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1.
Erscheinungsdatum:
28.04.2017
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Verluste für Anleger nach Zeitungspleite
Komplette finanzielle Bauchlandung droht
Zwischenüberschrift:
Zeitungspleite: OLG Oldenburg will Entscheidungen des Landgerichts Osnabrück bestätigen
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück/
Oldenburg.
Die
Medienbriefinhaber
der
insolventen
„
Osnabrücker
Sonntagszeitung″
werden
wohl
leer
ausgehen.
Nach
Einschätzung
des
Oberlandesgerichts
Oldenburg
müssen
sie
nicht
nur
ihre
Investitionen
abschreiben,
sondern
auch
die
„
Zinsen″
darauf.
Der
1.
Senat
des
OLG
hat
gestern
in
einer
Berufungsverhandlung
keinerlei
Zweifel
daran
gelassen,
dass
es
sich
bei
den
von
Verleger
Norbert
Fuhs
herausgegebenen
Medienbriefen
nicht
um
„
verkappte
Darlehensverträge″
handele,
sondern
um
die
Beteiligung
an
einem
Gesellschaftsvertrag.
Deshalb
seien
die
stillen
Teilhaber
an
möglichen
Gewinnen,
aber
auch
an
Verlusten
zu
beteiligen.
Sein
Urteil
wird
das
OLG
am
24.
Mai
verkünden.
Mehr
als
50
Zivilverfahren
hat
es
um
die
finanzielle
Aufarbeitung
der
Zeitungspleite
schon
gegeben.
Den
Medienbriefinhabern
der
untergegangenen
„
Osnabrücker
Sonntagszeitung″
droht
eine
komplette
finanzielle
Bauchlandung.
Nach
Einschätzung
des
Oberlandesgerichts
Oldenburg
müssen
sie
nicht
nur
ihre
Investitionen
in
den
Wind
schreiben,
sondern
auch
die
„
Zinsen″
darauf.
Osnabrück/
Oldenburg.
Der
1.
Senat
des
OLG
hat
am
Donnerstag
in
einer
Berufungsverhandlung
keinerlei
Zweifel
daran
gelassen,
dass
es
sich
bei
den
von
Verleger
Norbert
Fuhs
herausgegebenen
Medienbriefen
nicht
um
„
verkappte
Darlehensverträge″
handele,
sondern
um
die
Beteiligung
an
einem
Gesellschaftsvertrag.
Deshalb
seien
die
stillen
Teilhaber
an
möglichen
Gewinnen,
aber
auch
an
Verlusten
zu
beteiligen.
Sein
Urteil
wird
das
Oberlandesgericht
am
24.
Mai
verkünden.
In
dem
Berufungsverfahren
wird
das
OLG
aller
Voraussicht
nach
eine
von
mehreren
ähnlichen
Entscheidungen
des
Landgerichts
Osnabrück
bestätigen.
Ein
Anleger,
der
16
Medienbriefe
zu
jeweils
5000
Euro
gezeichnet
hatte,
will
sowohl
diese
Einlagen
zurückbekommen
als
auch
die
regelmäßig
von
der
Enorm
Verlagsgesellschaft
gezahlten
sogenannten
Vorabvergütungen
behalten
–
offensichtlich
vergeblich.
Schneeballsystem
Der
Vorsitzende
Richter
des
1.
OLG-
Senats
sprach
am
Donnerstag
von
einem
betrügerischen
Schneeballsystem,
mit
dem
Verleger
Norbert
Fuhs
seine
hoch
defizitäre
„
Osnabrücker
Sonntagszeitung″
finanziert
habe.
In
einem
Schreiben
an
den
Anleger
mit
den
16
Medienbriefen
habe
Fuhs
2007
selbst
ganz
unverblümt
eingeräumt,
dass
er
bei
der
Kündigung
dieses
Vertrags
zur
Rückzahlung
der
Einlage
erst
wieder
in
der
Lage
sei,
wenn
neue
Medienbriefe
gezeichnet
würden.
Damit
habe
der
Verleger
seine
Zahlungsunfähigkeit
und
auch
das
Schneeballsystem
selbst
eingeräumt,
stellte
der
Richter
fest.
Und
Fuhs
habe
all
dies
nicht
einmal
missverständlich
formuliert.
Für
den
offenbar
unerfahrenen
Anleger,
der
das
Ganze
möglicherweise
nicht
verstanden
habe,
empfindet
der
Vorsitzende
Richter
„
großes
Mitgefühl.
Aber
das
hilft
nichts.
Er
ist
Gesellschafter
und
zur
Rückzahlung
verpflichtet.″
Die
Anleger
hätten
sich
wohl
vorrangig
damit
beschäftigt,
wie
man
sprudelnde
Gewinne
verteilen
kann,
aber
niemand
habe
an
Verluste
gedacht.
Eine
Verlustbeteiligung
für
die
stillen
Teilhaber
sei
im
Gesellschaftervertrag
aber
„
explizit
vereinbart
worden″.
Mehr
als
50
Zivilverfahren
hat
es
um
die
finanzielle
Aufarbeitung
der
Zeitungspleite
schon
gegeben.
Sollte
es
sich
bei
den
Zahlungen
um
Vorabvergütungen
auf
zu
erwartende
Gewinne
gehandelt
haben,
kann
Insolvenzverwalter
Klaus
Niemeyer
von
den
Medienbrief-
Inhabern
die
Ausschüttungen
zumindest
der
letzten
vier
Jahre
zurückfordern.
