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1.
Erscheinungsdatum:
11.04.2017
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Kaufleute sauer nach Ruhetag
Diese Regelung finden viele Käse
Zwischenüberschrift:
Nach verkaufsoffenem Sonntag: Kaufleute in Altstadt und an Redlingerstraße sauer
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Osnabrücker
Kaufleute
in
der
Altstadt
und
an
der
Redlingerstraße
ärgern
sich,
dass
sie
am
Sonntag
nicht
öffnen
durften,
während
in
anderen
Teilen
der
Innenstadt
die
Kassen
klingelten.
Stephanie
Möllering,
Sprecherin
der
Interessengemeinschaft
Redlingerstraße,
hatte
am
Sonntag
frei.
Dabei
hätte
sie
genauso
wie
ihre
Nachbarn
in
der
kleinen
Einkaufsstraße
liebend
gern
ihre
Kundschaft
bedient
–
so
wie
an
der
Johannisstraße
und
der
Großen
Straße.
Anlass
des
verkaufsoffenen
Sonntags
war
der
Hollandmarkt
in
der
Johannisstraße.
Nach
höchstrichterlicher
Rechtsprechung
dürfen
nur
jene
Geschäfte
öffnen,
die
sich
in
räumlicher
Nähe
zur
Hauptveranstaltung
befinden.
Deshalb
durften
die
Kaufleute
in
der
Altstadt
und
der
Redlingerstraße
an
diesem
Sonntag
nicht
mitmachen.
Keine
Ruhe
im
Streit
um
den
Ruhetag:
Osnabrücker
Kaufleute
in
der
Altstadt
und
an
der
Redlingerstraße
ärgern
sich,
dass
sie
am
vergangenen
Sonntag
nicht
öffnen
durften,
während
in
anderen
Teilen
der
Innenstadt
die
Kassen
klingelten.
Osnabrück.
Stephanie
Möllering,
Sprecherin
der
Interessengemeinschaft
Redlingerstraße,
hatte
am
Sonntag
frei.
Dabei
hätte
sie
genauso
wie
ihre
Nachbarn
in
der
kleinen
und
feinen
Einkaufsstraße
liebend
gern
ihre
Kundschaft
in
ihrem
Geschäft
bedient
–
so
wie
die
Kollegen
an
der
Johannisstraße
und
Großen
Straße.
Anlass
des
verkaufsoffenen
Sonntags
war
der
Hollandmarkt
in
der
Johannisstraße.
Nach
höchstrichterlicher
Rechtsprechung
dürfen
nur
jene
Geschäfte
öffnen,
die
sich
in
räumlicher
Nähe
zur
Hauptveranstaltung
befinden.
Deshalb
durften
die
Kaufleute
in
der
Altstadt
und
Redlingerstraße
an
diesem
Sonntag
nicht
mitmachen.
In
der
Altstadt
setzten
sich
einige
Geschäftsinhaber
über
das
Verbot
hinweg
und
öffneten
stundenweise
–
allerdings
ohne
Hintergedanken,
wie
eine
Geschäftsfrau
versicherte.
Sie
habe
sich
darüber
gar
keine
Gedanken
gemacht,
sondern
den
Nachmittag
für
Werbung
nutzen
wollen.
In
den
Schaufenstern
an
der
Redlingerstraße
klärten
Plakate
die
Kunden
auf,
dass
diese
Straße
außerhalb
der
Festzone
liege
und
deshalb
geschlossen
bleiben
müsse.
Stephanie
Möllering
bedauert
das
außerordentlich,
nicht
nur
wegen
des
entgangenen
Umsatzes.
„
Der
Sonntag
ist
anders
als
andere
Einkaufstage″,
sagt
die
Inhaberin
eines
Geschäfts
für
Mode
und
Schmuck.
Die
Kunden
seien
entspannter,
nähmen
sich
Zeit
und
neigten
stärker
als
an
normalen
Werktagen
eher
zu
„
Belohnungskäufen″.
Die
verkaufsoffenen
Sonntage
seien
eine
gute
Gelegenheit,
Kundenbindungen
aufzubauen
und
zu
festigen.
Möllering
befürchtet,
dass
solche
halben
Shoppingsonntage
wie
der
vergangene
eher
schädlich
für
das
Image
des
gesamten
Handelsstandortes
sind.
„
Der
Bürger
kann
nur
sehr,
sehr
schwer
nachvollziehen,
warum
einige
geöffnet
haben
und
andere
nicht″,
sagt
die
Geschäftsfrau.
Osnabrück
habe
ein
sehr
abwechslungsreiches
Handelsangebot
– „
noch″,
wie
sie
betont.
