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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Immer mehr Syrer als Flüchtlinge anerkannt
Zwischenüberschrift:
Bundesamt erleidet vor dem Verwaltungsgericht Osnabrück eine Niederlage nach der anderen
Artikel:
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Originaltext:
Das Verwaltungsgericht Osnabrück gesteht immer mehr Syrern die Flüchtlingseigenschaft nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) zu entgegen der Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf). Dieses erleidet eine Schlappe nach der anderen.

Osnabrück. Seit Dezember 2016 hat die 7. Kammer 150 Urteile gefällt, in denen syrischen Klägern die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt worden ist″, sagt Julia Schrader, Sprecherin des Verwaltungsgerichts Osnabrück, auf Anfrage unserer Redaktion. Das Gericht ist zuständig für die Landkreise Emsland, Grafschaft Bentheim, Osnabrück sowie die Stadt Osnabrück.
Ersten fünf Urteile im Dezember

Im Dezember vergangenen Jahres erkannte das Osnabrücker Gericht erstmals fünf Syrern die Flüchtlingseigenschaft zu. Vier Urteile akzeptierte das Bamf aus unbekannten Gründen. In einem Fall stellte es am Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg einen Antrag auf Zulassung der Berufung den dieses ablehnte. Damit waren alle fünf Urteile aus Osnabrück rechtskräftig. Das Gericht hatte damals angekündigt, Syrer weiterhin als Flüchtlinge nach der GFK anzuerkennen, was Kriegsflüchtlingen Vorteile bringt.

Weitere Schlappen für das BAMF

Bei den seither 150 Urteilen zugunsten der Syrer ist dem Verwaltungsgericht nicht bekannt, wie viele das Bamf akzeptierte. Eine entsprechende Statistik führt das Gericht nicht. Allerdings war das Bamf in keinem Verfahren, das zum Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht ging, bisher erfolgreich″, sagt Schrader. Denn bei der Mehrzahl der Fälle habe das Osnabrücker Gericht mehrere tragende Entscheidungsgründe″ angeführt.

47 Verfahren des Bamf gegen Urteile aus Osnabrück sind beim OVG noch anhängig. Und: Über die reine Rückkehrergefährdung habe das OVG aber noch nicht entschieden, sagt Schrader.

Argument der Rückkehrergefährdung

Das Verwaltungsgericht Osnabrück sieht syrische Flüchtlinge bei ihrer Rückkehr gefährdet. Da sie illegal aus ihrer Heimat gereist seien und in Deutschland Asyl beantragt hätten, sei es wahrscheinlich, dass das syrische Regime sie als Oppositionelle betrachte. Das könne Folter oder gar das spurlose Verschwinden nach sich ziehen, argumentiert das Gericht.

Im laufenden Jahr seien bislang 112 Klagen syrischer Staatsangehöriger eingegangen, berichtet Schrader weiter. In der 7. Kammer gibt es trotz der vielen schon getroffenen Entscheidungen noch einen Bestand von 546 Klagen″, ergänzt die Richterin. Die im Oktober 2016 neu geschaffene 7. Kammer befasst sich primär mit Asylverfahren von Syrern.

1265 Neueingänge im laufenden Jahr

Insgesamt, alle Herkunftsländer einbezogen, habe das Gericht in diesem Jahr bis zum vergangenen Donnerstag 1265 Klagen und Eilverfahren registriert, berichtet Schrader weiter. 872 arbeitete es bereits ab. 1730 Klagen und Eilverfahren sind noch anhängig. Neben Syrern wenden sich insbesondere afghanische (390 Klagen und Eilverfahren) und irakische Staatsbürger (knapp 100) an das Gericht.

Mit 2650 Asylverfahren davon 1648 abgearbeitet war die Zahl der Klagen und einstweiligen Rechtsschutzverfahren im vergangenen Jahr am Verwaltungsgericht Osnabrück förmlich explodiert. 1332 Verfahren waren am Jahresende noch offen. In 2015 hatte das Gericht insgesamt 1067 neue Asylverfahren registriert. Eilverfahren sind nötig, wenn die Abschiebung unmittelbar droht; denn eine Klage hat keine aufschiebende Wirkung.

Bildtext:
Das Verwaltungsgericht in Osnabrück gesteht immer mehr Syrern die Flüchtlingseigenschaft zu entgegen der Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.

Foto:
David Ebener

Kommentar:

Landesweit deutlich mehr Asylverfahren

Insgesamt ist die Zahl der Asylverfahren an den sieben niedersächsischen Verwaltungsgerichten dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht (OVG) zufolge im vergangenen Jahr um 30 Prozent angestiegen. 15 705 aller knapp 31 000 Eingänge betrafen Asylangelegenheiten. 27 Prozent davon bezogen sich auf das Herkunftsland Syrien. Auch die Zahl der erledigten Asylverfahren im Land nahm im vergangenen Jahr deutlich zu ebenfalls um rund 30 Prozent. Trotz 22 neuer Richter von nun insgesamt 179 an den sieben Gerichten sei die Pro-Kopf-Belastung gegenüber den Vorjahren aber deutlich gestiegen, wie aus dem Jahresgeschäftsbericht des OVG hervorgeht.

Bundesweit wurden 2015 und 2016 167 500 Syrer als Flüchtlinge anerkannt, die folglich einen Anspruch auf Familiennachzug haben. Anerkannte Flüchtlinge nach der auch von Deutschland anerkannten Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 dürfen mindestens drei Jahre im Land bleiben und ihre Familie nachholen. Flüchtlinge im Sinne der Konvention sind solche, die aufgrund ihrer Rasse, Religion, Nationalität, politischen Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe verfolgt werden.

Nach dem Flüchtlingsstrom in 2015 änderte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) seine Linie und gewährte Syrern nur noch subsidiären (provisorischen) Schutz. Syrer mit diesem Status dürfen vorerst nur ein Jahr bleiben der Familiennachzug wird für mindestens zwei Jahre ausgesetzt .

Insgesamt ist die Zahl der Asylverfahren an den sieben niedersächsischen Verwaltungsgerichten dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht (OVG) zufolge im vergangenen Jahr um 30 Prozent angestiegen. 15 705 aller knapp 31 000 Eingänge betrafen Asylangelegenheiten. 27 Prozent davon bezogen sich auf das Herkunftsland Syrien. Auch die Zahl der erledigten Asylverfahren im Land nahm im vergangenen Jahr deutlich zu ebenfalls um rund 30 Prozent. Trotz 22 neuer Richter von nun insgesamt 179 an den sieben Gerichten sei die Pro-Kopf-Belastung gegenüber den Vorjahren aber deutlich gestiegen, wie aus dem Jahresgeschäftsbericht des OVG hervorgeht.

Bundesweit wurden 2015 und 2016 167 500 Syrer als Flüchtlinge anerkannt, die folglich einen Anspruch auf Familiennachzug haben. Anerkannte Flüchtlinge nach der auch von Deutschland anerkannten Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 dürfen mindestens drei Jahre im Land bleiben und ihre Familie nachholen. Flüchtlinge im Sinne der Konvention sind solche, die aufgrund ihrer Rasse, Religion, Nationalität, politischen Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe verfolgt werden.

Nach dem Flüchtlingsstrom in 2015 änderte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) seine Linie und gewährte Syrern nur noch subsidiären (provisorischen) Schutz. Syrer mit diesem Status dürfen vorerst nur ein Jahr bleiben der Familiennachzug wird für mindestens zwei Jahre ausgesetzt .


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