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1.
Erscheinungsdatum:
06.03.2017
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Der Wolf begrenzt sich selbst
Zwischenüberschrift:
Leserbriefe
Artikel:
Originaltext:
Zum
Artikel
„
Obergrenze
für
Wölfe
gefordert″
(Ausgabe
vom
1.
März)
.
„
Die
CDU
als
Partei
der
Obergrenzen
hat
wieder
einmal
zugeschlagen.
Nun
soll
es
also
die
Wölfe
treffen.
[...]
Der
jetzige
Antrag
der
CDU-
Landtagsfraktion,
eine
Obergrenze
für
die
Wolfspopulation
festzuschreiben,
entbehrt
jedenfalls
jeder
fachlichen
Grundlage.
Alle
Experten
–
egal
welcher
Couleur
(Wissenschaft,
Jäger,
Naturschutzverbände
etc.)
–
sind
sich
einig,
dass
eine
Aufnahme
des
Wolfes
ins
Jagdrecht
der
falsche
Weg
wäre
und
sein
Schutzstatus
nicht
infrage
steht.
Wer
das
Gespenst
einer
Massenvermehrung
von
Wölfen
an
die
Wand
malt,
ignoriert
schlichtweg
die
Fakten,
denn
innerhalb
eines
Territoriums
bleibt
die
Wolfsdichte
höchstens
konstant,
Jungtiere
wandern
im
Alter
von
20
bis
22
Monaten
ab,
beziehungsweise
werden
von
den
Alttieren
vertrieben
und
suchen
sich
eigene
Reviere.
Wir
sehen
hier
also
einen
klassischen
Fall
von
,
alternativen
Fakten′,
die
im
Wahlkampfmodus
effekthascherisch
unters
Volk
gebracht
werden.
[...]″
Andreas
Peters
Tecklenburg
„
Der
Antrag
der
CDU-
Landtagsfraktion,
eine
Obergrenze
für
die
Wolfspopulation
zu
etablieren,
entlarvt
leider
nur
fehlendes
fachliches
Grundwissen.
Eine
Debatte
über
,
erlaubte
Wolfszahlen′
oder
,
Obergrenzen′
der
Population
ist
derzeit
in
Deutschland
überhaupt
nicht
erforderlich
und
darüber
hinaus
rechtlich
nicht
zulässig.
Eine
sogenannte
,
Obergrenze′
würde
eine
von
der
EU
zustimmungspflichtige
Änderung
des
Schutzstatus
erfordern.
Wie
der
CDU
bekannt
sein
sollte,
dauern
derartige
Prozesse
–
unabhängig
von
der
Sinnhaftigkeit
–
sehr
lange,
sodass
die
vorhandenen
derzeitigen
Probleme
der
Nutztierhalter,
für
die
sich
die
CDU
in
erster
Linie
einsetzen
will,
damit
aktuell
nicht
gelöst
werden
können.
Hier
wäre
es
wesentlich
effektiver,
wenn
sich
die
CDU
an
den
Bemühungen,
den
Schutz
der
Nutztiere
durch
spezielle
Zäune
und
Herdenschutzhunde
zu
unterstützen
und
diese
Maßnahmen
ausreichend
zu
finanzieren,
beteiligen
würde.
Zudem
wäre
zum
Beispiel
auch
an
eine
Verbesserung
der
Prämien
für
Weidetierhalter,
die
Landschaftspflege
in
Wolfsgebieten
betreiben,
zu
denken,
um
so
den
größeren
Arbeitsaufwand,
der
durch
die
Schutzmaßnahmen
entsteht,
auszugleichen.
Der
Versuch,
durch
den
Abschuss
von
Wölfen
Übergriffe
auf
Nutztiere
zu
vermeiden,
ist
in
der
Regel
nicht
erfolgreich,
denn
meistens
muss
heute
festgestellt
werden,
dass
Fehler
beim
Schutz
der
Tiere
gemacht
wurden.
Wenn
solche
Fehler
nicht
abgestellt
werden,
kann
auch
der
Abschuss
einzelner
Wölfe
keine
Abhilfe
schaffen.
Im
Gegenteil
ist
durch
die
Zerstörung
von
Rudelstrukturen
sogar
ein
Anstieg
von
Schäden
wissenschaftlich
nachgewiesen.
Die
Tötung
einzelner
Wölfe,
die
sich
dem
Menschen
gegenüber
auffällig
verhalten,
ist
bereits
heute
gesetzlich
machbar
und
in
einzelnen
Fällen
auch
bereits
erfolgt.
Die
geltende
Rechtslage
zum
jetzigen
Status
des
Wolfs
reicht
also
völlig
aus.
Entsprechende
Regelungen
sind
derzeit
bereits
Bestandteil
der
Managementpläne
der
Bundesländer
und
werden
aufgrund
der
in
den
vergangenen
mehr
als
15
Jahren
gemachten
Erfahrungen
ständig
weiterentwickelt.
Die
Ausbreitung
der
Wölfe
ist
ein
großer
Erfolg
des
Artenschutzes
in
heutiger
Zeit,
in
der
weltweit
immer
mehr
Tierarten
verloren
gehen.
Die
Verbreitung
der
nordeuropäischen
Flachlandpopulation
erfolgt
nicht
,
grenzenlos′,
sondern
ganz
einfach
nach
bekannten
biologischen
Regeln.
Der
Wolf
begrenzt
sich
selbst
je
nach
Nahrungsangebot
und
vorhandenem
Raum/
Territorium.
[…]″
Hendrik
Spiess
Osnabrück
Autor:
Andreas Peters, Hendrik Spiess