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1.
Erscheinungsdatum:
16.02.2017
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Bei Geflügel besser differenzieren
Zwischenüberschrift:
Leserbrief
Artikel:
Originaltext:
„
Zum
Artikel
„,
Unnötiges
Leid
für
gesunde
Tiere′
–
Gefahr
wegen
Geflügelpest
–
Rassegeflügelzüchter
kritisieren
Kreis
wegen
Stallpflicht″
(Ausgabe
vom
1.
Februar)
.
„
Mittlerweile
wird
von
mehreren
Seiten,
auch
von
fachkompetenter
Seite
sowohl
in
Deutschland
wie
in
Europa,
generell
bezweifelt,
dass
die
allgemeine
Stallpflicht
für
Geflügel
–
inklusive
jegliche
Hobbyhaltungen
–
tatsächlich
eine
wirksame
und
zielgerichtete
Präventionsmaßnahme
zur
Eindämmung
der
aviären
Influenza
ist.
Vielmehr
dürfte
es
sich
um
eine
Maßnahme
handeln,
die
den
Eindruck
erwecken
soll,
dass
damit
die
Vorsorgepflicht
nachhaltig
erfüllt
wird.
Namhafte
Fachleute
nennen
dies
eher
,
hilflosen
Aktionismus′
(Prof.
Josef
Reichholf,
Technische
Universität
München)
.
Jenseits
aller
offenen
Fragen
über
die
tatsächlichen
Verbreitungswege
und
-
vektoren
der
hoch
ansteckenden
aviären
Influenzaviren
stellt
sich
hier
die
Frage
der
Verhältnismäßigkeit
der
Mittel
in
Bezug
auf
die
Rassegeflügelzucht.
Mittlerweile
erhalten
die
Veterinärbehörden
in
den
einzelnen
Landkreisen
massiven
Druck,
ihre
bisherige
Politik
diesbezüglich
zu
überdenken.
Bisher
wollte
man
offensichtlich
nicht
differenzieren
zwischen
den
großen
Stallanlagen
mit
Tausenden
von
Tieren
mit
einer
Vielzahl
von
Verbreitungsvektoren
(Küken-
,
Eier-
,
Futter-
und
Misttransporten,
Personalverkehr
und
so
weiter)
und
den
winzigen
privaten
Hobbyhaltungen,
die
in
der
Mehrzahl
vor
Ort
lokal
den
Schutz
der
genetischen
Biodiversität
und
nicht
den
wirtschaftlichen
Erfolg
zum
Ziel
haben.
In
diesen
Zusammenhang
wäre
es
gut
daran
zu
erinnern,
dass
es
sich
eigentlich
um
eine
europäische
Seuchenschutzpolitik
handelt.
Stattdessen
kann
man
feststellen,
dass
westliche
Nachbarländer
wie
die
Niederlande
und
Belgien
bei
den
Präventionsmaßnahmen
schon
seit
Jahren
sehr
wohl
bereits
im
Grundsatz
zwischen
Wirtschaftsgeflügel
und
Hobbyhaltungen
für
Rassegeflügel
unterscheiden.
Eine
allgemeine
Stallpflicht
ohne
Wenn
oder
Aber
gibt
es
dort
für
Rassegeflügel
keineswegs.
[...]
Ein
mit
Zaun
abgetrennter
Auslauf,
oben
mit
einem
Netz
versehen
–
quasi
eine
stark
vergrößerte
Voliere
–,
reicht
in
Belgien
und
den
Niederlanden
aus.
Wichtig
ist
allerdings,
dass
die
Tiere
im
Stallinnern
getränkt
und
gefüttert
werden.
Regenwasser
darf
für
die
Tränken
nicht
genutzt
werden.
Die
übrigen
hygienischen
Maßnahmen
gelten
dort
selbstredend
auch.
Ich
halte
diese
Vorgehensweise
für
angemessen,
um
den
Gegebenheiten
in
der
Rassegeflügelzucht
entgegenzukommen.
Warum
ist
es
bei
uns
bisher
nicht
möglich
zu
differenzieren,
statt
immer
nur
pauschal
auf
Ansagen
vom
Friedrich-
Löffler-
Institut
auf
der
fernen
Insel
Riems
zu
verweisen?
[…]″
Prof.
Dr.
Herman
Van
den
Weghe
Badbergen-
Grönloh
Autor:
Herman Van den Weghe