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1.
Erscheinungsdatum:
17.03.2017
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Teure Bombenräumung am Güterbahnhof
Zwischenüberschrift:
Verwaltungsgericht weist Klage der Grundstückseignerin gegen städtischen Kostenbescheid ab
Artikel:
Originaltext:
Die
frühere
Zion
GmbH
(heute
3G
Group)
muss
für
die
Räumung
einer
alten
US-
Fliegerbombe
am
Güterbahnhof
70
000
Euro
bezahlen.
Das
hat
das
Verwaltungsgericht
Osnabrück
entschieden.
Osnabrück.
Der
zentnerschwere
Blindgänger
amerikanischer
Herkunft
war
im
Zweiten
Weltkrieg
auf
dem
ehemaligen
Güterbahnhof
niedergegangen.
Am
5.
August
2014
wurde
die
Bombe
vom
Kampfmittel-
Beseitigungsdienst
Niedersachsen
gesprengt.
Die
Stadt
Osnabrück
forderte
die
3G
Group
auf,
sich
mit
70
000
Euro
an
den
Kosten
zu
beteiligen.
Die
Grundstückseigentümerin,
seit
Jahren
aus
verschiedenen
Gründen
mit
der
Stadt
über
Kreuz,
witterte
jedoch
eine
Verschwörung
und
wehrte
sich
mit
juristischen
Mitteln
gegen
diesen
Bescheid
–
erfolglos.
Wie
das
Verwaltungsgericht
am
Donnerstag
mitteilte,
ist
die
Klage
der
3G
Group
nach
mündlicher
Verhandlung
am
8.
März
abgewiesen
worden.
Nach
Darstellung
der
Beklagten
war
anhand
alliierter
Luftbildaufnahmen
festgestellt
worden,
dass
sich
auf
dem
76
000
Quadratmeter
großen
Grundstück
der
Klägerin
und
auf
benachbarten
Flächen
zahlreiche
Kampfmittel-
Verdachtspunkte
befinden.
Sondierungen
hätten
den
Gefahrenverdacht
auf
dem
Güterbahnhof
dann
in
einem
Fall
bestätigt.
Die
Bombe
wurde
daraufhin
mit
großem
Aufwand
beseitigt.
Die
3G
Group
hatte
sich
mit
der
Begründung
gegen
den
Kostenbescheid
gewandt,
es
sei
nicht
belegt,
dass
es
sich
bei
dem
Blindgänger
um
eine
englische
oder
amerikanische
Fliegerbombe
aus
dem
Zweiten
Weltkrieg
gehandelt
habe.
Der
bei
der
Sprengung
entstandene
Krater
sei
hierfür
viel
zu
klein,
weshalb
die
Klägerin
davon
ausgehe,
ein
ganz
anderer
Gegenstand
sei
gesprengt
worden.
Außerdem
dürften
ihr
nicht
die
Kosten
für
sämtliche
Sondierungen
auferlegt
werden.
Ferner
sei
die
Summe
von
70
000
Euro
unzumutbar,
weil
dabei
auf
den
Verkehrswert
ihres
gesamten
Grundstückes
abgestellt
worden
sei.
Dieser
beträgt
laut
Gericht
4,
5
Millionen
Euro.
In
seiner
Urteilsbegründung
führte
das
Verwaltungsgericht
aus,
die
Klägerin
sei
als
Eigentümerin
des
Güterbahnhofs
für
den
Zustand
ihres
Grundstücks
verantwortlich.
Solange
sich
der
Bomben-
Blindgänger
dort
befunden
habe,
sei
von
dem
Gelände
eine
konkrete,
gegenwärtige
Gefahr
ausgegangen.
Die
Stadt
habe
plausibel
dargelegt,
dass
die
Fläche
im
Zweiten
Weltkrieg
massiv
bombardiert
worden
sei:
Allein
28
Blindgänger-
Einschläge
seien
auf
den
Luftbildern
ausgemacht
worden.
Für
die
von
der
3G
Group
in
der
mündlichen
Verhandlung
geäußerte
und
den
Charakter
einer
„
Verschwörungstheorie″
aufweisendenVermutung,
die
Beklagte
habe
ihr
„
ein
Ei
ins
Nest
gelegt″,
bestünden
keinerlei
tatsächliche
Anhaltspunkte.
Zutreffend
habe
die
Beklagte
auch
davon
ausgehen
dürfen,
dass
die
Klägerin
selbst
nicht
über
die
nötige
Sachkunde
im
Umgang
mit
Kampfmitteln
verfüge.
Deshalb
sei
nur
die
Stadt
als
Gefahrenabwehrbehörde
mit
Unterstützung
des
Kampfmittel-
Beseitigungsdienstes
in
der
Lage
gewesen,
die
erforderlichen
Maßnahmen
zu
koordinieren
und
zu
überwachen.
Die
Höhe
der
Kosten
sei
von
der
Beklagten
im
Einzelnen
belegt
worden
und
nicht
zu
beanstanden.
Das
Urteil
(Az.
6
A
103/
15)
ist
noch
nicht
rechtskräftig
und
kann
binnen
eines
Monats
nach
Zustellung
angefochten
werden.
Autor:
Sebastian Stricker