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1.
Erscheinungsdatum:
26.06.2017
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Multi-Spielhallen vor der Zerschlagung
Spielhallen-Beschäftigte bangen um ihre Jobs
Zwischenüberschrift:
Minister will Mehrfach-Komplexe zerschlagen – Wer muss am Freitag schließen?
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Etwa
300
Beschäftigte
in
Osnabrücker
Spielhallen
wissen
nicht,
ob
sie
ab
Juli
noch
einen
Job
haben.
Die
Landesregierung
will
am
Freitag
zahlreiche
Spielstätten
schließen.
Die
Betreiber
wehren
sich.
Und
die
Stadt
muss
zuschauen.
Etwa
300
Beschäftigte
in
Osnabrücker
Spielhallen
wissen
nicht,
ob
sie
kommende
Woche
noch
einen
Job
haben.
Die
Landesregierung
will
an
diesem
Freitag
zahlreiche
Spielstätten
schließen.
Die
Betreiber
wehren
sich.
Und
die
Stadt
muss
ratlos
zuschauen.
Osnabrück.
Der
politische
und
juristische
Streit
um
das
Glücksspiel
treibt
auf
den
Höhepunkt
zu.
Am
kommenden
Freitag,
30.
Juni,
sollen
–
wenn
es
nach
der
Landesregierung
geht
–
52
von
87
Spielstätten
in
Osnabrück
dichtmachen.
Welche
zu
schließen
sind,
hatte
die
Stadt
auf
Anraten
des
Wirtschaftsministeriums
(wie
andere
Kommunen
auch)
per
Los
entschieden,
was
wiederum
das
Verwaltungsgericht
im
Mai
für
rechtswidrig
erklärte.
Und
jetzt?
Niedersachsens
Wirtschaftsminister
Olaf
Lies
(SPD)
steckt
in
einem
Dilemma.
Er
will
den
politischen
Auftrag
zu
Ende
bringen,
die
privaten
Glücksspielangebote
zurückzudrängen,
verfügt
aber
zurzeit
über
kein
rechtssicheres
Instrument
zur
Auswahl
der
Spielstätten,
die
schließen
müssen.
Deshalb
verschiebt
er
die
Entscheidung
in
den
kniffeligen
Fällen:
Lies
wies
jetzt
die
Kommunen
an,
Spielhallen
„
in
echten
Konkurrenzverhältnissen
vorerst
nicht
zu
schließen″.
Diese
liegen
nach
Angaben
des
Ministeriums
dann
vor,
wenn
Spielhallen
unterschiedliche
Betreiber
haben.
Das
heißt:
Wo
sich
Wettbewerber
gegenüberstehen,
darf
das
Automatenglücksspiel
weitergehen,
bis
die
juristischen
Fragen
in
letzter
Instanz
geklärt
sind.
Der
Glücksspielstaatsvertrag
wird
in
diesem
einen
Punkt
ausgesetzt.
Anders
sieht
es
der
Minister
bei
den
sogenannten
Multikomplexen.
Wo
mehrere
Spielstätten
eines
Betreibers
unter
einem
Dach
vereint
sind,
darf
nur
noch
eine
nach
dem
30.
Juni
weiterbetrieben
werden,
sagt
das
Ministerium.
Die
Rechtslage
sei
klar
und
der
Glücksspielstaatsvertrag
umzusetzen.
Weil
künftig
ein
Mindestabstand
von
100
Metern
zwischen
jeder
Spielhalle
gilt,
sind
Mehrfachkomplexe
nicht
mehr
möglich.
Die
gesetzliche
Regelung
gilt
seit
2012,
enthält
aber
eine
Übergangsfrist
von
fünf
Jahren.
Diese
Frist
läuft
am
30.
Juni
ab.
Nach
Angaben
des
Wirtschaftsministeriums
müssen
in
Niedersachsen
von
den
1900
Spielstätten
etwa
50
Prozent
schließen.
25
Fälle
vor
Gericht
Der
Bau
von
Multispielhallen
war
eine
Reaktion
der
Branche
auf
Flächenbeschränkungen.
Der
Gesetzgeber
ließ
nur
noch
eine
bestimmte
Anzahl
von
Automaten
pro
Spielstätte
zu.
Also
kombinierten
die
Betreiber
mehrere
Spielstätten,
um
Kosten
zu
sparen
und
ihren
Kunden
weiterhin
ein
breites
Spielangebot
zu
bieten.
Spielstättenbetreiber
in
Osnabrück
wehren
sich
juristisch
gegen
eine
Schließung.
Dem
Verwaltungsgericht
liegen
insgesamt
25
Anträge
von
Betreibern
vor,
die
in
einem
einstweiligen
Rechtsschutzverfahren
eine
Duldung
erreichen
wollen,
bis
der
Streit
in
der
Hauptsache
letztinstanzlich
entschieden
ist.
Wie
ein
Sprecher
des
Verwaltungsgerichts
Osnabrück
sagte,
wird
in
dieser
Woche
in
jedem
Einzelfall
eine
Entscheidung
ergehen.
Und
darauf
wartet
auch
die
Stadt
Osnabrück.
Ihr
obliegt
es,
im
Auftrag
des
Landes
die
Schließungsverfügungen
umzusetzen.
Keine
Härtefallregelung
Die
Glücksspielbranche
übt
harsche
Kritik
an
der
Ministeranweisung.
Sie
zeuge
von
„
Hilflosigkeit″,
sagte
der
Sprecher
der
Gauselmann-
Gruppe,
Mario
Hoffmeister.
