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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Historische Zäsur
Zwischenüberschrift:
Leserbriefe
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Zum Artikel Merkel öffnet sich der , Ehe für alle′″ und dem Kommentar von Burkhard Ewert Ehe für alle, Glück für alle? (Ausgabe vom 28. Juni).

Ob sich die Gesellschaft mit der , Ehe für alle′ einen Gefallen tut, fragt Burkhard Ewert in seinem Kommentar zu Merkels Kapitulation vor den Forderungen nach einer , Ehe für alle′. Die Antwort kann nur lauten: Nein, sie tut sich keinen Gefallen, im Gegenteil, der Gesetzgeber zerstört eine Säule des Grundgesetzes.

Die Anwälte der , Ehe für alle′ begründen ihre Forderung nach Gleichstellung homosexueller Verbindungen mit der Ehe mit dem Argument, die gleichgeschlechtlichen Partner würden füreinander einstehen und gegenseitige Verpflichtungen übernehmen wie Mann und Frau in der Ehe. Aber das Grundgesetz und zahlreiche Landesverfassungen stellen Ehe und Familie nicht deshalb unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung, weil die Eheleute füreinander einstehen und Verpflichtungen übernehmen, sondern weil sie in aller Regel Familie werden, das heißt Kinder zeugen und erziehen und somit Verantwortung für die Regeneration der Gesellschaft übernehmen. Das ist gleichgeschlechtlichen Verbindungen von Natur aus verwehrt. Sie sind generationenblind und lebensfeindlich. Deshalb ist die Ungleichbehandlung von Ehe und gleichgeschlechtlichen Verbindungen im Recht auch keine Diskriminierung, gebietet das Gleichheitsgebot der Verfassung doch, Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln.

Jede Gesellschaft schützt und fördert diejenigen privaten Verbindungen, so ein früherer Familienbericht der Bundesregierung, von denen nicht nur die Beteiligten, sondern alle Gesellschaftsbereiche profitieren. Dass nun auch CDU und CSU diese Wahrheit missachten, ist eine historische Zäsur in der Geschichte dieser Parteien.″

Prof. Dr. Manfred Spieker

Georgsmarienhütte

Aus unserer leidvollen Geschichte wissen wir, dass Mehrheitsentscheidungen sich nicht immer dem Naturgesetz verpflichtet fühlen. Deshalb haben die Verfasser des Grundgesetzes den Schutz von Ehe und Familie unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung gestellt. Die aus einer Ehe von Mann und Frau hervorgehenden Kinder geben unserer Gesellschaft Zukunft.

Die Verfasser des Grundgesetzes haben, weil sie dies für selbstverständlich hielten, die Ehe nicht ausdrücklich als Gemeinschaft von Mann und Frau definiert. Trotzdem versteht das Grundgesetz unter Ehe im Sinne des Artikels 6 Abs. 1 die Vereinigung eines Mannes mit einer Frau zu einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft (Bundesverfassungsgericht, Gerichtsentscheid 105, 313, [345]), jede Bestrebung, die Homo-Ehe einzuführen und damit die uneingeschränkte Adoption von Kindern zu ermöglichen, ist verfassungsfeindlich.″

Dr. Ragnar Weber

Meppen

Bildtext:
Mann und Mann: Als Frankreich 2013 die Ehe für alle einführte, sagten sie als erste Männer Oui″: Bruno Boileau (links) und Vincent Autin.
Foto: dpa
Autor:
Manfred Spieker, Ragnar Weber


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