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1.
Erscheinungsdatum:
15.06.2017
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Rechtsstreit um Center droht
Am Neumarkt droht Enteignungsverfahren
Zwischenüberschrift:
Grundeigentümer fühlt sich von der Stadt schlecht behandelt
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Um
den
Bau
des
Einkaufszentrums
am
Neumarkt
droht
ein
langer
Rechtsstreit.
Ein
Eigentümer
hat
das
Vertrauen
in
die
Stadt
verloren
und
beharrt
auf
seinen
Rechten.
Dem
GMHütter
Unternehmer
Ferdinand
Herkenhoff
gehört
als
Mitglied
einer
Eigentümergemeinschaft
eine
Immobilie
neben
dem
geplanten
Center,
die
früher
die
Hypovereinsbank
beherbergte
und
nun
von
der
Uni
genutzt
wird.
Er
erhob
im
August
2015
Normenkontrollklage,
die
sich
gegen
den
vorhabenbezogenen
Bebauungsplan
600
(Einkaufszentrum)
richtet.
Der
Unternehmer
will
das
Grundstück
auf
der
zur
Seminarstraße
gewandten
Seite
bebauen.
Zurzeit
sind
dort
Parkplätze.
Ein
Wendehammer
als
öffentliche
Verkehrsfläche
würde
die
Nutzbarkeit
des
Grundstücks
erheblich
einschränken,
sagt
Herkenhoff.
Wird
ein
Grundeigentümer
für
den
Bau
des
Einkaufszentrums
enteignet?
Der
Eigentümer
hat
das
Vertrauen
in
die
Gesprächspartner
der
Stadt
verloren
und
beharrt
auf
seinen
Rechten.
Es
droht
ein
langer
Rechtsstreit
–
und
so
lange
hat
auch
der
Centerinvestor
keinen
Zeitdruck.
Osnabrück.
Dem
Georgsmarienhütter
Unternehmer
Ferdinand
Herkenhoff
gehört
als
Mitglied
einer
Eigentümergemeinschaft
eine
Immobilie
neben
dem
geplanten
Center
am
Neumarkt,
die
früher
die
Hypovereinsbank
beherbergte
und
nun
von
der
Uni
genutzt
wird.
Der
Hinterhof
schließt
an
die
Seminarstraße
an,
die
vom
Einkaufszentrum
überbaut
werden
soll.
Deshalb
wird
ein
Wendehammer
gebraucht
–
nach
Vorstellungen
der
Planer
unter
Einbeziehung
eines
Teils
des
Herkenhoff-
Grundstücks.
Er
habe
davon
aus
der
Zeitung
erfahren,
sagt
der
Unternehmer,
der
keinen
Hehl
daraus
macht,
wie
sehr
ihm
diese
Umgangsform
missfällt.
Herkenhoff
erhob
im
August
2015
Normenkontrollklage,
die
sich
gegen
den
vorhabenbezogenen
Bebauungsplan
600
(Einkaufszentrum)
richtet.
Der
Unternehmer
will
das
Grundstück
auf
der
zur
Seminarstraße
gewandten
Seite
bebauen.
Zurzeit
sind
dort
Parkplätze.
Ein
Wendehammer
als
öffentliche
Verkehrsfläche
würde
die
Nutzbarkeit
des
Grundstücks
erheblich
einschränken,
sagt
Herkenhoff.
Er
habe
der
Stadt
aber
stets
Kompromissbereitschaft
signalisiert.
Im
Oktober
2015
trafen
sich
Herkenhoff,
Stadtbaurat
Frank
Otte,
ein
Architekt
und
andere
Beteiligte
zu
einem
Gespräch,
das
nach
Angaben
Herkenhoffs
mit
einem
Kompromiss
endete:
Das
Centergebäude
sollte
im
Erdgeschoss
zurückgebaut
werden,
um
Platz
für
den
Wendehammer
zu
schaffen.
Die
Stadt
sollte
einen
Architekten
beauftragen,
eine
Überbauung
des
Wendehammers
grob
zu
planen
und
die
Wirtschaftlichkeit
zu
prüfen.
Für
Herkenhoff
steht
außer
Frage,
dass
die
Stadt
diese
Planungsleistungen
von
vielleicht
20
000
Euro
zu
finanzieren
hat.
Die
wolle
schließlich
den
Wendehammer.
So
sei
es
auch
in
dem
Gespräch
abgemacht
worden.
„
Und
Vereinbarungen
sind
zu
halten″,
sagt
Herkenhoff.