Das
Unternehmen
aus
Espelkamp
betreibt
in
Osnabrück
sechs
Multikomplexe.
An
vier
Standorten
müssten
„
theoretisch″,
wie
Hoffmeister
sagt,
zehn
von
insgesamt
14
Konzessionen
beendet
werden.
54
Mitarbeitern
und
einem
Auszubildenden
drohe
der
Verlust
des
Arbeitsplatzes.
„
Wir
werden
natürlich
um
jede
Filiale
und
jeden
Arbeitsplatz
weiter
juristisch
kämpfen″,
so
Hoffmeister.
Besonders
kritisierte
der
Sprecher,
dass
die
Landesregierung
keine
Härtefallregelung
zulasse.
Viele
Betreiber
hätten
im
Vertrauen
auf
die
Konzession
in
ihre
Standorte
investiert
und
mit
einer
bestimmten
Laufzeit
kalkuliert.
Wenn
jetzt
der
Staat
die
Schließung
verfüge,
sei
das
ein
unverhältnismäßiger
Eingriff.
Für
manche
Betreiber
könne
das
den
wirtschaftlichen
Ruin
bedeuten.
In
einem
Punkt
haben
sich
die
Betreiber
schon
durchgesetzt,
zumindest
in
der
ersten
Instanz.
Die
Verwaltungsgerichte
in
Osnabrück
und
Oldenburg
halten
das
Losverfahren
für
rechtswidrig.
Das
Osnabrücker
Gericht
entschied
im
Mai,
dass
die
Stadtverwaltung
als
ausführendes
Organ
zunächst
andere,
objektive
Kriterien
zur
Auswahl
der
Spielstätten
hätte
heranziehen
müssen.
Das
wären
zum
Beispiel:
Zuverlässigkeit
der
Spielhallenbetreiber,
der
Vertrauensschutz,
das
Alter
der
Bestandsspielhallen,
die
örtliche
Lage
der
Spielhallen
in
Bezug
auf
von
Kindern
und
Jugendlichen
besuchten
Einrichtungen,
die
Qualität
des
Sozialkonzepts,
die
wirtschaftliche
Bedeutung
der
Schließung
für
die
Spielhallenbetreiber
und
die
bestmögliche
Ausschöpfung
der
Gebietskapazität.
Glücksspiel
und
Spielsucht:
Diskutieren
Sie
mit
auf
noz.de/
lokales
Bildtext:
Die
Glücksspielbranche
steht
politisch
unter
Druck.
Sie
soll
bis
Freitag
zahlreiche
Spielstätten
schließen.
Doch
welche
aufgegeben
werden
müssen,
ist
immer
noch
unklar.
Foto:
David
Ebener
Kommentar:
Unfair,
oberflächlich,
schlampig
Was
war
eigentlich
die
Triebfeder
für
die
Änderung
des
Glücksspielstaatsvertrages
vor
fünf
Jahren?
War
es
wirklich
das
Bedürfnis,
die
Versuchungen
für
Spielsüchtige
zu
minimieren,
indem
ihnen
der
Spielautomat
um
die
Ecke
genommen
wird?
Ja,
es
stimmt,
die
Zahl
der
privaten
Glücksspielstätten
ist
in
den
vergangenen
Jahren
erheblich
gestiegen.
Die
Nachfrage
ist
also
da.
Es
ist
auch
keine
neue
Erkenntnis,
dass
Menschen
sich
mit
Spielen
vergnügen
und
einen
Kitzel
dabei
verspüren,
wenn
sie
Geld
riskieren.
Weil
das
manche
in
den
Abgrund
reißt,
ist
es
Aufgabe
des
Staates,
das
Spielangebot
zu
kanalisieren:
Es
soll
dort
gespielt
werden,
wo
Suchtgefährdete
entdeckt
und
zur
Not
vor
sich
selbst
geschützt
werden
können.
Wenn
jetzt
die
Zahl
der
Spielstätten
mehr
als
halbiert
wird,
verschwindet
nicht
einfach
die
Hälfte
der
Suchtgefährdeten.
Sie
suchen
sich
andere,
unkontrollierte
Zonen
im
Internet
oder
auf
irgendwelchen
Hinterhöfen.
Das
Losverfahren
ist
von
Gerichten
schon
verrissen
worden,
und
noch
etwas
lässt
Zweifel
an
der
Glücksspiel-
Politik
des
Wirtschaftsministers
Lies
aufkommen:
Er
schert
sich
nicht
darum,
ob
Betreiber
im
Vertrauen
auf
die
staatliche
Konzession
investiert
oder
gar
ihre
Existenz
mit
einer
Spielstätte
aufgebaut
haben.
Eine
Härtefallregelung
wird
in
Niedersachsen
anders
als
in
anderen
Bundesländern
nicht
angewandt.
Das
ist
den
Betreibern
gegenüber
nicht
fair
und
wird
wohl
noch
einige
Schadenersatzklagen
nach
sich
ziehen.
Die
Landesregierung
hat
den
schwerwiegenden
Eingriff
in
den
Glücksspielmarkt
sehr
oberflächlich
und
schlampig
abgearbeitet.
Es
drängt
sich
der
Verdacht
auf,
dass
weder
Spielerschutz
noch
die
Wahrung
der
Interessen
privater
Betreiber
Priorität
hatten
–
sondern:
die
Stärkung
des
staatlichen
Glücksspielangebots
und
die
Sicherung
der
Einnahmen
daraus.
Autor:
hin