User Online: 7 |
Timeout: 24:06Uhr ⟳ |
Ihre Anmerkungen
|
NUSO-Archiv
|
Info
|
Auswahl
|
Ende
|
A
A
A
Mobil →
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Themen
›
Baumschutz (112)
Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) (360)
Die Arbeit der Stadtgaertner seit 1891 (975)
Die Hase und ihre Nebengewaesser (3007)
Gartenprojekte (22)
Klimageschichte (seit 1874) (162)
Konflikte um Kleingarten (25)
Konversionsflaechen (245)
Kooperation Baikal-Osnabrueck (25)
Umweltbildungszentrum(UBZ)1997-2018 (108)
Verein für Ökologie und Umweltbildung Osnabrueck (324)
Suche
›
Einfache Suche
Erweiterte Suche
Listen
›
Orte in Osnabrück
Themen zu Umwelt und Nachhaltigkeit
AkteurInnen
Bildung
Auswahllisten für wichtige Themen (im Aufbau)
Erscheinungsdatum (Index)
Ergebnis
Merkliste
›
Merkliste zeigen
Merkliste löschen
Datensätze des Ergebnis
Suche:
Auswahl zeigen
Treffer:
1
Ergebnis-Link:
Ergebnis-Link anzeigen
Ihr gespeichertes Ergebnis kann von jedem, der den Ergebnis-Link aufruft, eingesehen werden. Soll der Link zu diesem Ergebnis jetzt erzeugt werden?
Ja
Nein
Sichern Sie sich diesen Link zu Ihrem Ergebnis
Ergebnis-Link kopieren
FEHLER!
jetzt im Korb enthalten:
0
1.
Erscheinungsdatum:
17.05.2017
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Kunde zwingt VW in die Knie
Osnabrücker zwingt VW in die Knie
Zwischenüberschrift:
Urteil des Landgerichts: Kunde darf Schummel-Golf zurückgeben
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Das
Landgericht
Osnabrück
hat
im
VW-
Abgasskandal
einem
Kunden
recht
gegeben.
Händler
und
Autobauer
müssen
den
Schummel-
Golf
zurücknehmen.
Der
Kunde
erhält
sein
Geld
zurück
–
abzüglich
eines
Nutzungsentgeltes.
Im
VW-
Abgasskandal
hat
eine
Zivilkammer
des
Landgerichts
Osnabrück
einem
Osnabrücker
Kunden
recht
gegeben.
Händler
und
Autobauer
müssen
den
vier
Jahre
alten
Schummel-
Golf
zurücknehmen.
Osnabrück.
Der
Kläger
aus
Osnabrück
hatte
2013
bei
einem
Autohändler
einen
Jahreswagen
(VW
Golf
1,
6
Liter,
TDI)
zum
Preis
von
17
330
Euro
gekauft.
Das
Auto
hatte
beim
Kauf
9761
Kilometer
auf
dem
Tacho.
Als
2015
der
Dieselskandal
aufflog,
erklärte
der
Kunde
seinen
Rücktritt
vom
Kaufvertrag.
Die
5.
Zivilkammer
des
Landgerichts
gab
dem
Kunden
recht
(Aktenzeichen
5
O
1198/
16)
.
Das
Fahrzeug
habe
einen
Sachmangel
aufgewiesen,
entschied
die
Zivilkammer.
Das
Schummelprogramm
habe
dafür
gesorgt,
dass
die
Euro-
5-
Grenzwerte
zwar
auf
dem
Prüfstand,
aber
nicht
im
realen
Betrieb
eingehalten
worden
seien.
Der
Autobauer
habe
sittenwidrig
gehandelt
und
dem
Kunden
vorsätzlich
einen
Schaden
zugefügt,
so
das
Gericht.
Der
Kunde
kann
das
Auto
abgeben
und
erhält
sein
Geld
zurück
–
abzüglich
eines
Nutzungsentgeltes
von
4445
Euro.
Der
Besitzer
ist
mit
dem
Golf
gut
61
000
Kilometer
gefahren.
Die
Zivilkammer
geht
in
ihrer
Urteilsbegründung
davon
aus,
dass
die
Abgasmanipulation
vom
damaligen
Vorstand
des
VW-
Konzerns
„
angeordnet
oder
zumindest
abgesegnet
worden
ist″.
Zumindest
habe
der
Autobauer
in
diesem
Verfahren
nichts
zur
Aufhellung
der
Hintergründe
beigetragen,
„
was
in
Anbetracht
des
Zeitablaufs
seit
der
Entdeckung
der
Softwaremanipulation″
und
der
wirtschaftlichen
Bedeutung
der
Abgasaffäre
für
den
Konzern
nicht
nachvollziehbar
sei.
Die
VW-
Anwälte
hatten
argumentiert,
die
Emissionswerte
im
Straßenbetrieb
seien
irrelevant,
weil
der
Gesetzgeber
sich
entschieden
habe,
die
Grenzwerte
unter
Laborbedingungen
festzulegen.
Dem
Kläger
sei
außerdem
kein
Schaden
entstanden.
