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1.
Erscheinungsdatum:
02.06.2017
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Asbestgefahr in kommunalen Bauten
Bohrverbot in öffentlichen Gebäuden
Zwischenüberschrift:
Oberfinanzdirektion warnt vor Asbest – Stadt will Handlungsempfehlungen umsetzen
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Die
Bausünden
der
Vergangenheit
holen
auch
die
Stadt
Osnabrück
ein.
Wegen
vermuteter
Asbestgefahr
in
Gebäuden,
die
im
Zeitraum
zwischen
1960
und
1995
errichtet
wurden,
warnt
die
Oberfinanzdirektion
Niedersachsen
davor,
in
kommunalen
Gebäuden
eigenhändig
zu
bohren.
Eine
direkte
Gefahr
für
die
Mitarbeiter
gehe
von
den
Wänden
und
Decken
zwar
nicht
aus.
Wird
daran
aber
gearbeitet,
sieht
die
Lage
anders
aus.
Die
Empfehlung
der
Oberfinanzdirektion
lautet:
Selbst
das
kleinste
Loch
darf
nicht
mehr
der
angestellte
Hausmeister
bohren.
Vielmehr
sollte
man
bei
unumgänglichen
Bauarbeiten
zunächst
einen
Schadstoffgutachter
zurate
ziehen.
Steckt
wirklich
Asbest
in
den
Wänden,
so
müsste
jede
noch
so
kleine
Bohrung
von
einer
Fachfirma
ausgeführt
werden.
Nach
Asbestfunden
in
Landeseinrichtungen
warnt
die
Oberfinanzdirektion
Niedersachsen
(OFD)
die
Kommunen
vor
Bohrarbeiten
in
öffentlichen
Gebäuden.
Auch
Osnabrück
hält
sich
ab
sofort
an
eine
Handlungsempfehlung
aus
Hannover
–
mit
ungewissen
Konsequenzen.
Osnabrück.
Konkret
berichtet
das
Staatliche
Baumanagement
(SBN)
,
das
der
OFD
untergeordnet
ist,
von
Funden
asbesthaltiger
Putze,
Spachtelmassen
und
Fliesenkleber
in
Gebäuden
der
allgemeinen
Landesverwaltung.
Die
Immobilienbehörde
vermutet,
dass
grundsätzlich
sämtliche
Bauteile,
die
zwischen
1960
und
1995
errichtet
wurden,
im
Verdacht
stehen,
Asbest
enthalten
zu
können.
Zwar
geht
von
den
Wänden,
Decken
und
Fußböden
keine
Gefahr
aus,
solange
an
ihnen
nicht
gearbeitet
wird.
Jedoch
reicht
schon
das
Bohren
eines
Loches,
um
potenziell
schädliches
Asbest
freizusetzen.
Dübelverbot
verhängt
In
einer
Handlungsempfehlung
an
die
niedersächsischen
Kommunen
empfiehlt
das
SBN
daher
unter
anderem,
ihren
Hausmeistern
eigenständige
Arbeiten
an
Böden,
Wänden
und
Decken
zu
untersagen.
Bei
unumgänglichen
Bauarbeiten
solle
ein
Schadstoffgutachter
zurate
gezogen
werden.
Generell
empfiehlt
die
OFD,
immer
vom
schlimmsten
Fall,
also
einer
Belastung
mit
Asbest,
auszugehen.
Bohrungen
dürften
dann
nur
noch
von
Personen
vorgenommen
werden,
die
laut
Gefahrstoffverordnung
als
sachkundig
einzuschätzen
sind
–
in
der
Regel
also
Mitarbeiter
von
autorisierten
Fachbetrieben.
Eine
Weiterbildung
für
Mitarbeiter
des
öffentlichen
Dienstes
soll
hier
in
Zukunft
Abhilfe
schaffen.
Vor
dem
Hintergrund
des
Schreibens
aus
Hannover
hat
die
niedersächsische
Kommune
Delmenhorst
schon
ein
Dübelverbot
für
ihre
Mitarbeiter
ausgesprochen.
Und
auch
in
der
Osnabrücker
Stadtverwaltung
ist
die
Handlungsempfehlung
der
OFD
eingetroffen,
wie
Stadtsprecher
Sven
Jürgensen
auf
Nachfrage
unserer
Redaktion
bestätigt.
Auf
Vorstandsebene
sei
das
Thema
bereits
beraten
worden,
ohne
dass
zum
jetzigen
Zeitpunkt
konkrete
Maßnahmen
ergriffen
worden
seien.
„
Die
Stadt
hält
sich
an
die
Vorschläge
der
Oberfinanzdirektion.
