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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Bei Geflügel besser differenzieren
Zwischenüberschrift:
Leserbrief
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Zum Artikel „, Unnötiges Leid für gesunde Tiere′ Gefahr wegen Geflügelpest Rassegeflügelzüchter kritisieren Kreis wegen Stallpflicht″ (Ausgabe vom 1. Februar).

Mittlerweile wird von mehreren Seiten, auch von fachkompetenter Seite sowohl in Deutschland wie in Europa, generell bezweifelt, dass die allgemeine Stallpflicht für Geflügel inklusive jegliche Hobbyhaltungen tatsächlich eine wirksame und zielgerichtete Präventionsmaßnahme zur Eindämmung der aviären Influenza ist. Vielmehr dürfte es sich um eine Maßnahme handeln, die den Eindruck erwecken soll, dass damit die Vorsorgepflicht nachhaltig erfüllt wird. Namhafte Fachleute nennen dies eher , hilflosen Aktionismus′ (Prof. Josef Reichholf, Technische Universität München).

Jenseits aller offenen Fragen über die tatsächlichen Verbreitungswege und - vektoren der hoch ansteckenden aviären Influenzaviren stellt sich hier die Frage der Verhältnismäßigkeit der Mittel in Bezug auf die Rassegeflügelzucht. Mittlerweile erhalten die Veterinärbehörden in den einzelnen Landkreisen massiven Druck, ihre bisherige Politik diesbezüglich zu überdenken. Bisher wollte man offensichtlich nicht differenzieren zwischen den großen Stallanlagen mit Tausenden von Tieren mit einer Vielzahl von Verbreitungsvektoren (Küken-, Eier-, Futter- und Misttransporten, Personalverkehr und so weiter) und den winzigen privaten Hobbyhaltungen, die in der Mehrzahl vor Ort lokal den Schutz der genetischen Biodiversität und nicht den wirtschaftlichen Erfolg zum Ziel haben.

In diesen Zusammenhang wäre es gut daran zu erinnern, dass es sich eigentlich um eine europäische Seuchenschutzpolitik handelt. Stattdessen kann man feststellen, dass westliche Nachbarländer wie die Niederlande und Belgien bei den Präventionsmaßnahmen schon seit Jahren sehr wohl bereits im Grundsatz zwischen Wirtschaftsgeflügel und Hobbyhaltungen für Rassegeflügel unterscheiden. Eine allgemeine Stallpflicht ohne Wenn oder Aber gibt es dort für Rassegeflügel keineswegs. [...] Ein mit Zaun abgetrennter Auslauf, oben mit einem Netz versehen quasi eine stark vergrößerte Voliere –, reicht in Belgien und den Niederlanden aus. Wichtig ist allerdings, dass die Tiere im Stallinnern getränkt und gefüttert werden. Regenwasser darf für die Tränken nicht genutzt werden. Die übrigen hygienischen Maßnahmen gelten dort selbstredend auch.

Ich halte diese Vorgehensweise für angemessen, um den Gegebenheiten in der Rassegeflügelzucht entgegenzukommen. Warum ist es bei uns bisher nicht möglich zu differenzieren, statt immer nur pauschal auf Ansagen vom Friedrich-Löffler-Institut auf der fernen Insel Riems zu verweisen? […]″

Prof. Dr. Herman Van den Weghe

Badbergen-Grönloh
Autor:
Herman Van den Weghe


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