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1.
Erscheinungsdatum:
04.02.2017
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Über den Güterbahnhof entscheidet das OVG
Zwischenüberschrift:
Lüneburger Richter wollen in diesem Jahr verhandeln – Stadt und 3g Group noch immer im Kontakt
Artikel:
Originaltext:
Auf
dem
Güterbahnhof
geht
es
nicht
voran.
Der
Bebauungsplan
liegt
auf
Eis,
bis
das
Oberverwaltungsgericht
Lüneburg
über
eine
Normenkontrollklage
entscheidet.
Geklagt
hat
die
3g
Group,
aber
der
Gesprächsfaden
mit
der
Stadt
ist
offenbar
noch
nicht
abgerissen.
Osnabrück.
Die
Lüneburger
Richter
brauchen
noch
Zeit.
Nach
Auskunft
von
OVG-
Sprecherin
Michaela
Obelode
plant
der
zuständige
1.
Senat
eine
Verhandlung
„
im
laufenden
Jahr
2017″.
Währenddessen
greifen
die
Bestimmungen
des
neuen
Bebauungsplans
noch
nicht.
Zulässig
sind
vorerst
nur
die
Zwischennutzungen
in
ehemaligen
Bahngebäuden.
Nach
den
Vorstellungen
der
Stadt
soll
aus
der
Industriebrache
im
Fledder
ein
Gewerbegebiet
werden.
So
steht
es
im
Bebauungsplan,
der
am
30.
August
2016
vom
Rat
beschlossen
wurde.
„
Äußerst
ärgerlich″
findet
Stadtbaurat
Frank
Otte,
dass
sich
auf
dem
Güterbahnhof
vorläufig
keine
neuen
Betriebe
ansiedeln
können.
Die
Verantwortlichen
der
Stadt
haben
oft
betont,
dass
sie
große
Hoffnungen
auf
das
22
Hektar
große
Areal
setzen.
Aber
auch
ohne
die
Klage
gegen
den
Bebauungsplan
wäre
der
ehemaligen
DB-
Immobilie
wohl
nur
eine
allmähliche
Entwicklung
beschieden
gewesen.
Wegen
der
unzureichenden
Verkehrsanbindung
hatten
die
Planer
vorläufige
Nutzungsbeschränkungen
festgelegt,
die
von
der
3g
Group
als
faktische
Enteignung
angesehen
werden.
So
lässt
der
Bebauungsplan
auf
einem
Teil
des
Geländes
lediglich
Lagerräume
zu.
Die
Gesellschaft,
die
über
den
größten
Teil
der
Flächen
verfügt,
will
mit
ihrer
Klage
lukrativere
Nutzungen
durchsetzen.
Vor
zwei
Jahren
hatte
das
Unternehmen,
damals
noch
als
Zion
GmbH,
ein
eigenes
Nutzungskonzept
mit
dem
Titel
„
Gleis
49″
vorgelegt.
Ein
Streitpunkt
ist
die
Ansiedlung
von
Einzelhandelsgeschäften,
die
von
der
Stadt
mit
Rücksicht
auf
die
City
kategorisch
abgelehnt
wird.
Die
3g
Group
drängt
jedoch
darauf,
dass
Ausnahmen
zugelassen
werden.
Gegen
exklusive
Läden,
etwa
für
Beleuchtung,
Inneneinrichtungen,
Oldtimer
oder
hochwertige
Motorräder
spreche
doch
nichts,
lautet
ihre
Argumentation.
Nach
Auffassung
der
3g
Group
sollte
auch
das
Wohnen
auf
dem
Güterbahnhof
zugelassen
werden.
Es
gebe
Bereiche,
in
denen
der
Lärm
der
Züge
keine
Rolle
spiele,
hieß
es
bei
der
Vorstellung
des
Konzepts.
Aber
die
städtischen
Planer
halten
es
nicht
für
vertretbar,
Wohnhäuser
in
der
Nähe
von
Schienenwegen
zu
errichten.
