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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Stadt Osnabrück nimmt 2016 zahlreiche Kinder in ihre Obhut
Zwischenüberschrift:
Wenn Minderjährige geschlagen oder vernachlässigt werden
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Osnabrück. Wenn Kinder und Jugendliche zu Hause geschlagen, missbraucht oder vernachlässigt werden, nimmt das Jugendamt sie in ihre Obhut. Das geschah in Osnabrück im vergangenen Jahr 157-mal, wie ein Mitarbeiter des Fachdienstes Familie auf Anfrage unserer Redaktion mitteilte.

Bundesweit ist die Zahl der Inobhutnahmen in den vergangenen Jahren massiv gestiegen. 77 645 waren es in 2015 und damit 29 085 mehr als im Jahr zuvor. Das liege aber nicht an einer Zunahme von Kinderschutzfällen, sondern an den vielen unbegleiteten Flüchtlingen, die 2015 nach Deutschland gekommen seien, betonte der Osnabrücker Fachdienstmitarbeiter.

Das Familiengericht wurde im vergangenen Jahr 42-mal nach der Anrufung durch das Jugendamt tätig, wohinter entweder akute Fälle von Gewalt oder von Vernachlässigung stecken.

In 17 Fällen entzog das Gericht den Eltern daraufhin teilweise oder vollständig das Sorgerecht und übertrug es auf das Jugendamt. In 14 Fällen wurde den Erziehungsberechtigten auferlegt, Hilfeleistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Anspruch zu nehmen. In neun Fällen wurden den Erziehungsberechtigten gegenüber Gebote und Verbote ausgesprochen das kann etwa sein, Hilfen des Jugendamts annehmen zu müssen. Ziel dieser Hilfen ist es, Eltern zu einer angemessenen Erziehung, Versorgung und einem Zusammenleben zu befähigen. Weitere Gebote könnten sein, die Einhaltung der Schulpflicht sicherzustellen oder einem Elternteil aufzuerlegen, den Kontakt des Kindes zu einem gewalttätigen Partner zu unterbinden.

In zwei Fällen wurde eine Erklärung des Erziehungsberechtigten ersetzt. Bedeutet: Benötigt beispielsweise eine alleinerziehende Mutter erzieherische Hilfe, aber der Vater weigert sich, dieser Maßnahme zuzustimmen, kann seine fehlende Zustimmung auch durch das Amt erfolgen.

Im vergangenen Jahr rief der Fachdienst Familie 47-mal das Familiengericht an. Die Zahl ist nicht zu verwechseln mit den 42 Gerichtsentscheidungen im selben Jahr. Denn in der Regel dauern die Verfahren vor dem Familiengericht inklusive psychologischer Gutachten rund ein Jahr, heißt es aus dem Fachdienst. Dieser erfasst nicht, wie das Gericht jeweils entscheidet. Schätzungen zufolge folgt das Gericht aber in etwa 85 Prozent der Fälle der jeweils angeforderten Einschätzung des Jugendamtes.

Der Fachdienst Familie wird unter anderem tätig, wenn er von Gewalt unter den Eltern erfährt. Dann nehmen die Mitarbeiter des Sozialen Dienstes Kontakt zu den Eltern und Kindern auf und verdeutlichen den Eltern zunächst, welche negativen Folgen das Miterleben von Gewalt zwischen den Eltern für die Entwicklung der Kinder hat″, erklärt der Mitarbeiter. Den Eltern werden ferner Hilfen angeboten, etwa Antiaggressionstrainings. Die Zahl dieser Hilfefälle nahm in den vergangenen Jahren in Osnabrück drastisch zu. Waren es 2012 94, waren es ein Jahr später bereits 131 und im vergangenen Jahr 172. Allein von 2014 bis 2015 nahm die Zahl der Fälle um 17 Prozent zu und von 2015 bis 2016 um 24 Prozent.

Die Zahl der Familien, die negativ auffällig geworden sind, stieg von 2014 bis 2015 um 14 Prozent auf 82 Familien und von 2015 bis 2016 um 17 Prozent auf 98 Familien.

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Autor:
yjs


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