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1.
Erscheinungsdatum:
28.02.2017
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Gefahr für Biotonne und Grünabfall
Wird OSB Kompost nicht mehr los?
Zwischenüberschrift:
Servicebetrieb warnt vor Staugefahr bei Bio- und Grünabfall durch Gesetzesnovelle
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Die
Bundesregierung
novelliert
die
Düngerverordnung,
und
in
Osnabrück
läuft
die
Biotonne
über?
Wie
das
zusammenhängt?
Grob
gesprochen,
schränkt
die
novellierte
Düngeverordnung
den
Einsatz
von
Kompost
in
der
Landwirtschaft
drastisch
ein,
was
zur
Folge
haben
könnte,
dass
die
Entsorger
wie
zum
Beispiel
der
Osnabrücker
Servicebetrieb
ihren
Bio-
und
Grünabfall
nicht
mehr
loswerden.
Nun
warnt
der
städtische
Eigenbetrieb
vor
den
Folgen
bundesgesetzgeberischen
Handelns
und
fordert
die
Politik
auf,
den
Entsorgern
zur
Seite
zu
springen
und
sich
für
eine
Änderung
der
Novelle
einzusetzen,
damit
die
Landwirte
auch
in
Zukunft
den
Kompost
aus
den
Biotonnen
und
aus
dem
Grünabfall
zur
Düngung
ihrer
Wiesen
und
Felder
einsetzen
können.
Drastische
Worte
findet
der
Osnabrücker
Servicebetrieb
(OSB)
zum
Thema
Düngeverordnung:
„
Der
gesamte
Kreislauf
der
stofflichen
Verwertung
von
Bioabfall
wird
so
zum
Erliegen
kommen.
Die
Abfuhr
von
Bioabfällen
aus
den
Haushalten
ist
damit
kurzfristig
infrage
gestellt.″
Osnabrück.
Was
die
Verantwortlichen
im
OSB
so
gereizt
reagieren
lässt,
ist
die
novellierte
Düngeverordnung.
„
Hierdurch
wird
der
Nährstoffeintrag
auf
landwirtschaftliche
Flächen
strenger
geregelt
und
am
tatsächlichen
Bedarf
der
Pflanzen
und
des
Bodens
ausgerichtet″,
heißt
es
dazu
in
einer
Mitteilungsvorlage
für
den
OSB-
Betriebsausschuss.
Außer
für
Gülle
und
Gärreste
gelte
die
Verordnung
auch
für
den
landwirtschaftlichen
Einsatz
von
Kompost.
So
werde
unter
anderem
festgelegt,
dass
der
im
Kompost
enthaltene
Stickstoff
zu
100
Prozent
in
die
Nährstoffbilanz
einbezogen
werden
muss,
obwohl
nur
fünf
bis
zehn
Prozent
des
Stickstoffs
tatsächlich
pflanzenverfügbar
sind.
Der
überwiegende
Anteil
sei
in
der
Humusstruktur
des
Kompostes
gebunden.
Und
da
die
Landwirte
zukünftig
nur
noch
genau
so
viel
Stickstoff
in
ihre
Böden
einbringen
dürfen,
wie
benötigt,
werden
sie
auf
Kompost
verzichten,
„
da
sie
sonst
in
ihrem
Nährstoffvergleich
einen
zu
hohen
Stickstoffanteil
ausweisen
müssen,
ohne
eine
ausreichende
Versorgung
der
Pflanzen
erreicht
zu
haben.
Insbesondere
im
Maisanbau
bedarf
es
einer
hohen
Humuszufuhr
zum
Erhalt
der
nachhaltigen
Bodenqualität.″
Sollten
die
Landwirte
gegenüber
dem
Kompost
tatsächlich
eine
ausgeprägte
Verweigerungshaltung
einnehmen,
könnten
die
Folgen
für
die
Abfallwirtschaft
verheerend
sein.
Zwar
ist
der
Einsatz
des
Kompostes
in
der
Landwirtschaft
auch
für
den
OSB
ein
wesentlicher
Vermarktungsweg,
allerdings,
so
räumt
Detlef
Schnier
vom
OSB
ein,
verkauft
der
OSB
seinen
Kompost
auch
zu
einem
großen
Teil
an
die
Blumenerdehersteller,
da
die
Bauern
in
der
näheren
Umgebung
(z.
B.
Emsland,
Landkreis
Vechta)
ihre
Äcker
mit
Gülle
düngen.
Probleme
sieht
Schnier,
wenn
alle
Entsorger
in
den
Blumenerdemarkt
drängen.
„
Im
schlimmsten
Fall
müssen
wir
bei
einem
Überangebot
für
die
Abnahme
unseres
Komposts
bezahlen″,
so
der
Abfallfachmann.
Zudem
sieht
das
OSB-
Szenario
einen
Materialstau
voraus.
Mit
anderen
Worten:
Wenn
der
Kompost
nur
noch
schwer
abzusetzen
ist,
könnten
die
Grünabfallsammelplätze
überlaufen.
„
Es
kann
in
vielen
Kompostwerken
zu
einem
Materialstau
kommen,
der
in
kurzer
Zeit
dazu
führen
kann,
dass
die
Annahme
von
Bio-
und
Gartenabfällen
nicht
mehr
möglich
ist″,
warnt
der
OSB.
Die
Folge
wären
überquellende
Biotonnen
und
die
Schließung
von
Grünabfallsammelplätzen.
Um
das
zu
verhindern,
will
der
OSB
nun
mithilfe
der
Politik
Druck
auf
den
Gesetzgeber
machen
und
ihn
zu
einer
Korrektur
der
Düngeverordnung
bewegen.
Deshalb
hat
der
OSB
ein
Schreiben
an
den
Deutschen
Städtetag,
den
Niedersächsischen
Städtetag
sowie
Vertreter
aus
der
Politik
gerichtet
und
um
Unterstützung
gebeten.
Mehr
aktuelle
Nachrichten
auf
noz.de
Bildtext:
Der
OSB
will
die
Politik
mit
der
Nase
auf
das
Thema
Kompost
stoßen,
weil
die
Novellierung
der
Düngeverordnung
den
Entsorger
und
die
Bürger
vor
erhebliche
Probleme
stellen
könnte.
Foto:
Jörn
Martens
Kommentar:
Auf
den
Kompost
Der
Überdüngung
Einhalt
zu
gebieten
und
den
Boden
vor
zu
viel
Stickstoff
zu
bewahren
geht
in
Ordnung.
Die
Düngeverordnung
in
diesem
Sinne
zu
ändern
ist
auch
o.
k.
Allerdings
muss
eine
Gesetzgebung
auch
die
aus
ihr
resultierenden
Konsequenzen
bedenken.
Im
vorliegenden
Fall
wäre
dies
die
Antwort
auf
die
Frage,
was
denn
mit
dem
überschüssigen
Kompost
passieren
soll,
nachdem
nun
die
Bürger
schon
so
brav
ihren
Müll
getrennt
haben.
Oder
wie
wäre
es
gewesen,
ein
paar
Gedanken
daran
zu
verschwenden,
wie
man
den
Einsatz
von
Kompost
in
der
Landwirtschaft
möglich
macht
und
dadurch
vielleicht
den
Kunstdüngereinsatz
noch
weiter
zurückdrängt?
Jetzt
ist
zu
befürchten,
dass
genau
das
Gegenteil
eintritt
und
der
Landwirt
eher
zur
leichter
zu
berechnenden
Kunstdüngervariante
greift.
Dann
allerdings
wäre
die
Novelle
etwas
für
den
Kompost
der
Geschichte.
Autor:
dk