User Online: 7 |
Timeout: 10:55Uhr ⟳ |
Ihre Anmerkungen
|
NUSO-Archiv
|
Info
|
Auswahl
|
Ende
|
A
A
A
Mobil →
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Themen ▾
Baumschutz (112)
Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) (360)
Die Arbeit der Stadtgaertner seit 1891 (975)
Die Hase und ihre Nebengewaesser (3007)
Gartenprojekte (22)
Klimageschichte (seit 1874) (162)
Konflikte um Kleingarten (25)
Konversionsflaechen (245)
Kooperation Baikal-Osnabrueck (25)
Umweltbildungszentrum(UBZ)1997-2018 (108)
Verein für Ökologie und Umweltbildung Osnabrueck (324)
Suche ▾
Einfache Suche
Erweiterte Suche
Listen ▾
Orte in Osnabrück
Themen zu Umwelt und Nachhaltigkeit
AkteurInnen
Bildung
Auswahllisten für wichtige Themen (im Aufbau)
Erscheinungsdatum (Index)
Ergebnis
Merkliste ▾
Merkliste zeigen
Merkliste löschen
Datensätze des Ergebnis
Suche:
Auswahl zeigen
Treffer:
1
Sortierungen:
Datum vorwärts
Datum rückwärts
1.
Erscheinungsdatum:
17.02.2017
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Stadt droht 97-Jähriger mit Bußgeld
Grabpflege: Stadt droht 97-Jähriger
Zwischenüberschrift:
Bis zu 5000 Euro Bußgeld wegen ungepflegter Begräbnisstätte auf dem Heger Friedhof
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Einer
97-
jährigen
Witwe
mit
höchster
Pflegestufe
ist
zuzumuten,
sich
um
ein
Grab
auf
dem
Heger
Friedhof
zu
kümmern.
Das
findet
jedenfalls
die
Stadt
Osnabrück.
Die
Friedhofsverwaltung
hat
die
Greisin
aufgefordert,
die
letzte
Ruhestätte
ihrer
2003
verstorbenen
Schwägerin
auf
dem
Heger
Friedhof
binnen
eines
Monats
auf
Vordermann
zu
bringen.
Die
Stadt
droht
der
Altenheimbewohnerin
bei
anhaltender
Weigerung
mit
einem
Bußgeld
von
bis
zu
5000
Euro.
Das
sehe
die
Friedhofssatzung
der
Stadt
Osnabrück
für
Ordnungswidrigkeiten
vor.
Nach
Veröffentlichung
des
Artikels
auf
der
NOZ-
Internetseite
meldete
sich
am
Mittwoch
die
Friedhofsgärtnerei
Gust.
Die
Auszubildenden
seien
bereit,
die
Grabstelle
„
satzungskonform″
mit
Bodendeckern
zu
bepflanzen
und
vorerst
zu
pflegen.
Kann
einer
97-
jährigen
Witwe
mit
höchster
Pflegestufe
zugemutet
werden,
sich
um
ein
Grab
auf
dem
Heger
Friedhof
zu
kümmern?
Ja,
findet
die
Stadt
Osnabrück.
Und
droht
der
Altenheimbewohnerin
bei
anhaltender
Weigerung
mit
einem
Bußgeld
von
bis
zu
5000
Euro.
Osnabrück.
Mit
Schreiben
vom
4.
Januar
hat
die
Friedhofsverwaltung
die
Greisin
aufgefordert,
die
letzte
Ruhestätte
ihrer
2003
verstorbenen
Schwägerin
auf
dem
Heger
Friedhof
binnen
eines
Monats
auf
Vordermann
zu
bringen.
Das
Grab
befinde
sich
in
einem
„
ungepflegten
Zustand″.
Sollte
die
Frau
ihrer
Pflicht
nicht
nachkommen,
würde
eine
Strafzahlung
fällig.
Und
das
könnte
teuer
werden:
Die
Friedhofssatzung
der
Stadt
Osnabrück
sieht
für
Ordnungswidrigkeiten
eine
Geldbuße
bis
zu
5000
Euro
vor.
Elke
Osman,
Bevollmächtigte
der
alten
Dame,
deren
Name
der
Redaktion
bekannt
ist,
ist
empört:
„
So
behandelt
die
Stadt
eine
Seniorin
von
fast
100
Jahren!
Zu
jedem
Geburtstag
bekommt
sie
Glückwünsche
von
Bürgermeistern
und
Parteien,
und
dann
wird
ihr
ein
Bußgeld
angedroht,
wenn
sie
nicht
mitten
im
Winter
ein
Grab
in
Ordnung
bringt.″
Dabei
sei
die
Betroffene
überhaupt
nicht
in
der
Lage,
der
amtlichen
Aufforderung
Folge
zu
leisten.
Die
Frau
lebe
mit
höchster
Pflegestufe
in
einem
Pflegeheim
an
der
Rheiner
Landstraße.