Denn
der
Onlinehandel,
der
keine
Geschäftszeiten
kenne,
bedrohe
den
stationären
Handel
immer
mehr.
Chancengleichheit
gäbe
es
wohl
nur,
„
wenn
man
sonntags
den
Onlinehandel
verbieten
würde″.
Petra
Rosenbach,
Chefin
der
Osnabrück
Marketing
und
Tourismus
GmbH
(OMT)
,
ist
mit
den
gesetzlichen
Rahmenbedingungen
ebenfalls
kreuzunglücklich.
Die
Pflicht,
räumlich
Grenzen
zu
ziehen,
führe
zu
Irritationen
bei
den
Kunden
und
Frust
bei
ausgegrenzten
Kaufleuten.
Die
Vorgabe,
einen
„
angemessenen
Anlass″
für
einen
verkaufsoffenen
Sonntag
zu
präsentieren,
sei
aus
Sicht
des
Handels
eher
kontraproduktiv,
weil
das
Interesse
der
Besucher
auf
andere
Dinge
gelenkt
werde.
Den
nächsten
Versuch
plant
die
OMT
für
Sonntag,
3.
September.
Als
„
angemessener
Anlass″
soll
dann
das
Gourmet-
Festival
„
Osnabrück
isst
gut″
auf
dem
Markt
dienen,
das
auf
die
Altstadt
und
nördliche
Innenstadt
ausgedehnt
werden
soll.
Es
habe
bereits
intensive
Gespräche
mit
der
Gewerkschaft
Verdi
gegeben.
„
Die
Aussichten
stehen
gut″,
sagt
Rosenbach.
Reform
in
Arbeit
Die
rot-
grüne
Landesregierung
arbeitet
an
einer
Reform
des
Ladenschlussgesetzes.
Der
Kabinettsentwurf
befindet
sich
zurzeit
in
der
Verbandsanhörung.
Der
Entwurf
sieht
vier
verkaufsoffene
Sonntage
pro
Jahr
vor,
die
aber
weiterhin
an
einen
„
angemessenen
Anlass″
gebunden
sein
sollen.
Was
angemessen
ist,
wird
nicht
definiert.
Maximal
fünf
Stunden
sollen
Geschäfte
geöffnet
werden,
wobei
die
Öffnung
außerhalb
der
Gottesdienstzeiten
liegen
muss.
Außerdem
sind
laut
Entwurf
einige
Sonntage
tabu:
„
An
staatlich
anerkannten
Feiertagen,
Oster-
,
Pfingst-
,
Toten-
,
Adventssonntagen
und
an
Sonntagen,
die
auf
den
27.
Dezember
fallen,
sowie
an
Volkstrauertagen
darf
nicht
geöffnet
werden.″
Der
Streit
um
die
verkaufsoffenen
Sonntage
–
lesen
Sie
die
Hintergründe
auf
noz.de
Bildtext:
Der
Hollandmarkt
erfüllte
die
rechtlichen
Voraussetzungen,
um
einen
verkaufsoffenen
Sonntag
zu
ermöglichen
–
aber
nur
im
unmittelbaren
Umfeld.
Foto:
Michael
Gründel
Kommentar
Ehrliche
Regelung
finden
Die
verkaufsoffenen
Sonntage
nehmen
inzwischen
skurrile
Züge
an.
Rechtsprechung
und
Rechtslage
fordern
ja
dazu
heraus,
einander
etwas
in
die
Tasche
zu
lügen.
Was
soll
das?
Gebraucht
wird
eine
klare,
transparente
und
vor
allem
ehrliche
Regelung.
Die
höchsten
Richter
haben
gesagt,
dass
es
eines
besonderen
Anlasses
bedarf,
um
Geschäfte
an
einem
Sonntag
öffnen
zu
dürfen.
Also
wird
in
den
Kommunen
etwas
Passendes
kreiert
oder
ein
Event
so
aufgebauscht,
dass
damit
dem
Gesetz
Genüge
getan
ist.
Und
stets
bleibt
die
Ungewissheit,
ob
Arbeitnehmervertreter
dagegen
Einspruch
erheben
und
wie
die
Richter
letztlich
entscheiden.
Allen
–
den
Kunden,
den
Beschäftigten
und
dem
Einzelhandel
–
wäre
mit
einer
eindeutigen
Gesetzgebung
besser
gedient,
die
den
Kommunen
freie
Hand
gibt,
bis
zu
vier
verkaufsoffene
Sonntage
im
Jahr
(und
in
Tourismuszentren
auch
gerne
mehr)
zu
erlauben.
Ohne
Scheinanlass,
ohne
krampfhafte
Verschleierung
dessen,
worum
es
eigentlich
geht:
das
Einkaufen.
Autor:
Wilfried Hinrichs
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