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1.
Erscheinungsdatum:
20.06.2017
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Zoo-Mitarbeiter geschlagen: 37-Jähriger muss in Haft
Zwischenüberschrift:
Landgericht verhängt leicht schärferes Urteil als die Vorinstanz
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Im
Osnabrücker
Zoo
kam
es
im
Mai
2015
zu
einem
Tumult.
Besucher
können
dort
vor
dem
Ausgang
für
15
Euro
eine
Mappe
mit
Bildern
kaufen,
die
ein
Fotograf
von
ihnen
zuvor
beim
Betreten
des
Tierparks
gemacht
hat.
Dass
er
für
diese
Dienstleistung
etwas
bezahlen
sollte,
sah
ein
heute
37-
Jähriger
allerdings
überhaupt
nicht
ein.
Der
mehrfach
vorbestrafte
Mann
nahm
die
Mappe
einfach
an
sich
und
ging
damit
in
Richtung
Ausgang
davon.
Als
ihn
ein
Mitarbeiter
verfolgte,
wurde
er
handgreiflich.
Unter
anderem
schlug
er
seinem
Opfer
eine
Jutetasche
mit
Leergut
auf
den
Kopf.
Für
diese
und
andere
Taten
muss
der
37-
Jährige
nun
ins
Gefängnis.
Das
Landgericht
verurteilte
ihn
in
einer
Berufungsverhandlung
zu
einer
Freiheitsstrafe
von
zwei
Jahren
und
zwei
Monaten.
Weil
Alkohol
und
Drogen
immer
wieder
eine
Rolle
gespielt
haben,
wenn
er
straffällig
wurde,
ordnete
das
Gericht
außerdem
eine
stationäre
Entzugsbehandlung
an.
Verurteilt
wurde
der
37-
Jährige
nicht
nur
wegen
des
Zwischenfalls
im
Zoo,
sondern
auch,
weil
er
seiner
Ex-
Freundin
eine
Ohrfeige
versetzt
hatte.
Außerdem
trat
er
die
Glastür
zu
ihrer
Wohnung
ein,
weil
er
einen
Besuch
bei
ihrem
Kind
einforderte,
den
die
Mutter
aber
verweigerte.
Hinzu
kamen
zwei
Autofahrten
ohne
Führerschein.
Im
stattlichen
Strafregister
des
Osnabrückers
gab
es
schon
vorher
18
Einträge,
darunter
wegen
Bestechung,
Beleidigung
und
Trunkenheit
im
Straßenverkehr
sowie
wegen
Diebstahls
und
eines
Verstoßes
gegen
das
Gewaltschutzgesetz.
Insgesamt
ist
das
Maß
des
37-
Jährigen
nun
voll,
befand
schon
im
Januar
das
Amtsgericht
und
sprach
eine
Freiheitsstrafe
von
zwei
Jahren
und
zwei
Monaten
aus.
Dagegen
gingen
die
Staatsanwaltschaft
und
auch
der
37-
Jährige
selbst
in
Berufung
–
der
Mann
wollte
in
zweiter
Instanz
eine
geringere
Strafe
herausholen,
die
Staatsanwaltschaft
eine
höhere.
Das
Landgericht
beließ
es
nun
bei
der
Höhe
der
Freiheitsstrafe,
ordnete
aber
darüber
hinaus
die
Therapie
an.
Außerdem
brummten
die
Richter
dem
Angeklagten
im
Hinblick
auf
seine
Fahrten
ohne
Führerschein
eine
zweijährige
Sperrfrist
auf,
in
der
er
keinen
Führerschein
machen
darf.
Ihre
Kollegen
vom
Amtsgericht
hatten
es
bei
einem
Jahr
belassen.
In
der
neuerlichen
Verhandlung
zeigte
sich
der
37-
Jährige
im
Übrigen
einsichtig:
Es
müsse
sich
etwas
in
seinem
Leben
und
an
seinen
Problemen
mit
dem
Alkohol
und
den
Drogen
ändern,
erklärte
er.
Sein
Verteidiger
hatte
schon
dem
Amtsgericht
gegenüber
eine
ambulante
Alkoholtherapie
angeregt.
Autor:
kmoe