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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Rechtsstreit um Center droht
 
Am Neumarkt droht Enteignungsverfahren
Zwischenüberschrift:
Grundeigentümer fühlt sich von der Stadt schlecht behandelt
Artikel:
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Originaltext:
Osnabrück. Um den Bau des Einkaufszentrums am Neumarkt droht ein langer Rechtsstreit. Ein Eigentümer hat das Vertrauen in die Stadt verloren und beharrt auf seinen Rechten. Dem GMHütter Unternehmer Ferdinand Herkenhoff gehört als Mitglied einer Eigentümergemeinschaft eine Immobilie neben dem geplanten Center, die früher die Hypovereinsbank beherbergte und nun von der Uni genutzt wird. Er erhob im August 2015 Normenkontrollklage, die sich gegen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 600 (Einkaufszentrum) richtet. Der Unternehmer will das Grundstück auf der zur Seminarstraße gewandten Seite bebauen. Zurzeit sind dort Parkplätze. Ein Wendehammer als öffentliche Verkehrsfläche würde die Nutzbarkeit des Grundstücks erheblich einschränken, sagt Herkenhoff.

Wird ein Grundeigentümer für den Bau des Einkaufszentrums enteignet? Der Eigentümer hat das Vertrauen in die Gesprächspartner der Stadt verloren und beharrt auf seinen Rechten. Es droht ein langer Rechtsstreit und so lange hat auch der Centerinvestor keinen Zeitdruck.

Osnabrück. Dem Georgsmarienhütter Unternehmer Ferdinand Herkenhoff gehört als Mitglied einer Eigentümergemeinschaft eine Immobilie neben dem geplanten Center am Neumarkt, die früher die Hypovereinsbank beherbergte und nun von der Uni genutzt wird. Der Hinterhof schließt an die Seminarstraße an, die vom Einkaufszentrum überbaut werden soll. Deshalb wird ein Wendehammer gebraucht nach Vorstellungen der Planer unter Einbeziehung eines Teils des Herkenhoff-Grundstücks. Er habe davon aus der Zeitung erfahren, sagt der Unternehmer, der keinen Hehl daraus macht, wie sehr ihm diese Umgangsform missfällt.

Herkenhoff erhob im August 2015 Normenkontrollklage, die sich gegen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 600 (Einkaufszentrum) richtet. Der Unternehmer will das Grundstück auf der zur Seminarstraße gewandten Seite bebauen. Zurzeit sind dort Parkplätze. Ein Wendehammer als öffentliche Verkehrsfläche würde die Nutzbarkeit des Grundstücks erheblich einschränken, sagt Herkenhoff. Er habe der Stadt aber stets Kompromissbereitschaft signalisiert.

Im Oktober 2015 trafen sich Herkenhoff, Stadtbaurat Frank Otte, ein Architekt und andere Beteiligte zu einem Gespräch, das nach Angaben Herkenhoffs mit einem Kompromiss endete: Das Centergebäude sollte im Erdgeschoss zurückgebaut werden, um Platz für den Wendehammer zu schaffen. Die Stadt sollte einen Architekten beauftragen, eine Überbauung des Wendehammers grob zu planen und die Wirtschaftlichkeit zu prüfen. Für Herkenhoff steht außer Frage, dass die Stadt diese Planungsleistungen von vielleicht 20 000 Euro zu finanzieren hat. Die wolle schließlich den Wendehammer. So sei es auch in dem Gespräch abgemacht worden. Und Vereinbarungen sind zu halten″, sagt Herkenhoff.

Stadtbaurat Frank Otte will und darf zum Inhalt des Gesprächs nichts sagen, weil Oberbürgermeister Wolfgang Griesert die Zuständigkeit für den Neumarkt an sich genommen hat. Griesert sagt, die Stadt habe ihre Bereitschaft erklärt, die Planungskosten zu übernehmen, wenn das Grundstück später tatsächlich bebaut werde.

Fest steht: Es wurde bislang kein Architekt beauftragt. Trotz Erinnerung habe die Stadt keine Aktivität entwickelt″, das Gesprächsergebnis umzusetzen, heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme des Herkenhoff-Anwalts. Als die Stadt Monate später, im November 2016, erneut um ein Gespräch bat, lehnte die Gegenseite ab. Herkenhoff war nicht bereit, über die alte Vereinbarung neu zu verhandeln. Anderweitige konstruktive Vorschläge sind von der Stadt nicht unterbreitet worden″, schreibt Herkenhoffs Anwalt.

Die Normenkontrollklage, die während dieser Hängepartie ruhte, wurde im April dieses Jahres wieder aktiviert. In diesem Jahr wird nicht mehr mit einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts gerechnet.

Ferdinand Herkenhoff pocht auf sein Recht. Er will aber nicht als Sündenbock für etwaige Verzögerungen beim Bau des Einkaufszentrums herhalten. Denn dafür trage allein die Stadt die Verantwortung, die die Vereinbarungen nicht umgesetzt habe.

Solange das Normenkontrollverfahren läuft, entsteht für den Centerinvestor Unibail Rodamco kein Zeitdruck. Der Durchführungsvertrag mit der Stadt setzt zwar eine Frist für den Baubeginn (ein Jahr nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes), doch die Normenkontrollklage hemmt diese Frist. Die Uhr tickt für Unibail Rodamco erst, wenn die Klage vom Tisch ist. Die Stadt hat deshalb im Moment keine Handhabe, den Investor zur Umsetzung seiner Pläne zu zwingen. Griesert bleibt gelassen: Das Einkaufszentrum scheitert nicht am Wendehammer.″ Herkenhoffs Anwalt deutet dagegen an, dass der Bau des Wendehammers nur mittels Enteignung umzusetzen ist″

Bildtext:
Ein Hinterhof an der Seminarstraße ist zum Zankapfel geworden. Der rote Kreis markiert die Stelle, an der ein Wendehammer entstehen soll, die blaue Fläche den Grundriss des Centers.

Kommentar:

Verpasst

Stadtbaurat Frank Otte hat offenbar versucht, im Interesse der Stadt die Planungskosten für den Wendehammer auf den Centerinvestor als eigentlichen Verursacher abzuwälzen. Weil das nicht gelungen ist, platzte der Vergleich mit dem Grundstückseigentümer und die Stadt hat sich ein weiteres Problem am Neumarkt aufgehalst. Dem Grundeigentümer ist keine Schuld anzulasten. Die Stadt und der Centerinvestor wollen etwas von ihm, nämlich ein Stück seines Eigentums. Warum hat eigentlich keiner aus dem Baumamt mit dem Unternehmer aus Georgsmarienhütte gesprochen, bevor der Bebauungsplan 2014 beschlossen wurde? Und warum bemühte sich danach monatelang niemand aus dem Rathaus um eine Klärung?

Da sind Chancen verpasst worden, was der Stadt noch einmal richtig wehtun könnte. Weil sie jetzt nur zusehen kann, wie der Neumarkt weiter verkommt.
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Autor:
Wilfried Hinrichs


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