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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Verluste für Anleger nach Zeitungspleite
 
Komplette finanzielle Bauchlandung droht
Zwischenüberschrift:
Zeitungspleite: OLG Oldenburg will Entscheidungen des Landgerichts Osnabrück bestätigen
Artikel:
Kleinbild
 
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Originaltext:
Osnabrück/ Oldenburg. Die Medienbriefinhaber der insolventen Osnabrücker Sonntagszeitung″ werden wohl leer ausgehen. Nach Einschätzung des Oberlandesgerichts Oldenburg müssen sie nicht nur ihre Investitionen abschreiben, sondern auch die Zinsen″ darauf. Der 1. Senat des OLG hat gestern in einer Berufungsverhandlung keinerlei Zweifel daran gelassen, dass es sich bei den von Verleger Norbert Fuhs herausgegebenen Medienbriefen nicht um verkappte Darlehensverträge″ handele, sondern um die Beteiligung an einem Gesellschaftsvertrag. Deshalb seien die stillen Teilhaber an möglichen Gewinnen, aber auch an Verlusten zu beteiligen. Sein Urteil wird das OLG am 24. Mai verkünden. Mehr als 50 Zivilverfahren hat es um die finanzielle Aufarbeitung der Zeitungspleite schon gegeben.

Den Medienbriefinhabern der untergegangenen Osnabrücker Sonntagszeitung″ droht eine komplette finanzielle Bauchlandung. Nach Einschätzung des Oberlandesgerichts Oldenburg müssen sie nicht nur ihre Investitionen in den Wind schreiben, sondern auch die Zinsen″ darauf.

Osnabrück/ Oldenburg. Der 1. Senat des OLG hat am Donnerstag in einer Berufungsverhandlung keinerlei Zweifel daran gelassen, dass es sich bei den von Verleger Norbert Fuhs herausgegebenen Medienbriefen nicht um verkappte Darlehensverträge″ handele, sondern um die Beteiligung an einem Gesellschaftsvertrag. Deshalb seien die stillen Teilhaber an möglichen Gewinnen, aber auch an Verlusten zu beteiligen. Sein Urteil wird das Oberlandesgericht am 24. Mai verkünden.

In dem Berufungsverfahren wird das OLG aller Voraussicht nach eine von mehreren ähnlichen Entscheidungen des Landgerichts Osnabrück bestätigen. Ein Anleger, der 16 Medienbriefe zu jeweils 5000 Euro gezeichnet hatte, will sowohl diese Einlagen zurückbekommen als auch die regelmäßig von der Enorm Verlagsgesellschaft gezahlten sogenannten Vorabvergütungen behalten offensichtlich vergeblich.

Schneeballsystem

Der Vorsitzende Richter des 1. OLG-Senats sprach am Donnerstag von einem betrügerischen Schneeballsystem, mit dem Verleger Norbert Fuhs seine hoch defizitäre Osnabrücker Sonntagszeitung″ finanziert habe. In einem Schreiben an den Anleger mit den 16 Medienbriefen habe Fuhs 2007 selbst ganz unverblümt eingeräumt, dass er bei der Kündigung dieses Vertrags zur Rückzahlung der Einlage erst wieder in der Lage sei, wenn neue Medienbriefe gezeichnet würden. Damit habe der Verleger seine Zahlungsunfähigkeit und auch das Schneeballsystem selbst eingeräumt, stellte der Richter fest. Und Fuhs habe all dies nicht einmal missverständlich formuliert.

Für den offenbar unerfahrenen Anleger, der das Ganze möglicherweise nicht verstanden habe, empfindet der Vorsitzende Richter großes Mitgefühl. Aber das hilft nichts. Er ist Gesellschafter und zur Rückzahlung verpflichtet.″ Die Anleger hätten sich wohl vorrangig damit beschäftigt, wie man sprudelnde Gewinne verteilen kann, aber niemand habe an Verluste gedacht. Eine Verlustbeteiligung für die stillen Teilhaber sei im Gesellschaftervertrag aber explizit vereinbart worden″.

