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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Bücher der Grundschule Hellern wegen Schimmelbefalls entsorgt
Zwischenüberschrift:
Unterrichtsmaterial im Wert von 20 000 Euro landet auf dem Müll – Kultusministerium regelt Ausleihe
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Osnabrück. An der Grundschule Hellern sind wegen akuten Schimmelbefalls Schulbücher im Wert von mehr als 20 000 Euro entsorgt worden.

Gerd Mikol vom Meller Sonswas-Theater war beim Anblick der scheinbar noch gut erhaltenen Bücher der Grundschule Hellern auf einem Recyclinghof erstaunt und verwundert. Ich war im ersten Moment sehr überrascht, und mir war nicht klar, warum die Schulbücher weggebracht wurden″, sagt er. Optisch sahen diese teilweise noch neu aus.″

Allerdings ist in einigen Bücher akuter Schimmelbefall festgestellt worden, weshalb die Schulleitung die Entsorgung veranlasst hat. Im direkten Kontakt könnten gesundheitsgefährdende Symptome auftreten wie Atembeschwerden, Kopfschmerzen, Schnupfen und Schlafstörungen. Die Maßnahmen sind somit erklärbar″, sagt Andrea Butke von der Stadt Osnabrück.

Die Frage der Zuständigkeit ist etwas komplizierter: Für die Grundschule Hellern ist die Stadt Osnabrück verantwortlich, allerdings nur für Gebäude und Mobiliar. Die Ausstattung mit Lehrbüchern liegt nicht in ihrer Zuständigkeit.

Das niedersächsische Kultusministerium verleiht die Schulbücher an alle niedersächsischen Schulen unter genau festgelegten Regeln. Die Schulen können aber auch in eigener Verantwortung eine Ausleihe organisieren. Die Entsorgung von veralteten oder schlecht erhaltenen Büchern regelt die jeweilige Schule.

In Niedersachsen gilt das Modell der entgeltlichen Ausleihe″, sagt der Pressesprecher des niedersächsischen Kultusministeriums, Sebastian Schumacher. Maximal dreimal darf jedes Schulbuch ausgeliehen werden. Danach kann es an die Erziehungsberechtigten oder volljährige Schüler verkauft werden. Der Verkaufspreis beträgt mindestens 30 Prozent des Ladenpreises.

Ein Schulbuch ist erst dann auch offiziell ein Schulbuch, wenn es durch das zuständige Kultusministerium zugelassen worden ist. Eine Genehmigung wird nur erteilt, wenn die Bücher allgemeinen Verfassungsgrundsätzen und Rechtsvorschriften nicht widersprechen, sie lehrplankonform und didaktisch wie sprachlich geeignet sind″, hat die Kultusminister-Konferenz festgelegt. Außerdem dürfen sie einen bestimmen Kostenrahmen nicht überschreiten.

Eine Übersicht über die bereits zugelassenen Werke ist im Internet auf dem Deutschen Bildungsserver (bildungsserver.de) einsehbar. Welche Bücher aus der Liste tatsächlich verwendet werden, entscheidet jede Schule für sich.

Bildtext:
Zufällig entdeckt: Bücher der Grundschule Hellern, die wegen Schimmelbefalls entsorgt worden sind.

Foto:
Gerd Mikol
Autor:
midi


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