User Online: 2 | Timeout: 08:39Uhr ⟳ | Ihre Anmerkungen | NUSO-Archiv | Info | Auswahl | Ende | AAA  Mobil →
NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Datensätze des Ergebnis
Suche: Auswahl zeigen
Treffer:1
Sortierungen:
Anfang der Liste Ende der Liste
1. 
(Korrektur)Anmerkung zu einem Zeitungsartikel per email Dieses Objekt in Ihre Merkliste aufnehmen (Cookies erlauben!)
Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Stadt hat kein Feinstaubproblem
Zwischenüberschrift:
Grünen-Fraktionschef Michael Hagedorn trifft überspitzte Aussage
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
In der Diskussion um ein Riesenparkhaus am Neumarkt hat der Osnabrücker Grüne Michael Hagedorn ein Feinstaubproblem ins Feld geführt, das Osnabrück habe. Doch das hat die Stadt gar nicht zumindest nicht in dargestellter Form.

Osnabrück. Der Fraktionsvorsitzende der Grünen im Rat der Stadt hatte nicht nur die Stickstoffdioxid-Belastung angeführt, womit Osnabrück in der Tat ein großes Problem hat es drohen Klagen und Strafzahlungen. Hagedorn sagte ferner, die Werte für Ozon und Feinstaub lägen nur knapp unter den gesetzlichen Grenzen. Hintergrund der Aussage war der Vorschlag des Wirtschaftswissenschaftlers Gerrit Heinemann, am Neumarkt das weltgrößte Parkhaus″ zu errichten.

Fakt ist allerdings: Osnabrück hat offiziell kein Problem mit Feinstaub. Seit 2005 liegt der von der EU erlaubte Tagesmittelwert für Feinstaubpartikel (PM10) bei 50 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/ m³). An 35 Tagen pro Jahr darf dieser Wert überschritten werden. Den Jahresmittelwert begrenzt die EU auf 40 µg/ m³.

In Osnabrück lag der Mittelwert im vergangenen Jahr nach vorläufigen Zahlen des Lufthygienischen Überwachungssystems Niedersachsen zufolge bei 22 µg/ (erlaubt: 40) gemessen am Schlosswall. An sechs Tagen (erlaubt: 35) wurden die 50 µg/ überschritten. Also alles weit innerhalb des erlaubten Rahmens.

Etwas kritischer als beim Feinstaub sieht es beim Ozon (O3) für Osnabrück aus. Der seit 2010 geltende maximale Acht-Stunden-Mittelwert von 120 µg/ wurde im vergangenen Jahr 17-mal überschritten. 25 Überschreitungen sind zulässig. Ab einem Stundenwert von 180 µg/ wird die Bevölkerung informiert ab diesem Wert kann die Leistungsfähigkeit bereits deutlich abnehmen. An drei Stunden eines Tages in 2016 war das der Fall. Der Höchstwert betrug 209 µg/ m³. Hier sind gar keine Überschreitungen erlaubt. Doch anders als beim Stickstoffdioxid und Feinstaub drohen beim Ozon keine Sanktionen.

Ab einem Stundenwert von 240 µg/ wird die Bevölkerung alarmiert das war in Osnabrück in 2016 kein Mal nötig. Ab diesem Wert können Symptome wie Tränenreiz und Schleimhautentzündungen, Verschlechterung der Lungenfunktion sowie Hustenreiz auftreten.

Der EU zufolge besteht bei einem Wert unter 110 µg/ keine Gefahr für den Menschen.

Die Existenz gesetzlicher Grenzwerte verführt dazu, dass wir glauben, unterhalb derselben gäbe es kein Risiko. Dem ist aber nicht so″, sagt Michael Hagedorn auf Nachfrage unserer Redaktion. Darauf habe seine Aussage abgezielt. Feinstaub sei auch unterhalb des von der EU erlaubten Grenzwertes gesundheitsgefährdend. Studien zufolge gebe es keine unbedenkliche Untergrenze″, so Hagedorn.

Beim Ozon sei die Informationsschwelle von 180 µg/ zu hoch, kritisieren Experten. Und: Als langfristiges Ziel für 2020 hatte die EU 2002 in ihrer Ozon-Richtlinie als Grenzwert 120 µg/ m3 festgelegt. Davon sind wir nunmehr, drei Jahre vor 2020, noch ganz schön weit entfernt″, sagt Michael Hagedorn. Auch wenn beim Feinstaub und bodennahem Ozon die gesetzlichen Grenzwerte nunmehr unterschritten werden, gibt es keine gesundheitliche unbedenkliche Konzentration″, korrigiert und resümiert der Fraktionsvorsitzende.

Weitere Berichte aus Osnabrück auf noz.de/ os

Bildtexte:
Die Messstation am Schlosswall.

Michael Hagedorn (Grüne).

Fotos:
Elvira Parton, Gert Westdörp
Autor:
Jörg Sanders
Themenlisten:


Anfang der Liste Ende der Liste