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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Straßenfeste werden wieder erschwinglich
Zwischenüberschrift:
Ausschuss spricht sich für Änderung der Nutzungsgebühren aus
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Mit einem einstimmigen Beschluss haben die Mitglieder des Ausschusses für Feuerwehr und Ordnung eine Änderung der Sondernutzungsgebührenordnung auf den Weg gebracht, die Straßenfeste auch für ehrenamtliche Organisatoren wieder erschwinglich macht.

Osnabrück. Mit wenigen Worten viel erreichen was Politik und Verwaltung eigentlich nicht unbedingt als ihre Lebensmaxime in Anspruch nehmen dürfen, ist der Verwaltung nun doch einmal gelungen: Sie hat mit kleinen redaktionellen Veränderungen in ihrer Sondernutzungssatzung dafür gesorgt, dass Straßenfeste für ehrenamtliche Organisatoren wieder erschwinglich sind.

. . . „ oder wird ehrenamtlich organisiert″ und die Zahlen 0, 00″ sind die einzigen Änderungen, die in die im Juli 2015 beschlossene Sondernutzungsgebührenordnung für die Durchführung von Veranstaltungen auf öffentlichen Verkehrsflächen der Stadt Osnabrück eingepflegt werden, um die ehrenamtlichen Veranstaltungen von finanziellen Belastungen zu befreien. So verkündete es Fachdienstleiter Norbert Obermeyer jetzt im Ausschuss für Feuerwehr und Ordnung.

Das Regelwerk als solches bleibt bestehen. Das heißt, dass die Höhe der Gebühren für all diejenigen, die sie entrichten müssen, gleich bleibt. Das sind vor allem Veranstaltungen mit einer Gewinnerzielungsabsicht″. Nun haben unzweifelhaft auch schon Kinder im Grundschulalter, die sich von abgelegtem Spielzeug trennen wollen, eine Gewinnerzielungsabsicht″. Die dürfte sich aber wohl eher in Eiskugeln beziffern lassen als in harten Euro, und deshalb sollen sie und ihre Eltern, die den Flohmarkt zum Beispiel im Zuge eines Straßenfestes ehrenamtlich organisiert haben, von den Sondernutzungsgebühren befreit werden.

Das macht Sinn und stärkt das ehrenamtliche Engagement der Bürger. Die hatte die Änderung der Satzung im Sommer 2015 auf die Palme getrieben. Problematisch an der seinerzeit beschlossenen Neuregelung war, dass nun nicht nur gewinnorientierte und gewerbliche Veranstaltungen davon betroffen waren, sondern auch ehrenamtliche Straßenfeste wie beispielsweise der Flohmarkt in der Langen Straße und das Straßenfest Großer Bahnhof in der Wüste″ in der Feldstraße/ Limberger Straße. Die Grünen reagierten seinerzeit mit Verständnis auf die Klagen. Thomas Klein damals: Dass auch ehrenamtlich organisierte Straßenfeste in solcher Höhe belastet würden, war nicht klar. Das ist nicht zumutbar und muss, wenn das wirklich so ist, umgehend wieder geändert werden.″ Das ist nun geschehen. Und so zeigte sich der Grünen-Politiker im Ausschuss sehr erfreut″, dass die Verwaltung eine zügige und unkomplizierte Lösung für das Problem gefunden hat.

Einstimmiger Beschluss

Dem Bürgerwillen ist Rechnung getragen worden″, lautete das zufriedene Fazit von Anita Kamps für ihre SPD, und Christoph Bertels stellte zwar einen kleinen Einbruch″ bei den Einnahmen fest, aber dafür machen wir ganz viele Leute glücklich″. In der Tat so die Rechnung der Verwaltung gehen dem Kämmerer durch die Neuregelung jährlich etwa 3000 Euro durch die Lappen, weiter heißt es aber in der einstimmig vom Ausschuss verabschiedeten Vorlage: Diese Einnahmeverluste sollen im Sinne des förderungswürdigen ehrenamtlichen Engagements hingenommen werden.″

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Bildtext:
Auch diese Spielzeugverkäuferin beim Straßenfest in der Langen Straße hatte sicherlich eine Gewinnabsicht. Allerdings sollte sie damit nicht unter die Regeln der Sondernutzungsgebühren fallen.

Foto:
Archiv/ Thomas Osterfeld
Autor:
Dietmar Kröger


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