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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Landkreis und Stadt offiziell überversorgt
 
So ist es um die Ärzteversorgung bestellt
 
Dürfen Ärzte Privatpatienten bevorzugen?
Zwischenüberschrift:
Übersicht für Stadt und Landkreis Osnabrück – Theorie und Praxis klaffen auseinander
 
Gesetzlich Versicherte müssen eventuell länger auf Termin warten
Artikel:
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Originaltext:
Osnabrück. Von einem Mangel an Fach- und Hausärzten kann den Zahlen der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) zufolge keine Rede sein ganz im Gegenteil: Fast alle Orte gelten bei der hausärztlichen Versorgung als überversorgt. Der Facharztbereich ist sogar offiziell gänzlich überversorgt. Kein einziger weiterer Facharzt darf sich mehr in Stadt und Landkreis neu niederlassen. Neue Hausarztpraxen dürfen nur noch in den Planungsbereichen Melle und Bramsche entstehen.

Allerdings ist die Planung zum Ärztebedarf eine mathematisch-theoretische. Manche Ärzte müssen neue Patienten wegen Überlastung ablehnen, teilweise müssen Patienten lange auf einen Termin warten. Die KVN sagt: Die Bedarfsplanung habe mit der Versorgungsqualität oft nichts zu tun.

Gibt es in Stadt und Landkreis Osnabrück zu wenig Haus- und Fachärzte? Den Zahlen der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) zufolge nein. Doch das sind theoretische Zahlen die Realität sieht anders aus.

Osnabrück. Die KVN hat einen gesetzlichen Sicherstellungsauftrag für die ärztliche Versorgung. Hierzu gibt es Planungsbereiche, die offen″ oder gesperrt″ sind, erklärt Detlef Haffke, Sprecher der KVN, auf Anfrage unserer Redaktion.

Der Versorgungsgrad berechnet sich aus der Einwohnerzahl in einer Region und der jeweiligen Anzahl von Ärzten einer Fachgruppe″, sagt Haffke. Für die Berechnung liege stets eine Verhältniszahl zugrunde. So soll ein Kinderarzt in der Stadt Osnabrück 2405 Kinder behandeln (Sollwert).

Welche Versorgungsgrade gibt es? Die KVN unterscheidet nach Überversorgung, Unterversorgung und Bedarf. Liegt der Versorgungsgrad in einem Planungsbereich unter 110 Prozent, dürfen sich dort weitere Ärzte niederlassen.
Planungsbereiche mit einem Versorgungsgrad von mehr 110 Prozent gelten als überversorgt und sind damit gesperrt. Es gibt einen Zulassungsstopp. Bereiche mit einem Versorgungsgrad von unter 100 Prozent zeigen einen Bedarf an. Ein Bereich mit einem Versorgungsgrad von weniger als 75 Prozent gilt als unterversorgt. Die KVN muss dort einen Arzt etablieren, etwa durch finanzielle Anreize.

Wo dürfen sich noch Ärzte niederlassen? In Stadt und Landkreis Osnabrück darf sich den offiziellen Zahlen zufolge kein einziger Facharzt mehr niederlassen das gesamte Gebiet gilt als überversorgt″. Neue Niederlassungen von Hausärzten sind nur noch im Bereich Melle und Bramsche möglich.

Gibt es eine Diskrepanz zwischen Theorie und Praxis? Trotz der offiziell guten Versorgung und bei Fachärzten sogar gänzlichen Überversorgung müssen manche Ärzte neue Patienten ablehnen, teilweise gibt es sehr lange Wartezeiten. Ist das nicht ein Widerspruch?

Das ist eine sehr berechtigte Frage″, sagt Haffke. Die Bedarfsplanung sei ein mathematisches Modell, das Ende der 90er-Jahre entstand. Allerdings benötigt eine alternde Bevölkerung mehr ärztliche Versorgung, und immer mehr Menschen konsultieren schneller einen Arzt als einst. Ob also die Bedarfsplanung der Versorgungsrealität entspricht, steht auf einem anderen Blatt und hat oft nichts mit der Versorgungsqualität zu tun″, sagt Haffke.

