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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Wann haften Hausbesitzer bei Bombenfunden?
Zwischenüberschrift:
Bombenentschärfung am Sonntag
Artikel:
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Originaltext:
Osnabrück. Es sieht aus, als hätte eine Bombe eingeschlagen, dabei wird nach ebenjener gesucht: Mit Baggern und schweren Maschinen wird seit Tagen im Vorgarten von Familie Kosuta gearbeitet. Ein möglicher Blindgänger soll am Sonntag entschärft werden. Doch wer trägt die Kosten für die Entschärfung der Bombe?

Wenn am Sonntag 8000 Einwohner in Schinkel, Schinkel-Ost und Fledder ihre Häuser verlassen, wird Familie Kosuta unruhige Stunden erleben. Im Vorgarten ihres Hauses wurde ein mutmaßlicher Blindgänger entdeckt, der nun entschärft oder sogar gesprengt werden muss. Natürlich machen wir uns Sorgen, was mit unserem Haus passiert″, sagte Miteigentümerin Binasa Kosuta.

Seit der vergangenen Woche laufen die Vorarbeiten auf Hochtouren. Zunächst wurde das Grundwasser abgesenkt, anschließend einzelne Erdschichten abgetragen. Die Vorarbeiten gehören laut dem Fachbereich Bürger und Ordnung zum Standardprogramm im bebauten Gebiet″, umschließen ein Bodengutachten sowie die Expertise von Statikern und werden den Hauseigentümern in Rechnung gestellt. Dazu zählen auch die Kosten der Suche, die in Osnabrück intensiv durchgeführt wird. Bombenräumungen sind Maßnahmen der Gefahrenabwehr, die vom Verursacher in diesem Fall vom Hauseigentümer getragen werden müssen″, erklärte Jürgen Wiethäuper, zuständiger Fachdienstleiter.

Mit der endgültigen Freilegung der Bombe trägt die Allgemeinheit weitere Kosten, die zum Beispiel durch die Entsorgung der Bombe entstehen. Auch die Evakuierung der Anwohner wird vom Steuerzahler übernommen. Sollte sich der Verdacht eines Blindgängers bestätigen und die Zündmechanismen entschärft werden können, entstehen für Hauseigentümer keine zusätzlichen Kosten. Bei einer Sprengung der Bombe könnte dies jedoch ganz anders aussehen. Schäden, die durch eine kontrollierte Sprengung entstehen, müssen von jedem selbst getragen werden. Bei einer Detonation hingegen werden die Kosten auf das Land Niedersachsen respektive den Staat übertragen″, so Wiethäuper.

Das heißt, im Umkehrschluss: Sollte die Bombe am Sonntag gesprengt werden und Schäden am Haus der Eigentümer oder sogar bei Nachbarn entstehen, haften die Geschädigten selbst ohne Anspruch auf Gegenleistungen. Gleichwohl, so Wiethäuper, werde im Einzelfall entschieden, ob die Aufwendungen von den jeweiligen Eigentümern getragen werden könnten. Von wenigen Hundert Euro bis zu sechsstelligen Beträgen ist dabei alles denkbar″, so Wiethäuper. (Weiterlesen: Osnabrücker Güterbahnhof-Eigner muss für Bombenräumung zahlen)

Bildtext:
Die Vorbereitungen für die geplante Bombenentschärfung am kommenden Sonntag laufen auf Hochtouren.

Foto:
David Ebener

Kommentar:

Gemeinschaftsaufgabe

Vor einigen Jahren zogen mehrere Härtefälle in Osnabrück bundesweit Aufmerksamkeit auf sich, als Hauseigentümern horrende Kosten nach einer Entschärfung drohten. Eine gerechte und eindeutige Regelung steht bis heute aus.

Immerhin, es hat sich etwas bewegt. Einer Bundesratsinitiative Niedersachsens und Brandenburgs ist es zu verdanken, dass sich der Bund erstmals in diesem Jahr an den Kosten von Bombenräumungen beteiligt. Zuvor galt eine absurde Arbeitsteilung: Für Munitionsreste der Wehrmacht war der Bund zahlungspflichtig, für alliierte Bomben das jeweilige Bundesland. Ebenso undurchsichtig ist die Lastenverteilung, wenn Kampfmittel auf privaten Grundstücken vermutet werden. Stellt sich bei genauer Betrachtung heraus, dass es sich um eine Bombe handelt, bleibt der private Eigentümer auf einem Teil der Kosten sitzen. Entpuppt sich der Verdachtspunkt als alte Milchkanne, zahlt die öffentliche Hand alles.

Das Gesetz sagt, dass Eigentümer dafür sorgen müssen, dass von ihren Grundstücken keine Gefahr ausgeht. Dabei sollte es aber einen klaren Unterschied geben: Privat verursachte Kontaminierungen müssen anders behandelt werden als Spätfolgen eines staatlich verursachten Krieges. Die Beseitigung der Kriegslasten ist deshalb eine Gemeinschaftsaufgabe und komplett aus der Staatskasse zu bezahlen.
Autor:
apo, hin


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