User Online: 7 | Timeout: 06:01Uhr ⟳ | Ihre Anmerkungen | NUSO-Archiv | Info | Auswahl | Ende | AAA  Mobil →
NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Datensätze des Ergebnis
Suche: Auswahl zeigen
Treffer:1
Sortierungen:
Anfang der Liste Ende der Liste
1. 
(Korrektur)Anmerkung zu einem Zeitungsartikel per email Dieses Objekt in Ihre Merkliste aufnehmen (Cookies erlauben!)
Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Osterfeuer bis Ende März anmelden
Zwischenüberschrift:
Aus Umweltschutzgründen enge Auflagen
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Osnabrück. Das früher relativ ungehindert mögliche Abbrennen von Osterfeuern ist von der Stadt seit einigen Jahren aus Umwelt- und Gesundheitsschutzgründen stark reglementiert worden. Osterfeuer werden auch 2017 nur noch unter ganz bestimmten Bedingungen und Auflagen auf Antrag für Ostersonntag oder Ostermontag erlaubt. Darauf hat die Stadt gestern in einer Pressemitteilung hingewiesen.

Zu den Voraussetzungen gehört demnach, dass die Veranstaltung einen öffentlichen Charakter hat. Konkret bedeutet das, dass ein Osterfeuer für jedermann öffentlich zugänglich sein muss und zuvor öffentlich von der Verwaltung angekündigt wird.

Osterfeuer auch öffentliche bleiben in der Innenstadt und in den bebauten Ortsteilen weiterhin verboten. Tabu sind außerdem Kleingartenparzellen, da hier die von der Stadt festgelegten Sicherheitsabstände nicht eingehalten werden können.

Für die übrigen Bereiche sind der Mitteilung zufolge als maximale Grundfläche 25 Quadratmeter bei einer Aufschichthöhe von maximal vier Metern zulässig. Es darf lediglich Gehölz- und Strauchschnitt aufgeschichtet werden. Aus Tierschutzgründen ist das Brennmaterial einen Tag vor dem Abbrennen noch einmal komplett umzuschichten. Es sind grundsätzliche Mindestabstände zu Gebäuden und Gehölzen abhängig von der Grundfläche einzuhalten.

Genehmigt werden nur Feuer, die bis spätestens Freitag, 31. März, schriftlich beim Fachbereich Umwelt und Klimaschutz beantragt worden sind. Bei erstmaliger Antragstellung wird die vorgesehene Fläche durch den Fachbereich Umwelt und Klimaschutz kostenpflichtig abgenommen. Nähere Informationen erteilt Heiko Brosig, Fachbereich Umwelt und Klimaschutz, Hannoversche Straße 6–8 (Raum 2 C 06), Telefon 05 41/ 323-24 34.

Die Stadt hat die Regelungen und eine Stadtkarte mit den Verbotsgebieten ins Internet gestellt unter osnabrueck.de/ osterfeuer. Die interaktive Karte ermöglicht es, die gewünschte Straße und Hausnummer auszuwählen, um anschließend sofort feststellen zu können, ob ein Osterfeuer möglich ist.
Autor:
pm


Anfang der Liste Ende der Liste