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1.
Erscheinungsdatum:
11.02.2017
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Schiefergas: Bundesländer schließen Probefracking aus
Zwischenüberschrift:
Neue Regelungen in Kraft – Vier Millionen für Forschungszwecke
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Lange
wurde
gestritten,
jetzt
ist
es
so
weit:
Heute
treten
die
neuen
Fracking-
Regel
n
für
Deutschland
in
Kraft.
Unkonventionelles
Fracking
zur
Förderung
von
Schiefergas
wird
verboten
–
abgesehen
von
vier
Probebohrungen
.
Doch
selbst
die
werden
wohl
kaum
umgesetzt
.
Das
Gesetz
sieht
nämlich
einen
Ländervorbehalt
vor.
Das
heißt:
Soll
testweise
die
umstrittene
Technologie
eingesetzt
werden,
müsste
das
jeweilige
Bundesland
zustimmen.
Auf
Nachfrage
schließen
aber
fast
alle
Landesregierungen
solche
Probebohrungen
auf
ihrem
Zuständigkeitsgebiet
aus.
Die
einen,
weil
sie
nach
eigenen
Angaben
über
keine
geeigneten
Vorkommen
zur
unkonventionellen
Gasgewinnung
verfügen
wie
Rheinland-
Pfalz
oder
Sachsen.
Die
anderen,
weil
sie
die
umstrittene
Technologie,
bei
der
mithilfe
von
Chemikalien
Gesteinsschichten
im
Untergrund
aufgesprengt
werden,
grundsätzlich
ablehnen.
Letzteres
gilt
etwa
für
Niedersachsen.
Ein
Sprecher
des
Wirtschaftsministeriums
sagt,
Minister
Olaf
Lies
(SPD)
habe
das
zuständige
Bergbauamt
angewiesen,
keine
Genehmigungen
zu
erteilen.
Aus
Kiel
heißt
es
kurz
und
knapp:
„
Schleswig-
Holstein
wird
keinen
etwaigen
Probebohrungen
zustimmen.″
Ähnlich
äußern
sich
Nordrhein-
Westfalen,
Hamburg,
Bremen,
Thüringen,
Hessen,
Baden-
Württemberg
und
Bayern.
Der
Rest
verwies
auf
fehlende
Vorkommen
.
Allein
Mecklenburg-
Vorpommern
äußert
sich
zurückhaltender.
„
Wir
sehen
das
grundsätzlich
skeptisch″,
sagt
eine
Sprecherin
des
Wirtschaftsministeriums
in
Schwerin.
Sie
könne
aber
nicht
vollkommen
ausschließen,
dass
dennoch
künftig
probeweise
gefrackt
werde.
Bislang
habe
die
Landesregierung
dazu
noch
keine
Position.
Untersuchungen
hätten
aber
bereits
ergeben,
dass
die
Förderung
des
Schiefergases
in
Mecklenburg-
Vorpommern
nicht
wirtschaftlich
sei.
Ziel:
Gefahr
erforschen
Im
Bundeshaushalt
sind
dieses
Jahr
für
die
Probebohrungen
vier
Millionen
Euro
vorgesehen.
Das
geht
aus
der
Antwort
des
Forschungsministeriums
auf
eine
Anfrage
der
Grünen
hervor.
„
Ziel
der
Erprobungsmaßnahmen
[…]
ist
es,
die
Auswirkungen
des
Einsatzes
von
Fracking
in
Schiefer-
,
Ton-
,
Mergel-
oder
Kohleflözgestein
auf
die
Umwelt,
insbesondere
den
Untergrund
und
den
Wasserhaushalt,
wissenschaftlich
zu
erforschen″,
heißt
es
in
dem
Schreiben
.
Julia
Verlinden,
energiepolitische
Sprecherin
der
Grünen
im
Bundestag,
forderte
eine
Umwidmung
der
vier
Millionen
Euro
im
Bundeshaushalt:
Statt
in
die
Schiefergasförderung
sollte
das
Geld
in
die
Erforschung
der
Krebsgefahr
des
konventionellen
Frackings
gesteckt
werden.
Das
bleibt
mit
dem
neuen
Gesetz
erlaubt
–
wenn
auch
unter
strengeren
Auflagen.
In
Niedersachsen
wird
auf
diese
Weise
bereits
seit
den
1960ern
Gas
gewonnen.
Der
Umweltverband
BUND
forderte
die
Landesregierung
in
Hannover
auf,
keine
derartigen
Bohrungen
mehr
zu
genehmigen.
Der
Bundesverband
Erdgas,
Erdöl
und
Geothermie
(BVEG)
erklärte
auf
Nachfrage,
er
trage
die
neuen
Regularien
für
konventionelle
Projekte
im
Sinne
von
Umweltschutz
und
Akzeptanz
mit.
„
Im
Augenblick
sehen
wir
vor
allem
für
die
traditionelle
Erdgas-
und
Erdölförderung
eine
Perspektive″,
so
eine
Verbandssprecherin.
Das
Verbot
des
unkonventionellen
Frackings
kritisierte
sie
indes
als
„
nicht
nachvollziehbar″.
Fracking:
mehr
über
die
Technik
und
die
Gefahren
auf
noz.de/
fracking
Bildtext:
Die
Fracking-
Technologie
ist
und
bleibt
umstritten.
Foto:
dpa
Autor:
Dirk Fisser