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1.
Erscheinungsdatum:
06.06.2017
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Schwule aus Kneipe geworfen: Wirt in der Kritik
Zwischenüberschrift:
Kuss war zu viel – Grüne reagieren empört
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Der
Wirt
einer
Gaststätte
in
der
Osnabrücker
Johannisstraße
hat
vier
schwule
Männer
aufgrund
ihrer
Homosexualität
aus
seiner
Kneipe
geworfen.
Die
vier
Männer
feierten
in
der
Nacht
zum
20.
Mai
in
der
Stadt,
bis
sie
irgendwann
in
der
Gaststätte
in
der
Johannisstraße
landeten.
Als
sich
zwei
der
Männer
dort
küssten,
habe
der
Wirt
die
Gruppe
beschimpft
und
aus
seinem
Lokal
geworfen.
So
beschreibt
es
ein
Mitglied
in
der
Facebookgruppe
„
Was
los
in
Osnabrück″.
Einer
der
Rausgeworfenen,
der
anonym
bleiben
möchte,
bestätigte
die
Vorgänge
im
Gespräch
mit
unserer
Redaktion
und
konkretisiert:
Nachdem
der
Wirt
seine
Freunde
und
ihn
aus
der
Gaststätte
wegen
eines
Kusses
geworfen
habe,
hätten
sich
beide
Seiten
mit
Beleidigungen
nicht
zurückgehalten.
Das
Ganze
sei
gegen
3.30
Uhr
passiert,
als
das
homosexuelle
Quartett
bereits
recht
betrunken
gewesen
sei.
Im
Gespräch
mit
unserer
Redaktion
bestätigt
der
Wirt,
die
Männer
aus
seiner
Kneipe
geworfen
zu
haben,
nachdem
sich
zwei
der
Männer
geküsst
hatten.
„
Was
die
in
ihrem
Leben
machen,
ist
mir
scheißegal,
aber
nicht
in
meinem
Laden″,
sagt
er.
Der
rausgeworfene
Gast
sei
als
Homosexueller
„
kein
normaler
Mensch″.
Er
habe
daher
von
seinem
Hausrecht
Gebrauch
gemacht.
Auf
Nachfrage
sagte
der
Wirt,
dass
Schwule
zwar
zu
ihm
kommen
dürften,
„
aber
dann
sollen
sie
sich
benehmen
und
nicht
knutschen″.
„
Offen
schwulenfeindliche
Vorfälle
wie
diese
erleben
wir
leider
immer
wieder″,
sagt
Christine
Lüders,
Leiterin
der
Antidiskriminierungsstelle
des
Bundes
(ADS)
,
auf
Anfrage
unserer
Redaktion.
„
Aber:
Wer
Menschen
ausgrenzt
und
benachteiligt,
nur
weil
sie
schwul
oder
lesbisch
sind,
der
verstößt
gegen
das
Gesetz.
Niemand
in
unserem
Land
darf
aus
der
Kneipe
oder
aus
der
Disco
geworfen
werden,
nur
weil
er
einen
anderen
Menschen
geküsst
hat.
Betroffene
sollten
dagegen
vorgehen.″
Die
Antidiskriminierungsstelle
biete
in
solchen
Fällen
eine
kostenlose
juristische
Beratung.
Der
Rauswurf
sei
ein
Verstoß
gegen
das
Allgemeine
Gleichbehandlungsgesetz
(AGG)
,
das
auch
zivilrechtlichen
Schutz
gewähre.
Daher
könnten
Betroffene
auf
eine
Entschädigung
klagen.
Die
Antidiskriminierungsstelle
biete
Beratung
an.
Die
Grünen-
Fraktion
reagiert
empört
auf
die
Vorkommnisse.
„
Das
ist
ein
nicht
hinnehmbarer
Akt
von
Diskriminierung,
der
geahndet
werden
sollte″,
erklärt
der
Fraktionsvorsitzende,
Michael
Hagedorn.
Die
homophobe
Haltung
des
Gastwirtes
werde
insbesondere
auch
durch
seine
gegenüber
NOZ
Medien
gemachte
Äußerung,
der
Gast
sei
als
Homosexueller
„
kein
normaler
Mensch″,
deutlich.
Die
gleichstellungspolitische
Sprecherin
der
Ratsfraktion,
Diana
Häs,
teilt
hierzu
mit:
„
Derlei
Äußerungen
dürfen
in
keiner
Weise
toleriert
werden.
Sie
müssen
von
der
Osnabrücker
Gesellschaft
auf
das
Schärfste
zurückgewiesen
werden.″
Dieses
Beispiel
alltäglicher
Diskriminierung
von
Schwulen,
Lesben,
Bisexuellen
und
Transgender
mache
deutlich,
dass
auch
in
der
Friedensstadt
Osnabrück,
die
großen
Wert
auf
die
Akzeptanz
unterschiedlicher
Lebensmodelle
lege,
noch
viel
zu
tun
sei.
Die
Gemüter
haben
sich
inzwischen
abgekühlt.
Man
will
sich
künftig
aus
dem
Wege
gehen,
wie
es
von
beiden
Seiten
heißt.
Offen
diskriminiert:
Diskutieren
Sie
mit
auf
noz.de/
os
Autor:
yjs