User Online: 4 |
Timeout: 13:59Uhr ⟳ |
Ihre Anmerkungen
|
NUSO-Archiv
|
Info
|
Auswahl
|
Ende
|
A
A
A
Mobil →
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Themen ▾
Baumschutz (112)
Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) (360)
Die Arbeit der Stadtgaertner seit 1891 (975)
Die Hase und ihre Nebengewaesser (3007)
Gartenprojekte (22)
Klimageschichte (seit 1874) (162)
Konflikte um Kleingarten (25)
Konversionsflaechen (245)
Kooperation Baikal-Osnabrueck (25)
Umweltbildungszentrum(UBZ)1997-2018 (108)
Verein für Ökologie und Umweltbildung Osnabrueck (324)
Suche ▾
Einfache Suche
Erweiterte Suche
Listen ▾
Orte in Osnabrück
Themen zu Umwelt und Nachhaltigkeit
AkteurInnen
Bildung
Auswahllisten für wichtige Themen (im Aufbau)
Erscheinungsdatum (Index)
Ergebnis
Merkliste ▾
Merkliste zeigen
Merkliste löschen
Datensätze des Ergebnis
Suche:
Auswahl zeigen
Treffer:
1
Sortierungen:
Datum vorwärts
Datum rückwärts
1.
Erscheinungsdatum:
18.02.2017
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
So oft wurden Osnabrücks Radfahrer 2016 verwarnt
Zwischenüberschrift:
Bei Rot über die Ampel, bei Dunkelheit ohne Licht, bei der Fahrt das Handy am Ohr: Die Liste der Vergehen und Strafen
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Sie
fahren
in
der
Dunkelheit
ohne
Licht,
auf
Gehwegen,
und
rote
Ampeln
erachten
sie
offenbar
nur
als
Vorschlag
zum
Halten:
Viele
Radfahrer
in
Osnabrück
halten
sich
nicht
an
die
Regeln
–
und
gefährden
damit
nicht
nur
sich
selbst.
Wie
oft
wurden
sie
2016
erwischt
und
zur
Kasse
gebeten?
Insgesamt
478-
mal
mussten
Radfahrer
im
vergangenen
Jahr
für
Vergehen
zahlen,
wie
die
Verwaltung
auf
Anfrage
unserer
Redaktion
mitteilte.
39-
mal
verursachten
sie
durch
ihr
Fehlverhalten
einen
Unfall.
Der
Auflistung
zufolge
nahm
die
Stadt
21
255
Euro
durch
Verstöße
ein.
Der
mit
Abstand
häufigste
festgestellte
Verstoß
der
Radfahrer:
das
Missachten
roter
Ampeln.
140-
mal
mussten
sie
dafür
zahlen.
In
71
Fällen
zeigten
die
Ampeln
sogar
schon
länger
als
eine
Sekunde
lang
Rot.
Kostenpunkt:
100
Euro
sowie
ein
Punkt
in
Flensburg.
Die
verbleibenden
69
Radler
mussten
ein
Bußgeld
von
60
Euro
zahlen.
Auf
Rang
zwei
der
häufigsten
festgestellten
Verstöße
waren
Radfahrer,
die
auch
auf
dem
Rad
nicht
von
ihren
Smartphones
lassen
konnten.
120-
mal
kostete
sie
das
ein
Verwarnungsgeld
von
25
Euro.
Es
folgten
51
Radfahrer,
die
ohne
Licht
(20
Euro)
und
50,
die
in
Fußgängerzonen
gefahren
waren
(15
Euro)
.
Unter
den
Verstößen
sind
39,
die
zum
Unfall
führten.
19-
mal
war
das
der
Fall,
nachdem
Radfahrer
eine
rote
Ampel
überfahren
hatten.
Sechsmal
war
die
Ampel
bereits
länger
als
eine
Sekunde
lang
rot.
Je
180
Euro
Bußgeld
wurde
in
diesen
Fällen
fällig.
In
zehn
weiteren
Fällen
kam
es
zum
Unfall,
weil
Radler
ohne
Licht
unterwegs
gewesen
waren
(35
Euro)
.
Höhere
Dunkelziffer
Sechsmal
kam
es
zum
Unfall,
weil
Radfahrer
nicht
die
vorhandenen
Schutzstreifen
nutzten
(30
Euro)
.
In
je
zwei
Fällen
war
ein
Unfall
die
Folge,
weil
Radfahrer
in
Fußgängerbereichen
oder
in
falscher
Richtung
unterwegs
gewesen
waren
(Einbahnstraße/
Kreisel)
.
In
drei
Fällen
wurden
Radfahrer
verwarnt,
weil
sie
ein
Kind
auf
dem
Rad
nicht
mit
den
vorgeschriebenen
Sicherheitsvorkehrungen
mitgenommen
hatten.
„
Die
Dunkelziffer
(der
Vergehen)
ist
vermutlich
weitaus
höher″,
sagt
Frank
Oevermann,
Sprecher
der
Polizei
Osnabrück,
im
Gespräch
mit
unserer
Redaktion.
Generell
sei
zu
beobachten,
dass
sich
viele
Radfahrer
nicht
an
die
Regeln
hielten,
rote
Ampeln
missachteten
und
ohne
Licht
unterwegs
seien.
Ferner
sei
der
Zustand
der
Räder
häufig
nicht
gut.
Dennoch
bleibe
es
oftmals
bei
einer
mündlichen
Verwarnung
–
ebenso
wie
bei
Autofahrern.
Die
motorisierten
Verkehrsteilnehmer
füllten
im
vergangenen
Jahr
wesentlich
mehr
den
Stadtsäckel.
Autofahrer,
die
auf
Geh-
und
Radwegen
sowie
Schutzstreifen
gehalten
oder
geparkt
hatten,
wurden
im
vergangenen
Jahr
6733-
mal
zur
Kasse
gebeten
worden.
Die
Stadt
nahm
138
280
Euro
durch
sie
ein,
wie
aus
einer
Antwort
der
Verwaltung
auf
eine
Anfrage
der
Grünen-
Fraktion
im
Rat
hervorgeht.
Wesentlich
häufiger
wurden
zu
schnell
fahrende
Fahrer
zur
Kasse
gebeten.
53
498-
mal
wurden
sie
im
vergangenen
Jahr
erwischt.
1,
1
Millionen
Euro
nahm
die
Stadt
durch
sie
ein.
Allerdings
sind
auch
wesentlich
mehr
Autos
als
Räder
in
der
Stadt
unterwegs.
Der
Radverkehrsanteil
in
Osnabrück
beträgt
etwa
20
Prozent.
Ein
Verwarnungsgeld
gilt
bis
zu
55
Euro.
Verkehrsteilnehmer
können
den
Betrag
sofort
zahlen,
damit
ist
der
Fall
für
sie
erledigt.
Vergehen,
die
mehr
als
55
Euro
kosten,
ziehen
ein
Bußgeldverfahren
nach
sich.
Das
läuft
über
die
Bußgeldstelle
der
Stadt
und
kann
nicht
vor
Ort
bezahlt
werden.
Zudem
führen
Bußgelder
generell
zu
mindestens
einem
Punkt
in
Flensburg.
Ein
Verwarngeld
bis
zu
55
Euro
wird
jedoch
zu
einem
Bußgeldverfahren,
wenn
die
betreffende
Person
nicht
zahlt
oder
die
Zahlfrist
versäumt,
erklärt
Oevermann.
Autor:
yjs