User Online: 2 |
Timeout: 06:38Uhr ⟳ |
Ihre Anmerkungen
|
NUSO-Archiv
|
Info
|
Auswahl
|
Ende
|
A
A
A
Mobil →
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Themen ▾
Baumschutz (112)
Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) (360)
Die Arbeit der Stadtgaertner seit 1891 (975)
Die Hase und ihre Nebengewaesser (3007)
Gartenprojekte (22)
Klimageschichte (seit 1874) (162)
Konflikte um Kleingarten (25)
Konversionsflaechen (245)
Kooperation Baikal-Osnabrueck (25)
Umweltbildungszentrum(UBZ)1997-2018 (108)
Verein für Ökologie und Umweltbildung Osnabrueck (324)
Suche ▾
Einfache Suche
Erweiterte Suche
Listen ▾
Orte in Osnabrück
Themen zu Umwelt und Nachhaltigkeit
AkteurInnen
Bildung
Auswahllisten für wichtige Themen (im Aufbau)
Erscheinungsdatum (Index)
Ergebnis
Merkliste ▾
Merkliste zeigen
Merkliste löschen
Datensätze des Ergebnis
Suche:
Auswahl zeigen
Treffer:
1
Sortierungen:
Datum vorwärts
Datum rückwärts
1.
Erscheinungsdatum:
17.03.2017
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Wann haften Hausbesitzer bei Bombenfunden?
Zwischenüberschrift:
Bombenentschärfung am Sonntag
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Es
sieht
aus,
als
hätte
eine
Bombe
eingeschlagen,
dabei
wird
nach
ebenjener
gesucht:
Mit
Baggern
und
schweren
Maschinen
wird
seit
Tagen
im
Vorgarten
von
Familie
Kosuta
gearbeitet.
Ein
möglicher
Blindgänger
soll
am
Sonntag
entschärft
werden.
Doch
wer
trägt
die
Kosten
für
die
Entschärfung
der
Bombe?
Wenn
am
Sonntag
8000
Einwohner
in
Schinkel,
Schinkel-
Ost
und
Fledder
ihre
Häuser
verlassen,
wird
Familie
Kosuta
unruhige
Stunden
erleben.
Im
Vorgarten
ihres
Hauses
wurde
ein
mutmaßlicher
Blindgänger
entdeckt,
der
nun
entschärft
oder
sogar
gesprengt
werden
muss.
„
Natürlich
machen
wir
uns
Sorgen,
was
mit
unserem
Haus
passiert″,
sagte
Miteigentümerin
Binasa
Kosuta.
Seit
der
vergangenen
Woche
laufen
die
Vorarbeiten
auf
Hochtouren.
Zunächst
wurde
das
Grundwasser
abgesenkt,
anschließend
einzelne
Erdschichten
abgetragen.
Die
Vorarbeiten
gehören
laut
dem
Fachbereich
Bürger
und
Ordnung
zum
„
Standardprogramm
im
bebauten
Gebiet″,
umschließen
ein
Bodengutachten
sowie
die
Expertise
von
Statikern
und
werden
den
Hauseigentümern
in
Rechnung
gestellt.
Dazu
zählen
auch
die
Kosten
der
Suche,
die
in
Osnabrück
intensiv
durchgeführt
wird.
„
Bombenräumungen
sind
Maßnahmen
der
Gefahrenabwehr,
die
vom
Verursacher
–
in
diesem
Fall
vom
Hauseigentümer
–
getragen
werden
müssen″,
erklärte
Jürgen
Wiethäuper,
zuständiger
Fachdienstleiter.
Mit
der
endgültigen
Freilegung
der
Bombe
trägt
die
Allgemeinheit
weitere
Kosten,
die
zum
Beispiel
durch
die
Entsorgung
der
Bombe
entstehen.
Auch
die
Evakuierung
der
Anwohner
wird
vom
Steuerzahler
übernommen.
Sollte
sich
der
Verdacht
eines
Blindgängers
bestätigen
und
die
Zündmechanismen
entschärft
werden
können,
entstehen
für
Hauseigentümer
keine
zusätzlichen
Kosten.
Bei
einer
Sprengung
der
Bombe
könnte
dies
jedoch
ganz
anders
aussehen.
„
Schäden,
die
durch
eine
kontrollierte
Sprengung
entstehen,
müssen
von
jedem
selbst
getragen
werden.
Bei
einer
Detonation
hingegen
werden
die
Kosten
auf
das
Land
Niedersachsen
respektive
den
Staat
übertragen″,
so
Wiethäuper.
Das
heißt,
im
Umkehrschluss:
Sollte
die
Bombe
am
Sonntag
gesprengt
werden
und
Schäden
am
Haus
der
Eigentümer
oder
sogar
bei
Nachbarn
entstehen,
haften
die
Geschädigten
selbst
ohne
Anspruch
auf
Gegenleistungen.
Gleichwohl,
so
Wiethäuper,
werde
im
Einzelfall
entschieden,
ob
die
Aufwendungen
von
den
jeweiligen
Eigentümern
getragen
werden
könnten.
„
Von
wenigen
Hundert
Euro
bis
zu
sechsstelligen
Beträgen
ist
dabei
alles
denkbar″,
so
Wiethäuper.
(Weiterlesen:
Osnabrücker
Güterbahnhof-
Eigner
muss
für
Bombenräumung
zahlen)
Bildtext:
Die
Vorbereitungen
für
die
geplante
Bombenentschärfung
am
kommenden
Sonntag
laufen
auf
Hochtouren.
Foto:
David
Ebener
Kommentar:
Gemeinschaftsaufgabe
Vor
einigen
Jahren
zogen
mehrere
Härtefälle
in
Osnabrück
bundesweit
Aufmerksamkeit
auf
sich,
als
Hauseigentümern
horrende
Kosten
nach
einer
Entschärfung
drohten.
Eine
gerechte
und
eindeutige
Regelung
steht
bis
heute
aus.
Immerhin,
es
hat
sich
etwas
bewegt.
Einer
Bundesratsinitiative
Niedersachsens
und
Brandenburgs
ist
es
zu
verdanken,
dass
sich
der
Bund
erstmals
in
diesem
Jahr
an
den
Kosten
von
Bombenräumungen
beteiligt.
Zuvor
galt
eine
absurde
Arbeitsteilung:
Für
Munitionsreste
der
Wehrmacht
war
der
Bund
zahlungspflichtig,
für
alliierte
Bomben
das
jeweilige
Bundesland.
Ebenso
undurchsichtig
ist
die
Lastenverteilung,
wenn
Kampfmittel
auf
privaten
Grundstücken
vermutet
werden.
Stellt
sich
bei
genauer
Betrachtung
heraus,
dass
es
sich
um
eine
Bombe
handelt,
bleibt
der
private
Eigentümer
auf
einem
Teil
der
Kosten
sitzen.
Entpuppt
sich
der
Verdachtspunkt
als
alte
Milchkanne,
zahlt
die
öffentliche
Hand
alles.
Das
Gesetz
sagt,
dass
Eigentümer
dafür
sorgen
müssen,
dass
von
ihren
Grundstücken
keine
Gefahr
ausgeht.
Dabei
sollte
es
aber
einen
klaren
Unterschied
geben:
Privat
verursachte
Kontaminierungen
müssen
anders
behandelt
werden
als
Spätfolgen
eines
staatlich
verursachten
Krieges.
Die
Beseitigung
der
Kriegslasten
ist
deshalb
eine
Gemeinschaftsaufgabe
–
und
komplett
aus
der
Staatskasse
zu
bezahlen.
Autor:
apo, hin