Die
Gleise,
die
das
Güterbahnhofsgelände
umschließen,
sind
das
Handicap
bei
der
Anbindung
an
das
Straßennetz.
Eine
Zufahrt
gibt
es
nur
zur
Hamburger
Straße,
und
die
ist
wegen
der
maroden
Eisenbahnbrücke
nur
sehr
eingeschränkt
nutzbar.
Ein
Neubau
der
Brücke
scheiterte
bislang
an
der
Weigerung
der
3g
Group,
ein
schon
unterzeichnetes
Grundstücksgeschäft
wirksam
werden
zu
lassen.
Und
ein
geplanter
Kreisverkehr,
der
den
Verkehrsfluss
zur
Innenstadt
und
zur
Hannoverschen
Straße
verbessern
soll,
kann
ebenfalls
erst
gebaut
werden,
wenn
beide
Seiten
Einvernehmen
über
die
dafür
benötigte
Fläche
erzielen.
Obwohl
die
Stadt
und
die
3g
Group
zuletzt
nur
noch
über
ihre
Anwälte
kommuniziert
haben,
ist
die
Verbindung
offenbar
noch
nicht
ganz
gekappt.
Oberbürgermeister
Wolfgang
Griesert
erklärte
auf
Anfrage,
er
sei
„
grundsätzlich
für
Gespräche
offen″.
Demnächst
werde
es
auch
zu
einer
Unterredung
kommen,
die
3g
Group
habe
darum
gebeten.
Es
müsse
nur
noch
ein
Termin
abgestimmt
werden.
Auf
Gespräche
setzt
auch
die
evangelische
Freikirche
„
Lebensquelle″,
die
auf
dem
Güterbahnhofsgelände
ihr
Gemeindezentrum
bauen
will
–
ein
Vorhaben,
das
der
Bebauungsplan
ausdrücklich
nicht
zulässt.
Im
Gegensatz
zur
3g
Group
hat
die
Freikirche
keine
Normenkontrollklage
eingereicht.
Pressesprecher
Christian
Heintze
betont,
dass
der
„
Lebensquelle″
an
einer
konstruktiven
Zusammenarbeit
gelegen
sei.
Die
Gemeinde
wolle
keine
Konfrontation,
sondern
eine
Verständigung
mit
der
Stadt.
Zankapfel
Güterbahnhof:
Lesen
Sie
mehr
auf
noz.de
Bildtext:
Wie
geht′s
weiter
auf
dem
Güterbahnhof?
Wegen
einer
Klage
ist
der
Bebauungsplan
vorläufig
nicht
wirksam.
Foto:
M.
Gründel
Kommentar:
Hindernisse
Vor
Gericht
und
auf
hoher
See
kann
niemand
sicher
sein,
dass
er
sein
Ziel
erreicht.
Sicher
ist
aber,
dass
ein
Rechtsstreit
lange
dauern
kann.
Und
dass
beide
Seiten
viel
zu
verlieren
haben.
Einzelhandel
auf
dem
Güterbahnhofsgelände
ist
für
die
Stadt
tabu.
Über
die
Gründe
könnte
aber
noch
einmal
diskutiert
werden.
Anders
ist
es
mit
den
Zufahrtsstraßen.
Weil
sie
Nadelöhren
gleichen,
sollen
bestimmte
Nutzungen
ausgeschlossen
werden.
Das
missfällt
der
3g
Group.
Aber
ein
Hindernis
hat
sie
selbst
zu
verantworten
–
mit
ihrer
Weigerung,
ein
Grundstück
für
den
Neubau
einer
Brücke
zu
verkaufen.
Eigentlich
müsste
man
solche
Konflikte
mit
Vernunft
aus
der
Welt
schaffen
können.
Bei
allem
Ärger,
der
sich
aufgestaut
hat
–
dass
die
Tür
für
eine
Verständigung
offen
bleibt,
ist
schon
ein
Hoffnungsschimmer.
Autor:
Rainer Lahmann-Lammert