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1
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1.
Erscheinungsdatum:
01.07.2017
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Historische Zäsur
Zwischenüberschrift:
Leserbriefe
Artikel:
Originaltext:
Zum
Artikel
„
Merkel
öffnet
sich
der
,
Ehe
für
alle′″
und
dem
Kommentar
von
Burkhard
Ewert
„
Ehe
für
alle,
Glück
für
alle?
″
(Ausgabe
vom
28.
Juni)
.
„
Ob
sich
die
Gesellschaft
mit
der
,
Ehe
für
alle′
einen
Gefallen
tut,
fragt
Burkhard
Ewert
in
seinem
Kommentar
zu
Merkels
Kapitulation
vor
den
Forderungen
nach
einer
,
Ehe
für
alle′.
Die
Antwort
kann
nur
lauten:
Nein,
sie
tut
sich
keinen
Gefallen,
im
Gegenteil,
der
Gesetzgeber
zerstört
eine
Säule
des
Grundgesetzes.
Die
Anwälte
der
,
Ehe
für
alle′
begründen
ihre
Forderung
nach
Gleichstellung
homosexueller
Verbindungen
mit
der
Ehe
mit
dem
Argument,
die
gleichgeschlechtlichen
Partner
würden
füreinander
einstehen
und
gegenseitige
Verpflichtungen
übernehmen
wie
Mann
und
Frau
in
der
Ehe.
Aber
das
Grundgesetz
und
zahlreiche
Landesverfassungen
stellen
Ehe
und
Familie
nicht
deshalb
unter
den
besonderen
Schutz
der
staatlichen
Ordnung,
weil
die
Eheleute
füreinander
einstehen
und
Verpflichtungen
übernehmen,
sondern
weil
sie
in
aller
Regel
Familie
werden,
das
heißt
Kinder
zeugen
und
erziehen
und
somit
Verantwortung
für
die
Regeneration
der
Gesellschaft
übernehmen.
Das
ist
gleichgeschlechtlichen
Verbindungen
von
Natur
aus
verwehrt.
Sie
sind
generationenblind
und
lebensfeindlich.
Deshalb
ist
die
Ungleichbehandlung
von
Ehe
und
gleichgeschlechtlichen
Verbindungen
im
Recht
auch
keine
Diskriminierung,
gebietet
das
Gleichheitsgebot
der
Verfassung
doch,
Gleiches
gleich
und
Ungleiches
ungleich
zu
behandeln.
Jede
Gesellschaft
schützt
und
fördert
diejenigen
privaten
Verbindungen,
so
ein
früherer
Familienbericht
der
Bundesregierung,
von
denen
nicht
nur
die
Beteiligten,
sondern
alle
Gesellschaftsbereiche
profitieren.
Dass
nun
auch
CDU
und
CSU
diese
Wahrheit
missachten,
ist
eine
historische
Zäsur
in
der
Geschichte
dieser
Parteien.″
Prof.
Dr.
Manfred
Spieker
Georgsmarienhütte
„
Aus
unserer
leidvollen
Geschichte
wissen
wir,
dass
Mehrheitsentscheidungen
sich
nicht
immer
dem
Naturgesetz
verpflichtet
fühlen.
Deshalb
haben
die
Verfasser
des
Grundgesetzes
den
Schutz
von
Ehe
und
Familie
unter
den
besonderen
Schutz
der
staatlichen
Ordnung
gestellt.
Die
aus
einer
Ehe
von
Mann
und
Frau
hervorgehenden
Kinder
geben
unserer
Gesellschaft
Zukunft.
Die
Verfasser
des
Grundgesetzes
haben,
weil
sie
dies
für
selbstverständlich
hielten,
die
Ehe
nicht
ausdrücklich
als
Gemeinschaft
von
Mann
und
Frau
definiert.
Trotzdem
versteht
das
Grundgesetz
unter
Ehe
im
Sinne
des
Artikels
6
Abs.
1
die
Vereinigung
eines
Mannes
mit
einer
Frau
zu
einer
auf
Dauer
angelegten
Lebensgemeinschaft
(Bundesverfassungsgericht,
Gerichtsentscheid
105,
313,
[345]
),
jede
Bestrebung,
die
Homo-
Ehe
einzuführen
und
damit
die
uneingeschränkte
Adoption
von
Kindern
zu
ermöglichen,
ist
verfassungsfeindlich.″
Dr.
Ragnar
Weber
Meppen
Bildtext:
Mann
und
Mann:
Als
Frankreich
2013
die
Ehe
für
alle
einführte,
sagten
sie
als
erste
Männer
„
Oui″:
Bruno
Boileau
(links)
und
Vincent
Autin.
Foto:
dpa
Autor:
Manfred Spieker, Ragnar Weber