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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Hannover befasst sich mit dem Neumarkt
 
Griesert schaltet Kommunalaufsicht ein
Zwischenüberschrift:
Einspruch hat aufschiebende Wirkung: Am Neumarkt bleibt erst einmal alles so, wie es ist
Artikel:
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Originaltext:
Osnabrück. Das niedersächsische Innenministerium muss sich erneut mit dem Osnabrücker Neumarkt befassen. Oberbürgermeister Wolfgang Griesert (CDU) hat am Freitag mitgeteilt, dass er den Ratsbeschluss zur Sperrung des Neumarktes für Autos von der Kommunalaufsicht prüfen lässt. Die Ratsmehrheit aus SPD, Grünen, FDP, Linken und UWG/ Piraten hat am Dienstag den finalen Beschluss gegen die Stimmen von CDU/ BOB und OB gefasst. Griesert hält die Entscheidung für rechtswidrig. Laut Stadtverwaltung hat sein Einspruch aufschiebende Wirkung. Heißt: Am Neumarkt bleibt erst einmal alles so, wie es ist.

Osnabrücks Oberbürgermeister Wolfgang Griesert (CDU) lässt den Beschluss der Ratsmehrheit zur Sperrung des Neumarkts für Autos von der Kommunalaufsicht prüfen. Der Einspruch habe aufschiebende Wirkung heißt: Am Neumarkt bleibt erst einmal alles so, wie es ist.

Osnabrück. Die Kommunalaufsicht sei gehalten, sich unverzüglich″ zu äußern, heißt es in der Pressemitteilung, die die Verwaltung am Freitagmittag verschickt hat.

Leider sieht es so aus, dass die Ratsmehrheit die Brücke, die ich gebaut habe, nicht beschreiten möchte und auch eine frühzeitige Beschilderung am Neumarkt anstrebt″, sagt Griesert. Daher sehe ich nun auch nach nochmaliger Befragung des städtischen Rechtsamtes keine andere Möglichkeit, als die unterschiedlichen Auffassungen zur Frage, ob die Lösung des erhöhten Schadstoffproblems auf dem Wall tatsächlich auf später verschoben werden darf, durch die Einschaltung des Innenministeriums prüfen zu lassen.″

Wer hat recht? Griesert hält die Entscheidung der Regenbogenkoalition zur Neumarktsperrung für rechtswidrig. Die Regenbogenkoalition hat ein Gegengutachten in Auftrag gegeben, das die gegenteilige Meinung vertritt: Der Neumarkt darf schon jetzt gesperrt werden. Beide Seiten berufen sich auf dieselbe Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichts.

Was ist die Kommunalaufsicht? Die Kommunalaufsicht über kreisfreie Städte führt in Niedersachsen das Landesinnenministerium. Nach Paragraf 88 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat Griesert als OB der Kommunalaufsicht unverzüglich über den Sachverhalt zu berichten″, wenn er einen Beschluss des Rates für rechtswidrig″ hält.

Wie hat die Kommunalaufsicht beim letzten Mal entschieden? Vorwurf der Rechtswidrigkeit? Gegengutachten? Das hatten wir doch alles schon einmal. Und zwar vor einem Jahr. Im April 2016 hatte der Rat entschieden, den Neumarkt zur Fußgängerzone (inklusive Nutzung für Linienbusse, Lieferverkehr und Radfahrer) zu machen und die Verwaltung beauftragt, alles dafür vorzubereiten. Auch dagegen legte Griesert Widerspruch ein. Die Antwort
des Innenministeriums lag im August vor. Die Behörde sah keinen Grund zum
Einschreiten. Es folgten weitere Ratsbeschlüsse, der am vergangenen Dienstag war der finale.

Was ist die genaue Beschlusslage? Die Ratsmehrheit aus SPD, Grünen, FDP, Linken und UWG/ Piraten hat gegen die Stimmen von CDU/ BOB und OB Griesert beschlossen, dass der Neumarkt zwischen Lyrastraße und Kollegienwall autofreie Zone wird. Zugang haben dann nur noch Busse des öffentlichen Personennahverkehrs, Lieferverkehr von 6 bis 10.30 Uhr, Fußgänger und Fahrradfahrer. Die Verwaltung wurde außerdem beauftragt, für den Einbau von passivem Lärmschutz (speziell isolierte Fenster) an Teilen des Wallrings zu sorgen. Ein zweiter Beschluss lautet, das sämtliche Planungen zur Platzgestaltung auf die Autosperrung ausgerichtet sein sollen.

Wann wird der Neumarkt nun gesperrt? Durch Grieserts Einspruch bei der Kommunalaufsicht bleibt zunächst der Status quo am Neumarkt erhalten. Den Ratsbeschluss hätte die Stadt sonst innerhalb einer Woche veröffentlichen müssen, erläuterte der städtische Pressesprecher Sven Jürgensen unserer Redaktion auf Anfrage. Das geschehe nun aber erst einmal nicht, bis das Innenministerium sich geäußert hat.

Das reguläre Prozedere (ohne Grieserts Einspruch) wäre folgendes: Ab Veröffentlichung des Ratsbeschlusses besteht eine vierwöchige Klagefrist für Anlieger, so Jürgensen. Geht eine Klage ein, habe diese aufschiebende Wirkung. Geht keine Klage ein, würden Schilder aufgestellt. Und welche? Das Verkehrszeichen 250″, so Jürgensen. Das ist das runde weiße mit dem roten Rand. Ergänzt würde es um den Zusatz: ausgenommen Fahrräder, Busse im Linienverkehr und Lieferverkehr zu den bestimmten Zeiten. Gegen die Beschilderung könnte dann ein Jahr lang geklagt werden.

Klagt der Osnabrücker Bürgerbund? Steffen Grüner (BOB) hatte vor der Ratssitzung angekündigt, gegen die Sperrung zu klagen. Und nun? Wir haben einen Anwalt und überlegen uns das ganz genau″, sagte Grüner. Er kündigte für Freitag, 9. Juni, eine Pressekonferenz an.

Die Neumarkt-Story: mehr auf noz.de/ os

Bildtext:
Sollte der Ratsbeschluss umgesetzt werden, wird die Beschilderung so ähnlich aussehen wie während der letzten baustellenbedingten Sperrung im vergangenen Jahr: Das Verkehrszeichen 250 (runder roter Ring auf Weiß), wird außerdem ergänzt werden um den Zusatz: Lieferverkehr von 6 bis 10.30 Uhr frei.

Foto:
Jörn Martens

Kommentar

Vergiftet

Eines muss man Wolfgang Griesert lassen: Konsequent ist er. Und mutig. Der OB geht ein hohes Risiko ein. Sollte das
niedersächsische Innenministerium der Regenbogenkoalition wie schon 2016 recht geben, wäre das eine weitere krachende Niederlage für den Christdemokraten. Wenn nicht, kann er triumphieren. Aber es wäre ein vergifteter Triumph. Gewonnen hätte am Ende keiner, nach außen dringt immer nur der Eindruck von Zoff und Gezeter.

Egal, zu welchem Ergebnis die Kommunalaufsicht kommt: Die Causa Neumarkt ist und bleibt eine Hängepartie, die den meisten Osnabrückern auf die Nerven geht. Wie lange noch, steht in den Sternen. Denn selbst wenn die Behörde in Hannover sagt, der Ratsbeschluss, Autos vom Neumarkt zu verbannen, sei in Ordnung, ist absehbar, dass Sperrungsgegner vor Gericht ziehen werden.
Autor:
sdo


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