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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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aus Zeitung:
Überschrift:
Kunde zwingt VW in die Knie
 
Osnabrücker zwingt VW in die Knie
Zwischenüberschrift:
Urteil des Landgerichts: Kunde darf Schummel-Golf zurückgeben
Artikel:
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Originaltext:
Osnabrück. Das Landgericht Osnabrück hat im VW-Abgasskandal einem Kunden recht gegeben. Händler und Autobauer müssen den Schummel-Golf zurücknehmen. Der Kunde erhält sein Geld zurück abzüglich eines Nutzungsentgeltes.

Im VW-Abgasskandal hat eine Zivilkammer des Landgerichts Osnabrück einem Osnabrücker Kunden recht gegeben. Händler und Autobauer müssen den vier Jahre alten Schummel-Golf zurücknehmen.

Osnabrück. Der Kläger aus Osnabrück hatte 2013 bei einem Autohändler einen Jahreswagen (VW Golf 1, 6 Liter, TDI) zum Preis von 17 330 Euro gekauft. Das Auto hatte beim Kauf 9761 Kilometer auf dem Tacho. Als 2015 der Dieselskandal aufflog, erklärte der Kunde seinen Rücktritt vom Kaufvertrag.

Die 5. Zivilkammer des Landgerichts gab dem Kunden recht (Aktenzeichen 5 O 1198/ 16). Das Fahrzeug habe einen Sachmangel aufgewiesen, entschied die Zivilkammer. Das Schummelprogramm habe dafür gesorgt, dass die Euro-5-Grenzwerte zwar auf dem Prüfstand, aber nicht im realen Betrieb eingehalten worden seien. Der Autobauer habe sittenwidrig gehandelt und dem Kunden vorsätzlich einen Schaden zugefügt, so das Gericht.

Der Kunde kann das Auto abgeben und erhält sein Geld zurück abzüglich eines Nutzungsentgeltes von 4445 Euro. Der Besitzer ist mit dem Golf gut 61 000 Kilometer gefahren.

Die Zivilkammer geht in ihrer Urteilsbegründung davon aus, dass die Abgasmanipulation vom damaligen Vorstand des VW-Konzerns angeordnet oder zumindest abgesegnet worden ist″. Zumindest habe der Autobauer in diesem Verfahren nichts zur Aufhellung der Hintergründe beigetragen, was in Anbetracht des Zeitablaufs seit der Entdeckung der Softwaremanipulation″ und der wirtschaftlichen Bedeutung der Abgasaffäre für den Konzern nicht nachvollziehbar sei.

Die VW-Anwälte hatten argumentiert, die Emissionswerte im Straßenbetrieb seien irrelevant, weil der Gesetzgeber sich entschieden habe, die Grenzwerte unter Laborbedingungen festzulegen. Dem Kläger sei außerdem kein Schaden entstanden.

Das Angebot von VW, den Golf nachzurüsten, musste der Kunde nach Meinung des Gerichts nicht akzeptieren, weil es lange vage geblieben war und letztlich zu spät kam. Das Gericht sagt, VW habe den Kunden monatelang im Unklaren gelassen. Dem Käufer sei aber ein Abwarten ins Ungewisse″ nicht zumutbar gewesen. Im Mai 2016 hatte der Käufer seinen Rücktritt vom Kauf erklärt, erst im Januar 2017 hatte VW ihm schriftlich angeboten, eine andere Software aufzuspielen.

Juristisch beraten wurde der Osnabrücker Kunde von der Anwaltskanzlei Stoll & Sauer aus Lahr im Schwarzwald, die sich auf Abgasklagen gegen VW spezialisiert hat. Zurzeit beraten die Juristen aus dem Schwarzwald nach eigenen Angaben etwa 30 000 VW-Kunden. In etwa 3000 Fällen haben allein Stoll & Sauer Klage erhoben. Weiterlesen: Erster deutscher Großkunde verklagt VW im Abgasskandal

40 Klagen in Osnabrück

Beim Landgericht Osnabrück sind nach Angaben eines Gerichtssprechers etwa 40 Klagen gegen VW oder VW-Händler anhängig. Tendenz steigend″, wie der Sprecher sagte. In drei Fällen hat es bislang eine Entscheidung gegeben, getroffen von drei verschiedenen Zivilkammern. Im Januar wurde eine Klage gegen einen Osnabrücker VW-Händler zurückgewiesen, er muss das verkaufte Auto nicht zurücknehmen. Im Februar gab eine andere Kammer der Klage eines Kunden gegen einen Händler aus Borken statt. Und nun das dritte Urteil, auch das zugunsten des Kunden. Die Gerichte urteilen immer verbraucherfreundlicher″, wird Rechtsanwalt Ralf Stoll in einer Stellungnahme seiner Kanzlei zitiert. Er rät VW-Kunden, sich zur Wehr zu setzen, bevor Ende 2017 die ersten Ansprüche verjähren″.

Die Osnabrücker Urteile sind nicht rechtskräftig. In vielen Fällen, so berichten Beobachter, komme es zu einem Vergleich, ehe die Sache in die zweite Instanz getragen werde. Alles zum VW-Abgasskandal auf Ihrem Online-Portal

Bildtext:
40 Verfahren gegen VW sind beim Landgericht Osnabrück anhängig. In drei Fällen sind die Urteile gesprochen.

Foto:
dpa

Kommentar:

Ohrfeigen

Der VW-Konzern erweist sich im Abgasskandal als echte Jobmaschine für Juristen. Freiwillig kommt der Autobauer den geprellten Kunden in Deutschland nicht entgegen, nur unter dem Druck der Gerichte, die tendenziell eher verbraucherfreundlich entschieden. So auch die 5. Zivilkammer in Osnabrück, deren Begründung in zwei Details aufhorchen lässt.

Erstens: Das Gericht geht davon aus, dass der VW-Vorstand über den Einsatz der Mogelsoftware informiert war und ihn billigte. Der Abgasbetrug war daher nicht das Werk einzelner, nachgeordneter Betriebsteile, sagt das Gericht, sondern Teil des Geschäfts.

Zweitens: Das Angebot zur Nachrüstung kam zu spät. Das Aufspielen einer anderen Software hätte kaum eine Stunde gedauert, argumentierte VW. Egal, sagt das Gericht. Ein Kunde müsse sich nicht monatelang hinhalten lassen, ehe ein Mangel behoben werde.

Zwei richterliche Ohrfeigen für VW.
Autor:
hin
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