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1
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1.
Erscheinungsdatum:
09.05.2017
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Brückengrundstück als Faustpfand
Zwischenüberschrift:
Hamburger Straße vor dem OLG: Richter erkunden Motive der 3G Group
Artikel:
Originaltext:
Das
Oberlandesgericht
Oldenburg
entscheidet
im
Juni,
ob
die
3G
Group
(vormals
Zion
GmbH)
der
Stadt
das
Brückengrundstück
an
der
Hamburger
Straße
überlassen
muss.
Weil
er
sich
von
der
Stadt
benachteiligt
fühlt,
will
3G-
Geschäftsführer
Gervelmeyer
die
Fläche
nicht
herausgeben.
Osnabrück.
Im
Saal
3
rutschte
es
heraus,
das
Wort
vom
„
Faustpfand″.
Ralf
Gervelmeyer
versuchte
es
wieder
einzufangen
und
sprach
vom
„
Strohhalm″,
an
den
er
sich
klammere,
um
nicht
von
der
übermächtigen
Stadt
Osnabrück
ruiniert
zu
werden.
Heiko
Fabian,
Vorsitzender
Richter
des
14.
Zivilsenats,
hatte
einfach
nur
gefragt,
warum
die
Lage
am
Güterbahnhof
so
verfahren
ist.
Über
die
100
Jahre
alte
Brücke
an
der
Hamburger
Straße
darf
der
Verkehr
nur
noch
einspurig
rollen,
Lkw
müssen
sich
andere
Wege
suchen.
Die
Stadt
will
so
schnell
wie
möglich
einen
Ersatz
für
das
nur
mühsam
mit
Stahlträgern
geschiente
Bauwerk
errichten,
braucht
dafür
aber
das
1421
qm
große
Grundstück,
dessen
Kauf
längst
notariell
beurkundet
war.
Als
sich
das
Klima
zwischen
den
Vertragspartnern
abkühlte,
verweigerte
die
Zion
GmbH
die
Herausgabe
des
Grundstücks
und
berief
sich
auf
einen
angeblichen
Formfehler
der
Stadt.
Diese
Zusammenhänge
sind
auch
dem
Oldenburger
Senat
nicht
verborgen
geblieben.
Und
so
erörterte
das
Gericht
im
Gespräch
mit
den
beiden
Kontrahenten
nicht
nur
die
juristischen
Aspekte,
sondern
auch
ihre
Motive.
3G-
Geschäftsführer
Gervelmeyer
bekundete,
dass
er
selbst
jeden
Morgen
im
Stau
an
der
Hamburger
Straße
stehen
müsse.
Der
Stadt
warf
er
vor,
sie
habe
mehrfach
die
ihm
versprochenen
Zugeständnisse
zurückgenommen,
sie
drangsaliere
ihn
mit
Auflagen
und
mache
ihm
das
Leben
schwer,
indem
sie
ihm
fast
ausschließlich
gewerbliche
Nutzungen
vorschreibe.
Als
besondere
Zumutung
werde
ihm
auch
noch
abverlangt,
auf
dem
Güterbahnhof
eine
breite
Allee
anzulegen.
Willkürlich
poche
die
Stadt
auf
Reglementierungen,
obwohl
sie
auch
ein
Mischgebiet
zulassen
könne,
klagte
der
3G-
Chef.
Dabei
verfolge
sie
offensichtlich
das
Ziel,
ihn
„
auszuhungern″,
um
an
seine
Flächen
zu
kommen.
Zugleich
werde
er
in
der
Öffentlichkeit
diskriminiert
und
müsse
sich
nicht
nur
Beschimpfungen,
sondern
sogar
Morddrohungen
anhören.
Dass
er
den
Grundstücksverkauf
an
die
Stadt
gestoppt
habe,
sei
doch
wohl
„
menschlich″,
meinte
Gervelmeyer.
Sein
Verhalten
solle
„
aber
nicht
so
wirken
wie
eine
Trotzreaktion″,
fügte
er
hinzu.
Und
wenn
die
Stadt
ihre
Blockadehaltung
aufgebe,
sei
er
zu
Verhandlungen
bereit.
Die
beiden
Rechtsvertreter
der
Gegenseite
widersprachen
dem
Vorwurf,
dass
die
Stadt
die
Gespräche
abgebrochen
habe.
Immer
wieder
habe
die
Verwaltung
die
Hand
ausgestreckt,
aber
die
3G
Group
stelle
Forderungen
an
die
Bauleitplanung,
die
unerfüllbar
seien.
„
Eine
höchst
unerfreuliche
Situation″,
fasste
der
Vorsitzende
Richter
Heiko
Fabian
zusammen.
Mit
einer
Mischung
aus
Süffisanz
und
Bitternis
sondierte
er,
ob
sich
der
Konflikt
nicht
mit
einer
Übernahme
der
3G-
Flächen
durch
die
Stadt
aus
der
Welt
schaffen
lasse.
Und
als
es
darauf
keinen
hörbaren
Widerspruch
gab,
meinte
er
schon:
„
Das
ist
doch
mal
ein
Ansatz!
″
Diese
Zuversicht
mochten
Rechtsamtsleiter
Jürgen
Heuer
und
sein
Rechtsbeistand
Martin
Windmöller
nicht
teilen.
Sie
hätten
kein
Mandat,
über
Grundstücke
zu
verhandeln,
betonten
sie
entschieden.
Und
ließen
durchblicken,
dass
die
Stadt
schon
einmal
mit
der
3G
Group
über
eine
Flächenübernahme
verhandelt
habe.
Dabei
sollen
die
Positionen
beider
Seiten
allerdings
sehr
weit
auseinandergelegen
haben.
Beide
Parteien
haben
jetzt
zwei
Wochen
Zeit,
ihre
Positionen
zu
unterfüttern.
Am
8.
Juni
will
das
Oberlandesgericht
seine
Entscheidung
zum
Grundstücksstreit
verkünden.
Der
Streit
um
den
Güterbahnhof:
alles
zum
Nachlesen
auf
www.noz.de
Bildtext:
Das
Nadelöhr:
Weil
die
100
Jahre
alte
Brücke
an
der
Hamburger
Straße
so
marode
ist,
darf
sie
nur
noch
einspurig
befahren
werden.
Foto:
Jörn
Martens
Autor:
Rainer Lahmann-Lammert