„
Ihr
Augenlicht
ist
so
schlecht,
dass
sie
auch
mit
Brille
nicht
mehr
lesen
kann″,
berichtet
Osman.
Der
97-
Jährigen
sei
das
noch
bis
2023
währende
Nutzungsrecht
für
die
Grabstätte
der
Schwägerin
–
und
damit
auch
die
Pflicht
zur
Unterhaltung
–
unwissentlich
und
ungewollt
zugefallen,
als
ihr
Mann
2010
starb.
Bis
dahin
habe
dieser
sich
um
alles
gekümmert.
Denn
seine
Schwester
habe
keinen
außer
ihm
gehabt.
Allerdings
gebe
es
auch
in
der
Familie
der
hochbetagten
Osnabrückerin
niemanden,
den
sie
nun
um
die
Grabpflege
bitten
könnte:
weder
Kinder
noch
Geschwister
oder
andere
Verwandte.
Und
um
einen
Friedhofsgärtner
zu
beauftragen,
reiche
das
Geld
nicht,
erklärt
die
Bevollmächtigte.
Rente
und
Erspartes
würden
bereits
für
das
Pflegeheim
draufgehen.
Kann
die
Stadt
in
diesem
Fall
denn
keine
Ausnahme
machen?
Nein,
sagt
Katrin
Hofmann,
Sprecherin
des
zuständigen
Osnabrücker
Servicebetriebs
(OSB)
,
auf
Nachfrage
unserer
Redaktion.
Die
persönlichen
Umstände
von
Nutzungsberechtigten
würden
bei
der
Bearbeitung
solcher
Vorgänge
weder
geprüft
noch
grundsätzlich
berücksichtigt.
An
einer
vorschriftsmäßigen
Grabpflege
führe
also
kein
Weg
vorbei.
Immerhin:
„
Die
Friedhofssatzung
erlaubt
es,
den
Aufwand
für
die
Grabpflege
möglichst
gering
zu
halten.″
Ausdrücklich
empfiehlt
der
OSB
statt
wechselnder
Bepflanzung
einen
immergrünen
Bodendecker.
„
Nach
flächendeckendem
Bewuchs
reduziert
sich
die
Pflege
der
Grabstätte
auf
Rückschnitt
und
Wildkrautbeseitigung″,
heißt
es
auch
im
Behördenbrief,
den
die
97-
Jährige
Anfang
Januar
erhielt.
Schwierig
wird
es
aber,
wenn
den
Betroffenen
selbst
das
verlangte
Mindestmaß
zu
viel
erscheint.
Die
erste,
vom
Amt
gesetzte
Monatsfrist
zur
Erledigung
der
Grabpflege
ließ
die
Bevollmächtigte
jedenfalls
verstreichen.
Auf
Wunsch
wurde
ihr
etwas
Aufschub
gewährt.
Doch
OSB-
Sprecherin
Hofmann
warnt:
Bei
hartnäckiger
Weigerung
müsse
die
Stadt
ein
Ordnungswidrigkeitsverfahren
einleiten,
das
Nutzungsrecht
für
die
Grabstätte
entziehen
und
ein
Bußgeld
verhängen.
Wie
es
in
Osnabrück
durchaus
einige
Male
im
Jahr
geschehe.
Darauf
wolle
es
Elke
Osman
gewiss
nicht
ankommen
lassen,
versichert
sie.
„
Aber
vielleicht
findet
sich
jemand,
der
helfen
kann?
Ich
weiß
nicht
weiter.″
Bleibt
die
Frage,
was
am
Ende
mit
einem
verwahrlosten
Grab
passiert,
wenn
nichts
passiert.
Katrin
Hofmann:
„
Es
wird
abgeräumt.″
Das
heißt,
der
Wildwuchs
an
der
Stelle
wird
beseitigt,
der
Grabstein
zur
Sicherheit
hingelegt.
Erst
danach
kann
buchstäblich
Gras
über
die
Sache
wachsen.
Lösung
in
Sicht?
Nach
Veröffentlichung
des
Artikels
auf
der
NOZ-
Internetseite
meldete
sich
am
Mittwoch
die
Friedhofsgärtnerei
Gust.
Die
Auszubildenden
seien
bereit,
die
Grabstelle
„
satzungskonform″
mit
Bodendecker
zu
bepflanzen
und
vorerst
zu
pflegen.
Nachvollziehbare
Entscheidung
oder
Schikane
gegenüber
einer
alten
Dame?
Diskutieren
Sie
mit
auf
noz.de
Bildtext:
Ungepflegte
Gräber
sind
der
Osnabrücker
Friedhofsverwaltung
ein
Dorn
im
Auge.
Mit
gelben
Hinweistafeln
werden
Angehörige
aufgefordert,
sich
zu
melden.
Foto:
David
Ebener
Autor:
tneu/sst