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1.
Erscheinungsdatum:
28.06.2017
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Landkreis und Stadt offiziell überversorgt
So ist es um die Ärzteversorgung bestellt
Dürfen Ärzte Privatpatienten bevorzugen?
Zwischenüberschrift:
Übersicht für Stadt und Landkreis Osnabrück – Theorie und Praxis klaffen auseinander
Gesetzlich Versicherte müssen eventuell länger auf Termin warten
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Von
einem
Mangel
an
Fach-
und
Hausärzten
kann
den
Zahlen
der
Kassenärztlichen
Vereinigung
Niedersachsen
(KVN)
zufolge
keine
Rede
sein
–
ganz
im
Gegenteil:
Fast
alle
Orte
gelten
bei
der
hausärztlichen
Versorgung
als
überversorgt.
Der
Facharztbereich
ist
sogar
offiziell
gänzlich
überversorgt.
Kein
einziger
weiterer
Facharzt
darf
sich
mehr
in
Stadt
und
Landkreis
neu
niederlassen.
Neue
Hausarztpraxen
dürfen
nur
noch
in
den
Planungsbereichen
Melle
und
Bramsche
entstehen.
Allerdings
ist
die
Planung
zum
Ärztebedarf
eine
mathematisch-
theoretische.
Manche
Ärzte
müssen
neue
Patienten
wegen
Überlastung
ablehnen,
teilweise
müssen
Patienten
lange
auf
einen
Termin
warten.
Die
KVN
sagt:
Die
Bedarfsplanung
habe
mit
der
Versorgungsqualität
oft
nichts
zu
tun.
Gibt
es
in
Stadt
und
Landkreis
Osnabrück
zu
wenig
Haus-
und
Fachärzte?
Den
Zahlen
der
Kassenärztlichen
Vereinigung
Niedersachsen
(KVN)
zufolge
nein.
Doch
das
sind
theoretische
Zahlen
–
die
Realität
sieht
anders
aus.
Osnabrück.
Die
KVN
hat
einen
gesetzlichen
Sicherstellungsauftrag
für
die
ärztliche
Versorgung.
Hierzu
gibt
es
Planungsbereiche,
die
„
offen″
oder
„
gesperrt″
sind,
erklärt
Detlef
Haffke,
Sprecher
der
KVN,
auf
Anfrage
unserer
Redaktion.
„
Der
Versorgungsgrad
berechnet
sich
aus
der
Einwohnerzahl
in
einer
Region
und
der
jeweiligen
Anzahl
von
Ärzten
einer
Fachgruppe″,
sagt
Haffke.
Für
die
Berechnung
liege
stets
eine
Verhältniszahl
zugrunde.
So
soll
ein
Kinderarzt
in
der
Stadt
Osnabrück
2405
Kinder
behandeln
(Sollwert)
.
Welche
Versorgungsgrade
gibt
es?
Die
KVN
unterscheidet
nach
Überversorgung,
Unterversorgung
und
Bedarf.
Liegt
der
Versorgungsgrad
in
einem
Planungsbereich
unter
110
Prozent,
dürfen
sich
dort
weitere
Ärzte
niederlassen.
Planungsbereiche
mit
einem
Versorgungsgrad
von
mehr
110
Prozent
gelten
als
überversorgt
und
sind
damit
gesperrt.
Es
gibt
einen
Zulassungsstopp.
Bereiche
mit
einem
Versorgungsgrad
von
unter
100
Prozent
zeigen
einen
Bedarf
an.
Ein
Bereich
mit
einem
Versorgungsgrad
von
weniger
als
75
Prozent
gilt
als
unterversorgt.
Die
KVN
muss
dort
einen
Arzt
etablieren,
etwa
durch
finanzielle
Anreize.
Wo
dürfen
sich
noch
Ärzte
niederlassen?
In
Stadt
und
Landkreis
Osnabrück
darf
sich
den
offiziellen
Zahlen
zufolge
kein
einziger
Facharzt
mehr
niederlassen
–
das
gesamte
Gebiet
gilt
als
„
überversorgt″.
Neue
Niederlassungen
von
Hausärzten
sind
nur
noch
im
Bereich
Melle
und
Bramsche
möglich.
Gibt
es
eine
Diskrepanz
zwischen
Theorie
und
Praxis?
Trotz
der
offiziell
guten
Versorgung
und
bei
Fachärzten
sogar
gänzlichen
Überversorgung
müssen
manche
Ärzte
neue
Patienten
ablehnen,
teilweise
gibt
es
sehr
lange
Wartezeiten.
Ist
das
nicht
ein
Widerspruch?
„
Das
ist
eine
sehr
berechtigte
Frage″,
sagt
Haffke.
Die
Bedarfsplanung
sei
ein
mathematisches
Modell,
das
Ende
der
90er-
Jahre
entstand.
Allerdings
benötigt
eine
alternde
Bevölkerung
mehr
ärztliche
Versorgung,
und
immer
mehr
Menschen
konsultieren
schneller
einen
Arzt
als
einst.
