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1
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1.
Erscheinungsdatum:
02.02.2017
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Abschiebungen sind geltendes Recht
Zwischenüberschrift:
Leserbrief
Artikel:
Originaltext:
Zum
Artikel
„
Caritas:
Kritik
an
nächtlichen
Abschiebungen″
(Ausgabe
vom
26.
Januar)
.
„
Dass
die
Caritas
Polizisten
kritisiert,
die
abgelehnte
Asylbewerber
aus
ihren
Unterkünften
geleiten
wollen,
ist
unangebracht
und
unverständlich.
Ebenso
wie
das
Recht
auf
Asyl
gehört
die
Rückführung
von
abgelehnten
Asylbewerbern
zum
geltenden
Recht
in
unserer
Gesellschaft.
Sicherlich
ist
eine
Zwangsabschiebung
weder
für
die
Polizisten
noch
die
Geflüchteten
angenehm
und
gehört
bestimmt
auch
nicht
zu
den
Lieblingsbeschäftigungen
der
Beamten.
Doch
willkürlich
erfolgt
sie
nicht,
sondern
nach
einer
gründlichen
Prüfung
des
Asylantrags,
dem
Ablehnungsbescheid
und
der
Aufforderung,
das
Land
innerhalb
einer
bestimmten
Frist
freiwillig
zu
verlassen.
Erst
wenn
diese
Frist
abgelaufen
ist
(und
keine
sonstigen
Hindernisse
wie
Reiseunfähigkeit
aufgrund
von
Krankheit
vorliegen)
,
erfolgt
die
zwangsweise
Abschiebung.
Dass
diese
dann
ohne
vorherige
Ankündigung
erfolgt,
ist
notwendig,
damit
sich
die
Ausreisepflichtigen
nicht
der
Durchsetzung
des
geltenden
Rechts
entziehen
können
und
abtauchen.
Die
Offenheit
und
Hilfsbereitschaft,
die
unsere
Gesellschaft
in
den
letzten
Monaten
gezeigt
hat,
ist
auch
daran
geknüpft,
dass
der
Staat
eben
nicht
die
Kontrolle
verliert
und
in
der
Lage
ist,
Menschen
ohne
Aufenthaltsrecht
in
Deutschland
wieder
in
ihre
Heimatländer
zurückzuführen.
[…]″
Frederik-
Bengt
Blomeyer
Osnabrück
Autor:
Frederik-Bengt Blomeyer