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1.
Erscheinungsdatum:
22.02.2017
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Hat der Servicebetrieb das falsche Grab beanstandet?
Zwischenüberschrift:
Kein Unkraut, kein Wildwuchs: Gärtner kritisiert Friedhofsamt
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Der
Grabpflege-
Streit
zwischen
einer
97-
jährigen
Witwe
und
der
Stadt
Osnabrück
treibt
seltsame
Blüten:
Nach
Einschätzung
eines
Friedhofsgärtners
wurde
die
Grabstätte
auf
dem
Heger
Friedhof
vom
Amt
völlig
zu
Unrecht
beanstandet.
Von
Verwahrlosung
keine
Spur.
Ortstermin
am
Dienstag.
Gemeinsam
nehmen
Gärtnermeister
Gerhard
Gust
und
Elke
Osman,
Bevollmächtigte
der
97-
Jährigen,
das
Grab
in
Augenschein.
Es
liegt
in
der
14.
Abteilung
–
unter
einem
alten
Ahorn,
dessen
abgefallene
Blätter
sich
zwischen
einer
kniehohen
und
etwas
aus
der
Form
geratenen
Einfassung
aus
Buchsbaum
angesammelt
haben.
Allerdings
ist
das
Laub
auch
schon
fast
alles,
was
dem
Profi
an
diesem
Grab
unordentlich
erscheint.
Im
Handumdrehen
wird
es
entfernt.
Und
unter
der
braunen
Blätterschicht
kommt
sogar
Waldsteinia,
ein
immergrüner
Bodendecker,
zum
Vorschein.
Unkraut?
Wildwuchs?
Fehlanzeige.
„
Das
sieht
überhaupt
nicht
schlimm
aus″,
stellt
Gust
fest,
der
seit
Jahrzehnten
sein
Geld
mit
Grabpflege
verdient.
Dabei
deutet
er
auf
umliegende
Gräber,
wo
teils
haushohe
Bäume
aus
dem
Boden
ragen
und
Grabsteine
im
Dickicht
verschwinden.
„
Da
muss
ich
mich
doch
sehr
wundern,
dass
ausgerechnet
hier
ein
Hinweisschild
der
Friedhofsverwaltung
steht.
Ein
Zeichen
für
fehlendes
Fingerspitzengefühl.″
Doch
hat
genau
jenes
gelbe
Täfelchen,
auf
dem
Angehörige
vom
Amt
aufgefordert
werden,
sich
zu
melden,
einen
Vorgang
ausgelöst,
der
im
Fall
der
97-
Jährigen
weit
über
Osnabrück
hinaus
für
Verwunderung
und
Empörung
sorgt.
Schriftlich
drohte
der
zuständige
Osnabrücker
Servicebetrieb
(OSB)
der
Altenheimbewohnerin
im
Januar
ein
Bußgeld
von
bis
zu
5000
Euro
an,
sollte
sie
den
angeblich
„
ungepflegten
Zustand″
der
Wahlgrabstätte
nicht
bald
beseitigen.
Vom
Grab
nichts
gewusst
Viele
Bürger,
Vereine
und
Firmen
boten
der
höchst
pflegebedürftigen
Frau
daraufhin
freiwillig
ihre
Dienste
an.
Und
die
auf
Bestattungskultur
spezialisierte
Verbraucherinitiative
Aeternitas
aus
Königswinter
schaltete
sich
mit
dem
Hinweis
ein,
das
Vorgehen
der
Stadt
bei
der
Übertragung
von
Grabnutzungsrechten
sei
möglicherweise
rechtswidrig.
Zum
Hintergrund:
Der
OSB
sieht
die
97-
Jährige
als
Erbin
ihres
2010
verstorbenen
Ehemannes
in
der
Pflicht.
Dieser
hatte
die
Wahlgrabstätte
auf
dem
Heger
Friedhof
einst
bestellt,
um
dort
seine
Schwester
zu
beerdigen.
Die
Bevollmächtigte
der
Witwe
bestreitet
wiederum,
von
der
Behörde
jemals
über
das
geerbte
Nutzungsrecht
informiert
worden
zu
sein
–
geschweige
denn
ausdrücklich
ihr
Einverständnis
erklärt
zu
haben.
„
Ich
wusste
bis
vor
Kurzem
gar
nicht,
dass
dieses
Grab
überhaupt
existiert″,
sagt
Elke
Osman.
„
Durch
das
Mahnschreiben
bin
ich
aus
allen
Wolken
gefallen.″
Osman
erledigt
nach
eigenen
Angaben
alle
Geschäfte
und
Formalitäten
für
die
97-
Jährige,
seit
diese
ihren
Mann
verlor.
Mit
der
Friedhofsgärtnerei
Gust
hat
die
Bevollmächtigte
nun
einen
Fachbetrieb
gefunden,
der
das
Grab
zumindest
ein
Jahr
lang
satzungsgemäß
pflegen
will
–
und
das
sogar
auf
eigene
Kosten.
Wobei
diese
nun
deutlich
geringer
ausfallen
dürften
als
zunächst
befürchtet.
Mit
Kritik
spart
Gärtnermeister
Gust
deswegen
aber
nicht.
Aus
seiner
Sicht
offenbart
der
Grabpflege-
Streit
grundsätzliche
Missstände
im
Friedhofswesen
der
Stadt
Osnabrück.
„
Es
knirscht
an
allen
Ecken
und
Enden.
Die
Friedhöfe
entwickeln
sich
dabei
in
Riesenschritten
rückwärts.″
Bildtext:
Nach
wenigen
Handgriffen
mit
dem
Rechen
ist
das
vermeintlich
ungepflegte
Grab
hergerichtet.
Foto:
David
Ebener
Autor:
sst
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