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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Gefahr für Biotonne und Grünabfall
 
Wird OSB Kompost nicht mehr los?
Zwischenüberschrift:
Servicebetrieb warnt vor Staugefahr bei Bio- und Grünabfall durch Gesetzesnovelle
Artikel:
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Originaltext:
Osnabrück. Die Bundesregierung novelliert die Düngerverordnung, und in Osnabrück läuft die Biotonne über? Wie das zusammenhängt? Grob gesprochen, schränkt die novellierte Düngeverordnung den Einsatz von Kompost in der Landwirtschaft drastisch ein, was zur Folge haben könnte, dass die Entsorger wie zum Beispiel der Osnabrücker Servicebetrieb ihren Bio- und Grünabfall nicht mehr loswerden.

Nun warnt der städtische Eigenbetrieb vor den Folgen bundesgesetzgeberischen Handelns und fordert die Politik auf, den Entsorgern zur Seite zu springen und sich für eine Änderung der Novelle einzusetzen, damit die Landwirte auch in Zukunft den Kompost aus den Biotonnen und aus dem Grünabfall zur Düngung ihrer Wiesen und Felder einsetzen können.

Drastische Worte findet der Osnabrücker Servicebetrieb (OSB) zum Thema Düngeverordnung: Der gesamte Kreislauf der stofflichen Verwertung von Bioabfall wird so zum Erliegen kommen. Die Abfuhr von Bioabfällen aus den Haushalten ist damit kurzfristig infrage gestellt.″

Osnabrück. Was die Verantwortlichen im OSB so gereizt reagieren lässt, ist die novellierte Düngeverordnung. Hierdurch wird der Nährstoffeintrag auf landwirtschaftliche Flächen strenger geregelt und am tatsächlichen Bedarf der Pflanzen und des Bodens ausgerichtet″, heißt es dazu in einer Mitteilungsvorlage für den OSB-Betriebsausschuss. Außer für Gülle und Gärreste gelte die Verordnung auch für den landwirtschaftlichen Einsatz von Kompost. So werde unter anderem festgelegt, dass der im Kompost enthaltene Stickstoff zu 100 Prozent in die Nährstoffbilanz einbezogen werden muss, obwohl nur fünf bis zehn Prozent des Stickstoffs tatsächlich pflanzenverfügbar sind. Der überwiegende Anteil sei in der Humusstruktur des Kompostes gebunden. Und da die Landwirte zukünftig nur noch genau so viel Stickstoff in ihre Böden einbringen dürfen, wie benötigt, werden sie auf Kompost verzichten, da sie sonst in ihrem Nährstoffvergleich einen zu hohen Stickstoffanteil ausweisen müssen, ohne eine ausreichende Versorgung der Pflanzen erreicht zu haben. Insbesondere im Maisanbau bedarf es einer hohen Humuszufuhr zum Erhalt der nachhaltigen Bodenqualität.″

Sollten die Landwirte gegenüber dem Kompost tatsächlich eine ausgeprägte Verweigerungshaltung einnehmen, könnten die Folgen für die Abfallwirtschaft verheerend sein. Zwar ist der Einsatz des Kompostes in der Landwirtschaft auch für den OSB ein wesentlicher Vermarktungsweg, allerdings, so räumt Detlef Schnier vom OSB ein, verkauft der OSB seinen Kompost auch zu einem großen Teil an die Blumenerdehersteller, da die Bauern in der näheren Umgebung (z. B. Emsland, Landkreis Vechta) ihre Äcker mit Gülle düngen. Probleme sieht Schnier, wenn alle Entsorger in den Blumenerdemarkt drängen. Im schlimmsten Fall müssen wir bei einem Überangebot für die Abnahme unseres Komposts bezahlen″, so der Abfallfachmann. Zudem sieht das OSB-Szenario einen Materialstau voraus. Mit anderen Worten: Wenn der Kompost nur noch schwer abzusetzen ist, könnten die Grünabfallsammelplätze überlaufen. Es kann in vielen Kompostwerken zu einem Materialstau kommen, der in kurzer Zeit dazu führen kann, dass die Annahme von Bio- und Gartenabfällen nicht mehr möglich ist″, warnt der OSB. Die Folge wären überquellende Biotonnen und die Schließung von Grünabfallsammelplätzen.

Um das zu verhindern, will der OSB nun mithilfe der Politik Druck auf den Gesetzgeber machen und ihn zu einer Korrektur der Düngeverordnung bewegen. Deshalb hat der OSB ein Schreiben an den Deutschen Städtetag, den Niedersächsischen Städtetag sowie Vertreter aus der Politik gerichtet und um Unterstützung gebeten.

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Bildtext:
Der OSB will die Politik mit der Nase auf das Thema Kompost stoßen, weil die Novellierung der Düngeverordnung den Entsorger und die Bürger vor erhebliche Probleme stellen könnte.

Foto:
Jörn Martens

Kommentar:

Auf den Kompost

Der Überdüngung Einhalt zu gebieten und den Boden vor zu viel Stickstoff zu bewahren geht in Ordnung. Die Düngeverordnung in diesem Sinne zu ändern ist auch o. k. Allerdings muss eine Gesetzgebung auch die aus ihr resultierenden Konsequenzen bedenken.

Im vorliegenden Fall wäre dies die Antwort auf die Frage, was denn mit dem überschüssigen Kompost passieren soll, nachdem nun die Bürger schon so brav ihren Müll getrennt haben. Oder wie wäre es gewesen, ein paar Gedanken daran zu verschwenden, wie man den Einsatz von Kompost in der Landwirtschaft möglich macht und dadurch vielleicht den Kunstdüngereinsatz noch weiter zurückdrängt?

Jetzt ist zu befürchten, dass genau das Gegenteil eintritt und der Landwirt eher zur leichter zu berechnenden Kunstdüngervariante greift. Dann allerdings wäre die Novelle etwas für den Kompost der Geschichte.
Autor:
dk


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