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1.
Erscheinungsdatum:
05.05.2017
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Landkreis stimmt zu: Pappelallee wird gefällt
Zwischenüberschrift:
Abholzung an Gut Stockum in Bissendorf in zwei Stufen – 30 Bäume sollen nächste Woche entfernt werden
Artikel:
Originaltext:
Der
Landkreis
Osnabrück
genehmigt
der
Gemeinde
Bissendorf
die
vollständige
Abholzung
der
Pappelallee
an
Gut
Stockum.
Zunächst
dürfen
aber
nur
die
30
am
stärksten
beschädigten
Bäume
gefällt
werden
–
und
dies
auch
erst
nach
vogelkundlicher
Begutachtung.
Bissendorf.
Damit
entspricht
der
Fachdienst
Umwelt
als
Untere
Naturschutzbehörde
des
Landkreises
im
Kern
dem
Antrag
der
Gemeindeverwaltung,
die
auf
Grundlage
eines
Gutachtens
zu
dem
Schluss
gekommen
war,
dass
der
Großteil
der
etwa
60
Jahre
alten
Bäume
nicht
mehr
verkehrssicher
sei.
Der
Kreis
knüpft
seine
Genehmigung
allerdings
an
mehrere
Bedingungen,
wie
Pressesprecher
Burkhard
Riepenhoff
erläutert:
„
In
einer
ersten
Stufe
werden
zunächst
die
30
Pappeln
gefällt,
deren
Stämme
faul
sind
und
die
den
Verkehr
akut
gefährden.″
Diese
erste
Fällung
habe
spätestens
bis
zum
12.
Mai
zu
erfolgen.
Zuvor
müssen
die
Bäume
zudem
ornithologisch
begutachtet
werden,
um
auszuschließen,
dass
dort
Vögel
nisten.
Die
restlichen
Bäume
müssten
kurzfristig
von
Totholz
befreit
werden,
um
die
Verkehrssicherheit
zumindest
provisorisch
sicherzustellen.
Sie
dürfen
erst
Anfang
August,
nach
Ende
der
Brutzeit,
gefällt
werden.
Um
den
„
Eingriff
in
Natur
und
Landschaft
auszugleichen″,
sieht
der
Bescheid
des
Landkreises
eine
Neubepflanzung
vor,
wie
sie
auch
das
von
der
Gemeinde
in
Auftrag
gegebene
Gutachten
empfohlen
hatte.
Demnach
müssen
im
Abstand
von
zehn
Metern
Stileichen
„
von
der
Qualität
10/
12″
gepflanzt
werden
–
das
heißt,
sie
müssen
in
einem
Meter
Höhe
einen
Stammumfang
von
mindestens
zehn
bis
zwölf
Zentimetern
aufweisen.
Formal
ist
der
Bescheid
eine
Befreiung
von
sonst
geltenden
Naturschutzvorgaben
.
Die
hatte
die
Gemeinde
ursprünglich
für
alle
108
Bäume
beantragt,
um
die
gesamte
Allee
auf
einmal
abholzen
zu
können
–
wodurch
zum
einen
etwaigen
Haftungsschäden
durch
baumbedingte
Unfälle
vorgebeugt,
zum
anderen
aber
auch
schlicht
Geld
gespart
werden
sollte.
Diesem
Ansatz
folgte
der
Landkreis
nun
nicht:
Die
„
erforderlichen
Aufwendungen
für
die
Herstellung
der
provisorischen
Verkehrssicherheit″
seien
für
die
Gemeinde
im
Rahmen
ihres
Gesamthaushalts
als
„
zumutbar″
anzusehen.
Anstatt
alles
in
einem
Arbeitsgang
zu
erledigen,
müssen
die
Arbeiter
nun
zweimal
anrücken;
außerdem
muss
die
Gemeinde
kurzfristig
Baumpflegemaßnahmen
an
den
verbleibenden
Pappeln
vornehmen.
Bürgermeister
Guido
Halfter
begrüßte
die
Entscheidung:
„
Der
Landkreis
hat
gründlich
abgewogen,
und
wir
werden
genau
das
jetzt
umsetzen″,
sagte
er
auf
Anfrage
am
Donnerstag.
Ein
entsprechendes
vogelkundliches
Gutachten
habe
die
Gemeinde
bereits
in
Auftrag
gegeben,
sodass
die
Fällarbeiten
Anfang
kommender
Woche
beginnen
könnten.
Der
von
der
Gemeinde
beauftragte
Gutachter
hatte
jeden
Baum
einzeln
untersucht.
Von
den
108
Pappeln
der
Allee
sind
demnach
lediglich
acht
verkehrssicher.
29
Pappeln
sind
dem
Gutachten
zufolge
durch
Fäule
im
Stammfuß
so
stark
geschädigt,
dass
sie
ohnehin
gefällt
werden
müssten;
hinzu
kommt
ein
Baum,
der
bereits
bei
einem
Sturm
umgeknickt
war
.
Für
den
verbleibenden
Bestand
von
70
Pappeln
wären
laut
Gutachten
„
dringende
Maßnahmen
zur
Herstellung
der
Verkehrssicherheit
erforderlich″.
Dieser
Unterscheidung
zwischen
besonders
stark
beschädigten
und
besonders
pflegeintensiven
Bäumen
folgt
der
Landkreis
nun
bei
der
Priorisierung
der
Fällarbeiten.
Um
die
Pappelallee
an
Gut
Stockum
hatte
es
im
Gemeinderat
mehrfach
lebhafte
Debatten
gegeben.
Zuletzt
machten
sich
Anwohner
mit
einem
Förderkreis
für
den
Erhalt
der
Bäume
stark.
Der
„
Pappelstreit″:
die
Vorgeschichte
auf
noz.de
/
bissendorf
Bildtext:
Es
bleibt
wohl
dabei:
Die
Pappeln
an
Gut
Stockum
dürfen
laut
Landkreis
abgeholzt
werden.
Foto:
C.
Binder
Autor:
Constantin Binder