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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Der Wolf begrenzt sich selbst
Zwischenüberschrift:
Leserbriefe
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Zum Artikel Obergrenze für Wölfe gefordert″ (Ausgabe vom 1. März).

Die CDU als Partei der Obergrenzen hat wieder einmal zugeschlagen. Nun soll es also die Wölfe treffen. [...] Der jetzige Antrag der CDU-Landtagsfraktion, eine Obergrenze für die Wolfspopulation festzuschreiben, entbehrt jedenfalls jeder fachlichen Grundlage. Alle Experten egal welcher Couleur (Wissenschaft, Jäger, Naturschutzverbände etc.) sind sich einig, dass eine Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht der falsche Weg wäre und sein Schutzstatus nicht infrage steht.

Wer das Gespenst einer Massenvermehrung von Wölfen an die Wand malt, ignoriert schlichtweg die Fakten, denn innerhalb eines Territoriums bleibt die Wolfsdichte höchstens konstant, Jungtiere wandern im Alter von 20 bis 22 Monaten ab, beziehungsweise werden von den Alttieren vertrieben und suchen sich eigene Reviere.

Wir sehen hier also einen klassischen Fall von , alternativen Fakten′, die im Wahlkampfmodus effekthascherisch unters Volk gebracht werden. [...]″

Andreas Peters

Tecklenburg

Der Antrag der CDU-Landtagsfraktion, eine Obergrenze für die Wolfspopulation zu etablieren, entlarvt leider nur fehlendes fachliches Grundwissen. Eine Debatte über , erlaubte Wolfszahlen′ oder , Obergrenzen′ der Population ist derzeit in Deutschland überhaupt nicht erforderlich und darüber hinaus rechtlich nicht zulässig.

Eine sogenannte , Obergrenze′ würde eine von der EU zustimmungspflichtige Änderung des Schutzstatus erfordern. Wie der CDU bekannt sein sollte, dauern derartige Prozesse unabhängig von der Sinnhaftigkeit sehr lange, sodass die vorhandenen derzeitigen Probleme der Nutztierhalter, für die sich die CDU in erster Linie einsetzen will, damit aktuell nicht gelöst werden können.

Hier wäre es wesentlich effektiver, wenn sich die CDU an den Bemühungen, den Schutz der Nutztiere durch spezielle Zäune und Herdenschutzhunde zu unterstützen und diese Maßnahmen ausreichend zu finanzieren, beteiligen würde. Zudem wäre zum Beispiel auch an eine Verbesserung der Prämien für Weidetierhalter, die Landschaftspflege in Wolfsgebieten betreiben, zu denken, um so den größeren Arbeitsaufwand, der durch die Schutzmaßnahmen entsteht, auszugleichen.

Der Versuch, durch den Abschuss von Wölfen Übergriffe auf Nutztiere zu vermeiden, ist in der Regel nicht erfolgreich, denn meistens muss heute festgestellt werden, dass Fehler beim Schutz der Tiere gemacht wurden. Wenn solche Fehler nicht abgestellt werden, kann auch der Abschuss einzelner Wölfe keine Abhilfe schaffen.

Im Gegenteil ist durch die Zerstörung von Rudelstrukturen sogar ein Anstieg von Schäden wissenschaftlich nachgewiesen. Die Tötung einzelner Wölfe, die sich dem Menschen gegenüber auffällig verhalten, ist bereits heute gesetzlich machbar und in einzelnen Fällen auch bereits erfolgt. Die geltende Rechtslage zum jetzigen Status des Wolfs reicht also völlig aus. Entsprechende Regelungen sind derzeit bereits Bestandteil der Managementpläne der Bundesländer und werden aufgrund der in den vergangenen mehr als 15 Jahren gemachten Erfahrungen ständig weiterentwickelt.

Die Ausbreitung der Wölfe ist ein großer Erfolg des Artenschutzes in heutiger Zeit, in der weltweit immer mehr Tierarten verloren gehen. Die Verbreitung der nordeuropäischen Flachlandpopulation erfolgt nicht , grenzenlos′, sondern ganz einfach nach bekannten biologischen Regeln. Der Wolf begrenzt sich selbst je nach Nahrungsangebot und vorhandenem Raum/ Territorium. […]″

Hendrik Spiess

Osnabrück
Autor:
Andreas Peters, Hendrik Spiess


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