Die KVN kritisiere das. Doch da sie lediglich Richtlinien umzusetzen habe, seien ihr die Hände gebunden. Dabei seien Stadt und Landkreis Osnabrück im Vergleich zu anderen Regionen wie dem Emsland noch sehr gut aufgestellt, sagt Haffke.

Der Landesbeauftragte für Patientenschutz, Peter Wüst, bestätigt die Probleme, sieht sie jedoch primär bei Kassenpatienten. Wegen der teilweise schwierigen Terminlage würden Patienten immer häufiger Notfallambulanzen aufsuchen was dazu führe, dass diese immer häufiger überlaufen sind.

Wie bewertet die KVN die Situation? Die KVN habe in den vergangenen Jahren immer wieder mit Sorge auf die medizinische Versorgungssituation im ländlichen Bereich hingewiesen, sagt Mark Barjenbruch, Vorstandsvorsitzender der KVN. Obwohl statistisch alle Regionen in Niedersachsen noch ausreichend ärztlich versorgt sind, gibt es in einigen ländlichen Gegenden schon jetzt einen Mangel an Hausärzten.″

Der könne sich noch verschärfen, weil sich junge Ärzte nur selten auf dem Lande niederlassen wollten. Es bestehe die Gefahr, dass der Bedarf einer alternden Landbevölkerung nicht mehr ausreichend gedeckt werden kann″, sagt Barjenbruch. Zudem würden in den kommenden Jahren viele Ärzte aus Altersgründen ausscheiden: Ihr Durchschnittsalter liegt bei rund 54 Jahren.

Was müsste sich ändern? Um den Bedarf realistischer zu definieren, müssten die betrachteten Räume kleiner gestaltet werden, sagt KVN-Sprecher Haffke. Die Betrachtungsräume für die Arztdichte sind im fachärztlichen Bereich immer die Landkreise also sehr große Räume.″ Im hausärztlichen Bereich sind es sogenannte Mittelbereiche: Zusammenschlüsse von mehreren Gemeinden, aber kleiner als Landkreise. Zudem müssen wir von einer Bedarfsplanung zu einer Versorgungsplanung kommen″, sagt Haffke.

Mehr zum Thema Gesundheit auf noz.de/ gesundheit

Die Bedarfsplanung und Terminservicestelle der KVN

Die Bedarfsplanung ist im Sozialgesetzbuch V gesetzlich geregelt. Die Richtlinien hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GEMBA) in Berlin erarbeitet. Der GEMBA besteht aus Vertretern der Ärzteschaft und der Krankenkassen. Zum 1. Juli 2013 ist die Bedarfsplanung grundlegend reformiert worden. Es gab einen neuen Zuschnitt der Betrachtungsräume und neue Verhältniszahlen Bevölkerung zu Ärzten″ einer Fachrichtung.

Der Versorgungsgrad darf eigentlich nicht über 110 Prozent liegen, dennoch ist er oft höher. Das hat historische Gründe. Die Bedarfsplanung entstand Ende der 90er- Jahre, bereits vorhandene Stellen wurden nicht einfach gestrichen. Bestehende Arztsitze dürfen bis heute verkauft und neu besetzt werden unabhängig vom Versorgungsgrad. Mit der Zeit werden die Grade in allen Bereichen auf 110 Prozent sinken, sofern die Stellen nicht neu besetzt werden.

Bei einem Zulassungsstopp können sich Ärzte und Psychotherapeuten nur dann neu niederlassen oder anstellen lassen, wenn ein anderer Arzt oder Psychotherapeut seine Zulassung zurückgibt .

