User Online: 2 |
Timeout: 06:43Uhr ⟳ |
Ihre Anmerkungen
|
NUSO-Archiv
|
Info
|
Auswahl
|
Ende
|
A
A
A
Mobil →
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Themen ▾
Baumschutz (112)
Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) (360)
Die Arbeit der Stadtgaertner seit 1891 (975)
Die Hase und ihre Nebengewaesser (3007)
Gartenprojekte (22)
Klimageschichte (seit 1874) (162)
Konflikte um Kleingarten (25)
Konversionsflaechen (245)
Kooperation Baikal-Osnabrueck (25)
Umweltbildungszentrum(UBZ)1997-2018 (108)
Verein für Ökologie und Umweltbildung Osnabrueck (324)
Suche ▾
Einfache Suche
Erweiterte Suche
Listen ▾
Orte in Osnabrück
Themen zu Umwelt und Nachhaltigkeit
AkteurInnen
Bildung
Auswahllisten für wichtige Themen (im Aufbau)
Erscheinungsdatum (Index)
Ergebnis
Merkliste ▾
Merkliste zeigen
Merkliste löschen
Datensätze des Ergebnis
Suche:
Auswahl zeigen
Treffer:
1
Sortierungen:
Datum vorwärts
Datum rückwärts
1.
Erscheinungsdatum:
24.03.2017
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Darf die Stadt das Geschenk zu Geld machen?
Zwischenüberschrift:
Grundstücksdeal in Sutthausen – Baronin wollte, dass das Areal für alle Zeiten Grünfläche bleibt
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
„
Die
Baronin
hat
mir
mehrfach
versichert,
dass
die
Gemeinde
Sutthausen
verpflichtet
sei,
diese
Grundstücke
als
Grünflächen
liegen
zu
lassen.″
So
steht
es
in
einer
eidesstattlichen
Erklärung,
die
der
Rentner
Gottfried
Witte
am
14.
Juli
1969
abgegeben
hat.
Er
hatte
als
Verwalter
für
die
Freiin
Magdalena
von
Romberg
gearbeitet
und
in
ihrem
Auftrag
Bauland
verkauft,
auf
dem
die
Siedlung
Sutthausen
entstand,
die
erst
später
zu
einem
Stadtteil
von
Osnabrück
wurde.
Einige
Flächen
verschenkte
die
Baronin,
etwa
das
Friedhofsgrundstück,
das
Schulgrundstück
und
–
nach
Wittes
Aussage
–
eben
auch
die
beiden
Grünparzellen
an
der
Hochstraße,
die
heute
wie
ein
repräsentatives
Entree
der
dahinterliegenden
Häuser
erscheinen.
Stifter
verunsichert
Dass
sich
die
Stadt
nicht
an
den
Willen
der
Baronin
gebunden
fühlt
und
die
Grünfläche
zu
Geld
machen
will,
empört
die
Anwohner,
die
sich
nun
zu
Hinterhausbewohnern
degradiert
fühlen.
In
ihrem
Namen
warnte
Rechtsanwalt
Sebastian
Roling
schon,
die
Missachtung
des
bürgerschaftlichen
Stiftungswillens
könne
„
katastrophale
Folgen
für
die
Stiftungskultur
in
unserer
Stadt
haben″.
Inzwischen
hat
sich
in
unserer
Redaktion
ein
Ehepaar
gemeldet,
das
einer
anderen
Stadt
ein
Museum
stiften
will,
nun
aber
verunsichert
ist
und
erwägt,
sein
Testament
zu
ändern.
Die
Rechtslage
sei
kompliziert,
sagt
der
Juraprofessor
Christian
von
Bar,
der
Leiter
des
European
Legal
Studies
Institute
der
Universität
Osnabrück.
Er
stellt
aber
gleich
klar,
dass
es
sich
bei
der
zweigeteilten
Grünfläche
in
Sutthausen
nicht
um
eine
Stiftung,
sondern
nur
um
eine
Schenkung
unter
Auflagen
handeln
könne.
Die
Auflage,
ein
Grundstück
so
zu
belassen,
wie
es
ist,
oder
vielleicht
auch,
es
hübsch
zu
halten
und
den
Rasen
zu
mähen,
könne
aber
nicht
für
alle
Zeiten
eingefordert
werden.
Denn
eine
ewige
Beschränkung
der
Verfügungsbefugnis
sei
nach
dem
Gesetz
nicht
vorgesehen.
Denkbar
sei
ja
die
Forderung,
dass
die
Stadt
die
eingegangenen
Auflagen
weitergeben
müsse
an
die
neuen
Eigentümer
der
Grundstücke.
Also
auch
die
Auflage,
dass
nicht
gebaut
werden
darf.
Was
aber,
wenn
sie
es
nicht
tut?
Das
könnte
zwar
als
„
treuwidriges
Verhalten″
ausgelegt
werden,
sagt
von
Bar.
Aber
falls
ein
solcher
Fall
vor
Gericht
ausgetragen
werde,
gehe
der
wohl
aus
wie
das
Hornberger
Schießen.
Also
ohne
dass
der
Kaufvertrag
rückgängig
gemacht
werden
muss.
Zu
einer
Schenkung
unter
Auflagen
gehört
nach
Auffassung
von
Juristen
aber
auch,
dass
die
Bedingungen
klar
formuliert
sind.
Da
im
Grundbuch
offensichtlich
keine
Auflagen
der
Baronin
enthalten
sind,
kommt
die
eidesstattliche
Erklärung
ins
Spiel,
die
ihr
Verwalter
Gottfried
Witte
35
Jahre
nach
der
Übertragung
der
Grundstücke
abgegeben
hat.
„
Eine
Frage
der
Beweiswürdigung″,
gibt
Professor
von
Bar
zu
bedenken.
Mit
anderen
Worten:
Es
erscheint
fraglich,
ob
ein
Gericht
der
Stadt
aufgrund
der
eidesstattlichen
Erklärung
in
die
Parade
fahren
würde.
Anpassen
ist
wichtig
Bleibt
noch
die
Frage,
ob
das
Sutthauser
Beispiel
andere
Stifter
davon
abhalten
könnte,
ihr
Vermögen
unter
bestimmten
Auflagen
einer
Kommune
zu
vermachen,
wie
es
Rechtsanwalt
Sebastian
Roling
formuliert
hat.
Mit
solchen
Fragen
kennt
sich
Josef
Feldmann
aus,
der
Justiziar
der
Deutschen
Bundesstiftung
Umwelt.
Er
rät
allen
Stiftern,
den
Stiftungszweck
so
zu
formulieren,
dass
er
gesellschaftlichen
Veränderungen
standhält
oder
entsprechend
angepasst
werden
kann.
Denn
was
einmal
abgegeben
sei,
sagt
Feldmann,
das
lasse
sich
nicht
mehr
zurückholen.
Bildtext:
Grünfläche
oder
Baufläche?
Die
Stadt
will
diese
beiden
Grundstücke
in
Sutthausen
an
Bauwillige
verkaufen.
Juristisch
ist
die
Sache
verzwickt.
Foto:
Michael
Gründel
Autor:
Rainer Lahmann-Lammert