User Online: 7 | Timeout: 10:55Uhr ⟳ | Ihre Anmerkungen | NUSO-Archiv | Info | Auswahl | Ende | AAA  Mobil →
NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Datensätze des Ergebnis
Suche: Auswahl zeigen
Treffer:1
Sortierungen:
Anfang der Liste Ende der Liste
1. 
(Korrektur)Anmerkung zu einem Zeitungsartikel per email Dieses Objekt in Ihre Merkliste aufnehmen (Cookies erlauben!)
Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Stadt droht 97-Jähriger mit Bußgeld
 
Grabpflege: Stadt droht 97-Jähriger
Zwischenüberschrift:
Bis zu 5000 Euro Bußgeld wegen ungepflegter Begräbnisstätte auf dem Heger Friedhof
Artikel:
Kleinbild
 
Kleinbild
Originaltext:
Osnabrück. Einer 97-jährigen Witwe mit höchster Pflegestufe ist zuzumuten, sich um ein Grab auf dem Heger Friedhof zu kümmern. Das findet jedenfalls die Stadt Osnabrück. Die Friedhofsverwaltung hat die Greisin aufgefordert, die letzte Ruhestätte ihrer 2003 verstorbenen Schwägerin auf dem Heger Friedhof binnen eines Monats auf Vordermann zu bringen. Die Stadt droht der Altenheimbewohnerin bei anhaltender Weigerung mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro. Das sehe die Friedhofssatzung der Stadt Osnabrück für Ordnungswidrigkeiten vor. Nach Veröffentlichung des Artikels auf der NOZ-Internetseite meldete sich am Mittwoch die Friedhofsgärtnerei Gust. Die Auszubildenden seien bereit, die Grabstelle satzungskonform″ mit Bodendeckern zu bepflanzen und vorerst zu pflegen.

Kann einer 97-jährigen Witwe mit höchster Pflegestufe zugemutet werden, sich um ein Grab auf dem Heger Friedhof zu kümmern? Ja, findet die Stadt Osnabrück. Und droht der Altenheimbewohnerin bei anhaltender Weigerung mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro.

Osnabrück. Mit Schreiben vom 4. Januar hat die Friedhofsverwaltung die Greisin aufgefordert, die letzte Ruhestätte ihrer 2003 verstorbenen Schwägerin auf dem Heger Friedhof binnen eines Monats auf Vordermann zu bringen. Das Grab befinde sich in einem ungepflegten Zustand″. Sollte die Frau ihrer Pflicht nicht nachkommen, würde eine Strafzahlung fällig. Und das könnte teuer werden: Die Friedhofssatzung der Stadt Osnabrück sieht für Ordnungswidrigkeiten eine Geldbuße bis zu 5000 Euro vor.

Elke Osman, Bevollmächtigte der alten Dame, deren Name der Redaktion bekannt ist, ist empört: So behandelt die Stadt eine Seniorin von fast 100 Jahren! Zu jedem Geburtstag bekommt sie Glückwünsche von Bürgermeistern und Parteien, und dann wird ihr ein Bußgeld angedroht, wenn sie nicht mitten im Winter ein Grab in Ordnung bringt.″ Dabei sei die Betroffene überhaupt nicht in der Lage, der amtlichen Aufforderung Folge zu leisten.

Die Frau lebe mit höchster Pflegestufe in einem Pflegeheim an der Rheiner Landstraße. Ihr Augenlicht ist so schlecht, dass sie auch mit Brille nicht mehr lesen kann″, berichtet Osman. Der 97-Jährigen sei das noch bis 2023 währende Nutzungsrecht für die Grabstätte der Schwägerin und damit auch die Pflicht zur Unterhaltung unwissentlich und ungewollt zugefallen, als ihr Mann 2010 starb. Bis dahin habe dieser sich um alles gekümmert. Denn seine Schwester habe keinen außer ihm gehabt.

Allerdings gebe es auch in der Familie der hochbetagten Osnabrückerin niemanden, den sie nun um die Grabpflege bitten könnte: weder Kinder noch Geschwister oder andere Verwandte. Und um einen Friedhofsgärtner zu beauftragen, reiche das Geld nicht, erklärt die Bevollmächtigte. Rente und Erspartes würden bereits für das Pflegeheim draufgehen.

Kann die Stadt in diesem Fall denn keine Ausnahme machen? Nein, sagt Katrin Hofmann, Sprecherin des zuständigen Osnabrücker Servicebetriebs (OSB), auf Nachfrage unserer Redaktion. Die persönlichen Umstände von Nutzungsberechtigten würden bei der Bearbeitung solcher Vorgänge weder geprüft noch grundsätzlich berücksichtigt. An einer vorschriftsmäßigen Grabpflege führe also kein Weg vorbei. Immerhin: Die Friedhofssatzung erlaubt es, den Aufwand für die Grabpflege möglichst gering zu halten.″

Ausdrücklich empfiehlt der OSB statt wechselnder Bepflanzung einen immergrünen Bodendecker. Nach flächendeckendem Bewuchs reduziert sich die Pflege der Grabstätte auf Rückschnitt und Wildkrautbeseitigung″, heißt es auch im Behördenbrief, den die 97-Jährige Anfang Januar erhielt. Schwierig wird es aber, wenn den Betroffenen selbst das verlangte Mindestmaß zu viel erscheint.

Die erste, vom Amt gesetzte Monatsfrist zur Erledigung der Grabpflege ließ die Bevollmächtigte jedenfalls verstreichen. Auf Wunsch wurde ihr etwas Aufschub gewährt. Doch OSB-Sprecherin Hofmann warnt: Bei hartnäckiger Weigerung müsse die Stadt ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten, das Nutzungsrecht für die Grabstätte entziehen und ein Bußgeld verhängen. Wie es in Osnabrück durchaus einige Male im Jahr geschehe.

Darauf wolle es Elke Osman gewiss nicht ankommen lassen, versichert sie. Aber vielleicht findet sich jemand, der helfen kann? Ich weiß nicht weiter.″

Bleibt die Frage, was am Ende mit einem verwahrlosten Grab passiert, wenn nichts passiert. Katrin Hofmann: Es wird abgeräumt.″ Das heißt, der Wildwuchs an der Stelle wird beseitigt, der Grabstein zur Sicherheit hingelegt. Erst danach kann buchstäblich Gras über die Sache wachsen.

Lösung in Sicht?

Nach Veröffentlichung des Artikels auf der NOZ-Internetseite meldete sich am Mittwoch die Friedhofsgärtnerei Gust. Die Auszubildenden seien bereit, die Grabstelle satzungskonform″ mit Bodendecker zu bepflanzen und vorerst zu pflegen.

Nachvollziehbare Entscheidung oder Schikane gegenüber einer alten Dame? Diskutieren Sie mit auf noz.de

Bildtext:
Ungepflegte Gräber sind der Osnabrücker Friedhofsverwaltung ein Dorn im Auge. Mit gelben Hinweistafeln werden Angehörige aufgefordert, sich zu melden.

Foto:
David Ebener
Autor:
tneu/sst


Anfang der Liste Ende der Liste