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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Was passiert am Neumarkt?
Zwischenüberschrift:
Der Fahrplan zur Umwandlung in eine Fußgängerzone
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Osnabrück. Es ist still geworden um den Neumarkt. Was passiert denn nun, wann wird der Autoverkehr ausgesperrt oder kommt vielleicht doch noch alles ganz anders?

Wie läuft das weitere Verfahren ab? Nach dem derzeitigen Stand der Planungen soll der Stadtrat in seiner nächsten Sitzung am Dienstag, 14. März, den Beschluss fassen, den Neumarkt zur Fußgängerzone zu erklären. Das geschieht in einem formellen Akt der Entwidmung. Das heißt: Der Platz ist nach geltendem Recht der Nutzung für den öffentlichen Verkehr für alle Verkehrsarten gewidmet. In Zukunft sollen ihn nur noch Radfahrer, Busse des Nahverkehrs und Anlieger befahren dürfen.

Fasst der Rat diesen Beschluss, beginnt eine einmonatige Widerspruchsfrist. In dieser Zeit haben Anlieger des Neumarktes ein letztes Mal die Möglichkeit, gegen die Entwidmung Einspruch einzulegen.

Wann wäre eine Sperrung frühestens möglich? Der erste Termin zur Sperrung wäre also Mitte April, vier Wochen nach der Ratssitzung. Der Rat legt mit dem Entwidmungsbeschluss zugleich den Termin zur Sperrung des Neumarktes fest.

Oder kommt doch alles ganz anders? Die Regenbogenmehrheit im Rat aus SPD, Grünen, FDP, Linken, UWG und Piraten ist zur Sperrung des Neumarktes entschlossen. Mit diesem Versprechen waren die Parteien 2016 in den Kommunalwahlkampf gezogen.

Eine Meinungsänderung in letzter Minute ist nicht ausgeschlossen, aber nicht wirklich zu erwarten, da die Argumente in den vergangenen Jahren und vor allem zuletzt im Wahlkampf erschöpfend ausgetauscht worden sind. Im Zuge des Entwidmungsverfahrens sind 17 Einwendungen gegen eine Sperrung erhoben worden, über deren Inhalt die Verwaltung noch schweigt. Sie werden dem Ausschuss für Stadtentwicklung und dem Rat mitsamt einer Stellungnahme der Verwaltung zur Beratung vorgelegt. Die Ratsmitglieder haben die Einwendungen abzuwägen und eine Entscheidung zu treffen. Oberbürgermeister Wolfgang Griesert (CDU) unkte kürzlich, die Neumarkt-Sperrung sei noch nicht endgültig entschieden. Unklar ist auch, ob etwaige Einsprüche von Anliegern während der vierwöchigen Frist das Vorhaben aufhalten können. Ein kleines Fragezeichen bleibt also.

Wird der Neumarkt eine echte Fußgängerzone? Stimmt der Rat für die Sperrung, wird zunächst ein Provisorium geschaffen. Die Stadt stellt dann das Verkehrsschild Nummer 250 (rundes, weißes Schild mit roter Umrandung) auf, das die Durchfahrt für Fahrzeuge aller Art verbietet. Ein Zusatzschild gibt Anliegern, Busfahrern und Radfahrern freie Fahrt.

Zur echten Fußgängerzone wird der Neumarkt erst nach dem Umbau. Geplant ist eine Neugestaltung auf der Grundlage eines Entwurfes des Berliner Architekturbüros Lützow 7. Mit Betonstreifen in verschiedenen Grautönen, Wasserspielen und Bäumen am Busbahnhof soll der Platz mehr Aufenthaltsqualität bekommen.

Die Umsetzung wird aber noch dauern. Wie aus einer aktuellen Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage der SPD-Fraktion im Rat hervorgeht, sollen das Bauvorhaben im Spätsommer europaweit ausgeschrieben und die Bauaufträge bis zum Jahresende vergeben werden. Die Bauarbeiten werden nach dem Zeitplan der Verwaltung bis mindestens April/ Mai 2019 dauern. Der Zeitplan steht unter dem Vorbehalt, dass der Bau des Einkaufszentrums und die Bebauung des sogenannten Bauloses 2 der Fläche vor dem Neumarkt-Carrée (mit H& M) der Platzumgestaltung nicht in die Quere kommen.

Erst wenn der Neumarkt umgebaut ist, kann nach Aussage der Verwaltung die Beschilderung als Fußgängerzone folgen. Wir sind dann im Mai 2019.

Bildtext:
Ein Fußgängerzonenschild steht bereits jetzt am Neumarkt es gilt derzeit aber nur provisorisch für einen Teilbereich.

Foto:
Jörn Martens


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