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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
So oft wurden Osnabrücks Radfahrer 2016 verwarnt
Zwischenüberschrift:
Bei Rot über die Ampel, bei Dunkelheit ohne Licht, bei der Fahrt das Handy am Ohr: Die Liste der Vergehen und Strafen
Artikel:
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Originaltext:
Osnabrück. Sie fahren in der Dunkelheit ohne Licht, auf Gehwegen, und rote Ampeln erachten sie offenbar nur als Vorschlag zum Halten: Viele Radfahrer in Osnabrück halten sich nicht an die Regeln und gefährden damit nicht nur sich selbst. Wie oft wurden sie 2016 erwischt und zur Kasse gebeten?

Insgesamt 478-mal mussten Radfahrer im vergangenen Jahr für Vergehen zahlen, wie die Verwaltung auf Anfrage unserer Redaktion mitteilte. 39-mal verursachten sie durch ihr Fehlverhalten einen Unfall. Der Auflistung zufolge nahm die Stadt 21 255 Euro durch Verstöße ein.

Der mit Abstand häufigste festgestellte Verstoß der Radfahrer: das Missachten roter Ampeln. 140-mal mussten sie dafür zahlen. In 71 Fällen zeigten die Ampeln sogar schon länger als eine Sekunde lang Rot. Kostenpunkt: 100 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Die verbleibenden 69 Radler mussten ein Bußgeld von 60 Euro zahlen.

Auf Rang zwei der häufigsten festgestellten Verstöße waren Radfahrer, die auch auf dem Rad nicht von ihren Smartphones lassen konnten. 120-mal kostete sie das ein Verwarnungsgeld von 25 Euro. Es folgten 51 Radfahrer, die ohne Licht (20 Euro) und 50, die in Fußgängerzonen gefahren waren (15 Euro).

Unter den Verstößen sind 39, die zum Unfall führten. 19-mal war das der Fall, nachdem Radfahrer eine rote Ampel überfahren hatten. Sechsmal war die Ampel bereits länger als eine Sekunde lang rot. Je 180 Euro Bußgeld wurde in diesen Fällen fällig. In zehn weiteren Fällen kam es zum Unfall, weil Radler ohne Licht unterwegs gewesen waren (35 Euro).

Höhere Dunkelziffer

Sechsmal kam es zum Unfall, weil Radfahrer nicht die vorhandenen Schutzstreifen nutzten (30 Euro). In je zwei Fällen war ein Unfall die Folge, weil Radfahrer in Fußgängerbereichen oder in falscher Richtung unterwegs gewesen waren (Einbahnstraße/ Kreisel).

In drei Fällen wurden Radfahrer verwarnt, weil sie ein Kind auf dem Rad nicht mit den vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen mitgenommen hatten.

Die Dunkelziffer (der Vergehen) ist vermutlich weitaus höher″, sagt Frank Oevermann, Sprecher der Polizei Osnabrück, im Gespräch mit unserer Redaktion. Generell sei zu beobachten, dass sich viele Radfahrer nicht an die Regeln hielten, rote Ampeln missachteten und ohne Licht unterwegs seien. Ferner sei der Zustand der Räder häufig nicht gut. Dennoch bleibe es oftmals bei einer mündlichen Verwarnung ebenso wie bei Autofahrern.

Die motorisierten Verkehrsteilnehmer füllten im vergangenen Jahr wesentlich mehr den Stadtsäckel. Autofahrer, die auf Geh- und Radwegen sowie Schutzstreifen gehalten oder geparkt hatten, wurden im vergangenen Jahr 6733-mal zur Kasse gebeten worden. Die Stadt nahm 138 280 Euro durch sie ein, wie aus einer Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion im Rat hervorgeht. Wesentlich häufiger wurden zu schnell fahrende Fahrer zur Kasse gebeten. 53 498-mal wurden sie im vergangenen Jahr erwischt. 1, 1 Millionen Euro nahm die Stadt durch sie ein.

Allerdings sind auch wesentlich mehr Autos als Räder in der Stadt unterwegs. Der Radverkehrsanteil in Osnabrück beträgt etwa 20 Prozent.

Ein Verwarnungsgeld gilt bis zu 55 Euro. Verkehrsteilnehmer können den Betrag sofort zahlen, damit ist der Fall für sie erledigt.

Vergehen, die mehr als 55 Euro kosten, ziehen ein Bußgeldverfahren nach sich. Das läuft über die Bußgeldstelle der Stadt und kann nicht vor Ort bezahlt werden. Zudem führen Bußgelder generell zu mindestens einem Punkt in Flensburg.

Ein Verwarngeld bis zu 55 Euro wird jedoch zu einem Bußgeldverfahren, wenn die betreffende Person nicht zahlt oder die Zahlfrist versäumt, erklärt Oevermann.
Autor:
yjs


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