Stadtbaurat
Frank
Otte
will
und
darf
zum
Inhalt
des
Gesprächs
nichts
sagen,
weil
Oberbürgermeister
Wolfgang
Griesert
die
Zuständigkeit
für
den
Neumarkt
an
sich
genommen
hat.
Griesert
sagt,
die
Stadt
habe
ihre
Bereitschaft
erklärt,
die
Planungskosten
zu
übernehmen,
wenn
das
Grundstück
später
tatsächlich
bebaut
werde.
Fest
steht:
Es
wurde
bislang
kein
Architekt
beauftragt.
Trotz
Erinnerung
habe
die
Stadt
„
keine
Aktivität
entwickelt″,
das
Gesprächsergebnis
umzusetzen,
heißt
es
in
einer
schriftlichen
Stellungnahme
des
Herkenhoff-
Anwalts.
Als
die
Stadt
Monate
später,
im
November
2016,
erneut
um
ein
Gespräch
bat,
lehnte
die
Gegenseite
ab.
Herkenhoff
war
nicht
bereit,
über
die
alte
Vereinbarung
neu
zu
verhandeln.
„
Anderweitige
konstruktive
Vorschläge
sind
von
der
Stadt
nicht
unterbreitet
worden″,
schreibt
Herkenhoffs
Anwalt.
Die
Normenkontrollklage,
die
während
dieser
Hängepartie
ruhte,
wurde
im
April
dieses
Jahres
wieder
aktiviert.
In
diesem
Jahr
wird
nicht
mehr
mit
einer
Entscheidung
des
Oberverwaltungsgerichts
gerechnet.
Ferdinand
Herkenhoff
pocht
auf
sein
Recht.
Er
will
aber
nicht
als
Sündenbock
für
etwaige
Verzögerungen
beim
Bau
des
Einkaufszentrums
herhalten.
Denn
dafür
trage
allein
die
Stadt
die
Verantwortung,
die
die
Vereinbarungen
nicht
umgesetzt
habe.
Solange
das
Normenkontrollverfahren
läuft,
entsteht
für
den
Centerinvestor
Unibail
Rodamco
kein
Zeitdruck.
Der
Durchführungsvertrag
mit
der
Stadt
setzt
zwar
eine
Frist
für
den
Baubeginn
(ein
Jahr
nach
Inkrafttreten
des
Bebauungsplanes)
,
doch
die
Normenkontrollklage
hemmt
diese
Frist.
Die
Uhr
tickt
für
Unibail
Rodamco
erst,
wenn
die
Klage
vom
Tisch
ist.
Die
Stadt
hat
deshalb
im
Moment
keine
Handhabe,
den
Investor
zur
Umsetzung
seiner
Pläne
zu
zwingen.
Griesert
bleibt
gelassen:
„
Das
Einkaufszentrum
scheitert
nicht
am
Wendehammer.″
Herkenhoffs
Anwalt
deutet
dagegen
an,
dass
der
Bau
des
Wendehammers
„
nur
mittels
Enteignung
umzusetzen
ist″
Bildtext:
Ein
Hinterhof
an
der
Seminarstraße
ist
zum
Zankapfel
geworden.
Der
rote
Kreis
markiert
die
Stelle,
an
der
ein
Wendehammer
entstehen
soll,
die
blaue
Fläche
den
Grundriss
des
Centers.
Kommentar:
Verpasst
Stadtbaurat
Frank
Otte
hat
offenbar
versucht,
im
Interesse
der
Stadt
die
Planungskosten
für
den
Wendehammer
auf
den
Centerinvestor
als
eigentlichen
Verursacher
abzuwälzen.
Weil
das
nicht
gelungen
ist,
platzte
der
Vergleich
mit
dem
Grundstückseigentümer
–
und
die
Stadt
hat
sich
ein
weiteres
Problem
am
Neumarkt
aufgehalst.
Dem
Grundeigentümer
ist
keine
Schuld
anzulasten.
Die
Stadt
und
der
Centerinvestor
wollen
etwas
von
ihm,
nämlich
ein
Stück
seines
Eigentums.
Warum
hat
eigentlich
keiner
aus
dem
Baumamt
mit
dem
Unternehmer
aus
Georgsmarienhütte
gesprochen,
bevor
der
Bebauungsplan
2014
beschlossen
wurde?
Und
warum
bemühte
sich
danach
monatelang
niemand
aus
dem
Rathaus
um
eine
Klärung?
Da
sind
Chancen
verpasst
worden,
was
der
Stadt
noch
einmal
richtig
wehtun
könnte.
Weil
sie
jetzt
nur
zusehen
kann,
wie
der
Neumarkt
weiter
verkommt.
schließen
Autor:
Wilfried Hinrichs