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1.
Erscheinungsdatum:
04.03.2017
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Vorrang für den Artenschutz
Zwischenüberschrift:
Leserbrief
Artikel:
Originaltext:
Zum
Interview
mit
dem
Chef
der
Landkreis-
Energiegesellschaft
Energos,
Christian
Niehaves,
„
Windenergieholding
liegt
auf
Eis″
(Ausgabe
vom
18.
Februar)
.
„
In
dem
Interview
mit
Herrn
Christian
Niehaves,
dem
Chef
der
Landkreis-
Energiegesellschaft
Energos,
[...],
spricht
dieser
von
der
,
Klagefreudigkeit′
von
Windparkgegnern
und
Umweltverbänden.
Dies
ist
ein
Widerspruch
in
sich.
Mit
der
Verwendung
des
Oxymorons
,
Klagefreudigkeit′
unterstellt
Herr
Niehaves
leidtragenden
Mitbürgern
und
engagierten
Umweltschützern
per
se
eine
Freude
am
Klagen,
also
Querulantentum.
Dagegen
verwahre
ich
mich
entschieden
und
weise
dies
scharf
zurück.
Im
Weiteren
bezeichnet
Herr
Niehaves
besonders
geschützte
Vogelarten
als
,
Knackpunkt′
für
die
Windenergieholding
,
Wehlos′.
Der
besondere
artenschutzrechtliche
Status
von
vom
Aussterben
bedrohten
Tieren
ist
demgegenüber
jedoch
generell
höherem
öffentlichen
Interesse
zuzuordnen,
es
handelt
sich
um
eine
grundlegende
Schutznorm,
wie
dies
auch
die
vergangenen
Artenschutzkonferenzen
unterstreichen
und
wirtschaftliche
Interessen
dem
nachordnen.
Hinsichtlich
des
Windparkprojektes
Neuenkirchen-
Bühnerbach,
das
noch
nicht
realisiert
werden
konnte,
spricht
Herr
Niehaves
von
der
Hartnäckigkeit
eines
Klägers,
der
durch
die
Instanzen
gegangen
sei.
Dieser
Schilderung
nach
bedarf
es
also
Hartnäckigkeit
und
des
Weges
durch
die
Instanzen,
um
recht
zu
bekommen,
und
Herrn
Niehaves
ist
durchaus
bewusst,
dass
seine
Ambitionen
in
der
Sache
mit
geltendem
Recht
kollidieren.
[…]
Auf
die
Frage,
wie
viel
Prozent
der
Energie
des
Landkreises
bis
2020
durch
erneuerbare
Energien
gedeckt
werden
sollen,
will
Herr
Niehaves
bis
2030
auf
bilanzielle
100
Prozent
kommen.
Er
erwähnt
nicht,
dass
Energie
physikalisch
nicht
erneuerbar
ist
und
,
erneuerbare
Energie′
nur
eine
terminologisch
enteignende
Wortschöpfung
ist,
er
weist
nicht
darauf
hin,
dass
die
produzierte
Elektrizität
in
Leipzig
gehandelt
und
europaweit
transportiert
wird,
und
er
weist
nicht
darauf
hin,
dass
es
,
Dunkelflauten′
gibt,
,
Blackouts′
drohen,
es
Back-
up-
Kapazitäten
bedarf,
Stromtrassen
und
Speicher
fehlen.
Und
letzten
Endes
bleibt
auch
unerwähnt,
dass
die
Windkrafttechnologie
mit
ihren
vielzähligen
Emissionen
und
Auswirkungen
selbst
sehr
streitbar
ist
und
zum
Beispiel
bis
heute
in
Deutschland
evidente
wissenschaftliche
Erhebungen
zu
der
Ausdehnungsfähigkeit
und
Gesundheitsschädlichkeit
technischen
Infraschalls
durch
Großwindkraftanlagen
nicht
vorliegen
und
somit
die
Schutznorm
,
Vorsorge′
unerfüllt
bleibt,
oder
darüber,
ob
die
Technologie
eine
positive
Gesamtökobilanz
überhaupt
entwickeln
könne.
Eine
Privilegierung
von
Windkraft
im
Baurecht
ist
höchst
fragwürdig.
Und
eine
Aushöhlung
des
Bundesnaturschutzgesetzes
zugunsten
der
Windkraft
zu
betreiben
ist
ebenso
fragwürdig.
