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1.
Erscheinungsdatum:
01.06.2017
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Kein Center am Neumarkt vor 2025?
Neumarkt-Center erst 2025 fertig?
Zwischenüberschrift:
FDP verweist auf Fristenregelung
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Im
Streit
um
den
geplanten
Bau
eines
Einkaufszentrums
am
Neumarkt
hat
die
Stadt
Osnabrück
beim
Oberverwaltungsgericht
Lüneburg
die
Wiederaufnahme
eines
Normenkontrollverfahrens
beantragt.
Das
teilte
die
Verwaltung
dem
Rat
am
Dienstag
auf
Anfrage
der
FDP-
Fraktion
mit.
Das
Normenkontrollverfahren
war
im
August
2015
von
einem
Neumarkt-
Anlieger
angestrengt
worden,
der
durch
den
Bebauungsplan
für
das
Center
seine
Eigentumsrechte
verletzt
sieht.
Um
eine
außergerichtliche
Einigung
zu
ermöglichen,
ruhte
das
Verfahren
zuletzt
anderthalb
Jahre
lang.
Doch
die
Gespräche
zwischen
Stadt,
Centerinvestor
und
Kläger
scheiterten.
Die
FDP-
Fraktion
befürchtet
nun,
dass
es
aufgrund
vertraglicher
Fristen
vor
2025
nichts
wird
mit
dem
Bau
des
Einkaufszentrums.
Ein
Normenkontrollverfahren
behindert
den
Bau
eines
Einkaufszentrums
am
Neumarkt.
Nach
anderthalb
Jahren
scheint
eine
außergerichtliche
Einigung
zwischen
Stadt,
Investor
und
Kläger
geplatzt.
Wird
das
Center
deshalb
–
wenn
überhaupt
–
erst
2025
fertig?
Osnabrück.
Die
Stadt
Osnabrück
hat
am
4.
April
beim
Oberverwaltungsgericht
Lüneburg
die
Wiederaufnahme
des
im
August
2015
von
einem
Nachbarn
angestrengten
und
vier
Monate
später
ruhend
gestellten
Normenkontrollverfahrens
beantragt.
Das
teilte
die
Verwaltung
dem
Rat
am
Dienstag
auf
Anfrage
der
FDP-
Fraktion
mit.
Den
Liberalen
schwant
nun
Böses:
So
könnten
Fristen,
die
im
Durchführungsvertrag
mit
Centerinvestor
Unibail-
Rodamco
geregelt
sind,
dazu
führen,
dass
es
frühestens
in
fünf
Jahren
ein
Einkaufszentrum
am
Neumarkt
geben
wird
–
wahrscheinlich
sogar
erst
in
sieben
Jahren.
FDP-
Fraktionsvize
Robert
Seidler
skizziert
zwei
Szenarien:
Möglichkeit
eins
geht
vom
Scheitern
der
Gespräche
aus.
Für
diesen
Fall
rechnet
Seidler
mit
einem
Verhandlungstermin
beim
OVG
nicht
vor
2018.
Riefe
die
unterlegene
Partei
noch
das
Bundesverwaltungsgericht
an,
werde
es
möglicherweise
2020
eine
rechtskräftige
Entscheidung
geben.
Erst
dann
beginne
die
Jahresfrist
für
die
Einreichung
eines
Bauantrages.
Bis
eine
Baugenehmigung
erteilt
werden
kann,
dürfe
mithin
das
Jahr
2022
erreicht
sein,
so
Seidler.
Und
für
die
Fertigstellung
des
Centers
habe
der
Investor
weitere
36
Monate
Zeit,
sprich
bis
2025.
Das
zweite
Szenario
setzt
voraus,
dass
sich
die
Parteien
doch
außergerichtlich
einigen
und
die
Normenkontrollklage
noch
in
diesem
Jahr
zurückgenommen
wird.
Dann
könnte
es
laut
Seidler
so
weitergehen:
Bauantrag
2018,
Baugenehmigung
2019,
Fertigstellung
2022.
Seit
Monaten
Funkstille
Im
Moment
scheint
die
erste
Variante
realistischer.
Denn
zwischen
Stadtverwaltung,
Investor
und
Kläger
ist
der
Gesprächsfaden
abgerissen.
Ein
für
Anfang
Dezember
2016
angesetztes
Treffen
habe
„
leider
entfallen″
müssen,
so
die
Behörde.
Und
ein
Schreiben
vom
9.
Februar
2017,
in
dem
sich
der
Stadtbaurat
die
Absicht
einer
außergerichtlichen
Einigung
binnen
zwei
Wochen
bestätigen
lassen
wollte,
sei
vom
Antragsteller
„
bis
heute
unbeantwortet″
geblieben.
Bei
dem
Antragsteller
handelt
es
sich
um
den
Unternehmer
Ferdinand
Herkenhoff
aus
Georgsmarienhütte.
Ihm
gehört
ein
Gebäude
am
Neumarkt,
das
unmittelbar
an
den
ehemaligen
Wöhrl-
Komplex
grenzt.
Mit
der
Normenkontrollklage
will
Herkenhoff
erreichen,
dass
der
Bebauungsplan
für
das
Einkaufszentrum
für
unwirksam
erklärt
wird.
Konkret
stört
ihn
ein
Wendehammer,
den
die
Stadt
an
der
Seminarstraße
vorsieht
und
der
auch
einen
Teil
seiner
Flächen
berühren
würde.
Dies
empfindet
der
Unternehmer
als
„
Enteignung″.
Was
die
Fristenregelung
im
Durchführungsvertrag
über
den
Centerbau
betrifft,
stellt
die
Verwaltung
klar,
den
Rat
bereits
vor
über
drei
Jahren
„
explizit
auf
die
Risiken
hingewiesen″
zu
haben.
In
ihrer
Antwort
auf
die
Anfrage
der
FDP-
Fraktion
zitiert
sie
aus
einer
Mitteilungsvorlage
vom
1.
April
2014:
„
Aufgrund
der
zu
erwartenden
Normenkontrollklagen
gegen
den
Bebauungsplan
oder
Widersprüchen
gegen
eine
spätere
Baugenehmigung
und
den
damit
verbundenen
zeitintensiven
Gerichtsverfahren
ist
zu
befürchten,
dass
sich
die
vereinbarten
Fristen
auf
unabsehbare
Zeit
verlängern.″
Die
Neumarkt-
Story
auf
noz.de/
neumarkt
Autor:
sst