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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Hat der Servicebetrieb das falsche Grab beanstandet?
Zwischenüberschrift:
Kein Unkraut, kein Wildwuchs: Gärtner kritisiert Friedhofsamt
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Osnabrück. Der Grabpflege-Streit zwischen einer 97-jährigen Witwe und der Stadt Osnabrück treibt seltsame Blüten: Nach Einschätzung eines Friedhofsgärtners wurde die Grabstätte auf dem Heger Friedhof vom Amt völlig zu Unrecht beanstandet. Von Verwahrlosung keine Spur.

Ortstermin am Dienstag. Gemeinsam nehmen Gärtnermeister Gerhard Gust und Elke Osman, Bevollmächtigte der 97-Jährigen, das Grab in Augenschein. Es liegt in der 14. Abteilung unter einem alten Ahorn, dessen abgefallene Blätter sich zwischen einer kniehohen und etwas aus der Form geratenen Einfassung aus Buchsbaum angesammelt haben.

Allerdings ist das Laub auch schon fast alles, was dem Profi an diesem Grab unordentlich erscheint. Im Handumdrehen wird es entfernt. Und unter der braunen Blätterschicht kommt sogar Waldsteinia, ein immergrüner Bodendecker, zum Vorschein. Unkraut? Wildwuchs? Fehlanzeige.

Das sieht überhaupt nicht schlimm aus″, stellt Gust fest, der seit Jahrzehnten sein Geld mit Grabpflege verdient. Dabei deutet er auf umliegende Gräber, wo teils haushohe Bäume aus dem Boden ragen und Grabsteine im Dickicht verschwinden. Da muss ich mich doch sehr wundern, dass ausgerechnet hier ein Hinweisschild der Friedhofsverwaltung steht. Ein Zeichen für fehlendes Fingerspitzengefühl.″

Doch hat genau jenes gelbe Täfelchen, auf dem Angehörige vom Amt aufgefordert werden, sich zu melden, einen Vorgang ausgelöst, der im Fall der 97-Jährigen weit über Osnabrück hinaus für Verwunderung und Empörung sorgt. Schriftlich drohte der zuständige Osnabrücker Servicebetrieb (OSB) der Altenheimbewohnerin im Januar ein Bußgeld von bis zu 5000 Euro an, sollte sie den angeblich ungepflegten Zustand″ der Wahlgrabstätte nicht bald beseitigen.

Vom Grab nichts gewusst

Viele Bürger, Vereine und Firmen boten der höchst pflegebedürftigen Frau daraufhin freiwillig ihre Dienste an. Und die auf Bestattungskultur spezialisierte Verbraucherinitiative Aeternitas aus Königswinter schaltete sich mit dem Hinweis ein, das Vorgehen der Stadt bei der Übertragung von Grabnutzungsrechten sei möglicherweise rechtswidrig. Zum Hintergrund: Der OSB sieht die 97-Jährige als Erbin ihres 2010 verstorbenen Ehemannes in der Pflicht. Dieser hatte die Wahlgrabstätte auf dem Heger Friedhof einst bestellt, um dort seine Schwester zu beerdigen.

Die Bevollmächtigte der Witwe bestreitet wiederum, von der Behörde jemals über das geerbte Nutzungsrecht informiert worden zu sein geschweige denn ausdrücklich ihr Einverständnis erklärt zu haben. Ich wusste bis vor Kurzem gar nicht, dass dieses Grab überhaupt existiert″, sagt Elke Osman. Durch das Mahnschreiben bin ich aus allen Wolken gefallen.″ Osman erledigt nach eigenen Angaben alle Geschäfte und Formalitäten für die 97-Jährige, seit diese ihren Mann verlor.

Mit der Friedhofsgärtnerei Gust hat die Bevollmächtigte nun einen Fachbetrieb gefunden, der das Grab zumindest ein Jahr lang satzungsgemäß pflegen will und das sogar auf eigene Kosten. Wobei diese nun deutlich geringer ausfallen dürften als zunächst befürchtet. Mit Kritik spart Gärtnermeister Gust deswegen aber nicht. Aus seiner Sicht offenbart der Grabpflege-Streit grundsätzliche Missstände im Friedhofswesen der Stadt Osnabrück. Es knirscht an allen Ecken und Enden. Die Friedhöfe entwickeln sich dabei in Riesenschritten rückwärts.″

Bildtext:
Nach wenigen Handgriffen mit dem Rechen ist das vermeintlich ungepflegte Grab hergerichtet.

Foto:
David Ebener
Autor:
sst


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Bestandsbeschreibung
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