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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Asbestgefahr in kommunalen Bauten
 
Bohrverbot in öffentlichen Gebäuden
Zwischenüberschrift:
Oberfinanzdirektion warnt vor Asbest – Stadt will Handlungsempfehlungen umsetzen
Artikel:
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Originaltext:
Osnabrück. Die Bausünden der Vergangenheit holen auch die Stadt Osnabrück ein. Wegen vermuteter Asbestgefahr in Gebäuden, die im Zeitraum zwischen 1960 und 1995 errichtet wurden, warnt die Oberfinanzdirektion Niedersachsen davor, in kommunalen Gebäuden eigenhändig zu bohren.

Eine direkte Gefahr für die Mitarbeiter gehe von den Wänden und Decken zwar nicht aus. Wird daran aber gearbeitet, sieht die Lage anders aus. Die Empfehlung der Oberfinanzdirektion lautet: Selbst das kleinste Loch darf nicht mehr der angestellte Hausmeister bohren. Vielmehr sollte man bei unumgänglichen Bauarbeiten zunächst einen Schadstoffgutachter zurate ziehen. Steckt wirklich Asbest in den Wänden, so müsste jede noch so kleine Bohrung von einer Fachfirma ausgeführt werden.

Nach Asbestfunden in Landeseinrichtungen warnt die Oberfinanzdirektion Niedersachsen (OFD) die Kommunen vor Bohrarbeiten in öffentlichen Gebäuden. Auch Osnabrück hält sich ab sofort an eine Handlungsempfehlung aus Hannover mit ungewissen Konsequenzen.

Osnabrück. Konkret berichtet das Staatliche Baumanagement (SBN), das der OFD untergeordnet ist, von Funden asbesthaltiger Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber in Gebäuden der allgemeinen Landesverwaltung. Die Immobilienbehörde vermutet, dass grundsätzlich sämtliche Bauteile, die zwischen 1960 und 1995 errichtet wurden, im Verdacht stehen, Asbest enthalten zu können. Zwar geht von den Wänden, Decken und Fußböden keine Gefahr aus, solange an ihnen nicht gearbeitet wird. Jedoch reicht schon das Bohren eines Loches, um potenziell schädliches Asbest freizusetzen.

Dübelverbot verhängt

In einer Handlungsempfehlung an die niedersächsischen Kommunen empfiehlt das SBN daher unter anderem, ihren Hausmeistern eigenständige Arbeiten an Böden, Wänden und Decken zu untersagen. Bei unumgänglichen Bauarbeiten solle ein Schadstoffgutachter zurate gezogen werden. Generell empfiehlt die OFD, immer vom schlimmsten Fall, also einer Belastung mit Asbest, auszugehen. Bohrungen dürften dann nur noch von Personen vorgenommen werden, die laut Gefahrstoffverordnung als sachkundig einzuschätzen sind in der Regel also Mitarbeiter von autorisierten Fachbetrieben. Eine Weiterbildung für Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes soll hier in Zukunft Abhilfe schaffen.

Vor dem Hintergrund des Schreibens aus Hannover hat die niedersächsische Kommune Delmenhorst schon ein Dübelverbot für ihre Mitarbeiter ausgesprochen. Und auch in der Osnabrücker Stadtverwaltung ist die Handlungsempfehlung der OFD eingetroffen, wie Stadtsprecher Sven Jürgensen auf Nachfrage unserer Redaktion bestätigt. Auf Vorstandsebene sei das Thema bereits beraten worden, ohne dass zum jetzigen Zeitpunkt konkrete Maßnahmen ergriffen worden seien. Die Stadt hält sich an die Vorschläge der Oberfinanzdirektion. Schon bei dem leisesten Verdacht auf Asbest verfahren wir nach den Empfehlungen.″

Unklar sind aktuell noch die Konsequenzen, die die Umsetzung der Handlungsempfehlung nach sich zieht. Ein gewichtiger Teil der kommunalen Gebäude neben Dienststellen der Stadtverwaltung übrigens auch die Schulen im Stadtgebiet dürfte im betroffenen Zeitraum zwischen 1960 und 1995 entstanden sein.

Ein generelles Asbestkataster für städtische Gebäude gibt es laut Jürgensen nicht. Daher seien ständige Überprüfungen nötig, wenn Arbeiten in potenziell belasteten Räumen anstehen. Ob das künftig durch städtische Mitarbeiter oder Fremdfirmen geschehen kann, ist nach den Angaben des Stadtsprechers ebenso wenig abzusehen wie die Kosten, die in den kommenden Jahren auf die Verwaltung zukommen.

Fest steht aber schon jetzt, dass das Delmenhorster Dübelverbot im Grunde auch in Osnabrück umgesetzt wird. Will eine Schule eigenständig ein Plakat aufhängen und es besteht der leiseste Verdacht auf eine Asbestbelastung, dann raten wir: , Finger weg′″, sagt Jürgensen.

Bildtext:
Wegen potenzieller Asbestgefahr dürfen ohne weitere Prüfung keine Löcher mehr in öffentlichen Gebäuden in Osnabrück gebohrt werden.

Foto:
dpa/ Stratenschulte

Asbest

Asbest ist eine Sammelbezeichnung für Silikat-Minerale, die nach der Aufbereitung technisch verwendbare Fasern ergeben. Früher war Asbest ein ganz normaler Stoff, der in vielen Komponenten verwendet wurde″, erklärt Markus Ruf vom Tüv Rheinland. Ab den 1930er-Jahren wurde er in mehreren Tausend Produkten eingesetzt, etwa in Zement, Bodenbelägen und Dachabdeckungen. Man kann davon ausgehen, dass in der Mehrheit der vor dem Jahr 1995 errichteten Gebäude eventuell Asbest zu finden ist″, sagt Ruf.

Werden die Fasern eingeatmet, können sie sich in der Lunge festsetzen. Spätfolgen aus dem ungeschützten Umgang mit Asbest sind häufig Krebserkrankungen. dpa

Kommentar

Verdrängte Sünde

Vom Wundermineral″ zum Todesbringer Asbest hat eine erschreckende Karriere hinter sich. Und wer denkt, mit dem deutschlandweiten Verbot im Jahr 1993 hätte sich das Thema für alle Zeiten erledigt, wird spätestens in den kommenden Jahren eines Besseren belehrt. Dabei lässt sich momentan noch nicht einmal erahnen, wie groß die durch den jahrzehntelangen Verbau von Asbest eingebrockte Suppe ist, die in den nächsten Jahren mühsam ausgelöffelt werden muss.

Natürlich versteckt sich die todbringende Gefahr nicht alleine in öffentlichen Gebäuden. Auch in Privatimmobilien findet sich die verhängnisvolle Faser in Fliesenkleber oder Spachtelmasse. Für viele Kommunen und manch einen Immobilienbesitzer dürfte das Thema Asbest gleichermaßen zur Kostenfalle werden. Schließlich summiert sich die ordnungsgemäße Beseitigung und Entsorgung schnell auf mehrere Tausend Euro.

Mit Blick auf die verhängnisvollen Erkrankungen, die Asbest auslösen kann, erscheint der massive Einsatz aus heutiger Sicht als große Sünde. Die Folgen werden uns alle betreffen.
Autor:
sph


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