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1.
Erscheinungsdatum:
02.05.2017
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Immer mehr Syrer als Flüchtlinge anerkannt
Zwischenüberschrift:
Bundesamt erleidet vor dem Verwaltungsgericht Osnabrück eine Niederlage nach der anderen
Artikel:
Originaltext:
Das
Verwaltungsgericht
Osnabrück
gesteht
immer
mehr
Syrern
die
Flüchtlingseigenschaft
nach
der
Genfer
Flüchtlingskonvention
(GFK)
zu
–
entgegen
der
Entscheidung
des
Bundesamtes
für
Migration
und
Flüchtlinge
(Bamf)
.
Dieses
erleidet
eine
Schlappe
nach
der
anderen.
Osnabrück.
„
Seit
Dezember
2016
hat
die
7.
Kammer
150
Urteile
gefällt,
in
denen
syrischen
Klägern
die
Flüchtlingseigenschaft
zuerkannt
worden
ist″,
sagt
Julia
Schrader,
Sprecherin
des
Verwaltungsgerichts
Osnabrück,
auf
Anfrage
unserer
Redaktion.
Das
Gericht
ist
zuständig
für
die
Landkreise
Emsland,
Grafschaft
Bentheim,
Osnabrück
sowie
die
Stadt
Osnabrück.
Ersten
fünf
Urteile
im
Dezember
Im
Dezember
vergangenen
Jahres
erkannte
das
Osnabrücker
Gericht
erstmals
fünf
Syrern
die
Flüchtlingseigenschaft
zu.
Vier
Urteile
akzeptierte
das
Bamf
aus
unbekannten
Gründen.
In
einem
Fall
stellte
es
am
Niedersächsischen
Oberverwaltungsgericht
(OVG)
in
Lüneburg
einen
Antrag
auf
Zulassung
der
Berufung
–
den
dieses
ablehnte.
Damit
waren
alle
fünf
Urteile
aus
Osnabrück
rechtskräftig.
Das
Gericht
hatte
damals
angekündigt,
Syrer
weiterhin
als
Flüchtlinge
nach
der
GFK
anzuerkennen,
was
Kriegsflüchtlingen
Vorteile
bringt.
Weitere
Schlappen
für
das
BAMF
Bei
den
seither
150
Urteilen
zugunsten
der
Syrer
ist
dem
Verwaltungsgericht
nicht
bekannt,
wie
viele
das
Bamf
akzeptierte.
Eine
entsprechende
Statistik
führt
das
Gericht
nicht.
Allerdings
war
das
„
Bamf
in
keinem
Verfahren,
das
zum
Niedersächsischen
Oberverwaltungsgericht
ging,
bisher
erfolgreich″,
sagt
Schrader.
Denn
bei
der
Mehrzahl
der
Fälle
habe
das
Osnabrücker
Gericht
„
mehrere
tragende
Entscheidungsgründe″
angeführt.
47
Verfahren
des
Bamf
gegen
Urteile
aus
Osnabrück
sind
beim
OVG
noch
anhängig.
Und:
Über
die
reine
Rückkehrergefährdung
habe
das
OVG
aber
noch
nicht
entschieden,
sagt
Schrader.
Argument
der
Rückkehrergefährdung
Das
Verwaltungsgericht
Osnabrück
sieht
syrische
Flüchtlinge
bei
ihrer
Rückkehr
gefährdet.
Da
sie
illegal
aus
ihrer
Heimat
gereist
seien
und
in
Deutschland
Asyl
beantragt
hätten,
sei
es
wahrscheinlich,
dass
das
syrische
Regime
sie
als
Oppositionelle
betrachte.
Das
könne
Folter
oder
gar
das
spurlose
Verschwinden
nach
sich
ziehen,
argumentiert
das
Gericht.
Im
laufenden
Jahr
seien
bislang
112
Klagen
syrischer
Staatsangehöriger
eingegangen,
berichtet
Schrader
weiter.
„
In
der
7.
Kammer
gibt
es
trotz
der
vielen
schon
getroffenen
Entscheidungen
noch
einen
Bestand
von
546
Klagen″,
ergänzt
die
Richterin.
Die
im
Oktober
2016
neu
geschaffene
7.
Kammer
befasst
sich
primär
mit
Asylverfahren
von
Syrern.
1265
Neueingänge
im
laufenden
Jahr
Insgesamt,
alle
Herkunftsländer
einbezogen,
habe
das
Gericht
in
diesem
Jahr
bis
zum
vergangenen
Donnerstag
1265
Klagen
und
Eilverfahren
registriert,
berichtet
Schrader
weiter.
872
arbeitete
es
bereits
ab.
1730
Klagen
und
Eilverfahren
sind
noch
anhängig.
Neben
Syrern
wenden
sich
insbesondere
afghanische
(390
Klagen
und
Eilverfahren)
und
irakische
Staatsbürger
(knapp
100)
an
das
Gericht.
Mit
2650
Asylverfahren
–
davon
1648
abgearbeitet
–
war
die
Zahl
der
Klagen
und
einstweiligen
Rechtsschutzverfahren
im
vergangenen
Jahr
am
Verwaltungsgericht
Osnabrück
förmlich
explodiert.
