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1.
Erscheinungsdatum:
04.07.2017
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Schrott wird selten abgegeben
Zwischenüberschrift:
Rückgabe-Recht für Elektrogeräte bislang ein Flop
Artikel:
Originaltext:
Berlin.
Ein
knappes
Jahr
nach
der
Einführung
der
Rücknahme-
Pflicht
für
Elektroschrott
ziehen
Verbraucherschützer,
Deutsche
Umwelthilfe
und
Branchenverbände
eine
durchwachsene
Bilanz.
„
Die
Nachfrage
ist
gering
bis
nicht
existent″,
sagte
der
Präsident
des
Bundesverbands
Onlinehandel
(BVOH)
,
Oliver
Prothmann.
Ähnlich
äußerte
sich
der
Bundesverband
Technik
des
Einzelhandels
(BVT)
: „
Kleine
Elektrogeräte
werden
weiterhin
nur
wenige
im
Handel
abgegeben.″
Auch
Händler,
die
extra
auffällige
Rücknahmetheken
eingerichtet
haben,
würden
bis
heute
kaum
Rückläufe
registrieren.
Seit
1.
Juni
dieses
Jahres
droht
Händlern
ein
Bußgeld
von
bis
zu
100
000
Euro,
wenn
sie
Elektrogeräte
nicht
zurücknehmen.
Verbraucher-
wie
Umweltschützer
monieren,
dass
Händler
zu
wenig
über
die
Rückgabe-
Möglichkeit
informieren.
„
Verbraucher
nehmen
nur
das
in
Anspruch,
von
dem
sie
wissen″,
sagte
Thomas
Fischer
von
der
Deutschen
Umwelthilfe.
Händler
würden
oft
nicht
oder
nur
versteckt
darauf
hinweisen.
Verbraucher
dürfen
seit
Ende
Juli
2016
ihre
ausgedienten
Elektrogeräte
beim
Händler
abgeben
–
vorausgesetzt,
das
Geschäft
hat
400
Quadratmeter
Verkaufsfläche
für
Elektrogeräte.
Nach
dem
Gesetz
müssen
Geräte
mit
einer
Kantenlänge
bis
25
Zentimeter
ohne
Kassenbeleg
und
ohne
Kauf
eines
neuen
Geräts
zurückgenommen
werden.
Ausrangierte
Handys
und
andere
alte
oder
kaputte
Elektro-
Kleingeräte
werden
nur
selten
beim
Händler
zurückgegeben.
Foto:
dpa
Autor:
dpa