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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Künftig keine Nasenbären mehr im Osnabrücker Zoo
Zwischenüberschrift:
Neue EU-Verordnung zu invasiven Arten unterscheidet nicht zwischen Wildtieren und solchen in Tierparks
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Osnabrück/ Nordhorn. Noch klettern die Nasenbären durch das Gehege, doch sie sollen die letzten ihrer Art im Osnabrücker Zoo sein. Nach einer EU-Verordnung zu invasiven gebietsfremden Arten dürfen sie nicht mehr gezüchtet und transportiert werden.

Vier Tierarten des Osnabrücker Zoos fallen unter die EU-Verordnung 1143/ 2014, die eine Ausbreitung verschiedener Tier- und Pflanzenarten verhindern soll. Es geht um invasive Arten, die ernsthaft nachteilige Folgen für die Biodiversität″ haben, wie es in der Verordnung heißt. Ein bekanntes Beispiel ist der eigentlich in Nordamerika heimische Waschbär.

Die Verordnung gilt jedoch nicht nur für wild lebende Tiere. So sollen die Waschbären langfristig auch aus den Zoos verschwinden. Mit ihnen in Osnabrück die Nasenbären, Schmuckschildkröten und die Vogelart Heilige Ibisse.

Zunächst bedeute das keine Umstellung für den Zoo, sagt der wissenschaftliche Mitarbeiter Andreas Wulftange: Wir züchten mit keiner dieser vier Tierarten, was bedeutet, dass sich an unserer Situation nichts ändert.″

Wie bei allen Tieren, die nicht in der Zucht sind, werden bei diesen Arten Verhütungsmethoden angewandt, sagt Zoosprecherin Hanna Rickert. Da jedoch keine Vertreter dieser Tierarten mehr aus anderen Zoos an den Schölerberg geholt werden dürfen, werden sie mittelfristig aus den Gehegen verschwinden. Wie lange die Besucher sie noch sehen können, hängt von ihrer Lebensdauer ab.

Kritik vom Zoo-Verband

Kritik an der EU-Verordnung übte der Verband Zoologischer Gärten. In einer Pressemitteilung heißt es, der Verband begrüße zwar das Anliegen, die heimische Flora und Fauna zu schützen, aber bemängele Rechtsunsicherheiten.

Der Verband nennt in dem Schreiben ein Beispiel des Leipziger Zoos. So habe eine sächsische Behörde trotz einer Übergangsregelung bis zum August den Transport von chinesischen Kleinhirschen (Muntjaks) nicht genehmigt. Der Leipziger Zoo kündigte daraufhin an, die Muntjaks schlachten zu lassen. Nachdem die Europäische Kommission erklärt hatte, dass die Verordnung nicht das Töten der Tiere vorschreibe, wollte der Zoo die Schlachtung noch einmal überdenken. Generell sei die Anwendung der Verordnung auf Zootiere unangebracht, schreibt der Verband in einer Mitteilung.

Auch Nils Kramer, Direktor des Tierparks in Nordhorn (Landkreis Grafschaft Bentheim), kritisiert, dass es keine Ausnahmegenehmigungen für Zoos in der Verordnung gibt. Das steht unserem Bildungsauftrag entgegen. Unser Ziel ist es, die Biodiversität zu zeigen und auch für das Thema invasive Arten zu sensibilisieren″, sagt Kramer.

Die Tiere des Nordhorner Parks fallen im Übrigen nicht unter die neue Verordnung jedenfalls nicht solche, die von den Pflegern gefüttert werden. Durch den Vechte-Altarm, der in das Gelände ragt, sind auf den Wiesen immer wieder wilde Nutrias zu sehen. Diese stehen auf der Liste der EU-Verordnung. Da muss mir mal jemand erklären, wie man ernsthaft dagegen vorgehen will″, sagt der Tierparkleiter. Er sei der Meinung, dass die Verordnung am falschen Ende ansetzt.

Bildtext:
Noch klettern Nasenbären im Osnabrücker Zoo herum. Das soll bald ein Ende haben.

Foto:
Michael Hehmann
Autor:
johl


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