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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Schiefergas: Bundesländer schließen Probefracking aus
Zwischenüberschrift:
Neue Regelungen in Kraft – Vier Millionen für Forschungszwecke
Artikel:
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Originaltext:
Osnabrück. Lange wurde gestritten, jetzt ist es so weit: Heute treten die neuen Fracking-Regel n für Deutschland in Kraft. Unkonventionelles Fracking zur Förderung von Schiefergas wird verboten abgesehen von vier Probebohrungen . Doch selbst die werden wohl kaum umgesetzt .

Das Gesetz sieht nämlich einen Ländervorbehalt vor. Das heißt: Soll testweise die umstrittene Technologie eingesetzt werden, müsste das jeweilige Bundesland zustimmen. Auf Nachfrage schließen aber fast alle Landesregierungen solche Probebohrungen auf ihrem Zuständigkeitsgebiet aus.

Die einen, weil sie nach eigenen Angaben über keine geeigneten Vorkommen zur unkonventionellen Gasgewinnung verfügen wie Rheinland-Pfalz oder Sachsen. Die anderen, weil sie die umstrittene Technologie, bei der mithilfe von Chemikalien Gesteinsschichten im Untergrund aufgesprengt werden, grundsätzlich ablehnen.

Letzteres gilt etwa für Niedersachsen. Ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums sagt, Minister Olaf Lies (SPD) habe das zuständige Bergbauamt angewiesen, keine Genehmigungen zu erteilen. Aus Kiel heißt es kurz und knapp: Schleswig-Holstein wird keinen etwaigen Probebohrungen zustimmen.″ Ähnlich äußern sich Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Bremen, Thüringen, Hessen, Baden-Württemberg und Bayern. Der Rest verwies auf fehlende Vorkommen .

Allein Mecklenburg-Vorpommern äußert sich zurückhaltender. Wir sehen das grundsätzlich skeptisch″, sagt eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums in Schwerin. Sie könne aber nicht vollkommen ausschließen, dass dennoch künftig probeweise gefrackt werde. Bislang habe die Landesregierung dazu noch keine Position. Untersuchungen hätten aber bereits ergeben, dass die Förderung des Schiefergases in Mecklenburg-Vorpommern nicht wirtschaftlich sei.

Ziel: Gefahr erforschen

Im Bundeshaushalt sind dieses Jahr für die Probebohrungen vier Millionen Euro vorgesehen. Das geht aus der Antwort des Forschungsministeriums auf eine Anfrage der Grünen hervor. Ziel der Erprobungsmaßnahmen […] ist es, die Auswirkungen des Einsatzes von Fracking in Schiefer-, Ton-, Mergel- oder Kohleflözgestein auf die Umwelt, insbesondere den Untergrund und den Wasserhaushalt, wissenschaftlich zu erforschen″, heißt es in dem Schreiben .

Julia Verlinden, energiepolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, forderte eine Umwidmung der vier Millionen Euro im Bundeshaushalt: Statt in die Schiefergasförderung sollte das Geld in die Erforschung der Krebsgefahr des konventionellen Frackings gesteckt werden.

Das bleibt mit dem neuen Gesetz erlaubt wenn auch unter strengeren Auflagen. In Niedersachsen wird auf diese Weise bereits seit den 1960ern Gas gewonnen. Der Umweltverband BUND forderte die Landesregierung in Hannover auf, keine derartigen Bohrungen mehr zu genehmigen.

Der Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geothermie (BVEG) erklärte auf Nachfrage, er trage die neuen Regularien für konventionelle Projekte im Sinne von Umweltschutz und Akzeptanz mit. Im Augenblick sehen wir vor allem für die traditionelle Erdgas- und Erdölförderung eine Perspektive″, so eine Verbandssprecherin. Das Verbot des unkonventionellen Frackings kritisierte sie indes als nicht nachvollziehbar″.

Fracking: mehr über die Technik und die Gefahren auf noz.de/ fracking

Bildtext:
Die Fracking-Technologie ist und bleibt umstritten.

Foto:
dpa
Autor:
Dirk Fisser


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