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1.
Erscheinungsdatum:
28.01.2017
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Schlappe für Bamf nach Osnabrücker Asyl-Urteil
Zwischenüberschrift:
Oberverwaltungsgericht weist Berufung des Bundesamtes zurück – Syrer nun rechtskräftig als Flüchtlinge anerkannt
Artikel:
Originaltext:
Fünf
Syrer
hatten
vor
dem
Verwaltungsgericht
Osnabrück
auf
ihre
Anerkennung
als
Flüchtlinge
geklagt
–
vier
von
ihnen
mit
Erfolg.
Nur
gegen
einen
Vater
und
seinen
Sohn
wollte
das
Bundesamt
für
Migration
und
Flüchtlinge
(Bamf)
in
die
nächste
Instanz
gehen
–
und
scheiterte.
Osnabrück.
Das
bestätigte
Julia
Schrader,
Sprecherin
des
Verwaltungsgerichts
Osnabrück,
auf
Nachfrage
unserer
Redaktion.
Vier
Verfahren
waren
nach
Ablauf
einer
Frist
rechtskräftig
–
die
betroffenen
Syrer
sind
seither
offiziell
als
Flüchtlinge
nach
der
Genfer
Flüchtlingskonvention
(GFK)
anerkannt.
Und
auch
der
fünfte
Fall
ist
nun
rechtskräftig.
Hintergrund:
Das
Verwaltungsgericht
hatte
am
5.
Dezember
2016
eine
Entscheidung
des
Bamf
kassiert,
wonach
es
Syrern
lediglich
subsidiären
Schutz
gewährt.
Fünf
Syrern
aus
seinem
Bezirk
(Landkreise
Grafschaft
Bentheim,
Emsland,
Osnabrück
sowie
Stadt
Osnabrück)
gewährte
das
Osnabrücker
Gericht
Schutz
nach
der
Genfer
Flüchtlingskonvention
–
entgegen
der
Entscheidung
und
gängigen
Praxis
des
Bamf.
Doch
nur
in
einem
Fall
akzeptierte
das
Bamf
die
Entscheidung
aus
Osnabrück
nicht
und
stellte
einen
Antrag
auf
Zulassung
der
Berufung
beim
Oberverwaltungsgericht
(OVG)
in
Lüneburg.
Warum
nur
einer?
„
Das
erklärt
sich
uns
auch
nicht
und
wundert
uns
auch″,
sagt
Schrader.
Am
Donnerstag
lehnte
das
OVG
den
Antrag
ab,
teilte
dessen
Gerichtssprecherin
Andrea
Blomenkamp
auf
Anfrage
unserer
Redaktion
am
Freitag
mit.
Damit
sind
nun
alle
fünf
Urteile
aus
Osnabrück
rechtskräftig.
Der
fünfte
Fall
betraf
einen
Mann,
der
aus
Damaskus
geflüchtet
war.
Fünf
Jahre
war
der
Syrer
eigener
Angabe
zufolge
beim
syrischen
Militär
gewesen,
darunter
zwei
Jahre
als
Berufssoldat.
Anschließend
habe
er
ein
kleines
Geschäft
gehabt
und
neben
einer
Militärstation
gewohnt.
In
einem
nahe
gelegenen
Waldgebiet
seien
tagelang
Menschen
erschossen
worden,
hatte
er
berichtet.
50
Leichen
habe
er
entdeckt,
wohl
von
Anhängern
der
Regierung
ermordet,
vermutet
der
Familienvater.
Daraufhin
flüchtete
er
mit
seiner
Familie
nach
Deutschland.
Vater
und
Sohn
wurden
auf
ihrer
Flucht
von
Frau
und
Tochter
in
der
Türkei
getrennt.
Das
Verwaltungsgericht
Osnabrück
erkannte
den
Mann
aus
zwei
Gründen
als
Flüchtling
an.
