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1.
Erscheinungsdatum:
01.07.2017
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
18 Spielhallen ab heute geschlossen
Zwischenüberschrift:
Gerichtsentscheid unter hohem Zeitdruck
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Das
Verwaltungsgericht
Osnabrück
hat
alle
43
Eilverfahren
im
Spielhallen-
Streit
entschieden.
18
Spielstätten
in
der
Region
Osnabrück
sind
ab
heute
geschlossen.
In
18
Fällen
wurden
die
Anträge
von
Betreibern
auf
einstweiligen
Weiterbetrieb
der
Spielhallen
abgelehnt,
wie
das
Gericht
am
Freitag
mitteilte.
Aus
dem
Stadtbild
werden
diese
Spielhallen
damit
nicht
verschwinden.
Der
Richterspruch
hat
zur
Folge,
dass
in
vielen
Mehrfachspielhallen
ab
heute
nur
noch
je
eine
Spielstätte
erhalten
bleibt.
Der
Bau
von
Mehrfachkomplexen
war
eine
Reaktion
der
Branche
auf
Beschränkungen
durch
den
Gesetzgeber,
der
die
Zahl
der
Automaten
je
Fläche
begrenzte.
Also
wurden
einfach
mehrere,
eigenständige
Spielstätten
mit
getrennten
Eingängen
und
eigenem
Personal
unter
einem
Dach
vereint.
Das
ist
nach
dem
Glücksspielstaatsvertrag
nicht
mehr
erlaubt.
Spielstätten
müssen
jetzt
einen
Abstand
von
100
Metern
haben.
Mirko
Botta,
der
unter
dem
Namen
Alpha
mehrere
Spielstätten
betreibt,
setzt
seine
Hoffnung
auf
einen
politischen
Meinungswandel,
wie
er
sich
in
anderen
Bundesländern
bereits
zeige.
„
Vielleicht
müssen
wir
jetzt
vorübergehend
Verluste
in
Kauf
nehmen
und
auf
einen
Regierungswechsel
bei
der
Landtagswahl
hoffen″,
sagt
Botta.
Eine
Spielstätte
mit
acht
Automaten
sei
nur
schwer
wirtschaftlich
zu
betreiben,
wenn
sich
an
der
Miete
nichts
machen
lasse.
Nicht
absehbar
sei,
ob
die
Auslastung
der
verbliebenen
Geräte
steige.
In
zehn
Fällen
hatten
die
Anträge
von
Betreibern
Erfolg.
Das
Gericht
verpflichtete
jeweils
die
Stadt
Osnabrück,
den
Weiterbetrieb
der
Spielhallen
bis
zur
rechtskräftigen
Entscheidung
in
der
Hauptsache
und
einer
Entscheidung
über
den
jeweils
noch
ausstehenden
Härtefallantrag
zu
dulden.
Hier
handelt
es
sich
um
Mehrfachkonzessionen,
bei
denen
die
einzelnen
Spielhallen
von
rechtlich
selbstständigen
Gesellschaften
betrieben
werden.
In
weiteren
elf
Fällen
waren
die
Anträge
teilweise
erfolgreich
wegen
einer
fehlenden
Härtefallentscheidung.
Ein
Härtefall
kann
zum
Beispiel
vorliegen,
wenn
ein
Betreiber
im
Vertrauen
auf
die
Konzession
investiert
oder
langfristige
Mietverträge
abgeschlossen
hat.
In
drei
Fällen
waren
die
Anträge
teilweise
erfolgreich,
weil
die
Behörden
–
hier
die
Städte
Osnabrück
und
Lingen
–
unzulässigerweise
das
Los
über
mehrere
Verbundspielhallen
unterschiedlicher
Betreiber
geworfen
hatte.
Das
Gericht
stand
unter
hohem
Zeitdruck,
weil
eine
fünfjährige
Übergangsfrist
für
bestehende
Spielhallen
gestern
auslief.
Ab
heute
benötigen
auch
diese
Spielhallen
neben
der
gewerblichen
Erlaubnis
eine
glücksspielrechtliche
Erlaubnis,
die
nur
erteilt
werden
kann,
wenn
das
Mindestabstandsgebot
von
100
Metern
eingehalten
wird.
Autor:
hin