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1.
Erscheinungsdatum:
03.06.2017
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Bücher der Grundschule Hellern wegen Schimmelbefalls entsorgt
Zwischenüberschrift:
Unterrichtsmaterial im Wert von 20 000 Euro landet auf dem Müll – Kultusministerium regelt Ausleihe
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
An
der
Grundschule
Hellern
sind
wegen
akuten
Schimmelbefalls
Schulbücher
im
Wert
von
mehr
als
20
000
Euro
entsorgt
worden.
Gerd
Mikol
vom
Meller
Sonswas-
Theater
war
beim
Anblick
der
scheinbar
noch
gut
erhaltenen
Bücher
der
Grundschule
Hellern
auf
einem
Recyclinghof
erstaunt
und
verwundert.
„
Ich
war
im
ersten
Moment
sehr
überrascht,
und
mir
war
nicht
klar,
warum
die
Schulbücher
weggebracht
wurden″,
sagt
er.
„
Optisch
sahen
diese
teilweise
noch
neu
aus.″
Allerdings
ist
in
einigen
Bücher
akuter
Schimmelbefall
festgestellt
worden,
weshalb
die
Schulleitung
die
Entsorgung
veranlasst
hat.
Im
direkten
Kontakt
könnten
gesundheitsgefährdende
Symptome
auftreten
wie
Atembeschwerden,
Kopfschmerzen,
Schnupfen
und
Schlafstörungen.
„
Die
Maßnahmen
sind
somit
erklärbar″,
sagt
Andrea
Butke
von
der
Stadt
Osnabrück.
Die
Frage
der
Zuständigkeit
ist
etwas
komplizierter:
Für
die
Grundschule
Hellern
ist
die
Stadt
Osnabrück
verantwortlich,
allerdings
nur
für
Gebäude
und
Mobiliar.
Die
Ausstattung
mit
Lehrbüchern
liegt
nicht
in
ihrer
Zuständigkeit.
Das
niedersächsische
Kultusministerium
verleiht
die
Schulbücher
an
alle
niedersächsischen
Schulen
unter
genau
festgelegten
Regeln.
Die
Schulen
können
aber
auch
in
eigener
Verantwortung
eine
Ausleihe
organisieren.
Die
Entsorgung
von
veralteten
oder
schlecht
erhaltenen
Büchern
regelt
die
jeweilige
Schule.
„
In
Niedersachsen
gilt
das
Modell
der
entgeltlichen
Ausleihe″,
sagt
der
Pressesprecher
des
niedersächsischen
Kultusministeriums,
Sebastian
Schumacher.
Maximal
dreimal
darf
jedes
Schulbuch
ausgeliehen
werden.
Danach
kann
es
an
die
Erziehungsberechtigten
oder
volljährige
Schüler
verkauft
werden.
Der
Verkaufspreis
beträgt
mindestens
30
Prozent
des
Ladenpreises.
Ein
Schulbuch
ist
erst
dann
auch
offiziell
ein
Schulbuch,
wenn
es
durch
das
zuständige
Kultusministerium
zugelassen
worden
ist.
„
Eine
Genehmigung
wird
nur
erteilt,
wenn
die
Bücher
allgemeinen
Verfassungsgrundsätzen
und
Rechtsvorschriften
nicht
widersprechen,
sie
lehrplankonform
und
didaktisch
wie
sprachlich
geeignet
sind″,
hat
die
Kultusminister-
Konferenz
festgelegt.
Außerdem
dürfen
sie
einen
bestimmen
Kostenrahmen
nicht
überschreiten.
Eine
Übersicht
über
die
bereits
zugelassenen
Werke
ist
im
Internet
auf
dem
Deutschen
Bildungsserver
(bildungsserver.de)
einsehbar.
Welche
Bücher
aus
der
Liste
tatsächlich
verwendet
werden,
entscheidet
jede
Schule
für
sich.
Bildtext:
Zufällig
entdeckt:
Bücher
der
Grundschule
Hellern,
die
wegen
Schimmelbefalls
entsorgt
worden
sind.
Foto:
Gerd
Mikol
Autor:
midi