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1.
Erscheinungsdatum:
04.07.2017
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Gerechte Strafe
Zwischenüberschrift:
Leserbriefe
Artikel:
Originaltext:
Zum
Artikel
„
Das
Auto
als
Waffe
eingesetzt
–
Staatsanwaltschaft:
Strafbefehl
für
Porsche-
Fahrer,
Polizisten
bleiben
ungeschoren″
und
dem
Kommentar
„
Schwarz-
Weiß-
Denken″
(Ausgabe
vom
24.
Juni)
.
„
Sowohl
der
Artikel
als
auch
der
dazugehörige
Kommentar
machen
mich
(beinahe)
sprachlos.
Da
begeht
Herr
Oberhoff
sehenden
Auges
diverse
Verkehrsverstöße,
über
eine
Strecke
von
30
Kilometern
kann
wohl
kaum
von
einer
kurzfristigen
Unaufmerksamkeit
ausgegangen
werden,
und
gefährdet
damit
andere
Verkehrsteilnehmer.
Schließlich
wird
er
gestellt
und
kommt
im
Nachgang
mit
der
traurigen
Ausrede
daher,
er
habe
sich
als
potenzielles
Opfer
eines
Raubüberfalls
gewähnt.
Jeder,
der
nur
einen
Funken
Unrechtsbewusstsein
besitzt,
käme
in
dieser
Situation
auf
den
Gedanken,
dass
es
zwischen
Gesetzesübertretungen,
beleuchteten
Polizeikellen
und
der
Aufforderung,
das
Fahrzeug
zu
verlassen,
einen
direkten
Zusammenhang
gibt.
Herrn
Oberhoff
kann
man
nur
beglückwünschen,
dass
er
sich
diese
Aktion
in
Deutschland
geleistet
hat.
Mittlerweile
braucht
man
angesichts
der
aktuellen
Terrorakte
nicht
einmal
mehr
die
USA
zu
bemühen,
um
zu
sehen,
dass
die
Polizei
in
anderen
Ländern
eine
deutlich
härtere
Gangart
fährt.
Daneben
nehmen
sich
Herrn
Oberhoffs
Verletzungen
doch
eher
als
Bagatelle
aus.
Zu
Herrn
Lahmann-
Lammerts
Kommentar
bleibt
mir
nur
zu
sagen,
dass
er
einen
netten
Besinnungsaufsatz
zum
Thema
Schwarz-
Weiß-
Denken
verfasst
hat.
Allerdings
fehlt
mir
da
ganz
klar
der
Hinweis
darauf,
dass
es
Aufgabe
der
Polizei
ist,
a)
Straftäter
zu
verfolgen/
Straftaten
aufzudecken
und
b)
Schutz
der
Bevölkerung
vor
Gefährdungen
(wie
sie
zum
Beispiel
von
Herrn
Oberhoff
ausgegangen
sind)
zu
gewährleisten.″
Eva
Giersiepen
Georgsmarienhütte
„
Endlich
mal
eine
Entscheidung
mit
Rückgrat!
Wer
fährt,
als
gehöre
ihm
die
Straße
allein,
und
sich
derart
rücksichtslos
gegenüber
anderen
Verkehrsteilnehmern
verhält,
hat
sich
seine
Strafe
redlich
verdient.
Besonders
die
faule
Ausrede,
man
habe
über
30
(in
Worten:
dreißig!
!!)
Kilometer
nicht
erkannt,
dass
es
sich
um
ein
Polizeifahrzeug
gehandelt
habe,
aus
welchem
da
die
Haltezeichen
gegeben
wurden,
ist
so
erbärmlich!
Offenbar
hatte
man
ausreichend
Zeit,
ein
Handyvideo
zu
drehen!
Auf
die
Idee,
mit
gleichem
Handy
mal
den
Notruf
110
anzurufen,
kam
offenbar
keiner
der
Insassen.
Allerdings
hätte
man
da
wahrscheinlich
ja
die
Auskunft
bekommen,
dass
es
die
Polizei
ist,
die
da
verzweifelt
versucht,
die
Bürger
vor
rücksichtslosen
Rasern
zu
schützen!
Dieser
Fahrzeugführer
ist
mit
den
Teilnehmern
an
Straßenrennen
gleichzusetzen
und
sollte
genauso
bestraft
werden!
Den
richtigen
Ansatz
hat
die
Staatsanwaltschaft
Osnabrück
hier
gefunden!
″
Werner
Puschmann
Bohmte
Autor:
Eva Giersiepen, Werner Puschmann