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1.
Erscheinungsdatum:
18.04.2017
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Was ist bei einem Weiterverkauf?
Zwischenüberschrift:
Leserbrief
Artikel:
Originaltext:
Zum
Artikel
„
Zoff
im
Rathaus
wegen
Neumarkt-
Kellers
–
Oberbürgermeister
und
Stadtbaurat
bewerten
Bergmann-
Pläne
unterschiedlich″
und
dem
Kommentar
„
Provinziell″
von
Dietmar
Kröger
(Ausgabe
vom
28.
März)
.
„
Der
Bericht
[. . .]
befremdet
mich
als
langjährig
am
Baugeschehen
in
Osnabrück
Interessierten.
Eine
zweigeschossige
Unterkellerung
eines
Gebäudes
ist
mit
den
heutigen
bautechnischen
Möglichkeiten
(Bohrpfahlwände,
Schlitzwände,
Unterwasserbeton
zur
Vermeidung
von
Grundwasserabsenkung)
kein
Problem.
Ich
halte
es
aber
für
sehr
außergewöhnlich,
dass
ein
privater
Bauherr
die
Erlaubnis
bekommt,
seinen
Keller
auf
städtischem
Grund
(Kauf?
,
Erbpacht?
,
sonstige
Vereinbarungen?
)
zu
errichten.
Das
weckt
Begehrlichkeiten
jedes
Osnabrücker
Grundstücksbesitzers,
Ähnliches
zu
planen.
Das
städtische
Grundstück
muss
für
öffentliche
Belange
wie
Leitungsinfrastruktur
usw.
in
der
Verfügung
der
Stadt
bleiben.
Wer
sichert
der
Stadt
zu,
dass
das
neue
Gebäude
einschließlich
,
unterbauter
Keller′
nicht
an
eine
internationale
Immobiliengesellschaft
weiterverkauft
wird?
Ein
solcher
Eigentümer
wäre
zukünftig
kaum
zu
Zugeständnissen
oder
einer
eventuell
zukünftig
notwendigen
Nutzungsänderung
des
Kellers
zugunsten
der
Stadt
Osnabrück
bereit.
Ich
hoffe,
dass
die
Politik
sich
der
richtigen
Auffassung
von
Oberbürgermeister
Griesert
anschließt.″
Helmut
Echterhoff
Osnabrück
Autor:
Helmut Echterhoff