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1.
Erscheinungsdatum:
03.06.2017
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Hannover befasst sich mit dem Neumarkt
Griesert schaltet Kommunalaufsicht ein
Zwischenüberschrift:
Einspruch hat aufschiebende Wirkung: Am Neumarkt bleibt erst einmal alles so, wie es ist
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Das
niedersächsische
Innenministerium
muss
sich
erneut
mit
dem
Osnabrücker
Neumarkt
befassen.
Oberbürgermeister
Wolfgang
Griesert
(CDU)
hat
am
Freitag
mitgeteilt,
dass
er
den
Ratsbeschluss
zur
Sperrung
des
Neumarktes
für
Autos
von
der
Kommunalaufsicht
prüfen
lässt.
Die
Ratsmehrheit
aus
SPD,
Grünen,
FDP,
Linken
und
UWG/
Piraten
hat
am
Dienstag
den
finalen
Beschluss
gegen
die
Stimmen
von
CDU/
BOB
und
OB
gefasst.
Griesert
hält
die
Entscheidung
für
rechtswidrig.
Laut
Stadtverwaltung
hat
sein
Einspruch
aufschiebende
Wirkung.
Heißt:
Am
Neumarkt
bleibt
erst
einmal
alles
so,
wie
es
ist.
Osnabrücks
Oberbürgermeister
Wolfgang
Griesert
(CDU)
lässt
den
Beschluss
der
Ratsmehrheit
zur
Sperrung
des
Neumarkts
für
Autos
von
der
Kommunalaufsicht
prüfen.
Der
Einspruch
habe
aufschiebende
Wirkung
–
heißt:
Am
Neumarkt
bleibt
erst
einmal
alles
so,
wie
es
ist.
Osnabrück.
Die
Kommunalaufsicht
sei
gehalten,
sich
„
unverzüglich″
zu
äußern,
heißt
es
in
der
Pressemitteilung,
die
die
Verwaltung
am
Freitagmittag
verschickt
hat.
„
Leider
sieht
es
so
aus,
dass
die
Ratsmehrheit
die
Brücke,
die
ich
gebaut
habe,
nicht
beschreiten
möchte
und
auch
eine
frühzeitige
Beschilderung
am
Neumarkt
anstrebt″,
sagt
Griesert.
„
Daher
sehe
ich
nun
auch
nach
nochmaliger
Befragung
des
städtischen
Rechtsamtes
keine
andere
Möglichkeit,
als
die
unterschiedlichen
Auffassungen
zur
Frage,
ob
die
Lösung
des
erhöhten
Schadstoffproblems
auf
dem
Wall
tatsächlich
auf
später
verschoben
werden
darf,
durch
die
Einschaltung
des
Innenministeriums
prüfen
zu
lassen.″
Wer
hat
recht?
Griesert
hält
die
Entscheidung
der
Regenbogenkoalition
zur
Neumarktsperrung
für
rechtswidrig.
Die
Regenbogenkoalition
hat
ein
Gegengutachten
in
Auftrag
gegeben,
das
die
gegenteilige
Meinung
vertritt:
Der
Neumarkt
darf
schon
jetzt
gesperrt
werden.
Beide
Seiten
berufen
sich
auf
dieselbe
Rechtssprechung
des
Bundesverwaltungsgerichts.
Was
ist
die
Kommunalaufsicht?
Die
Kommunalaufsicht
über
kreisfreie
Städte
führt
in
Niedersachsen
das
Landesinnenministerium.
Nach
Paragraf
88
des
Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes
hat
Griesert
als
OB
der
Kommunalaufsicht
„
unverzüglich
über
den
Sachverhalt
zu
berichten″,
wenn
er
einen
Beschluss
des
Rates
für
„
rechtswidrig″
hält.
Wie
hat
die
Kommunalaufsicht
beim
letzten
Mal
entschieden?
Vorwurf
der
Rechtswidrigkeit?
Gegengutachten?
Das
hatten
wir
doch
alles
schon
einmal.
Und
zwar
vor
einem
Jahr.
Im
April
2016
hatte
der
Rat
entschieden,
den
Neumarkt
zur
Fußgängerzone
(inklusive
Nutzung
für
Linienbusse,
Lieferverkehr
und
Radfahrer)
zu
machen
und
die
Verwaltung
beauftragt,
alles
dafür
vorzubereiten.
Auch
dagegen
legte
Griesert
Widerspruch
ein.
Die
Antwort
des
Innenministeriums
lag
im
August
vor.
Die
Behörde
sah
keinen
Grund
zum
Einschreiten.
Es
folgten
weitere
Ratsbeschlüsse,
der
am
vergangenen
Dienstag
war
der
finale.
Was
ist
die
genaue
Beschlusslage?
