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1.
Erscheinungsdatum:
27.01.2017
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Stadt gewinnt Streit um Grundstück
Stadt gewinnt Streit um Brückengrundstück
Diese Brücke ist marode
Zwischenüberschrift:
Urteil nicht rechtskräftig: Zion-Nachfolge-GmbH 3g Group legt Berufung beim OLG Oldenburg ein
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Das
Landgericht
hat
entschieden,
dass
der
Kaufvertrag
vom
21.
März
2013
zwischen
der
Stadt
und
der
Zion
GmbH
über
das
Brückengrundstück
an
der
Hamburger
Straße
rechtens
war.
Die
Stadt
benötigt
die
1300
qm
große
Fläche,
um
eine
neue
Brücke
über
die
Bahnstrecke
nach
Löhne
zu
bauen.
Das
vorhandene,
über
100
Jahre
alte
Bauwerk
ist
so
marode,
dass
es
die
Belastungen
nur
noch
aushält,
weil
zusätzliche
Träger
und
Stützen
angebracht
wurden.
Autos
dürfen
nur
noch
einspurig
über
die
Brücke
fahren,
Lastwagen
gar
nicht
mehr.
Die
Zion
GmbH
(heute
3g
Group)
verfügt
über
den
größten
Teil
des
Güterbahnhofs.
Sie
will
den
Kaufvertrag
nicht
erfüllen,
weil
sie
mit
den
Planungen
der
Stadt
nicht
einverstanden
ist.
Das
Urteil
ist
noch
nicht
rechtskräftig,
über
die
Berufung
entscheidet
das
OLG
Oldenburg.
Punktsieg
für
die
Stadt
im
Rechtsstreit
mit
der
Zion
GmbH:
Das
Landgericht
hat
den
Kaufvertrag
für
ein
Grundstück
am
Güterbahnhof
für
rechtens
erklärt.
Es
geht
um
eine
Fläche,
die
für
den
Bau
einer
neuen
Brücke
an
der
Hamburger
Straße
benötigt
wird.
Das
Urteil
ist
noch
nicht
rechtskräftig.
Osnabrück.
Einen
vermeintlichen
Formfehler
hat
die
Zion
GmbH
zum
Anlass
genommen,
um
ein
für
die
Stadt
Osnabrück
wichtiges
Grundstücksgeschäft
infrage
zu
stellen.
Die
Gesellschaft
mit
dem
biblischen
Namen,
die
heute
als
3g
Group
GmbH
firmiert,
verfügt
über
den
größten
Teil
der
ehemaligen
Güterbahnhofsflächen.
Der
seit
Jahren
ausgefochtene
Rechtsstreit
hindert
die
Stadt
daran,
die
katastrophale
Straßenverbindung
zwischen
dem
Hauptbahnhof
und
dem
Hasepark
in
Ordnung
zu
bringen.
Inzwischen
dürfen
Lastwagen
die
Strecke
gar
nicht
mehr
befahren,
für
Pkw
ist
sie
zum
Nadelöhr
geworden.
Klima
verschlechtert
Im
Mittelpunkt
des
Rechtsstreits
steht
der
Kaufvertrag
über
eine
etwa
1300
qm
große
Fläche,
der
am
21.
März
2013
abgeschlossen
wurde.
Zu
diesem
Zeitpunkt
war
das
Verhältnis
zwischen
der
Stadt
und
der
Zion
GmbH
noch
unbelastet.
Zwei
Monate
später
verschlechterte
sich
das
Klima,
nachdem
Zion-
Geschäftsführer
Ralf
Gervelmeyer
in
einem
TV-
Interview
Homosexualität
als
„
Sünde″
bezeichnet
hatte
und
von
verschiedenen
Politikern
dafür
kritisiert
wurde.
Gervelmeyer
erklärte
den
Kaufvertrag
für
nichtig
und
berief
sich
auf
eine
Vorbehaltsklausel,
nach
der
die
„
zuständigen
städtischen
Gremien″
dem
Grundstücksgeschäft
zustimmen
müssten.
Einen
entsprechenden
Beschluss
hatte
der
Verwaltungsausschuss
(VA)
am
9.
April
2013
gefasst,
das
wichtigste
Gremium
nach
dem
Rat.
Das
reiche
nicht
aus,
erklärte
die
Zion
GmbH
damals,
und
weigerte
sich,
den
Vertrag
zu
erfüllen.