1332
Verfahren
waren
am
Jahresende
noch
offen.
In
2015
hatte
das
Gericht
insgesamt
1067
neue
Asylverfahren
registriert.
Eilverfahren
sind
nötig,
wenn
die
Abschiebung
unmittelbar
droht;
denn
eine
Klage
hat
keine
aufschiebende
Wirkung.
Bildtext:
Das
Verwaltungsgericht
in
Osnabrück
gesteht
immer
mehr
Syrern
die
Flüchtlingseigenschaft
zu
–
entgegen
der
Entscheidung
des
Bundesamtes
für
Migration
und
Flüchtlinge.
Foto:
David
Ebener
Kommentar:
Landesweit
deutlich
mehr
Asylverfahren
Insgesamt
ist
die
Zahl
der
Asylverfahren
an
den
sieben
niedersächsischen
Verwaltungsgerichten
dem
Niedersächsischen
Oberverwaltungsgericht
(OVG)
zufolge
im
vergangenen
Jahr
um
30
Prozent
angestiegen.
15
705
aller
knapp
31
000
Eingänge
betrafen
Asylangelegenheiten.
27
Prozent
davon
bezogen
sich
auf
das
Herkunftsland
Syrien.
Auch
die
Zahl
der
erledigten
Asylverfahren
im
Land
nahm
im
vergangenen
Jahr
deutlich
zu
–
ebenfalls
um
rund
30
Prozent.
Trotz
22
neuer
Richter
von
nun
insgesamt
179
an
den
sieben
Gerichten
sei
die
Pro-
Kopf-
Belastung
gegenüber
den
Vorjahren
aber
deutlich
gestiegen,
wie
aus
dem
Jahresgeschäftsbericht
des
OVG
hervorgeht.
Bundesweit
wurden
2015
und
2016
167
500
Syrer
als
Flüchtlinge
anerkannt,
die
folglich
einen
Anspruch
auf
Familiennachzug
haben.
Anerkannte
Flüchtlinge
nach
der
auch
von
Deutschland
anerkannten
Genfer
Flüchtlingskonvention
von
1951
dürfen
mindestens
drei
Jahre
im
Land
bleiben
und
ihre
Familie
nachholen.
Flüchtlinge
im
Sinne
der
Konvention
sind
solche,
die
aufgrund
ihrer
Rasse,
Religion,
Nationalität,
politischen
Überzeugung
oder
Zugehörigkeit
zu
einer
bestimmten
sozialen
Gruppe
verfolgt
werden.
Nach
dem
Flüchtlingsstrom
in
2015
änderte
das
Bundesamt
für
Migration
und
Flüchtlinge
(BAMF)
seine
Linie
und
gewährte
Syrern
nur
noch
subsidiären
(provisorischen)
Schutz.
Syrer
mit
diesem
Status
dürfen
vorerst
nur
ein
Jahr
bleiben
–
der
Familiennachzug
wird
für
mindestens
zwei
Jahre
ausgesetzt
.
Insgesamt
ist
die
Zahl
der
Asylverfahren
an
den
sieben
niedersächsischen
Verwaltungsgerichten
dem
Niedersächsischen
Oberverwaltungsgericht
(OVG)
zufolge
im
vergangenen
Jahr
um
30
Prozent
angestiegen.
15
705
aller
knapp
31
000
Eingänge
betrafen
Asylangelegenheiten.
27
Prozent
davon
bezogen
sich
auf
das
Herkunftsland
Syrien.
Auch
die
Zahl
der
erledigten
Asylverfahren
im
Land
nahm
im
vergangenen
Jahr
deutlich
zu
–
ebenfalls
um
rund
30
Prozent.
Trotz
22
neuer
Richter
von
nun
insgesamt
179
an
den
sieben
Gerichten
sei
die
Pro-
Kopf-
Belastung
gegenüber
den
Vorjahren
aber
deutlich
gestiegen,
wie
aus
dem
Jahresgeschäftsbericht
des
OVG
hervorgeht.
Bundesweit
wurden
2015
und
2016
167
500
Syrer
als
Flüchtlinge
anerkannt,
die
folglich
einen
Anspruch
auf
Familiennachzug
haben.
Anerkannte
Flüchtlinge
nach
der
auch
von
Deutschland
anerkannten
Genfer
Flüchtlingskonvention
von
1951
dürfen
mindestens
drei
Jahre
im
Land
bleiben
und
ihre
Familie
nachholen.
Flüchtlinge
im
Sinne
der
Konvention
sind
solche,
die
aufgrund
ihrer
Rasse,
Religion,
Nationalität,
politischen
Überzeugung
oder
Zugehörigkeit
zu
einer
bestimmten
sozialen
Gruppe
verfolgt
werden.
Nach
dem
Flüchtlingsstrom
in
2015
änderte
das
Bundesamt
für
Migration
und
Flüchtlinge
(BAMF)
seine
Linie
und
gewährte
Syrern
nur
noch
subsidiären
(provisorischen)
Schutz.
Syrer
mit
diesem
Status
dürfen
vorerst
nur
ein
Jahr
bleiben
–
der
Familiennachzug
wird
für
mindestens
zwei
Jahre
ausgesetzt
.
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