Die Terminservicestelle der KVN unterstützt gesetzlich krankenversicherte Patienten binnen einer Woche dabei, einen Termin innerhalb von vier Wochen bei einem Facharzt zu vereinbaren, allerdings keinem Wunscharzt. Dazu benötigt der Patient eine Überweisung vom Hausarzt oder einem anderen Facharzt (Ausnahmen: Termine beim Augen- und Frauenarzt). Dabei gilt eine Entfernung mit öffentlichen Verkehrsmitteln bis zu einer halben Stunde als zumutbar. Bei Spezialisten wie etwa Radiologen gilt eine Stunde als zumutbar.

Die Terminservicestelle: www.kvn.de/ Patienten/ TerminServiceStelle

Osnabrück. Stadt und Landkreis Osnabrück sind bei der Versorgung mit Haus- und Fachärzten offiziell überversorgt. Die Realität sieht teilweise anders aus.

Werden Privatpatienten bevorzugt, ist das erlaubt? Ja, sagt Detlef Haffke von der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN), etwa bei der Terminvergabe. Eine kurzfristigere Terminvergabe für Privatpatienten sei als statthaft anzusehen″, sagt der Sprecher auf Anfrage unserer Redaktion. Abweisen darf ein Vertragsarzt einen Patienten aber nicht, nur weil er gesetzlich krankenversichert ist.

Dürfen Ärzte Patienten abweisen? Das ist zulässig. Neue Patienten können abgelehnt werden, wenn die Praxis bereits terminlich überlastet ist″, sagt Haffke. Allerdings dürften nicht nur Patienten einer bestimmten Kassenart abgelehnt werden. Derartige Informationen erhalten wir zunehmend, allerdings in einer eher niedrigen Anzahl″, sagt Haffke.

Wann dürfen Ärzte Patienten noch ablehnen? Begründete Ablehnungen sind zudem erlaubt, wenn sich Patienten ungebührlich benehmen, verunglimpfende Behauptungen über den Arzt verbreiten oder sich querulatorisch oder unangemessen gegenüber dem Personal, anderen Patienten oder gegenüber dem Arzt verhalten, sagt Haffke. Bei einer bereits begonnenen Behandlung kommt die Ablehnung einer weiteren Behandlung infrage, wenn das Vertrauensverhältnis gestört ist, wenn etwa der Patient therapeutische Anweisungen nicht befolgt, fachfremde Behandlungen verlangt oder darum bittet, ohne entsprechende Erkrankung krankgeschrieben′ zu werden″.

Wie lange müssen Patienten auf einen Termin warten? Fast zwei Drittel aller Befragten bekommen einer Umfrage aus dem vergangenen Jahr zufolge innerhalb von drei Tagen einen Termin bei ihrem Haus- oder Facharzt, versichert Haffke. Nur etwa ein Zehntel der Patienten wartet länger als drei Wochen. Beim Facharzt müssen fast 50 Prozent bis zu drei Wochen oder länger auf einen Termin warten. Jeder zweite Patient bekommt binnen einer Woche einen Termin beim Wunschfacharzt. Das ergab eine Umfrage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) unter 6000 Versicherten, davon 590 in Niedersachsen.

Allerdings variieren die Wartezeiten je nach Fachgruppe stark. So können die Wartezeiten auf einen Termin bei Psychotherapeuten, Neurologen, Rheumatologen und Kardiologen bis zu drei Monate dauern″, sagt Haffke. In diesen Gruppen seien ihm zufolge mehr Ärzte nötig .

Leidet die Qualität? Die Qualität leidet insgesamt nicht″, sagt Haffke. Längere Wartezeiten und Anfahrtswege seien aber durchaus ein Qualitätsverlust. Viele Ärzte wünschten sich mehr Zeit für ihre Patienten. Ärzte klagen zunehmend, dass immer mehr Zeit für Papierkram entsteht, der für die Patientenversorgung fehlt.″

Bildtext:
Privatpatienten dürfen bevorzugt werden.

Foto:
dpa
Autor:
yjs


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