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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Teure Bombenräumung am Güterbahnhof
Zwischenüberschrift:
Verwaltungsgericht weist Klage der Grundstückseignerin gegen städtischen Kostenbescheid ab
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Die frühere Zion GmbH (heute 3G Group) muss für die Räumung einer alten US-Fliegerbombe am Güterbahnhof 70 000 Euro bezahlen. Das hat das Verwaltungsgericht Osnabrück entschieden.

Osnabrück. Der zentnerschwere Blindgänger amerikanischer Herkunft war im Zweiten Weltkrieg auf dem ehemaligen Güterbahnhof niedergegangen. Am 5. August 2014 wurde die Bombe vom Kampfmittel-Beseitigungsdienst Niedersachsen gesprengt. Die Stadt Osnabrück forderte die 3G Group auf, sich mit 70 000 Euro an den Kosten zu beteiligen.

Die Grundstückseigentümerin, seit Jahren aus verschiedenen Gründen mit der Stadt über Kreuz, witterte jedoch eine Verschwörung und wehrte sich mit juristischen Mitteln gegen diesen Bescheid erfolglos. Wie das Verwaltungsgericht am Donnerstag mitteilte, ist die Klage der 3G Group nach mündlicher Verhandlung am 8. März abgewiesen worden.

Nach Darstellung der Beklagten war anhand alliierter Luftbildaufnahmen festgestellt worden, dass sich auf dem 76 000 Quadratmeter großen Grundstück der Klägerin und auf benachbarten Flächen zahlreiche Kampfmittel-Verdachtspunkte befinden. Sondierungen hätten den Gefahrenverdacht auf dem Güterbahnhof dann in einem Fall bestätigt. Die Bombe wurde daraufhin mit großem Aufwand beseitigt.

Die 3G Group hatte sich mit der Begründung gegen den Kostenbescheid gewandt, es sei nicht belegt, dass es sich bei dem Blindgänger um eine englische oder amerikanische Fliegerbombe aus dem Zweiten Weltkrieg gehandelt habe. Der bei der Sprengung entstandene Krater sei hierfür viel zu klein, weshalb die Klägerin davon ausgehe, ein ganz anderer Gegenstand sei gesprengt worden. Außerdem dürften ihr nicht die Kosten für sämtliche Sondierungen auferlegt werden. Ferner sei die Summe von 70 000 Euro unzumutbar, weil dabei auf den Verkehrswert ihres gesamten Grundstückes abgestellt worden sei. Dieser beträgt laut Gericht 4, 5 Millionen Euro.

In seiner Urteilsbegründung führte das Verwaltungsgericht aus, die Klägerin sei als Eigentümerin des Güterbahnhofs für den Zustand ihres Grundstücks verantwortlich. Solange sich der Bomben-Blindgänger dort befunden habe, sei von dem Gelände eine konkrete, gegenwärtige Gefahr ausgegangen. Die Stadt habe plausibel dargelegt, dass die Fläche im Zweiten Weltkrieg massiv bombardiert worden sei: Allein 28 Blindgänger-Einschläge seien auf den Luftbildern ausgemacht worden.

Für die von der 3G Group in der mündlichen Verhandlung geäußerte und den Charakter einer Verschwörungstheorie″ aufweisendenVermutung, die Beklagte habe ihr ein Ei ins Nest gelegt″, bestünden keinerlei tatsächliche Anhaltspunkte. Zutreffend habe die Beklagte auch davon ausgehen dürfen, dass die Klägerin selbst nicht über die nötige Sachkunde im Umgang mit Kampfmitteln verfüge. Deshalb sei nur die Stadt als Gefahrenabwehrbehörde mit Unterstützung des Kampfmittel-Beseitigungsdienstes in der Lage gewesen, die erforderlichen Maßnahmen zu koordinieren und zu überwachen. Die Höhe der Kosten sei von der Beklagten im Einzelnen belegt worden und nicht zu beanstanden.

Das Urteil (Az. 6 A 103/ 15) ist noch nicht rechtskräftig und kann binnen eines Monats nach Zustellung angefochten werden.
Autor:
Sebastian Stricker


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