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1.
Erscheinungsdatum:
23.06.2017
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
OLG vertagt Urteil zum Brückenstreit
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Das
Oberlandesgericht
Oldenburg
hat
die
Entscheidung
über
das
Brückengrundstück
an
der
Hamburger
Straße
in
Osnabrück
vertagt.
Gestern
wurde
bekannt,
dass
der
Senat
den
beiden
Parteien
bis
zum
3.
August
Gelegenheit
geben
will,
zu
rechtlichen
Aspekten
Stellung
zu
nehmen,
die
bislang
nicht
erörtert
wurden.
Im
Rechtsstreit
zwischen
der
Stadt
Osnabrück
und
der
3G
Group
(vormals
Zion
GmbH)
geht
es
um
die
100
Jahre
alte
Brücke
an
der
Hamburger
Straße,
die
wegen
ihrer
Baufälligkeit
für
Lkw
gesperrt
und
für
Autos
nur
noch
einspurig
passierbar
ist.
Für
einen
Neubau,
der
einen
Fußgängertunnel
zum
Hauptbahnhof
einbezieht,
braucht
die
Stadt
ein
1421
qm
großes
Grundstück
von
der
3G
Group.
Der
Kaufvertrag
über
dieses
Grundstück
wurde
2013
noch
mit
der
Zion
GmbH
abgeschlossen,
von
dieser
nachträglich
aber
wegen
eines
angeblichen
Formfehlers
abgelehnt.
Nachdem
das
Landgericht
Osnabrück
2016
entschieden
hatte,
dass
kein
Formfehler
vorliege
und
der
Kaufvertrag
somit
rechtskräftig
sei,
ging
die
Eigentümergesellschaft
in
die
Berufung.
Die
3G
Group
will
mit
dem
Rechtsstreit
Druck
auf
die
Stadt
Osnabrück
ausüben,
die
auf
dem
Güterbahnhof
gewerbliche
Nutzungen
vorschreibt,
Mischgebiete
und
Wohnungsbau
aber
strikt
ablehnt.
Bildtext:
Einspurig
quält
sich
der
Verkehr
über
die
Brücke
an
der
Hamburger
Straße.
Das
Oberlandesgericht
Oldenburg
hat
sein
Urteil
im
Rechtsstreit
zwischen
der
Stadt
und
der
3G
Group
vertagt.
Foto:
Jörn
Martens
Autor:
rll