In
der
gleichen
Ausgabe
der
,
NOZ′
unter
,
Hendricks
unter
Feinden′
spricht
die
Frau
Bundesumweltministerin
davon,
das
System
sei
krank,
die
Artenvielfalt
und
damit
die
Schöpfung
würde
zerstört.
Im
Falle
von
Windparks
ist
hier
festzustellen,
dass
diese
Auslöser
tatsächlich
weit
überwiegend
auf
Agrarflächen
zu
finden
sind
und
Bauern
gezielt
suggeriert
wurde,
sie
könnten
sich
von
gebeutelten
Milchviehhaltern
zu
,
Windbaronen′
aufschwingen,
nähmen
sie
es
nur
mit
Landschaftspflege
und
Tierwohl
nicht
so
genau.
Bei
Systemfehlern
sollte
die
,
Energiewende′
zunächst
in
den
Köpfen
stattfinden,
bevor
technologische
Gigantomanie
losbricht.″
Michael
Krabbe
Neuenkirchen-
Vörden
„
Dass
die
Flugbahn
von
Vögeln
sich
nicht
nach
ideologischen
und
ökonomischen
Vorstellungen
richtet,
die
an
Schreibtischen
des
Schölerbergs
entwickelt
werden,
ist
als
späte
Einsicht
des
Chefs
der
Landkreis-
Energiegesellschaft
Energos,
Christian
Niehaves,
durchaus
zu
begrüßen.
Niehaves
verschweigt
indes,
dass
schon
bei
der
Genehmigung
der
Anlagen
am
Lienener
Landweg
vom
Landkreis
Osnabrück
gleich
für
drei
Vogelarten
(Feldlerche,
Mäusebussard,
Waldohreule)
bedenkliche
Ausnahmen
vom
Tötungsverbot
nach
§
45
BNatSchG
erteilt
wurden.
Dies
wird
mit
,
zwingenden
Gründen
des
überwiegenden
öffentlichen
Interesses′
begründet.
Die
in
der
Begründung
des
Landkreises
herbeizitierte
Öffentlichkeit
existiert
indes
nicht,
im
Gegenteil:
Wie
Niehaves
zu
Recht
feststellt,
sind
die
Bürger
nicht
mehr
bereit,
die
sinnlose
Zerstörung
auch
ihres
Lebensraums,
die
in
erster
Linie
durch
finanzielle
Interessen
der
Vorhabenträger
motiviert
ist,
klaglos
(!)
hinzunehmen.
Solange
selbst
die
bereits
bestehenden
Windkraftanlagen
immer
wieder
abgeregelt
werden
müssen,
weil
ihr
Strom
weder
gespeichert
noch
transportiert
werden
kann,
ist
ein
weiterer
Zubau
der
Landschaft
mit
Windkraftanlagen
schlichtweg
sinnlos
und
folgt
nicht
ökologischen,
sondern
rein
ökonomischen
Interessen.
Auch
ist
es
nicht
damit
getan,
dass
etwa
die
Vorhabenträger
am
Lienener
Landweg
(Glandorf)
verpflichtet
wurden,
289
320
Euro
für
den
,
verursachten
Eingriff
in
Natur
und
Landschaft′
an
die
Naturschutzstiftung
des
Landkreises
zu
überweisen;
dadurch
wird
die
definitive
Zerstörung
von
Lebensraum
der
betroffenen
Bürger
mitnichten
gemindert,
sondern
nur
halböffentlich
eingestanden,
dass
alles
seinen
Preis
hat.
Die
angesichts
erwarteter
enormer
Gewinnspannen
gezahlten
Summen
–
die
letztlich
der
Steuerzahler
über
die
EEG-
Umlage
finanziert
–
lassen
aber
immerhin
erkennen,
dass
grundsätzlich
zumindest
ein
Bewusstsein
für
das
immense
Zerstörungspotenzial
für
Mensch
und
Natur
besteht.
[…]″
Mirjam
Reischert
Lienen
Bildtext:
Windenergie:
im
Prinzip
umweltfreundlich,
aber
auch
bei
Umweltschützern
nicht
unumstritten.
Foto:
imago/
blickwinke
Autor:
Michael Krabbe, Mirjam Reischert