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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Zoo-Mitarbeiter geschlagen: 37-Jähriger muss in Haft
Zwischenüberschrift:
Landgericht verhängt leicht schärferes Urteil als die Vorinstanz
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Osnabrück. Im Osnabrücker Zoo kam es im Mai 2015 zu einem Tumult. Besucher können dort vor dem Ausgang für 15 Euro eine Mappe mit Bildern kaufen, die ein Fotograf von ihnen zuvor beim Betreten des Tierparks gemacht hat. Dass er für diese Dienstleistung etwas bezahlen sollte, sah ein heute 37-Jähriger allerdings überhaupt nicht ein. Der mehrfach vorbestrafte Mann nahm die Mappe einfach an sich und ging damit in Richtung Ausgang davon. Als ihn ein Mitarbeiter verfolgte, wurde er handgreiflich. Unter anderem schlug er seinem Opfer eine Jutetasche mit Leergut auf den Kopf.

Für diese und andere Taten muss der 37-Jährige nun ins Gefängnis. Das Landgericht verurteilte ihn in einer Berufungsverhandlung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten. Weil Alkohol und Drogen immer wieder eine Rolle gespielt haben, wenn er straffällig wurde, ordnete das Gericht außerdem eine stationäre Entzugsbehandlung an.

Verurteilt wurde der 37-Jährige nicht nur wegen des Zwischenfalls im Zoo, sondern auch, weil er seiner Ex-Freundin eine Ohrfeige versetzt hatte. Außerdem trat er die Glastür zu ihrer Wohnung ein, weil er einen Besuch bei ihrem Kind einforderte, den die Mutter aber verweigerte. Hinzu kamen zwei Autofahrten ohne Führerschein.

Im stattlichen Strafregister des Osnabrückers gab es schon vorher 18 Einträge, darunter wegen Bestechung, Beleidigung und Trunkenheit im Straßenverkehr sowie wegen Diebstahls und eines Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz. Insgesamt ist das Maß des 37-Jährigen nun voll, befand schon im Januar das Amtsgericht und sprach eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten aus. Dagegen gingen die Staatsanwaltschaft und auch der 37-Jährige selbst in Berufung der Mann wollte in zweiter Instanz eine geringere Strafe herausholen, die Staatsanwaltschaft eine höhere.

Das Landgericht beließ es nun bei der Höhe der Freiheitsstrafe, ordnete aber darüber hinaus die Therapie an. Außerdem brummten die Richter dem Angeklagten im Hinblick auf seine Fahrten ohne Führerschein eine zweijährige Sperrfrist auf, in der er keinen Führerschein machen darf. Ihre Kollegen vom Amtsgericht hatten es bei einem Jahr belassen.

In der neuerlichen Verhandlung zeigte sich der 37-Jährige im Übrigen einsichtig: Es müsse sich etwas in seinem Leben und an seinen Problemen mit dem Alkohol und den Drogen ändern, erklärte er. Sein Verteidiger hatte schon dem Amtsgericht gegenüber eine ambulante Alkoholtherapie angeregt.
Autor:
kmoe


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