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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Die Heckenschonzeit im Land hat begonnen – aber keine Regel ohne Ausnahme
Zwischenüberschrift:
In Niedersachsen ist das Entfernen von Gehölzen nur begrenzt zulässig
Artikel:
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Originaltext:
Osnabrück. Seit dem 1. März sind das Entfernen von Hecken und Bäumen sowie ein radikaler Rückschnitt nicht mehr erlaubt. Das Bundesnaturschutzgesetz schreibt eine Schon-
zeit zum Schutz nistender Vögel bis zum 30. September vor. Sonst drohen Geldbußen. Doch es gibt Ausnahmen:

So gelten die Verbote nicht

für behördlich angeordnete oder zugelassene Maßnahmen,

wenn die Maßnahmen der Verkehrssicherheit dienen

und bei zulässigen Bauvorhaben, wenn nur geringfügiger Gehölzbewuchs zur Bewältigung der Baumaßnahme beseitigt werden muss.

Ansonsten ist aber im Bundesnaturschutzgesetz seit 2010 bundesweit festgelegt, dass Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September nicht abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden dürfen.

Form- und Pflegeschnitte

Von dieser Schonzeit sind zunächst alle Bäume, Sträucher, Hecken und weitere Gehölze unabhängig vom Standort betroffen. Erlaubt sind allerdings schonende Form- und Pflegeschnitte, bei denen lediglich der jährliche Zuwachs entfernt wird.

In Bremen und Niedersachsen sind darüber hinaus im fraglichen Zeitraum auch Rodungen beziehungsweise das Entfernen von Gehölzen in begrenzten Umfang zulässig, wenn diese Arbeiten im Zusammenhang mit genehmigten oder genehmigungsfreien Bauvorhaben stehen. Darunter fällt zum Beispiel der Bau von Terrassen, von Wegen, Sitzplätzen, Flächen für Gartenhäuser, Einfahrten etc.

Auch hinsichtlich der Baumfällungen gibt es Unterschiede zwischen den Ländern. Grund dafür ist die unterschiedliche Auslegung des Begriffes gärtnerisch genutzte Grundfläche″: So sind in Niedersachsen Baumfällungen in privaten Haus- und Kleingärten sowie Parkanlagen und Rasensportanlagen und auf Friedhöfen zwischen dem 1. März und 30. September meist erlaubt. Bevor man eine Säge zur Hand nimmt, sollte aber abgeklärt sein, ob es in der Kommune eine Baumsatzung gibt.

Schonzeit

Vielleicht hast Du schon von einer Schonzeit für Tiere gehört. Damit ist ein bestimmter Zeitraum gemeint, in dem die Jagd auf Wildtiere und der Fang von Fischen gesetzlich verboten ist. Das ist sehr wichtig für die Natur, damit sich zum Beispiel Jungtiere in Ruhe in der Familie entwickeln und mit der Muttermilch oder anderer Nahrung gefüttert werden können. Denn wenn die Elterntiere getötet werden, verhungern die Kleinen, oder sie fallen Fressfeinden zum Opfer.

Es gibt aber auch eine Schonzeit für Bäume, Sträucher, Hecken und andere Gehölze. Das wird Dich vielleicht wundern, ist aber ebenso sinnvoll. Denn in dieser Pflanzenwelt leben zahlreiche Tiere wie etwa Vögel, Säugetiere und Amphibien sehr geschützt. Die Tiere ziehen dort ihren Nachwuchs auf und finden eine gute Versteckmöglichkeit. Deswegen wäre es auch von Dir sehr rücksichtsvoll, wenn Du zum Beispiel eine Hecke nicht als Torwand benutzen würdest. tac

NA KLAR!

Erzählnachricht für Kinder


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