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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Vorrang für den Artenschutz
Zwischenüberschrift:
Leserbrief
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Zum Interview mit dem Chef der Landkreis-Energiegesellschaft Energos, Christian Niehaves, Windenergieholding liegt auf Eis″ (Ausgabe vom 18. Februar).

In dem Interview mit Herrn Christian Niehaves, dem Chef der Landkreis-Energiegesellschaft Energos, [...], spricht dieser von der , Klagefreudigkeit′ von Windparkgegnern und Umweltverbänden. Dies ist ein Widerspruch in sich. Mit der Verwendung des Oxymorons , Klagefreudigkeit′ unterstellt Herr Niehaves leidtragenden Mitbürgern und engagierten Umweltschützern per se eine Freude am Klagen, also Querulantentum. Dagegen verwahre ich mich entschieden und weise dies scharf zurück.

Im Weiteren bezeichnet Herr Niehaves besonders geschützte Vogelarten als , Knackpunkt′ für die Windenergieholding , Wehlos′. Der besondere artenschutzrechtliche Status von vom Aussterben bedrohten Tieren ist demgegenüber jedoch generell höherem öffentlichen Interesse zuzuordnen, es handelt sich um eine grundlegende Schutznorm, wie dies auch die vergangenen Artenschutzkonferenzen unterstreichen und wirtschaftliche Interessen dem nachordnen.

Hinsichtlich des Windparkprojektes Neuenkirchen-Bühnerbach, das noch nicht realisiert werden konnte, spricht Herr Niehaves von der Hartnäckigkeit eines Klägers, der durch die Instanzen gegangen sei. Dieser Schilderung nach bedarf es also Hartnäckigkeit und des Weges durch die Instanzen, um recht zu bekommen, und Herrn Niehaves ist durchaus bewusst, dass seine Ambitionen in der Sache mit geltendem Recht kollidieren. […] Auf die Frage, wie viel Prozent der Energie des Landkreises bis 2020 durch erneuerbare Energien gedeckt werden sollen, will Herr Niehaves bis 2030 auf bilanzielle 100 Prozent kommen. Er erwähnt nicht, dass Energie physikalisch nicht erneuerbar ist und , erneuerbare Energie′ nur eine terminologisch enteignende Wortschöpfung ist, er weist nicht darauf hin, dass die produzierte Elektrizität in Leipzig gehandelt und europaweit transportiert wird, und er weist nicht darauf hin, dass es , Dunkelflauten′ gibt, , Blackouts′ drohen, es Back-up-Kapazitäten bedarf, Stromtrassen und Speicher fehlen.

Und letzten Endes bleibt auch unerwähnt, dass die Windkrafttechnologie mit ihren vielzähligen Emissionen und Auswirkungen selbst sehr streitbar ist und zum Beispiel bis heute in Deutschland evidente wissenschaftliche Erhebungen zu der Ausdehnungsfähigkeit und Gesundheitsschädlichkeit technischen Infraschalls durch Großwindkraftanlagen nicht vorliegen und somit die Schutznorm , Vorsorge′ unerfüllt bleibt, oder darüber, ob die Technologie eine positive Gesamtökobilanz überhaupt entwickeln könne.

Eine Privilegierung von Windkraft im Baurecht ist höchst fragwürdig. Und eine Aushöhlung des Bundesnaturschutzgesetzes zugunsten der Windkraft zu betreiben ist ebenso fragwürdig. In der gleichen Ausgabe der , NOZ′ unter , Hendricks unter Feinden′ spricht die Frau Bundesumweltministerin davon, das System sei krank, die Artenvielfalt und damit die Schöpfung würde zerstört.

Im Falle von Windparks ist hier festzustellen, dass diese Auslöser tatsächlich weit überwiegend auf Agrarflächen zu finden sind und Bauern gezielt suggeriert wurde, sie könnten sich von gebeutelten Milchviehhaltern zu , Windbaronen′ aufschwingen, nähmen sie es nur mit Landschaftspflege und Tierwohl nicht so genau. Bei Systemfehlern sollte die , Energiewende′ zunächst in den Köpfen stattfinden, bevor technologische Gigantomanie losbricht.″

Michael Krabbe

Neuenkirchen-Vörden

Dass die Flugbahn von Vögeln sich nicht nach ideologischen und ökonomischen Vorstellungen richtet, die an Schreibtischen des Schölerbergs entwickelt werden, ist als späte Einsicht des Chefs der Landkreis-Energiegesellschaft Energos, Christian Niehaves, durchaus zu begrüßen. Niehaves verschweigt indes, dass schon bei der Genehmigung der Anlagen am Lienener Landweg vom Landkreis Osnabrück gleich für drei Vogelarten (Feldlerche, Mäusebussard, Waldohreule) bedenkliche Ausnahmen vom Tötungsverbot nach § 45 BNatSchG erteilt wurden. Dies wird mit , zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses′ begründet.

Die in der Begründung des Landkreises herbeizitierte Öffentlichkeit existiert indes nicht, im Gegenteil: Wie Niehaves zu Recht feststellt, sind die Bürger nicht mehr bereit, die sinnlose Zerstörung auch ihres Lebensraums, die in erster Linie durch finanzielle Interessen der Vorhabenträger motiviert ist, klaglos (!) hinzunehmen.

Solange selbst die bereits bestehenden Windkraftanlagen immer wieder abgeregelt werden müssen, weil ihr Strom weder gespeichert noch transportiert werden kann, ist ein weiterer Zubau der Landschaft mit Windkraftanlagen schlichtweg sinnlos und folgt nicht ökologischen, sondern rein ökonomischen Interessen.

Auch ist es nicht damit getan, dass etwa die Vorhabenträger am Lienener Landweg (Glandorf) verpflichtet wurden, 289 320 Euro für den , verursachten Eingriff in Natur und Landschaft′ an die Naturschutzstiftung des Landkreises zu überweisen; dadurch wird die definitive Zerstörung von Lebensraum der betroffenen Bürger mitnichten gemindert, sondern nur halböffentlich eingestanden, dass alles seinen Preis hat.

Die angesichts erwarteter enormer Gewinnspannen gezahlten Summen die letztlich der Steuerzahler über die EEG-Umlage finanziert lassen aber immerhin erkennen, dass grundsätzlich zumindest ein Bewusstsein für das immense Zerstörungspotenzial für Mensch und Natur besteht. […]″

Mirjam Reischert

Lienen

Bildtext:
Windenergie: im Prinzip umweltfreundlich, aber auch bei Umweltschützern nicht unumstritten.

Foto:
imago/ blickwinke
Autor:
Michael Krabbe, Mirjam Reischert


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