Das
Angebot
von
VW,
den
Golf
nachzurüsten,
musste
der
Kunde
nach
Meinung
des
Gerichts
nicht
akzeptieren,
weil
es
lange
vage
geblieben
war
und
letztlich
zu
spät
kam.
Das
Gericht
sagt,
VW
habe
den
Kunden
monatelang
im
Unklaren
gelassen.
Dem
Käufer
sei
aber
ein
„
Abwarten
ins
Ungewisse″
nicht
zumutbar
gewesen.
Im
Mai
2016
hatte
der
Käufer
seinen
Rücktritt
vom
Kauf
erklärt,
erst
im
Januar
2017
hatte
VW
ihm
schriftlich
angeboten,
eine
andere
Software
aufzuspielen.
Juristisch
beraten
wurde
der
Osnabrücker
Kunde
von
der
Anwaltskanzlei
Stoll
&
Sauer
aus
Lahr
im
Schwarzwald,
die
sich
auf
Abgasklagen
gegen
VW
spezialisiert
hat.
Zurzeit
beraten
die
Juristen
aus
dem
Schwarzwald
nach
eigenen
Angaben
etwa
30
000
VW-
Kunden.
In
etwa
3000
Fällen
haben
allein
Stoll
&
Sauer
Klage
erhoben.
Weiterlesen:
Erster
deutscher
Großkunde
verklagt
VW
im
Abgasskandal
40
Klagen
in
Osnabrück
Beim
Landgericht
Osnabrück
sind
nach
Angaben
eines
Gerichtssprechers
etwa
40
Klagen
gegen
VW
oder
VW-
Händler
anhängig.
„
Tendenz
steigend″,
wie
der
Sprecher
sagte.
In
drei
Fällen
hat
es
bislang
eine
Entscheidung
gegeben,
getroffen
von
drei
verschiedenen
Zivilkammern.
Im
Januar
wurde
eine
Klage
gegen
einen
Osnabrücker
VW-
Händler
zurückgewiesen,
er
muss
das
verkaufte
Auto
nicht
zurücknehmen.
Im
Februar
gab
eine
andere
Kammer
der
Klage
eines
Kunden
gegen
einen
Händler
aus
Borken
statt.
Und
nun
das
dritte
Urteil,
auch
das
zugunsten
des
Kunden.
„
Die
Gerichte
urteilen
immer
verbraucherfreundlicher″,
wird
Rechtsanwalt
Ralf
Stoll
in
einer
Stellungnahme
seiner
Kanzlei
zitiert.
Er
rät
VW-
Kunden,
sich
zur
Wehr
zu
setzen,
„
bevor
Ende
2017
die
ersten
Ansprüche
verjähren″.
Die
Osnabrücker
Urteile
sind
nicht
rechtskräftig.
In
vielen
Fällen,
so
berichten
Beobachter,
komme
es
zu
einem
Vergleich,
ehe
die
Sache
in
die
zweite
Instanz
getragen
werde.
Alles
zum
VW-
Abgasskandal
auf
Ihrem
Online-
Portal
Bildtext:
40
Verfahren
gegen
VW
sind
beim
Landgericht
Osnabrück
anhängig.
In
drei
Fällen
sind
die
Urteile
gesprochen.
Foto:
dpa
Kommentar:
Ohrfeigen
Der
VW-
Konzern
erweist
sich
im
Abgasskandal
als
echte
Jobmaschine
–
für
Juristen.
Freiwillig
kommt
der
Autobauer
den
geprellten
Kunden
in
Deutschland
nicht
entgegen,
nur
unter
dem
Druck
der
Gerichte,
die
tendenziell
eher
verbraucherfreundlich
entschieden.
So
auch
die
5.
Zivilkammer
in
Osnabrück,
deren
Begründung
in
zwei
Details
aufhorchen
lässt.
Erstens:
Das
Gericht
geht
davon
aus,
dass
der
VW-
Vorstand
über
den
Einsatz
der
Mogelsoftware
informiert
war
und
ihn
billigte.
Der
Abgasbetrug
war
daher
nicht
das
Werk
einzelner,
nachgeordneter
Betriebsteile,
sagt
das
Gericht,
sondern
Teil
des
Geschäfts.
Zweitens:
Das
Angebot
zur
Nachrüstung
kam
zu
spät.
Das
Aufspielen
einer
anderen
Software
hätte
kaum
eine
Stunde
gedauert,
argumentierte
VW.
Egal,
sagt
das
Gericht.
Ein
Kunde
müsse
sich
nicht
monatelang
hinhalten
lassen,
ehe
ein
Mangel
behoben
werde.
Zwei
richterliche
Ohrfeigen
für
VW.
Autor:
hin
Themenlisten:
T.04.20.2. Auswahl - Luftschadstoffe « T.04.20. Projekt Klimastadt 2017- Klimageschichte -allgemein
T.04.20.4. Auswahl - Diskussionen, Initiativen « T.04.20. Projekt Klimastadt 2017- Klimageschichte -allgemein
T.04.20. Projekt Klimastadt 2017- Klimageschichte-weitere-wichtige-Artikel
Diese Seite drucken
Bestandsbeschreibung
?