handeln
gezwungen.
Foto:
Michael
Gründel
Autor:
sst