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1.
Erscheinungsdatum:
03.03.2017
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Straßenfeste werden wieder erschwinglich
Zwischenüberschrift:
Ausschuss spricht sich für Änderung der Nutzungsgebühren aus
Artikel:
Originaltext:
Mit
einem
einstimmigen
Beschluss
haben
die
Mitglieder
des
Ausschusses
für
Feuerwehr
und
Ordnung
eine
Änderung
der
Sondernutzungsgebührenordnung
auf
den
Weg
gebracht,
die
Straßenfeste
auch
für
ehrenamtliche
Organisatoren
wieder
erschwinglich
macht.
Osnabrück.
Mit
wenigen
Worten
viel
erreichen
–
was
Politik
und
Verwaltung
eigentlich
nicht
unbedingt
als
ihre
Lebensmaxime
in
Anspruch
nehmen
dürfen,
ist
der
Verwaltung
nun
doch
einmal
gelungen:
Sie
hat
mit
kleinen
redaktionellen
Veränderungen
in
ihrer
Sondernutzungssatzung
dafür
gesorgt,
dass
Straßenfeste
für
ehrenamtliche
Organisatoren
wieder
erschwinglich
sind.
. . . „
oder
wird
ehrenamtlich
organisiert″
und
die
Zahlen
„
0,
00″
sind
die
einzigen
Änderungen,
die
in
die
im
Juli
2015
beschlossene
Sondernutzungsgebührenordnung
für
die
Durchführung
von
Veranstaltungen
auf
öffentlichen
Verkehrsflächen
der
Stadt
Osnabrück
eingepflegt
werden,
um
die
ehrenamtlichen
Veranstaltungen
von
finanziellen
Belastungen
zu
befreien.
So
verkündete
es
Fachdienstleiter
Norbert
Obermeyer
jetzt
im
Ausschuss
für
Feuerwehr
und
Ordnung.
Das
Regelwerk
als
solches
bleibt
bestehen.
Das
heißt,
dass
die
Höhe
der
Gebühren
für
all
diejenigen,
die
sie
entrichten
müssen,
gleich
bleibt.
Das
sind
vor
allem
Veranstaltungen
mit
einer
„
Gewinnerzielungsabsicht″.
Nun
haben
unzweifelhaft
auch
schon
Kinder
im
Grundschulalter,
die
sich
von
abgelegtem
Spielzeug
trennen
wollen,
eine
„
Gewinnerzielungsabsicht″.
Die
dürfte
sich
aber
wohl
eher
in
Eiskugeln
beziffern
lassen
als
in
harten
Euro,
und
deshalb
sollen
sie
und
ihre
Eltern,
die
den
Flohmarkt
zum
Beispiel
im
Zuge
eines
Straßenfestes
ehrenamtlich
organisiert
haben,
von
den
Sondernutzungsgebühren
befreit
werden.
Das
macht
Sinn
und
stärkt
das
ehrenamtliche
Engagement
der
Bürger.
Die
hatte
die
Änderung
der
Satzung
im
Sommer
2015
auf
die
Palme
getrieben.
Problematisch
an
der
seinerzeit
beschlossenen
Neuregelung
war,
dass
nun
nicht
nur
gewinnorientierte
und
gewerbliche
Veranstaltungen
davon
betroffen
waren,
sondern
auch
ehrenamtliche
Straßenfeste
wie
beispielsweise
der
Flohmarkt
in
der
Langen
Straße
und
das
Straßenfest
„
Großer
Bahnhof
in
der
Wüste″
in
der
Feldstraße/
Limberger
Straße.
Die
Grünen
reagierten
seinerzeit
mit
Verständnis
auf
die
Klagen.
Thomas
Klein
damals:
„
Dass
auch
ehrenamtlich
organisierte
Straßenfeste
in
solcher
Höhe
belastet
würden,
war
nicht
klar.
Das
ist
nicht
zumutbar
und
muss,
wenn
das
wirklich
so
ist,
umgehend
wieder
geändert
werden.″
Das
ist
nun
geschehen.
Und
so
zeigte
sich
der
Grünen-
Politiker
im
Ausschuss
„
sehr
erfreut″,
dass
die
Verwaltung
eine
zügige
und
unkomplizierte
Lösung
für
das
Problem
gefunden
hat.
Einstimmiger
Beschluss
„
Dem
Bürgerwillen
ist
Rechnung
getragen
worden″,
lautete
das
zufriedene
Fazit
von
Anita
Kamps
für
ihre
SPD,
und
Christoph
Bertels
stellte
zwar
einen
„
kleinen
Einbruch″
bei
den
Einnahmen
fest,
„
aber
dafür
machen
wir
ganz
viele
Leute
glücklich″.
In
der
Tat
–
so
die
Rechnung
der
Verwaltung
–
gehen
dem
Kämmerer
durch
die
Neuregelung
jährlich
etwa
3000
Euro
durch
die
Lappen,
weiter
heißt
es
aber
in
der
einstimmig
vom
Ausschuss
verabschiedeten
Vorlage:
„
Diese
Einnahmeverluste
sollen
im
Sinne
des
förderungswürdigen
ehrenamtlichen
Engagements
hingenommen
werden.″
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Bildtext:
Auch
diese
Spielzeugverkäuferin
beim
Straßenfest
in
der
Langen
Straße
hatte
sicherlich
eine
Gewinnabsicht.
Allerdings
sollte
sie
damit
nicht
unter
die
Regeln
der
Sondernutzungsgebühren
fallen.
Foto:
Archiv/
Thomas
Osterfeld
Autor:
Dietmar Kröger