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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Brückengrundstück als Faustpfand
Zwischenüberschrift:
Hamburger Straße vor dem OLG: Richter erkunden Motive der 3G Group
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Das Oberlandesgericht Oldenburg entscheidet im Juni, ob die 3G Group (vormals Zion GmbH) der Stadt das Brückengrundstück an der Hamburger Straße überlassen muss. Weil er sich von der Stadt benachteiligt fühlt, will 3G-Geschäftsführer Gervelmeyer die Fläche nicht herausgeben.

Osnabrück. Im Saal 3 rutschte es heraus, das Wort vom Faustpfand″. Ralf Gervelmeyer versuchte es wieder einzufangen und sprach vom Strohhalm″, an den er sich klammere, um nicht von der übermächtigen Stadt Osnabrück ruiniert zu werden. Heiko Fabian, Vorsitzender Richter des 14. Zivilsenats, hatte einfach nur gefragt, warum die Lage am Güterbahnhof so verfahren ist.

Über die 100 Jahre alte Brücke an der Hamburger Straße darf der Verkehr nur noch einspurig rollen, Lkw müssen sich andere Wege suchen. Die Stadt will so schnell wie möglich einen Ersatz für das nur mühsam mit Stahlträgern geschiente Bauwerk errichten, braucht dafür aber das 1421 qm große Grundstück, dessen Kauf längst notariell beurkundet war. Als sich das Klima zwischen den Vertragspartnern abkühlte, verweigerte die Zion GmbH die Herausgabe des Grundstücks und berief sich auf einen angeblichen Formfehler der Stadt.

Diese Zusammenhänge sind auch dem Oldenburger Senat nicht verborgen geblieben. Und so erörterte das Gericht im Gespräch mit den beiden Kontrahenten nicht nur die juristischen Aspekte, sondern auch ihre Motive. 3G-Geschäftsführer Gervelmeyer bekundete, dass er selbst jeden Morgen im Stau an der Hamburger Straße stehen müsse. Der Stadt warf er vor, sie habe mehrfach die ihm versprochenen Zugeständnisse zurückgenommen, sie drangsaliere ihn mit Auflagen und mache ihm das Leben schwer, indem sie ihm fast ausschließlich gewerbliche Nutzungen vorschreibe. Als besondere Zumutung werde ihm auch noch abverlangt, auf dem Güterbahnhof eine breite Allee anzulegen.

Willkürlich poche die Stadt auf Reglementierungen, obwohl sie auch ein Mischgebiet zulassen könne, klagte der 3G-Chef. Dabei verfolge sie offensichtlich das Ziel, ihn auszuhungern″, um an seine Flächen zu kommen. Zugleich werde er in der Öffentlichkeit diskriminiert und müsse sich nicht nur Beschimpfungen, sondern sogar Morddrohungen anhören. Dass er den Grundstücksverkauf an die Stadt gestoppt habe, sei doch wohl menschlich″, meinte Gervelmeyer. Sein Verhalten solle aber nicht so wirken wie eine Trotzreaktion″, fügte er hinzu. Und wenn die Stadt ihre Blockadehaltung aufgebe, sei er zu Verhandlungen bereit.

Die beiden Rechtsvertreter der Gegenseite widersprachen dem Vorwurf, dass die Stadt die Gespräche abgebrochen habe. Immer wieder habe die Verwaltung die Hand ausgestreckt, aber die 3G Group stelle Forderungen an die Bauleitplanung, die unerfüllbar seien. Eine höchst unerfreuliche Situation″, fasste der Vorsitzende Richter Heiko Fabian zusammen. Mit einer Mischung aus Süffisanz und Bitternis sondierte er, ob sich der Konflikt nicht mit einer Übernahme der 3G-Flächen durch die Stadt aus der Welt schaffen lasse. Und als es darauf keinen hörbaren Widerspruch gab, meinte er schon: Das ist doch mal ein Ansatz!

Diese Zuversicht mochten Rechtsamtsleiter Jürgen Heuer und sein Rechtsbeistand Martin Windmöller nicht teilen. Sie hätten kein Mandat, über Grundstücke zu verhandeln, betonten sie entschieden. Und ließen durchblicken, dass die Stadt schon einmal mit der 3G Group über eine Flächenübernahme verhandelt habe. Dabei sollen die Positionen beider Seiten allerdings sehr weit auseinandergelegen haben.

Beide Parteien haben jetzt zwei Wochen Zeit, ihre Positionen zu unterfüttern. Am 8. Juni will das Oberlandesgericht seine Entscheidung zum Grundstücksstreit verkünden.

Der Streit um den Güterbahnhof: alles zum Nachlesen auf www.noz.de

Bildtext:
Das Nadelöhr: Weil die 100 Jahre alte Brücke an der Hamburger Straße so marode ist, darf sie nur noch einspurig befahren werden.

Foto:
Jörn Martens
Autor:
Rainer Lahmann-Lammert


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