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1.
Erscheinungsdatum:
28.04.2017
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Feilschen an 500 Ständen
Zwischenüberschrift:
Alle Infos rund um den Osnabrücker Nachtflohmarkt am kommenden Wochenende
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Der
erste
Osnabrücker
Nachtflohmarkt
in
diesem
Jahr
räumt
wegen
der
früh
stattfindenden
Maiwoche
seinen
angestammten
Platz
am
ersten
Maiwochenende.
Stattdessen
wird
er
um
eine
Woche
vorverlegt
und
findet
am
kommenden
Wochenende
statt.
Erwartet
werden
nach
Angaben
der
Stadt
mehr
als
500
Stände,
an
denen
in
der
Nacht
vom
29.
auf
den
30.
April
Gegenstände
den
Besitzer
wechseln.
Beginn
ist
am
Samstag
um
21
Uhr
und
Ende
am
Sonntag
um
12
Uhr.
Eine
Anmeldung
ist
nicht
erforderlich,
eine
Platzvergabe
findet
nicht
statt.
Für
den
Nachtflohmarkt
wird
Standgeld
erhoben.
Das
Standgeld
beträgt
für
den
ersten
Meter
zehn
Euro,
für
jeden
weiteren
Meter
fünf
Euro.
Für
einen
Tapeziertisch
mit
einer
Länge
von
drei
Metern
beträgt
das
Standgeld
20
Euro.
Ab
dem
sechsten
Meter
kostet
jeder
weitere
Meter
20
Euro.
Aufgrund
einiger
Baustellen
stehen
für
den
Flohmarkt
folgende
Flächen
nicht
zur
Verfügung:
Neumarkt
von
H&
M
bis
DER
Reisebüro.
Auch
die
Straße
Oewer
de
Hase
steht
nach
der
Öffnung
der
Hase
nicht
mehr
zur
Verfügung.
Ansonsten
bleibt
die
Flohmarktfläche
unverändert.
Aufbau
erst
ab
20
Uhr
Auch
für
den
Ladeverkehr
ergeben
sich
einige
Änderungen.
Während
der
Aufbauzeit
gilt:
Die
Zufahrt
zum
Flohmarkt
kann
nur
über
die
Straße
Domhof
erfolgen.
Die
Einfahrt
auf
das
Flohmarktgelände
vom
Neumarkt
in
die
Große
Straße
ist
nicht
möglich,
auch
nicht
die
Ausfahrt.
Die
Ausfahrt
kann
nur
über
die
Georgstraße
erfolgen.
Das
Befahren
der
Großen
Straße
zwischen
Neumarkt
und
Georgstraße
ist
nicht
möglich.
Um
einen
reibungslosen
Ablauf
zu
gewährleisten,
gelten
folgende
Regeln:
Mit
dem
Aufbau
der
Stände
darf
erst
am
Samstagabend,
29.
April,
um
20
Uhr
begonnen
werden.
Vorheriges
Abkleben,
Abkreiden
oder
sonstiges
Reservieren
ist
nicht
zulässig.
Mit
Rücksicht
auf
die
Ladenlokale,
die
zum
Teil
bis
20
Uhr
geöffnet
haben,
ist
diese
Vorgabe
unbedingt
einzuhalten.
Auf
das
Flohmarktgelände
darf
erst
ab
20
Uhr
gefahren
werden.
Nach
dem
Entladen
muss
das
Fahrzeug
sofort
weggefahren
werden.
Es
ist
nicht
erlaubt,
Fahrzeuge
und
Anhänger
am
Stand
stehenzulassen.
Es
dürfen
nur
gebrauchte
Waren
angeboten
werden.
Das
Anbieten
von
Neuware
ist
nicht
zulässig.
Lediglich
selbstgefertigtes
Kunsthandwerk
oder
Schmuck
von
geringem
Wert
darf
verkauft
werden.
Ebenfalls
nicht
gestattet
ist
der
Verkauf
von
Lebensmitteln
oder
größeren
Gegenständen,
die
nicht
alleine
transportiert
werden
können.
Einsatzzentrale
Auf
dem
Theatervorplatz
sind
die
Einsatzzentrale
sowie
eine
Sanitätsstation
eingerichtet.
In
diesem
Bereich
stehen
Mitarbeiter
der
Stadtverwaltung
am
Samstag
ab
17
Uhr
für
Fragen
oder
Beratung
zur
Verfügung.
Da
mit
einem
regen
Besucherstrom
zu
dieser
Veranstaltung
zu
rechnen
ist,
bittet
die
Stadtverwaltung
darum,
nach
Möglichkeit
öffentliche
Verkehrsmittel
zu
benutzen.
Für
den
Individualverkehr
sind
alle
Osnabrücker
Parkhäuser
sowie
öffentliche
Parkplätze
geöffnet.
Verbotswidrig
geparkte
Fahrzeuge,
die
abgeschleppt
werden
müssen,
werden
auf
den
Betriebshöfen
der
Abschleppunternehmer
abgestellt.
Nach
Beendigung
des
Flohmarktes
am
Sonntag,
30.
April,
um
12
Uhr
wird
das
gesamte
Gelände
gereinigt.
Die
Flohmarktbeschicker
sind
verpflichtet,
ihre
Standplätze
sauber
zu
hinterlassen.
Verpackungsmüll
und
nicht
verkaufte
Flohmarktartikel
dürfen
nicht
über
die
öffentlichen
Müllbehälter
entsorgt
werden.
Die
Stände
müssen
zügig
abgebaut
werden,
zum
einen,
damit
die
Innenstadt
sobald
wie
möglich
gereinigt
werden
kann.
Zum
anderen
aber
auch
deshalb,
weil
unter
Umständen
erst
dann
wieder
private
Tiefgaragen
und
Einstellplätze
angefahren
werden
können.
Bildtext:
Der
erste
Osnabrücker
Nachtflohmarkt
in
diesem
Jahr
räumt
wegen
der
früh
stattfindenden
Maiwoche
seinen
angestammten
Platz
am
ersten
Maiwochenende.
Archivfoto:
Robert
Schäfer
Autor:
pm