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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Kein Center am Neumarkt vor 2025?
 
Neumarkt-Center erst 2025 fertig?
Zwischenüberschrift:
FDP verweist auf Fristenregelung
Artikel:
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Originaltext:
Osnabrück. Im Streit um den geplanten Bau eines Einkaufszentrums am Neumarkt hat die Stadt Osnabrück beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg die Wiederaufnahme eines Normenkontrollverfahrens beantragt. Das teilte die Verwaltung dem Rat am Dienstag auf Anfrage der FDP-Fraktion mit. Das Normenkontrollverfahren war im August 2015 von einem Neumarkt-Anlieger angestrengt worden, der durch den Bebauungsplan für das Center seine Eigentumsrechte verletzt sieht. Um eine außergerichtliche Einigung zu ermöglichen, ruhte das Verfahren zuletzt anderthalb Jahre lang. Doch die Gespräche zwischen Stadt, Centerinvestor und Kläger scheiterten. Die FDP-Fraktion befürchtet nun, dass es aufgrund vertraglicher Fristen vor 2025 nichts wird mit dem Bau des Einkaufszentrums.

Ein Normenkontrollverfahren behindert den Bau eines Einkaufszentrums am Neumarkt. Nach anderthalb Jahren scheint eine außergerichtliche Einigung zwischen Stadt, Investor und Kläger geplatzt. Wird das Center deshalb wenn überhaupt erst 2025 fertig?

Osnabrück. Die Stadt Osnabrück hat am 4. April beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg die Wiederaufnahme des im August 2015 von einem Nachbarn angestrengten und vier Monate später ruhend gestellten Normenkontrollverfahrens beantragt. Das teilte die Verwaltung dem Rat am Dienstag auf Anfrage der FDP-Fraktion mit. Den Liberalen schwant nun Böses: So könnten Fristen, die im Durchführungsvertrag mit Centerinvestor Unibail-Rodamco geregelt sind, dazu führen, dass es frühestens in fünf Jahren ein Einkaufszentrum am Neumarkt geben wird wahrscheinlich sogar erst in sieben Jahren.

FDP-Fraktionsvize Robert Seidler skizziert zwei Szenarien: Möglichkeit eins geht vom Scheitern der Gespräche aus. Für diesen Fall rechnet Seidler mit einem Verhandlungstermin beim OVG nicht vor 2018. Riefe die unterlegene Partei noch das Bundesverwaltungsgericht an, werde es möglicherweise 2020 eine rechtskräftige Entscheidung geben. Erst dann beginne die Jahresfrist für die Einreichung eines Bauantrages. Bis eine Baugenehmigung erteilt werden kann, dürfe mithin das Jahr 2022 erreicht sein, so Seidler. Und für die Fertigstellung des Centers habe der Investor weitere 36 Monate Zeit, sprich bis 2025.

Das zweite Szenario setzt voraus, dass sich die Parteien doch außergerichtlich einigen und die Normenkontrollklage noch in diesem Jahr zurückgenommen wird. Dann könnte es laut Seidler so weitergehen: Bauantrag 2018, Baugenehmigung 2019, Fertigstellung 2022.

Seit Monaten Funkstille

Im Moment scheint die erste Variante realistischer. Denn zwischen Stadtverwaltung, Investor und Kläger ist der Gesprächsfaden abgerissen. Ein für Anfang Dezember 2016 angesetztes Treffen habe leider entfallen″ müssen, so die Behörde. Und ein Schreiben vom 9. Februar 2017, in dem sich der Stadtbaurat die Absicht einer außergerichtlichen Einigung binnen zwei Wochen bestätigen lassen wollte, sei vom Antragsteller bis heute unbeantwortet″ geblieben.

Bei dem Antragsteller handelt es sich um den Unternehmer Ferdinand Herkenhoff aus Georgsmarienhütte. Ihm gehört ein Gebäude am Neumarkt, das unmittelbar an den ehemaligen Wöhrl-Komplex grenzt. Mit der Normenkontrollklage will Herkenhoff erreichen, dass der Bebauungsplan für das Einkaufszentrum für unwirksam erklärt wird. Konkret stört ihn ein Wendehammer, den die Stadt an der Seminarstraße vorsieht und der auch einen Teil seiner Flächen berühren würde. Dies empfindet der Unternehmer als Enteignung″.

Was die Fristenregelung im Durchführungsvertrag über den Centerbau betrifft, stellt die Verwaltung klar, den Rat bereits vor über drei Jahren explizit auf die Risiken hingewiesen″ zu haben. In ihrer Antwort auf die Anfrage der FDP-Fraktion zitiert sie aus einer Mitteilungsvorlage vom 1. April 2014: Aufgrund der zu erwartenden Normenkontrollklagen gegen den Bebauungsplan oder Widersprüchen gegen eine spätere Baugenehmigung und den damit verbundenen zeitintensiven Gerichtsverfahren ist zu befürchten, dass sich die vereinbarten Fristen auf unabsehbare Zeit verlängern.″

Die Neumarkt-Story auf noz.de/ neumarkt
Autor:
sst


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