Er
stuft
die
Zahlungen
juristisch
als
Schenkungen
ein.
Das
Gesamtvolumen
dieser
Forderungen
beziffert
Niemeyer
auf
1,
14
Millionen
Euro.
Das
Geld
soll
in
die
Insolvenzmasse
fließen,
aus
der
die
Gläubiger
der
Enorm
Verlagsgesellschaft
bedient
werden.
Dazu
gehören
Lieferanten,
das
Finanzamt,
Sozialversicherungen
–
und
ganz
am
Ende
der
Liste
auch
die
Medienbrief-
Inhaber
selbst
als
stille
Gesellschafter.
Seit
2001
keine
Gewinne
Da
die
Sonntagszeitung
mindestens
seit
2001
keine
Gewinne
mehr
abwarf,
hätte
Geschäftsführer
Fuhs
kein
Geld
an
die
Medienbrief-
Inhaber
ausschütten
dürfen.
Im
Gegenteil:
Er
hätte
sie
an
den
Verlusten
beteiligen
müssen.
Doch
dann
wäre
das
Finanzierungssystem,
das
die
Osnabrücker
Wirtschaftsstrafkammer
schon
in
einem
früheren
Prozess
ein
betrügerisches
Schneeballsystem
nannte,
schon
viel
früher
zusammengebrochen.
Sieben
Land-
und
Amtsgerichte
aus
Osnabrück,
Bad
Iburg,
Münster,
Tecklenburg,
Ibbenbüren
und
Stuttgart
haben
in
51
Urteilen
die
Argumentation
des
Insolvenzverwalters
bestätigt.
215
256,
69
Euro
sind
so
in
die
Insolvenzmasse
zurückgeflossen.
Nur
das
Oberlandesgericht
in
Hamm
war
bislang
anderer
Auffassung.
Das
nordrhein-
westfälische
OLG
hatte
einem
Medienbrief-
Geschädigten
recht
gegeben,
der
die
Rückzahlung
der
Vorabvergütung
von
7475
Euro
verweigert
hatte
(Aktenzeichen
I-
8
U
44/
16)
.
Demnach
waren
die
Zahlungen
die
Gegenleistung
für
die
Überlassung
von
Kapital.
Widersprüchliche
Urteile
Über
diese
juristische
Bewertung
ist
das
Oberlandesgericht
Oldenburg
„
sehr
erstaunt″.
Der
Vorsitzende
Richter
wurde
am
Donnerstag
noch
deutlicher:
„
Bei
allem
Respekt
für
die
Kollegen
in
Hamm
halten
wir
diese
Entscheidung
für
nicht
vertretbar.″
Wegen
der
widersprüchlichen
Urteile
zweier
Oberlandesgerichte
in
derselben
Angelegenheit
wollen
die
Oldenburger
Richter
aber
in
jedem
Fall
eine
Revision
gegen
ihren
Beschluss
vor
dem
Bundesgerichtshof
zulassen.
Bis
der
BGH
darüber
entscheidet,
wird
es
nach
Einschätzung
des
OLG
Oldenburg
aber
wohl
„
ein
paar
Jahre″
dauern.
165
Fälle
Auch
strafrechtlich
gibt
es
noch
kein
rechtskräftiges
Urteil.
Zu
sechs
Jahren
Haft
wegen
gewerbsmäßigen
Betruges
und
Insolvenzverschleppung
in
165
Fällen
hatte
das
Landgericht
Osnabrück
den
ehemaligen
Verleger
der
„
Osnabrücker
Sonntagszeitung″
im
vergangenen
November
verurteilt.
Der
habe
ein
„
perfides
System″
aufgebaut
und
über
einen
langen
Zeitraum
und
vorsätzlich
die
Zeichner
der
Medienbriefe
betrogen,
hatte
der
Vorsitzende
Richter
der
Wirtschaftsstrafkammer
in
der
Urteilsbegründung
die
Schuld
des
Angeklagten
beschrieben.
Die
Medienbrief-
Inhaber
wussten
davon
nichts.
Fuhs
will
Schadenersatz
Der
wegen
Betrugs
verurteilte
Ex-
Verleger
fordert
aber
auch
selbst
Schadenersatz
–
vom
Land
Niedersachsen,
vom
Fachmagazin
„
Kontakter″
und
von
der
Neuen
Osnabrücker
Zeitung.
Fuhs
verlangt
35
Millionen
Euro
Entschädigung
für
die
Einlagen
der
Medienbrief-
Inhaber,
die
Kosten
des
Insolvenzverfahrens
und
den
geplatzten
Verkauf
seiner
Enorm
Verlagsgesellschaft,
die
bis
zu
ihrer
Pleite
2014
die
„
Osnabrücker
Sonntagszeitung″
herausgab.
Fuhs
wirft
den
beklagten
Medien
und
der
Staatsanwaltschaft
Osnabrück
vor,
ihn
in
den
Ruin
getrieben
zu
haben.
Aus
dem
Gerichtssaal:
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Sie
auch
im
Internet
auf
noz.de/
justiz
Bildtext:
Den
Medienbriefinhabern
der
untergegangenen
„
Osnabrücker
Sonntagszeitung″
droht
eine
komplette
finanzielle
Bauchlandung.
Foto:
Jörn
Martens
Autor:
Franz-Josef Raders