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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Schwule aus Kneipe geworfen: Wirt in der Kritik
Zwischenüberschrift:
Kuss war zu viel – Grüne reagieren empört
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Osnabrück. Der Wirt einer Gaststätte in der Osnabrücker Johannisstraße hat vier schwule Männer aufgrund ihrer Homosexualität aus seiner Kneipe geworfen.

Die vier Männer feierten in der Nacht zum 20. Mai in der Stadt, bis sie irgendwann in der Gaststätte in der Johannisstraße landeten. Als sich zwei der Männer dort küssten, habe der Wirt die Gruppe beschimpft und aus seinem Lokal geworfen. So beschreibt es ein Mitglied in der Facebookgruppe Was los in Osnabrück″. Einer der Rausgeworfenen, der anonym bleiben möchte, bestätigte die Vorgänge im Gespräch mit unserer Redaktion und konkretisiert: Nachdem der Wirt seine Freunde und ihn aus der Gaststätte wegen eines Kusses geworfen habe, hätten sich beide Seiten mit Beleidigungen nicht zurückgehalten. Das Ganze sei gegen 3.30 Uhr passiert, als das homosexuelle Quartett bereits recht betrunken gewesen sei.

Im Gespräch mit unserer Redaktion bestätigt der Wirt, die Männer aus seiner Kneipe geworfen zu haben, nachdem sich zwei der Männer geküsst hatten. Was die in ihrem Leben machen, ist mir scheißegal, aber nicht in meinem Laden″, sagt er. Der rausgeworfene Gast sei als Homosexueller kein normaler Mensch″. Er habe daher von seinem Hausrecht Gebrauch gemacht. Auf Nachfrage sagte der Wirt, dass Schwule zwar zu ihm kommen dürften, aber dann sollen sie sich benehmen und nicht knutschen″.

Offen schwulenfeindliche Vorfälle wie diese erleben wir leider immer wieder″, sagt Christine Lüders, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS), auf Anfrage unserer Redaktion. Aber: Wer Menschen ausgrenzt und benachteiligt, nur weil sie schwul oder lesbisch sind, der verstößt gegen das Gesetz. Niemand in unserem Land darf aus der Kneipe oder aus der Disco geworfen werden, nur weil er einen anderen Menschen geküsst hat. Betroffene sollten dagegen vorgehen.″ Die Antidiskriminierungsstelle biete in solchen Fällen eine kostenlose juristische Beratung.

Der Rauswurf sei ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das auch zivilrechtlichen Schutz gewähre. Daher könnten Betroffene auf eine Entschädigung klagen. Die Antidiskriminierungsstelle biete Beratung an.

Die Grünen-Fraktion reagiert empört auf die Vorkommnisse. Das ist ein nicht hinnehmbarer Akt von Diskriminierung, der geahndet werden sollte″, erklärt der Fraktionsvorsitzende, Michael Hagedorn. Die homophobe Haltung des Gastwirtes werde insbesondere auch durch seine gegenüber NOZ Medien gemachte Äußerung, der Gast sei als Homosexueller kein normaler Mensch″, deutlich.

Die gleichstellungspolitische Sprecherin der Ratsfraktion, Diana Häs, teilt hierzu mit: Derlei Äußerungen dürfen in keiner Weise toleriert werden. Sie müssen von der Osnabrücker Gesellschaft auf das Schärfste zurückgewiesen werden.″ Dieses Beispiel alltäglicher Diskriminierung von Schwulen, Lesben, Bisexuellen und Transgender mache deutlich, dass auch in der Friedensstadt Osnabrück, die großen Wert auf die Akzeptanz unterschiedlicher Lebensmodelle lege, noch viel zu tun sei. Die Gemüter haben sich inzwischen abgekühlt. Man will sich künftig aus dem Wege gehen, wie es von beiden Seiten heißt.

Offen diskriminiert: Diskutieren Sie mit auf noz.de/ os
Autor:
yjs


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