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1.
Erscheinungsdatum:
03.03.2017
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Die Heckenschonzeit im Land hat begonnen – aber keine Regel ohne Ausnahme
Zwischenüberschrift:
In Niedersachsen ist das Entfernen von Gehölzen nur begrenzt zulässig
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Seit
dem
1.
März
sind
das
Entfernen
von
Hecken
und
Bäumen
sowie
ein
radikaler
Rückschnitt
nicht
mehr
erlaubt.
Das
Bundesnaturschutzgesetz
schreibt
eine
Schon-
zeit
zum
Schutz
nistender
Vögel
bis
zum
30.
September
vor.
Sonst
drohen
Geldbußen.
Doch
es
gibt
Ausnahmen:
So
gelten
die
Verbote
nicht
•
für
behördlich
angeordnete
oder
zugelassene
Maßnahmen,
•
wenn
die
Maßnahmen
der
Verkehrssicherheit
dienen
•
und
bei
zulässigen
Bauvorhaben,
wenn
nur
geringfügiger
Gehölzbewuchs
zur
Bewältigung
der
Baumaßnahme
beseitigt
werden
muss.
Ansonsten
ist
aber
im
Bundesnaturschutzgesetz
seit
2010
bundesweit
festgelegt,
dass
Hecken,
lebende
Zäune,
Gebüsche
und
andere
Gehölze
in
der
Zeit
vom
1.
März
bis
zum
30.
September
nicht
abgeschnitten
oder
auf
den
Stock
gesetzt
werden
dürfen.
Form-
und
Pflegeschnitte
Von
dieser
Schonzeit
sind
zunächst
alle
Bäume,
Sträucher,
Hecken
und
weitere
Gehölze
unabhängig
vom
Standort
betroffen.
Erlaubt
sind
allerdings
schonende
Form-
und
Pflegeschnitte,
bei
denen
lediglich
der
jährliche
Zuwachs
entfernt
wird.
In
Bremen
und
Niedersachsen
sind
darüber
hinaus
im
fraglichen
Zeitraum
auch
Rodungen
beziehungsweise
das
Entfernen
von
Gehölzen
in
begrenzten
Umfang
zulässig,
wenn
diese
Arbeiten
im
Zusammenhang
mit
genehmigten
oder
genehmigungsfreien
Bauvorhaben
stehen.
Darunter
fällt
zum
Beispiel
der
Bau
von
Terrassen,
von
Wegen,
Sitzplätzen,
Flächen
für
Gartenhäuser,
Einfahrten
etc.
Auch
hinsichtlich
der
Baumfällungen
gibt
es
Unterschiede
zwischen
den
Ländern.
Grund
dafür
ist
die
unterschiedliche
Auslegung
des
Begriffes
„
gärtnerisch
genutzte
Grundfläche″:
So
sind
in
Niedersachsen
Baumfällungen
in
privaten
Haus-
und
Kleingärten
sowie
Parkanlagen
und
Rasensportanlagen
und
auf
Friedhöfen
zwischen
dem
1.
März
und
30.
September
meist
erlaubt.
Bevor
man
eine
Säge
zur
Hand
nimmt,
sollte
aber
abgeklärt
sein,
ob
es
in
der
Kommune
eine
Baumsatzung
gibt.
Schonzeit
Vielleicht
hast
Du
schon
von
einer
Schonzeit
für
Tiere
gehört.
Damit
ist
ein
bestimmter
Zeitraum
gemeint,
in
dem
die
Jagd
auf
Wildtiere
und
der
Fang
von
Fischen
gesetzlich
verboten
ist.
Das
ist
sehr
wichtig
für
die
Natur,
damit
sich
zum
Beispiel
Jungtiere
in
Ruhe
in
der
Familie
entwickeln
und
mit
der
Muttermilch
oder
anderer
Nahrung
gefüttert
werden
können.
Denn
wenn
die
Elterntiere
getötet
werden,
verhungern
die
Kleinen,
oder
sie
fallen
Fressfeinden
zum
Opfer.
Es
gibt
aber
auch
eine
Schonzeit
für
Bäume,
Sträucher,
Hecken
und
andere
Gehölze.
Das
wird
Dich
vielleicht
wundern,
ist
aber
ebenso
sinnvoll.
Denn
in
dieser
Pflanzenwelt
leben
zahlreiche
Tiere
wie
etwa
Vögel,
Säugetiere
und
Amphibien
sehr
geschützt.
Die
Tiere
ziehen
dort
ihren
Nachwuchs
auf
und
finden
eine
gute
Versteckmöglichkeit.
Deswegen
wäre
es
auch
von
Dir
sehr
rücksichtsvoll,
wenn
Du
zum
Beispiel
eine
Hecke
nicht
als
Torwand
benutzen
würdest.
tac
NA
KLAR!
Erzählnachricht
für
Kinder