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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Gerechte Strafe
Zwischenüberschrift:
Leserbriefe
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Zum Artikel Das Auto als Waffe eingesetzt Staatsanwaltschaft: Strafbefehl für Porsche-Fahrer, Polizisten bleiben ungeschoren″ und dem Kommentar Schwarz-Weiß-Denken″ (Ausgabe vom 24. Juni).

Sowohl der Artikel als auch der dazugehörige Kommentar machen mich (beinahe) sprachlos. Da begeht Herr Oberhoff sehenden Auges diverse Verkehrsverstöße, über eine Strecke von 30 Kilometern kann wohl kaum von einer kurzfristigen Unaufmerksamkeit ausgegangen werden, und gefährdet damit andere Verkehrsteilnehmer. Schließlich wird er gestellt und kommt im Nachgang mit der traurigen Ausrede daher, er habe sich als potenzielles Opfer eines Raubüberfalls gewähnt.

Jeder, der nur einen Funken Unrechtsbewusstsein besitzt, käme in dieser Situation auf den Gedanken, dass es zwischen Gesetzesübertretungen, beleuchteten Polizeikellen und der Aufforderung, das Fahrzeug zu verlassen, einen direkten Zusammenhang gibt. Herrn Oberhoff kann man nur beglückwünschen, dass er sich diese Aktion in Deutschland geleistet hat. Mittlerweile braucht man angesichts der aktuellen Terrorakte nicht einmal mehr die USA zu bemühen, um zu sehen, dass die Polizei in anderen Ländern eine deutlich härtere Gangart fährt. Daneben nehmen sich Herrn Oberhoffs Verletzungen doch eher als Bagatelle aus.

Zu Herrn Lahmann-Lammerts Kommentar bleibt mir nur zu sagen, dass er einen netten Besinnungsaufsatz zum Thema Schwarz-Weiß-Denken verfasst hat. Allerdings fehlt mir da ganz klar der Hinweis darauf, dass es Aufgabe der Polizei ist, a) Straftäter zu verfolgen/ Straftaten aufzudecken und b) Schutz der Bevölkerung vor Gefährdungen (wie sie zum Beispiel von Herrn Oberhoff ausgegangen sind) zu gewährleisten.″

Eva Giersiepen

Georgsmarienhütte

Endlich mal eine Entscheidung mit Rückgrat! Wer fährt, als gehöre ihm die Straße allein, und sich derart rücksichtslos gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern verhält, hat sich seine Strafe redlich verdient.

Besonders die faule Ausrede, man habe über 30 (in Worten: dreißig!!!) Kilometer nicht erkannt, dass es sich um ein Polizeifahrzeug gehandelt habe, aus welchem da die Haltezeichen gegeben wurden, ist so erbärmlich!

Offenbar hatte man ausreichend Zeit, ein Handyvideo zu drehen! Auf die Idee, mit gleichem Handy mal den Notruf 110 anzurufen, kam offenbar keiner der Insassen. Allerdings hätte man da wahrscheinlich ja die Auskunft bekommen, dass es die Polizei ist, die da verzweifelt versucht, die Bürger vor rücksichtslosen Rasern zu schützen!

Dieser Fahrzeugführer ist mit den Teilnehmern an Straßenrennen gleichzusetzen und sollte genauso bestraft werden! Den richtigen Ansatz hat die Staatsanwaltschaft Osnabrück hier gefunden!

Werner Puschmann

Bohmte
Autor:
Eva Giersiepen, Werner Puschmann


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