Mehr als 50 Zivilverfahren hat es um die finanzielle Aufarbeitung der Zeitungspleite schon gegeben. Sollte es sich bei den Zahlungen um Vorabvergütungen auf zu erwartende Gewinne gehandelt haben, kann Insolvenzverwalter Klaus Niemeyer von den Medienbrief-Inhabern die Ausschüttungen zumindest der letzten vier Jahre zurückfordern. Er stuft die Zahlungen juristisch als Schenkungen ein. Das Gesamtvolumen dieser Forderungen beziffert Niemeyer auf 1, 14 Millionen Euro. Das Geld soll in die Insolvenzmasse fließen, aus der die Gläubiger der Enorm Verlagsgesellschaft bedient werden. Dazu gehören Lieferanten, das Finanzamt, Sozialversicherungen und ganz am Ende der Liste auch die Medienbrief-Inhaber selbst als stille Gesellschafter.

Seit 2001 keine Gewinne

Da die Sonntagszeitung mindestens seit 2001 keine Gewinne mehr abwarf, hätte Geschäftsführer Fuhs kein Geld an die Medienbrief-Inhaber ausschütten dürfen. Im Gegenteil: Er hätte sie an den Verlusten beteiligen müssen. Doch dann wäre das Finanzierungssystem, das die Osnabrücker Wirtschaftsstrafkammer schon in einem früheren Prozess ein betrügerisches Schneeballsystem nannte, schon viel früher zusammengebrochen.

Sieben Land- und Amtsgerichte aus Osnabrück, Bad Iburg, Münster, Tecklenburg, Ibbenbüren und Stuttgart haben in 51 Urteilen die Argumentation des Insolvenzverwalters bestätigt. 215 256, 69 Euro sind so in die Insolvenzmasse zurückgeflossen. Nur das Oberlandesgericht in Hamm war bislang anderer Auffassung. Das nordrhein-westfälische OLG hatte einem Medienbrief-Geschädigten recht gegeben, der die Rückzahlung der Vorabvergütung von 7475 Euro verweigert hatte (Aktenzeichen I-8 U 44/ 16). Demnach waren die Zahlungen die Gegenleistung für die Überlassung von Kapital.

Widersprüchliche Urteile

Über diese juristische Bewertung ist das Oberlandesgericht Oldenburg sehr erstaunt″. Der Vorsitzende Richter wurde am Donnerstag noch deutlicher: Bei allem Respekt für die Kollegen in Hamm halten wir diese Entscheidung für nicht vertretbar.″ Wegen der widersprüchlichen Urteile zweier Oberlandesgerichte in derselben Angelegenheit wollen die Oldenburger Richter aber in jedem Fall eine Revision gegen ihren Beschluss vor dem Bundesgerichtshof zulassen. Bis der BGH darüber entscheidet, wird es nach Einschätzung des OLG Oldenburg aber wohl ein paar Jahre″ dauern.

165 Fälle

Auch strafrechtlich gibt es noch kein rechtskräftiges Urteil. Zu sechs Jahren Haft wegen gewerbsmäßigen Betruges und Insolvenzverschleppung in 165 Fällen hatte das Landgericht Osnabrück den ehemaligen Verleger der Osnabrücker Sonntagszeitung″ im vergangenen November verurteilt. Der habe ein perfides System″ aufgebaut und über einen langen Zeitraum und vorsätzlich die Zeichner der Medienbriefe betrogen, hatte der Vorsitzende Richter der Wirtschaftsstrafkammer in der Urteilsbegründung die Schuld des Angeklagten beschrieben. Die Medienbrief-Inhaber wussten davon nichts.

Fuhs will Schadenersatz

Der wegen Betrugs verurteilte Ex-Verleger fordert aber auch selbst Schadenersatz vom Land Niedersachsen, vom Fachmagazin Kontakter″ und von der Neuen Osnabrücker Zeitung. Fuhs verlangt 35 Millionen Euro Entschädigung für die Einlagen der Medienbrief-Inhaber, die Kosten des Insolvenzverfahrens und den geplatzten Verkauf seiner Enorm Verlagsgesellschaft, die bis zu ihrer Pleite 2014 die Osnabrücker Sonntagszeitung″ herausgab. Fuhs wirft den beklagten Medien und der Staatsanwaltschaft Osnabrück vor, ihn in den Ruin getrieben zu haben.

Aus dem Gerichtssaal:

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Bildtext:
Den Medienbriefinhabern der untergegangenen Osnabrücker Sonntagszeitung″ droht eine komplette finanzielle Bauchlandung.
Foto:
Jörn Martens
Autor:
Franz-Josef Raders


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