Ob
also
die
Bedarfsplanung
„
der
Versorgungsrealität
entspricht,
steht
auf
einem
anderen
Blatt
und
hat
oft
nichts
mit
der
Versorgungsqualität
zu
tun″,
sagt
Haffke.
Die
KVN
kritisiere
das.
Doch
da
sie
lediglich
Richtlinien
umzusetzen
habe,
seien
ihr
die
Hände
gebunden.
Dabei
seien
Stadt
und
Landkreis
Osnabrück
im
Vergleich
zu
anderen
Regionen
wie
dem
Emsland
noch
sehr
gut
aufgestellt,
sagt
Haffke.
Der
Landesbeauftragte
für
Patientenschutz,
Peter
Wüst,
bestätigt
die
Probleme,
sieht
sie
jedoch
primär
bei
Kassenpatienten.
Wegen
der
teilweise
schwierigen
Terminlage
würden
Patienten
immer
häufiger
Notfallambulanzen
aufsuchen
–
was
dazu
führe,
dass
diese
immer
häufiger
überlaufen
sind.
Wie
bewertet
die
KVN
die
Situation?
Die
KVN
habe
in
den
vergangenen
Jahren
immer
wieder
mit
Sorge
auf
die
medizinische
Versorgungssituation
im
ländlichen
Bereich
hingewiesen,
sagt
Mark
Barjenbruch,
Vorstandsvorsitzender
der
KVN.
„
Obwohl
statistisch
alle
Regionen
in
Niedersachsen
noch
ausreichend
ärztlich
versorgt
sind,
gibt
es
in
einigen
ländlichen
Gegenden
schon
jetzt
einen
Mangel
an
Hausärzten.″
Der
könne
sich
noch
verschärfen,
weil
sich
junge
Ärzte
nur
selten
auf
dem
Lande
niederlassen
wollten.
Es
bestehe
„
die
Gefahr,
dass
der
Bedarf
einer
alternden
Landbevölkerung
nicht
mehr
ausreichend
gedeckt
werden
kann″,
sagt
Barjenbruch.
Zudem
würden
in
den
kommenden
Jahren
viele
Ärzte
aus
Altersgründen
ausscheiden:
Ihr
Durchschnittsalter
liegt
bei
rund
54
Jahren.
Was
müsste
sich
ändern?
Um
den
Bedarf
realistischer
zu
definieren,
müssten
die
betrachteten
Räume
kleiner
gestaltet
werden,
sagt
KVN-
Sprecher
Haffke.
„
Die
Betrachtungsräume
für
die
Arztdichte
sind
im
fachärztlichen
Bereich
immer
die
Landkreise
–
also
sehr
große
Räume.″
Im
hausärztlichen
Bereich
sind
es
sogenannte
Mittelbereiche:
Zusammenschlüsse
von
mehreren
Gemeinden,
aber
kleiner
als
Landkreise.
„
Zudem
müssen
wir
von
einer
Bedarfsplanung
zu
einer
Versorgungsplanung
kommen″,
sagt
Haffke.
Mehr
zum
Thema
Gesundheit
auf
noz.de/
gesundheit
Die
Bedarfsplanung
und
Terminservicestelle
der
KVN
Die
Bedarfsplanung
ist
im
Sozialgesetzbuch
V
gesetzlich
geregelt.
Die
Richtlinien
hat
der
Gemeinsame
Bundesausschuss
(GEMBA)
in
Berlin
erarbeitet.
Der
GEMBA
besteht
aus
Vertretern
der
Ärzteschaft
und
der
Krankenkassen.
Zum
1.
Juli
2013
ist
die
Bedarfsplanung
grundlegend
reformiert
worden.
Es
gab
einen
neuen
Zuschnitt
der
Betrachtungsräume
und
neue
Verhältniszahlen
„
Bevölkerung
zu
Ärzten″
einer
Fachrichtung.
Der
Versorgungsgrad
darf
eigentlich
nicht
über
110
Prozent
liegen,
dennoch
ist
er
oft
höher.
Das
hat
historische
Gründe.
Die
Bedarfsplanung
entstand
Ende
der
90er-
Jahre,
bereits
vorhandene
Stellen
wurden
nicht
einfach
gestrichen.
Bestehende
Arztsitze
dürfen
bis
heute
verkauft
und
neu
besetzt
werden
–
unabhängig
vom
Versorgungsgrad.
Mit
der
Zeit
werden
die
Grade
in
allen
Bereichen
auf
110
Prozent
sinken,
sofern
die
Stellen
nicht
neu
besetzt
werden.
Bei
einem
Zulassungsstopp
können
sich
Ärzte
und
Psychotherapeuten
nur
dann
neu
niederlassen
oder
anstellen
lassen,
wenn
ein
anderer
Arzt
oder
Psychotherapeut
seine
Zulassung
zurückgibt
.
Die
Terminservicestelle
der
KVN
unterstützt
gesetzlich
krankenversicherte
Patienten
binnen
einer
Woche
dabei,
einen
Termin
innerhalb
von
vier
Wochen
bei
einem
Facharzt
zu
vereinbaren,
allerdings
keinem
Wunscharzt.