Die
Ratsmehrheit
aus
SPD,
Grünen,
FDP,
Linken
und
UWG/
Piraten
hat
gegen
die
Stimmen
von
CDU/
BOB
und
OB
Griesert
beschlossen,
dass
der
Neumarkt
zwischen
Lyrastraße
und
Kollegienwall
autofreie
Zone
wird.
Zugang
haben
dann
nur
noch
Busse
des
öffentlichen
Personennahverkehrs,
Lieferverkehr
von
6
bis
10.30
Uhr,
Fußgänger
und
Fahrradfahrer.
Die
Verwaltung
wurde
außerdem
beauftragt,
für
den
Einbau
von
passivem
Lärmschutz
(speziell
isolierte
Fenster)
an
Teilen
des
Wallrings
zu
sorgen.
Ein
zweiter
Beschluss
lautet,
das
sämtliche
Planungen
zur
Platzgestaltung
auf
die
Autosperrung
ausgerichtet
sein
sollen.
Wann
wird
der
Neumarkt
nun
gesperrt?
Durch
Grieserts
Einspruch
bei
der
Kommunalaufsicht
bleibt
zunächst
der
Status
quo
am
Neumarkt
erhalten.
Den
Ratsbeschluss
hätte
die
Stadt
sonst
innerhalb
einer
Woche
veröffentlichen
müssen,
erläuterte
der
städtische
Pressesprecher
Sven
Jürgensen
unserer
Redaktion
auf
Anfrage.
Das
geschehe
nun
aber
erst
einmal
nicht,
bis
das
Innenministerium
sich
geäußert
hat.
Das
reguläre
Prozedere
(ohne
Grieserts
Einspruch)
wäre
folgendes:
Ab
Veröffentlichung
des
Ratsbeschlusses
besteht
eine
vierwöchige
Klagefrist
für
Anlieger,
so
Jürgensen.
Geht
eine
Klage
ein,
habe
diese
aufschiebende
Wirkung.
Geht
keine
Klage
ein,
würden
Schilder
aufgestellt.
Und
welche?
„
Das
Verkehrszeichen
250″,
so
Jürgensen.
Das
ist
das
runde
weiße
mit
dem
roten
Rand.
Ergänzt
würde
es
um
den
Zusatz:
ausgenommen
Fahrräder,
Busse
im
Linienverkehr
und
Lieferverkehr
zu
den
bestimmten
Zeiten.
Gegen
die
Beschilderung
könnte
dann
ein
Jahr
lang
geklagt
werden.
Klagt
der
Osnabrücker
Bürgerbund?
Steffen
Grüner
(BOB)
hatte
vor
der
Ratssitzung
angekündigt,
gegen
die
Sperrung
zu
klagen.
Und
nun?
„
Wir
haben
einen
Anwalt
und
überlegen
uns
das
ganz
genau″,
sagte
Grüner.
Er
kündigte
für
Freitag,
9.
Juni,
eine
Pressekonferenz
an.
Die
Neumarkt-
Story:
mehr
auf
noz.de/
os
Bildtext:
Sollte
der
Ratsbeschluss
umgesetzt
werden,
wird
die
Beschilderung
so
ähnlich
aussehen
wie
während
der
letzten
baustellenbedingten
Sperrung
im
vergangenen
Jahr:
Das
Verkehrszeichen
250
(runder
roter
Ring
auf
Weiß)
,
wird
außerdem
ergänzt
werden
um
den
Zusatz:
Lieferverkehr
von
6
bis
10.30
Uhr
frei.
Foto:
Jörn
Martens
Kommentar
Vergiftet
Eines
muss
man
Wolfgang
Griesert
lassen:
Konsequent
ist
er.
Und
mutig.
Der
OB
geht
ein
hohes
Risiko
ein.
Sollte
das
niedersächsische
Innenministerium
der
Regenbogenkoalition
wie
schon
2016
recht
geben,
wäre
das
eine
weitere
krachende
Niederlage
für
den
Christdemokraten.
Wenn
nicht,
kann
er
triumphieren.
Aber
es
wäre
ein
vergifteter
Triumph.
Gewonnen
hätte
am
Ende
keiner,
nach
außen
dringt
immer
nur
der
Eindruck
von
Zoff
und
Gezeter.
Egal,
zu
welchem
Ergebnis
die
Kommunalaufsicht
kommt:
Die
Causa
Neumarkt
ist
und
bleibt
eine
Hängepartie,
die
den
meisten
Osnabrückern
auf
die
Nerven
geht.
Wie
lange
noch,
steht
in
den
Sternen.
Denn
selbst
wenn
die
Behörde
in
Hannover
sagt,
der
Ratsbeschluss,
Autos
vom
Neumarkt
zu
verbannen,
sei
in
Ordnung,
ist
absehbar,
dass
Sperrungsgegner
vor
Gericht
ziehen
werden.
Autor:
sdo