Die
Stadt
Osnabrück
klagte
auf
Erfüllung,
aber
das
Verfahren
zog
sich
in
die
Länge.
Viel
Zeit
verging,
weil
das
Landgericht
zunächst
eine
Mediation
vorschlug
und
später
einen
Gutachter
einschaltete,
der
seine
Aufgabe
nicht
zeitnah
erfüllen
konnte.
Der
VA
war
zuständig
Mit
dem
Gutachten
sollte
geklärt
werden,
ob
der
Verwaltungsausschuss
tatsächlich
die
richtige
Instanz
war,
um
das
Grundstücksgeschäft
abzusegnen.
Nach
den
Statuten
darf
der
VA
Beschlüsse
über
Grundstücksgeschäfte
bis
100
000
Euro
fassen.
Bei
einem
Kaufpreis
von
38
820
Euro
wäre
das
keine
Frage.
Aber
die
Stadt
hatte
sich
gegenüber
der
Zion
GmbH
verpflichtet,
ein
Gebäude
abzureißen
und
eine
Fläche
nach
Abschluss
der
Bauarbeiten
zu
pflastern.
Mit
den
Kosten
für
diese
Arbeiten
würde
das
Limit
überschritten,
argumentierte
die
Eigentümergesellschaft.
Ein
Sachverständiger
kalkulierte
schließlich,
dass
für
Abbruch
und
Pflasterung
weitere
38
256,
62
Euro
hinzugerechnet
werden
müssten.
Am
1.
November
2016
fällte
die
12.
Zivilkammer
des
Landgerichts
das
lange
erwartete
Urteil.
Das
Grundstücksgeschäft
wurde
für
rechtmäßig
erklärt.
Damit
ist
die
Stadt
allerdings
nicht
am
Ziel,
denn
die
3g
Group
GmbH
hat
inzwischen
Berufung
beim
Oberlandesgericht
in
Oldenburg
eingelegt.
OLG-
Sprecherin
Bettina
v.
Teichman
und
Logischen
erklärte
dazu
auf
Anfrage,
es
liege
aber
noch
keine
Begründung
vor.
Deshalb
sei
momentan
nicht
absehbar,
wann
das
Gericht
zu
einer
Entscheidung
komme.
Zankapfel
Güterbahnof:
Die
Hintergründe
lesen
Sie
im
Internet
auf
www.noz.de
Bildtexte:
Nur
noch
einspurig
darf
der
Autoverkehr
über
die
Brücke
an
der
Hamburger
Straße
fahren,
für
Lkw
ist
das
100
Jahre
alte
Bauwerk
gesperrt.
Und
daran
wird
sich
auch
so
schnell
nichts
ändern.
Stützen
und
Träger
verhindern,
dass
die
Brücke
an
der
Hamburger
Straße
zusammenbricht.
Foto:
Gert
Westdörp,
Jörn
Martens
Kommentar:
Asozial
Es
ist
unerträglich,
dass
ein
Amok
laufender
Geschäftsmann
mit
seiner
kleingeistigen
Racheaktion
jahrelang
ein
für
die
Stadtentwicklung
wichtiges
Bauprojekt
blockieren
kann.
Der
Geschäftsführer
der
3g
Group
fühlt
sich
ungerecht
behandelt,
weil
er
auf
dem
Güterbahnhof
nicht
so
bauen
darf,
wie
er
möchte.
Deshalb
versucht
er,
der
Stadt
einen
größtmöglichen
Schaden
zuzufügen.
Es
ist
tragisch,
dass
dieses
asoziale
Verhalten
durch
das
Ungeschick
eines
Richters
noch
unnötig
in
die
Länge
gezogen
wurde.
Gemeinnutz
geht
vor
Eigennutz.
Deshalb
hätte
sich
die
Stadt
das
für
den
Bau
der
Brücke
benötigte
Grundstück
mit
einem
Enteignungsverfahren
sichern
können.
Aber
das
kann
dauern,
wenn
der
Eigentümer
den
Weg
durch
die
Instanzen
geht.
Bei
allem
Ärger,
der
sich
schon
aufgestaut
hat,
dürfen
die
Verantwortlichen
der
Stadt
nicht
übersehen,
dass
ein
weiterer
Stillstand
auf
dem
Güterbahnhof
auch
nicht
im
allgemeinen
Interesse
sein
kann.
Deshalb
sollte
die
Hand
ausgestreckt
bleiben.
Auch
wenn
es
schwerfällt.
Autor:
rll