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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Über den Güterbahnhof entscheidet das OVG
Zwischenüberschrift:
Lüneburger Richter wollen in diesem Jahr verhandeln – Stadt und 3g Group noch immer im Kontakt
Artikel:
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Originaltext:
Auf dem Güterbahnhof geht es nicht voran. Der Bebauungsplan liegt auf Eis, bis das Oberverwaltungsgericht Lüneburg über eine Normenkontrollklage entscheidet. Geklagt hat die 3g Group, aber der Gesprächsfaden mit der Stadt ist offenbar noch nicht abgerissen.

Osnabrück. Die Lüneburger Richter brauchen noch Zeit. Nach Auskunft von OVG-Sprecherin Michaela Obelode plant der zuständige 1. Senat eine Verhandlung im laufenden Jahr 2017″. Währenddessen greifen die Bestimmungen des neuen Bebauungsplans noch nicht. Zulässig sind vorerst nur die Zwischennutzungen in ehemaligen Bahngebäuden.

Nach den Vorstellungen der Stadt soll aus der Industriebrache im Fledder ein Gewerbegebiet werden. So steht es im Bebauungsplan, der am 30. August 2016 vom Rat beschlossen wurde. Äußerst ärgerlich″ findet Stadtbaurat Frank Otte, dass sich auf dem Güterbahnhof vorläufig keine neuen Betriebe ansiedeln können.

Die Verantwortlichen der Stadt haben oft betont, dass sie große Hoffnungen auf das 22 Hektar große Areal setzen. Aber auch ohne die Klage gegen den Bebauungsplan wäre der ehemaligen DB-Immobilie wohl nur eine allmähliche Entwicklung beschieden gewesen. Wegen der unzureichenden Verkehrsanbindung hatten die Planer vorläufige Nutzungsbeschränkungen festgelegt, die von der 3g Group als faktische Enteignung angesehen werden. So lässt der Bebauungsplan auf einem Teil des Geländes lediglich Lagerräume zu. Die Gesellschaft, die über den größten Teil der Flächen verfügt, will mit ihrer Klage lukrativere Nutzungen durchsetzen.

Vor zwei Jahren hatte das Unternehmen, damals noch als Zion GmbH, ein eigenes Nutzungskonzept mit dem Titel Gleis 49″ vorgelegt. Ein Streitpunkt ist die Ansiedlung von Einzelhandelsgeschäften, die von der Stadt mit Rücksicht auf die City kategorisch abgelehnt wird. Die 3g Group drängt jedoch darauf, dass Ausnahmen zugelassen werden. Gegen exklusive Läden, etwa für Beleuchtung, Inneneinrichtungen, Oldtimer oder hochwertige Motorräder spreche doch nichts, lautet ihre Argumentation.

Nach Auffassung der 3g Group sollte auch das Wohnen auf dem Güterbahnhof zugelassen werden. Es gebe Bereiche, in denen der Lärm der Züge keine Rolle spiele, hieß es bei der Vorstellung des Konzepts. Aber die städtischen Planer halten es nicht für vertretbar, Wohnhäuser in der Nähe von Schienenwegen zu errichten.

Die Gleise, die das Güterbahnhofsgelände umschließen, sind das Handicap bei der Anbindung an das Straßennetz. Eine Zufahrt gibt es nur zur Hamburger Straße, und die ist wegen der maroden Eisenbahnbrücke nur sehr eingeschränkt nutzbar. Ein Neubau der Brücke scheiterte bislang an der Weigerung der 3g Group, ein schon unterzeichnetes Grundstücksgeschäft wirksam werden zu lassen. Und ein geplanter Kreisverkehr, der den Verkehrsfluss zur Innenstadt und zur Hannoverschen Straße verbessern soll, kann ebenfalls erst gebaut werden, wenn beide Seiten Einvernehmen über die dafür benötigte Fläche erzielen.

Obwohl die Stadt und die 3g Group zuletzt nur noch über ihre Anwälte kommuniziert haben, ist die Verbindung offenbar noch nicht ganz gekappt. Oberbürgermeister Wolfgang Griesert erklärte auf Anfrage, er sei grundsätzlich für Gespräche offen″. Demnächst werde es auch zu einer Unterredung kommen, die 3g Group habe darum gebeten. Es müsse nur noch ein Termin abgestimmt werden.

Auf Gespräche setzt auch die evangelische Freikirche Lebensquelle″, die auf dem Güterbahnhofsgelände ihr Gemeindezentrum bauen will ein Vorhaben, das der Bebauungsplan ausdrücklich nicht zulässt. Im Gegensatz zur 3g Group hat die Freikirche keine Normenkontrollklage eingereicht. Pressesprecher Christian Heintze betont, dass der Lebensquelle″ an einer konstruktiven Zusammenarbeit gelegen sei. Die Gemeinde wolle keine Konfrontation, sondern eine Verständigung mit der Stadt.

Zankapfel Güterbahnhof: Lesen Sie mehr auf noz.de

Bildtext:
Wie geht′s weiter auf dem Güterbahnhof? Wegen einer Klage ist der Bebauungsplan vorläufig nicht wirksam.

Foto: M. Gründel

Kommentar:

Hindernisse

Vor Gericht und auf hoher See kann niemand sicher sein, dass er sein Ziel erreicht. Sicher ist aber, dass ein Rechtsstreit lange dauern kann. Und dass beide Seiten viel zu verlieren haben.

Einzelhandel auf dem Güterbahnhofsgelände ist für die Stadt tabu. Über die Gründe könnte aber noch einmal diskutiert werden. Anders ist es mit den Zufahrtsstraßen. Weil sie Nadelöhren gleichen, sollen bestimmte Nutzungen ausgeschlossen werden. Das missfällt der 3g Group. Aber ein Hindernis hat sie selbst zu verantworten mit ihrer Weigerung, ein Grundstück für den Neubau einer Brücke zu verkaufen.

Eigentlich müsste man solche Konflikte mit Vernunft aus der Welt schaffen können. Bei allem Ärger, der sich aufgestaut hat dass die Tür für eine Verständigung offen bleibt, ist schon ein Hoffnungsschimmer.
Autor:
Rainer Lahmann-Lammert


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