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1.
Erscheinungsdatum:
03.02.2017
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Den Rest des Essens einpacken? – Nein!
Zwischenüberschrift:
Restaurant verzichtet auf den Service aus Angst vor Schadenersatzklagen
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
„
Können
Sie
mir
den
Rest
einpacken?
″
Ein
Osnabrücker
Gastronom
hat
sich
schweren
Herzens
entschieden,
dieser
Bitte
seiner
Gäste
nicht
mehr
nachzukommen.
Der
Grund:
Er
befürchtet
Schadenersatzklagen.
Diese
Situation
gibt
es
im
Restaurant
häufig:
Das
Essen
schmeckt
lecker,
aber
nach
einer
halben
Portion
ist
der
Gast
eigentlich
schon
satt.
In
den
letzten
Jahren
hat
es
sich
in
so
einem
Fall
bewährt,
das
übrig
gebliebene
Essen
mit
nach
Hause
zu
nehmen.
Das
schont
den
Geldbeutel
und
beugt
der
Verschwendung
von
Lebensmitteln
vor.
Sogar
das
Bundeslandwirtschaftsministerium
unterstützt
dieses
Verhalten
deshalb
mit
der
Initiative
„
Restlos
genießen″.
Ein
Osnabrücker
Gastronom
hat
sich
nun
bewusst
gegen
die
sogenannten
„
Doggy
Bags″
entschieden:
Bei
André
Dierker
im
Rampendahl
dürfen
Gäste
übrig
gebliebenes
Essen
nicht
mehr
mit
nach
Hause
nehmen.
Seit
rund
sechs
Wochen
lehnen
die
Angestellten
entsprechende
Bitten
höflich
ab.
Grund
dafür
ist
laut
Dierker
die
Hygiene.
„
Wir
als
erstellender
Betrieb
sind
für
unsere
Lebensmittel
haftbar″,
so
der
Gastronom.
Was
im
Restaurant
selbstverständlich
ist,
wird
zum
Problem,
wenn
Gäste
die
Speisen
mit
nach
Hause
nehmen.
Denn
außer
Haus
ist
nicht
sichergestellt,
dass
die
Kühlkette
aufrechterhalten
wird.
Die
Lebensmittel
können
verderben,
wenn
sie
zu
lange
oder
falsch
gelagert
werden.
„
Wenn
jemand
nachweisen
kann,
dass
er
das
Essen
bei
uns
gekauft
hat
und
davon
krank
geworden
ist,
steht
ihm
ein
Schadenersatz
zu″,
sagt
Dierker.
Lachs
verdorben
Aufmerksam
geworden
ist
er
darauf
erst
vor
Kurzem:
Ein
Gast
habe
sich
ein
Stück
Lachs
mitgenommen,
ihn
wohl
mehrere
Tage
liegen
lassen
und
sei
dann
von
dem
Essen
krank
geworden.
In
so
einem
Fall
können
sich
Verbraucher
an
den
Veterinärdienst
des
Landkreises
Osnabrück
wenden.
Die
Institution
kontrolliert
jährlich
in
rund
3000
gastronomische
Betriebe,
ob
die
Richtlinien
der
Lebensmittelhygiene
eingehalten
werden.
Zusätzlich
nimmt
das
Team
um
Jutta
Breuer
die
Ermittlungen
auf,
wenn
ein
Gast
nach
dem
Restaurantbesuch
über
gesundheitliche
Beschwerden
klagt.
Etwa
20
solcher
Beschwerden
liefen
jedes
Jahr
auf,
sagt
Breuer.
„
Wir
müssen
dann
den
Beweis
antreten,
dass
von
dem
Betrieb
eine
Gefahr
ausgeht.″
Konkret
bedeutet
das,
dass
der
Inhaber
die
Abläufe
in
seiner
Küche
offenlegen
muss.
Wurden
die
vorgeschriebenen
Kühltemperaturen
eingehalten?
Wie
wird
mit
den
Lebensmitteln
umgegangen?
Hat
der
Koch
nachgemessen,
ob
die
Gartemperatur
erreicht
wurde?
Manche
Gastronomen
bewahren
auch
Proben
von
den
servierten
Speisen
auf,
um
sich
im
Falle
einer
Untersuchung
abzusichern.
„
Unser
letztes
Mittel
bei
einem
wirklich
bedenklichen
Betrieb
ist,
die
Bearbeitung
und
Abgabe
von
Lebensmitteln
zu
untersagen″,
so
Breuer.
Ein
Fall
wie
der
von
Gastronom
Dierker
ist
ihr
allerdings
noch
nie
untergekommen.
Für
die
Lebensmittelüberwachung
endet
die
Sorgfaltspflicht
des
Gastronomen,
sobald
das
Essen
serviert
wird.
Eine
andere
Sichtweise
hat
Anwalt
Ansgar
Kluge.
Der
Lebensmittelrechtler
aus
Hannover
spricht
in
diesem
speziellen
Fall
von
einer
Beweisproblematik:
„
Im
Zweifel
muss
nachgewiesen
werden,
dass
das
Essen
zum
Zeitpunkt
der
Abgabe
einwandfrei
war
–
und
das
ist
nicht
immer
möglich.″
Anders
als
bei
der
Untersuchung
durch
die
Lebensmittelüberwachung
reiche
vor
Gericht
der
Beweis
nicht
aus,
dass
der
Gastronom
grundsätzlich
einwandfreie
Speisen
serviert.
Es
geht
um
das
einzelne
Stück
Fisch,
die
Soße
und
die
Beilage.
Gleichzeitig
bewerten
Gerichte
allerdings
auch
die
Mitschuld
der
Kläger.
„
Der
gesunde
Menschenverstand
sagt
ja
schon,
dass
man
Fisch
schnell
verzehren
sollte″,
so
Kluge.
Wohl
auch
deshalb
hat
er
noch
in
keinem
vergleichbaren
Fall
verhandeln
müssen.
Solle
es
allerdings
doch
zu
einem
Urteil
kommen,
hängt
die
Höhe
des
Anspruchs
vom
jeweiligen
Schaden
ab.
„
Das
ist
völlig
unkalkulierbar″,
sagt
Kluge,
„
insofern
kann
ich
verstehen,
dass
der
Gastronom
sich
gegen
zivilrechtliche
Klagen
absichern
will.″
Mit
Unterschrift
Deshalb
wird
André
Dierker
übrig
gebliebenes
Essen
vorerst
selbst
entsorgen,
auch
wenn
er
damit
nicht
glücklich
ist:
„
Ich
befürchte
natürlich,
dass
die
Gäste
unzufrieden
sind.″
Dem
Eindruck,
er
wolle
den
Gästen
ihr
bezahltes
Essen
vorenthalten,
will
er
unbedingt
entgegenwirken.
„
Für
mich
wäre
die
einzige
Alternative,
jeden
Gast
unterschreiben
zu
lassen,
dass
er
auf
die
Produkthaftung
verzichtet″,
sagt
Dierker.
Bildtext:
Die
„
Beste-
Reste-
Box″
der
Bundesinitiative
„
Restlos
genießen″.
Das
Mitnehmen
der
Rest-
Mahlzeit
hat
einen
Haken,
meint
ein
Osnabrücker
Gastronom.
Foto:
Greentable
Autor:
Louisa Riepe