Schon
bei
dem
leisesten
Verdacht
auf
Asbest
verfahren
wir
nach
den
Empfehlungen.″
Unklar
sind
aktuell
noch
die
Konsequenzen,
die
die
Umsetzung
der
Handlungsempfehlung
nach
sich
zieht.
Ein
gewichtiger
Teil
der
kommunalen
Gebäude
–
neben
Dienststellen
der
Stadtverwaltung
übrigens
auch
die
Schulen
im
Stadtgebiet
–
dürfte
im
betroffenen
Zeitraum
zwischen
1960
und
1995
entstanden
sein.
Ein
generelles
Asbestkataster
für
städtische
Gebäude
gibt
es
laut
Jürgensen
nicht.
Daher
seien
ständige
Überprüfungen
nötig,
wenn
Arbeiten
in
potenziell
belasteten
Räumen
anstehen.
Ob
das
künftig
durch
städtische
Mitarbeiter
oder
Fremdfirmen
geschehen
kann,
ist
nach
den
Angaben
des
Stadtsprechers
ebenso
wenig
abzusehen
wie
die
Kosten,
die
in
den
kommenden
Jahren
auf
die
Verwaltung
zukommen.
Fest
steht
aber
schon
jetzt,
dass
das
Delmenhorster
Dübelverbot
im
Grunde
auch
in
Osnabrück
umgesetzt
wird.
„
Will
eine
Schule
eigenständig
ein
Plakat
aufhängen
und
es
besteht
der
leiseste
Verdacht
auf
eine
Asbestbelastung,
dann
raten
wir:
,
Finger
weg′″,
sagt
Jürgensen.
Bildtext:
Wegen
potenzieller
Asbestgefahr
dürfen
ohne
weitere
Prüfung
keine
Löcher
mehr
in
öffentlichen
Gebäuden
in
Osnabrück
gebohrt
werden.
Foto:
dpa/
Stratenschulte
Asbest
Asbest
ist
eine
Sammelbezeichnung
für
Silikat-
Minerale,
die
nach
der
Aufbereitung
technisch
verwendbare
Fasern
ergeben.
„
Früher
war
Asbest
ein
ganz
normaler
Stoff,
der
in
vielen
Komponenten
verwendet
wurde″,
erklärt
Markus
Ruf
vom
Tüv
Rheinland.
Ab
den
1930er-
Jahren
wurde
er
in
mehreren
Tausend
Produkten
eingesetzt,
etwa
in
Zement,
Bodenbelägen
und
Dachabdeckungen.
„
Man
kann
davon
ausgehen,
dass
in
der
Mehrheit
der
vor
dem
Jahr
1995
errichteten
Gebäude
eventuell
Asbest
zu
finden
ist″,
sagt
Ruf.
Werden
die
Fasern
eingeatmet,
können
sie
sich
in
der
Lunge
festsetzen.
Spätfolgen
aus
dem
ungeschützten
Umgang
mit
Asbest
sind
häufig
Krebserkrankungen.
dpa
Kommentar
Verdrängte
Sünde
Vom
„
Wundermineral″
zum
Todesbringer
–
Asbest
hat
eine
erschreckende
Karriere
hinter
sich.
Und
wer
denkt,
mit
dem
deutschlandweiten
Verbot
im
Jahr
1993
hätte
sich
das
Thema
für
alle
Zeiten
erledigt,
wird
spätestens
in
den
kommenden
Jahren
eines
Besseren
belehrt.
Dabei
lässt
sich
momentan
noch
nicht
einmal
erahnen,
wie
groß
die
durch
den
jahrzehntelangen
Verbau
von
Asbest
eingebrockte
Suppe
ist,
die
in
den
nächsten
Jahren
mühsam
ausgelöffelt
werden
muss.
Natürlich
versteckt
sich
die
todbringende
Gefahr
nicht
alleine
in
öffentlichen
Gebäuden.
Auch
in
Privatimmobilien
findet
sich
die
verhängnisvolle
Faser
in
Fliesenkleber
oder
Spachtelmasse.
Für
viele
Kommunen
und
manch
einen
Immobilienbesitzer
dürfte
das
Thema
Asbest
gleichermaßen
zur
Kostenfalle
werden.
Schließlich
summiert
sich
die
ordnungsgemäße
Beseitigung
und
Entsorgung
schnell
auf
mehrere
Tausend
Euro.
Mit
Blick
auf
die
verhängnisvollen
Erkrankungen,
die
Asbest
auslösen
kann,
erscheint
der
massive
Einsatz
aus
heutiger
Sicht
als
große
Sünde.
Die
Folgen
werden
uns
alle
betreffen.
Autor:
sph