Dazu
benötigt
der
Patient
eine
Überweisung
vom
Hausarzt
oder
einem
anderen
Facharzt
(Ausnahmen:
Termine
beim
Augen-
und
Frauenarzt)
.
Dabei
gilt
eine
Entfernung
mit
öffentlichen
Verkehrsmitteln
bis
zu
einer
halben
Stunde
als
zumutbar.
Bei
Spezialisten
wie
etwa
Radiologen
gilt
eine
Stunde
als
zumutbar.
Die
Terminservicestelle:
www.kvn.de/
Patienten/
TerminServiceStelle
Osnabrück.
Stadt
und
Landkreis
Osnabrück
sind
bei
der
Versorgung
mit
Haus-
und
Fachärzten
offiziell
überversorgt.
Die
Realität
sieht
teilweise
anders
aus.
Werden
Privatpatienten
bevorzugt,
ist
das
erlaubt?
Ja,
sagt
Detlef
Haffke
von
der
Kassenärztlichen
Vereinigung
Niedersachsen
(KVN)
,
etwa
bei
der
Terminvergabe.
Eine
kurzfristigere
Terminvergabe
für
Privatpatienten
sei
als
„
statthaft
anzusehen″,
sagt
der
Sprecher
auf
Anfrage
unserer
Redaktion.
Abweisen
darf
ein
Vertragsarzt
einen
Patienten
aber
nicht,
nur
weil
er
gesetzlich
krankenversichert
ist.
Dürfen
Ärzte
Patienten
abweisen?
Das
ist
zulässig.
„
Neue
Patienten
können
abgelehnt
werden,
wenn
die
Praxis
bereits
terminlich
überlastet
ist″,
sagt
Haffke.
Allerdings
dürften
nicht
nur
Patienten
einer
bestimmten
Kassenart
abgelehnt
werden.
„
Derartige
Informationen
erhalten
wir
zunehmend,
allerdings
in
einer
eher
niedrigen
Anzahl″,
sagt
Haffke.
Wann
dürfen
Ärzte
Patienten
noch
ablehnen?
Begründete
Ablehnungen
sind
zudem
erlaubt,
wenn
sich
Patienten
ungebührlich
benehmen,
verunglimpfende
Behauptungen
über
den
Arzt
verbreiten
oder
sich
querulatorisch
oder
unangemessen
gegenüber
dem
Personal,
anderen
Patienten
oder
gegenüber
dem
Arzt
verhalten,
sagt
Haffke.
„
Bei
einer
bereits
begonnenen
Behandlung
kommt
die
Ablehnung
einer
weiteren
Behandlung
infrage,
wenn
das
Vertrauensverhältnis
gestört
ist,
wenn
etwa
der
Patient
therapeutische
Anweisungen
nicht
befolgt,
fachfremde
Behandlungen
verlangt
oder
darum
bittet,
ohne
entsprechende
Erkrankung
‚
krankgeschrieben′
zu
werden″.
Wie
lange
müssen
Patienten
auf
einen
Termin
warten?
Fast
zwei
Drittel
aller
Befragten
bekommen
einer
Umfrage
aus
dem
vergangenen
Jahr
zufolge
innerhalb
von
drei
Tagen
einen
Termin
bei
ihrem
Haus-
oder
Facharzt,
versichert
Haffke.
Nur
etwa
ein
Zehntel
der
Patienten
wartet
länger
als
drei
Wochen.
Beim
Facharzt
müssen
fast
50
Prozent
bis
zu
drei
Wochen
oder
länger
auf
einen
Termin
warten.
Jeder
zweite
Patient
bekommt
binnen
einer
Woche
einen
Termin
beim
Wunschfacharzt.
Das
ergab
eine
Umfrage
der
Kassenärztlichen
Bundesvereinigung
(KBV)
unter
6000
Versicherten,
davon
590
in
Niedersachsen.
Allerdings
variieren
die
Wartezeiten
je
nach
Fachgruppe
stark.
„
So
können
die
Wartezeiten
auf
einen
Termin
bei
Psychotherapeuten,
Neurologen,
Rheumatologen
und
Kardiologen
bis
zu
drei
Monate
dauern″,
sagt
Haffke.
In
diesen
Gruppen
seien
ihm
zufolge
mehr
Ärzte
nötig
.
Leidet
die
Qualität?
„
Die
Qualität
leidet
insgesamt
nicht″,
sagt
Haffke.
Längere
Wartezeiten
und
Anfahrtswege
seien
aber
durchaus
ein
Qualitätsverlust.
Viele
Ärzte
wünschten
sich
mehr
Zeit
für
ihre
Patienten.
„
Ärzte
klagen
zunehmend,
dass
immer
mehr
Zeit
für
Papierkram
entsteht,
der
für
die
Patientenversorgung
fehlt.″
Bildtext:
Privatpatienten
dürfen
bevorzugt
werden.
Foto:
dpa
Autor:
yjs