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1.
Erscheinungsdatum:
14.02.2017
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Was passiert am Neumarkt?
Zwischenüberschrift:
Der Fahrplan zur Umwandlung in eine Fußgängerzone
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Es
ist
still
geworden
um
den
Neumarkt.
Was
passiert
denn
nun,
wann
wird
der
Autoverkehr
ausgesperrt
–
oder
kommt
vielleicht
doch
noch
alles
ganz
anders?
Wie
läuft
das
weitere
Verfahren
ab?
Nach
dem
derzeitigen
Stand
der
Planungen
soll
der
Stadtrat
in
seiner
nächsten
Sitzung
am
Dienstag,
14.
März,
den
Beschluss
fassen,
den
Neumarkt
zur
Fußgängerzone
zu
erklären.
Das
geschieht
in
einem
formellen
Akt
der
Entwidmung.
Das
heißt:
Der
Platz
ist
nach
geltendem
Recht
der
Nutzung
für
den
öffentlichen
Verkehr
für
alle
Verkehrsarten
gewidmet.
In
Zukunft
sollen
ihn
nur
noch
Radfahrer,
Busse
des
Nahverkehrs
und
Anlieger
befahren
dürfen.
Fasst
der
Rat
diesen
Beschluss,
beginnt
eine
einmonatige
Widerspruchsfrist.
In
dieser
Zeit
haben
Anlieger
des
Neumarktes
ein
letztes
Mal
die
Möglichkeit,
gegen
die
Entwidmung
Einspruch
einzulegen.
Wann
wäre
eine
Sperrung
frühestens
möglich?
Der
erste
Termin
zur
Sperrung
wäre
also
Mitte
April,
vier
Wochen
nach
der
Ratssitzung.
Der
Rat
legt
mit
dem
Entwidmungsbeschluss
zugleich
den
Termin
zur
Sperrung
des
Neumarktes
fest.
Oder
kommt
doch
alles
ganz
anders?
Die
Regenbogenmehrheit
im
Rat
aus
SPD,
Grünen,
FDP,
Linken,
UWG
und
Piraten
ist
zur
Sperrung
des
Neumarktes
entschlossen.
Mit
diesem
Versprechen
waren
die
Parteien
2016
in
den
Kommunalwahlkampf
gezogen.
Eine
Meinungsänderung
in
letzter
Minute
ist
nicht
ausgeschlossen,
aber
nicht
wirklich
zu
erwarten,
da
die
Argumente
in
den
vergangenen
Jahren
und
vor
allem
zuletzt
im
Wahlkampf
erschöpfend
ausgetauscht
worden
sind.
Im
Zuge
des
Entwidmungsverfahrens
sind
17
Einwendungen
gegen
eine
Sperrung
erhoben
worden,
über
deren
Inhalt
die
Verwaltung
noch
schweigt.
Sie
werden
dem
Ausschuss
für
Stadtentwicklung
und
dem
Rat
mitsamt
einer
Stellungnahme
der
Verwaltung
zur
Beratung
vorgelegt.
Die
Ratsmitglieder
haben
die
Einwendungen
abzuwägen
und
eine
Entscheidung
zu
treffen.
Oberbürgermeister
Wolfgang
Griesert
(CDU)
unkte
kürzlich,
die
Neumarkt-
Sperrung
sei
noch
nicht
endgültig
entschieden.
Unklar
ist
auch,
ob
etwaige
Einsprüche
von
Anliegern
während
der
vierwöchigen
Frist
das
Vorhaben
aufhalten
können.
Ein
kleines
Fragezeichen
bleibt
also.
Wird
der
Neumarkt
eine
echte
Fußgängerzone?
Stimmt
der
Rat
für
die
Sperrung,
wird
zunächst
ein
Provisorium
geschaffen.
Die
Stadt
stellt
dann
das
Verkehrsschild
Nummer
250
(rundes,
weißes
Schild
mit
roter
Umrandung)
auf,
das
die
Durchfahrt
für
Fahrzeuge
aller
Art
verbietet.
Ein
Zusatzschild
gibt
Anliegern,
Busfahrern
und
Radfahrern
freie
Fahrt.
Zur
echten
Fußgängerzone
wird
der
Neumarkt
erst
nach
dem
Umbau.
Geplant
ist
eine
Neugestaltung
auf
der
Grundlage
eines
Entwurfes
des
Berliner
Architekturbüros
Lützow
7.
Mit
Betonstreifen
in
verschiedenen
Grautönen,
Wasserspielen
und
Bäumen
am
Busbahnhof
soll
der
Platz
mehr
Aufenthaltsqualität
bekommen.
Die
Umsetzung
wird
aber
noch
dauern.
Wie
aus
einer
aktuellen
Antwort
der
Verwaltung
auf
eine
Anfrage
der
SPD-
Fraktion
im
Rat
hervorgeht,
sollen
das
Bauvorhaben
im
Spätsommer
europaweit
ausgeschrieben
und
die
Bauaufträge
bis
zum
Jahresende
vergeben
werden.
Die
Bauarbeiten
werden
nach
dem
Zeitplan
der
Verwaltung
bis
mindestens
April/
Mai
2019
dauern.
Der
Zeitplan
steht
unter
dem
Vorbehalt,
dass
der
Bau
des
Einkaufszentrums
und
die
Bebauung
des
sogenannten
Bauloses
2
–
der
Fläche
vor
dem
Neumarkt-
Carrée
(mit
H&
M)
–
der
Platzumgestaltung
nicht
in
die
Quere
kommen.
Erst
wenn
der
Neumarkt
umgebaut
ist,
kann
nach
Aussage
der
Verwaltung
die
Beschilderung
als
Fußgängerzone
folgen.
Wir
sind
dann
im
Mai
2019.
Bildtext:
Ein
Fußgängerzonenschild
steht
bereits
jetzt
am
Neumarkt
–
es
gilt
derzeit
aber
nur
provisorisch
für
einen
Teilbereich.
Foto:
Jörn
Martens