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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Stadt gewinnt Streit um Grundstück
 
Stadt gewinnt Streit um Brückengrundstück
 
Diese Brücke ist marode
Zwischenüberschrift:
Urteil nicht rechtskräftig: Zion-Nachfolge-GmbH 3g Group legt Berufung beim OLG Oldenburg ein
Artikel:
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Originaltext:
Osnabrück. Das Landgericht hat entschieden, dass der Kaufvertrag vom 21. März 2013 zwischen der Stadt und der Zion GmbH über das Brückengrundstück an der Hamburger Straße rechtens war. Die Stadt benötigt die 1300 qm große Fläche, um eine neue Brücke über die Bahnstrecke nach Löhne zu bauen. Das vorhandene, über 100 Jahre alte Bauwerk ist so marode, dass es die Belastungen nur noch aushält, weil zusätzliche Träger und Stützen angebracht wurden. Autos dürfen nur noch einspurig über die Brücke fahren, Lastwagen gar nicht mehr. Die Zion GmbH (heute 3g Group) verfügt über den größten Teil des Güterbahnhofs. Sie will den Kaufvertrag nicht erfüllen, weil sie mit den Planungen der Stadt nicht einverstanden ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, über die Berufung entscheidet das OLG Oldenburg.

Punktsieg für die Stadt im Rechtsstreit mit der Zion GmbH: Das Landgericht hat den Kaufvertrag für ein Grundstück am Güterbahnhof für rechtens erklärt. Es geht um eine Fläche, die für den Bau einer neuen Brücke an der Hamburger Straße benötigt wird. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Osnabrück. Einen vermeintlichen Formfehler hat die Zion GmbH zum Anlass genommen, um ein für die Stadt Osnabrück wichtiges Grundstücksgeschäft infrage zu stellen. Die Gesellschaft mit dem biblischen Namen, die heute als 3g Group GmbH firmiert, verfügt über den größten Teil der ehemaligen Güterbahnhofsflächen. Der seit Jahren ausgefochtene Rechtsstreit hindert die Stadt daran, die katastrophale Straßenverbindung zwischen dem Hauptbahnhof und dem Hasepark in Ordnung zu bringen. Inzwischen dürfen Lastwagen die Strecke gar nicht mehr befahren, für Pkw ist sie zum Nadelöhr geworden.

Klima verschlechtert

Im Mittelpunkt des Rechtsstreits steht der Kaufvertrag über eine etwa 1300 qm große Fläche, der am 21. März 2013 abgeschlossen wurde. Zu diesem Zeitpunkt war das Verhältnis zwischen der Stadt und der Zion GmbH noch unbelastet. Zwei Monate später verschlechterte sich das Klima, nachdem Zion-Geschäftsführer Ralf Gervelmeyer in einem TV-Interview Homosexualität als Sünde″ bezeichnet hatte und von verschiedenen Politikern dafür kritisiert wurde. Gervelmeyer erklärte den Kaufvertrag für nichtig und berief sich auf eine Vorbehaltsklausel, nach der die zuständigen städtischen Gremien″ dem Grundstücksgeschäft zustimmen müssten.

Einen entsprechenden Beschluss hatte der Verwaltungsausschuss (VA) am 9. April 2013 gefasst, das wichtigste Gremium nach dem Rat. Das reiche nicht aus, erklärte die Zion GmbH damals, und weigerte sich, den Vertrag zu erfüllen. Die Stadt Osnabrück klagte auf Erfüllung, aber das Verfahren zog sich in die Länge. Viel Zeit verging, weil das Landgericht zunächst eine Mediation vorschlug und später einen Gutachter einschaltete, der seine Aufgabe nicht zeitnah erfüllen konnte.

Der VA war zuständig

Mit dem Gutachten sollte geklärt werden, ob der Verwaltungsausschuss tatsächlich die richtige Instanz war, um das Grundstücksgeschäft abzusegnen. Nach den Statuten darf der VA Beschlüsse über Grundstücksgeschäfte bis 100 000 Euro fassen. Bei einem Kaufpreis von 38 820 Euro wäre das keine Frage. Aber die Stadt hatte sich gegenüber der Zion GmbH verpflichtet, ein Gebäude abzureißen und eine Fläche nach Abschluss der Bauarbeiten zu pflastern. Mit den Kosten für diese Arbeiten würde das Limit überschritten, argumentierte die Eigentümergesellschaft.

Ein Sachverständiger kalkulierte schließlich, dass für Abbruch und Pflasterung weitere 38 256, 62 Euro hinzugerechnet werden müssten. Am 1. November 2016 fällte die 12. Zivilkammer des Landgerichts das lange erwartete Urteil. Das Grundstücksgeschäft wurde für rechtmäßig erklärt.

Damit ist die Stadt allerdings nicht am Ziel, denn die 3g Group GmbH hat inzwischen Berufung beim Oberlandesgericht in Oldenburg eingelegt. OLG-Sprecherin Bettina v. Teichman und Logischen erklärte dazu auf Anfrage, es liege aber noch keine Begründung vor. Deshalb sei momentan nicht absehbar, wann das Gericht zu einer Entscheidung komme.

Zankapfel Güterbahnof: Die Hintergründe lesen Sie im Internet auf www.noz.de

Bildtexte:
Nur noch einspurig darf der Autoverkehr über die Brücke an der Hamburger Straße fahren, für Lkw ist das 100 Jahre alte Bauwerk gesperrt. Und daran wird sich auch so schnell nichts ändern.

Stützen und Träger verhindern, dass die Brücke an der Hamburger Straße zusammenbricht.
Foto:
Gert Westdörp, Jörn Martens

Kommentar:

Asozial

Es ist unerträglich, dass ein Amok laufender Geschäftsmann mit seiner kleingeistigen Racheaktion jahrelang ein für die Stadtentwicklung wichtiges Bauprojekt blockieren kann. Der Geschäftsführer der 3g Group fühlt sich ungerecht behandelt, weil er auf dem Güterbahnhof nicht so bauen darf, wie er möchte. Deshalb versucht er, der Stadt einen größtmöglichen Schaden zuzufügen. Es ist tragisch, dass dieses asoziale Verhalten durch das Ungeschick eines Richters noch unnötig in die Länge gezogen wurde.

Gemeinnutz geht vor Eigennutz. Deshalb hätte sich die Stadt das für den Bau der Brücke benötigte Grundstück mit einem Enteignungsverfahren sichern können. Aber das kann dauern, wenn der Eigentümer den Weg durch die Instanzen geht.

Bei allem Ärger, der sich schon aufgestaut hat, dürfen die Verantwortlichen der Stadt nicht übersehen, dass ein weiterer Stillstand auf dem Güterbahnhof auch nicht im allgemeinen Interesse sein kann. Deshalb sollte die Hand ausgestreckt bleiben. Auch wenn es schwerfällt.
Autor:
rll


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