„
Damit
wird
es
für
das
Bamf
schwierig,
beide
Gründe
anzufechten″,
sagte
Schrader
am
Donnerstag
–
und
sie
sollte
recht
behalten.
Der
erste
Grund
sei
die
sogenannte
Rückkehrergefährdung.
Die
illegale
Ausreise
aus
Syrien
sowie
sein
Antrag
auf
Asyl
in
Deutschland
führten
zu
einer
„
beachtlichen
Wahrscheinlichkeit″,
in
Syrien
als
Oppositioneller
betrachtet
zu
werden,
sagt
Schrader.
Das
könne
„
Folter
oder
Verschwinden″
zur
Folge
haben.
Als
zweiten
Grund
führte
die
Kammer
die
Vorverfolgung
an.
Dieser
Grund
sei
individueller,
sagt
Schrader.
Weil
er
sich
als
Reservist
entzogen
habe,
drohe
dem
Mann
bei
der
Rückkehr
in
seine
Heimat
eine
Strafe.
Zudem
würde
er
aufgrund
seiner
mehrjährigen
Militärerfahrung
vermutlich
eingezogen,
hatte
der
Syrer
argumentiert.
Daher
drohe
die
Gefahr,
beim
Militär
an
menschenrechtswidrigen
Aktionen
wie
Erschießungen
teilnehmen
zu
müssen.
Im
Falle
des
Sohnes
entschied
das
Gericht
nicht,
da
die
Klage
zuvor
zurückgezogen
worden
war.
Doch
inzwischen
gewährt
es
auch
Minderjährigen
den
Flüchtlingsstatus.
Denn
das
Gericht
ist
der
Ansicht,
auch
für
Minderjährige
gelte
die
Rückkehrergefährdung,
sagt
Schrader.
In
Syrien
könne
nicht
ausgeschlossen
werden,
dass
auch
sie
zu
Militäraktivitäten
herangezogen
würden.
Das
Osnabrücker
Verwaltungsgericht
werde
wohl
auch
künftig
klagenden
Syrern
weiterhin
die
Flüchtlingseigenschaft
zugestehen,
sagte
Schrader
bereits
vor
der
Nachricht
aus
Lüneburg.
Mit
den
fünf
Urteilen
aus
Dezember
hatte
sich
das
Osnabrücker
Gericht
vielen
anderen
Gerichten
in
Deutschland
angeschlossen,
die
Syrern
ebenfalls
Schutz
nach
der
GFK
gewährt
hatten.
Erst
am
4.
Januar
dieses
Jahres
gestand
das
Verwaltungsgericht
Oldenburg
einem
Syrer
die
Flüchtlingseigenschaft
zu.
Am
23.
November
vergangenen
Jahres
hatte
bundesweit
erstmals
ein
Oberverwaltungsgericht
–
das
OVG
Schleswig
–
die
Praxis
des
Bamf
auf
lediglich
subsidiären
Schutz
für
Syrer
bestätigt.
Es
erkannte
den
Grund
der
Rückkehrergefährdung
nicht
an.
Schutz
nach
der
GFK
oder
nur
der
niedrigere
subsidiäre
Schutz?
Von
dieser
Frage
hängt
für
Flüchtlinge
in
Deutschland
vieles
ab.
Anerkannte
Flüchtlinge
dürfen
vorerst
drei
Jahre
im
Land
bleiben
und
ihre
Familie
nachholen.
Syrer
mit
subsidiärem
Schutz
dürfen
vorerst
nur
ein
Jahr
bleiben,
und
der
Familiennachzug
wird
für
mindestens
zwei
Jahre
ausgesetzt.
Bildtext:
Das
Verwaltungsgericht
Osnabrück
hatte
vier
Syrer
als
Flüchtlinge
anerkannt.
Dieses
Urteil
ist
nun
in
Celle
bestätigt
worden.
Foto:
David
Ebener
Autor:
Jörg Sanders