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1.
Erscheinungsdatum:
23.01.2017
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Nächste Woche beginnt die Güllesaison
Zwischenüberschrift:
Heidrun Meißner ist bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen Expertin für Pflanzenschutz
Artikel:
Originaltext:
Heidrun
Meißner
ist
bei
der
Landwirtschaftskammer
Niedersachsen
in
Osnabrück
die
Expertin
für
Pflanzenbau
und
Pflanzenschutz.
Dazu
zählt
auch
die
Überwachung
der
Gülleausbringung.
Osnabrück.
Stichtag
1.
Februar.
Landwirte
können
ab
diesem
Tag
auf
ihre
Äcker
und
Wiesen
wieder
Wirtschaftsdünger
ausbringen.
Damit
versorgen
sie
das
Wintergetreide
wie
Roggen,
Weizen,
Gerste
und
Triticale,
das
im
Herbst
gesät
wurde,
mit
wichtigen
Nährstoffen.
Und
die
stecken
in
den
Hinterlassenschaften
der
Tierhaltung.
Heidrun
Meißner
spricht
ungern
nur
von
Gülle.
Die
Bezeichnung
ist
zu
kurz
gegriffen,
denn
auch
Jauche
und
Stallmist
sowie
Gärsubstrate
aus
Biogasanlagen
enthalten
die
natürlichen
Pflanzennährstoffe
wie
Stickstoff,
Phosphor
und
Kalium.
Heidrun
Meißner
kennt
sich
damit
aus.
Sie
ist
in
der
Bezirksstelle
Osnabrück
der
Landwirtschaftskammer
Niedersachsen
die
Expertin
für
Pflanzenbau
und
Pflanzenschutz.
Wirtschaftsdünger
ist
wertvoll
und
dass
er
stinkt,
liegt
daran,
dass
er
aus
Urin
und
Kot
landwirtschaftlicher
Nutztiere
besteht.
Die
Zahlen
von
Schweinen
und
Rindern
im
Stall
sind
gebunden
an
die
Flächengrößen,
auf
denen
die
Landwirte
ihre
Feldfrüchte
anbauen.
Es
dürfen
nur
so
viel
Nährstoffe
in
den
Boden,
wie
die
Pflanzen
umsetzen
können.
Deshalb
haben
Landwirte
jährlich
Nährstoffaufzeichnungen
und
aktuelle
Bodenproben
von
ihren
Anbauflächen
zu
dokumentieren.
Jeder
Betrieb
hat
eine
eigene
Nährstoffbilanz
aufzustellen.
Die
Bodenanalyse
zeigt,
ob
die
Praxis
der
Berechnung
folgt.
An
die
Ausbringung
von
Gülle
&
Co
sind
eindeutige
Vorgaben
und
Bedingungen
geknüpft.
Beispielsweise
dürfen
stickstoff-
und
phosphathaltige
Düngemittel
nur
dann
ausgebracht
werden,
wenn
der
Boden
nicht
überschwemmt,
wassergesättigt,
gefroren
oder
durchgängig
höher
als
5
Zentimeter
mit
Schnee
bedeckt
ist.
In
einem
Merkblatt
der
Kammer
heißt
es,
dass
der
Boden
als
gefroren
gilt,
wenn
er
durchgängig,
das
heißt,
die
gesamte
Fläche
des
Schlages,
gefroren
ist
und
im
Verlauf
des
Tages
nicht
an
der
Oberfläche
antaut.
Bei
hartem
Frost
kann
sich
die
Eröffnung
der
Gülle-
Saison
also
auch
mal
verschieben.
Aber
keine
Regel
ohne
Ausnahme.
Heidrun
Meißner
verweist
darauf,
dass
Landwirte
auch
schon
ab
dem
16.
Januar
Wirtschaftsdünger
ausbringen
können,
doch
dazu
mussten
sie
schon
im
Oktober
einen
gut
begründeten
Antrag
einreichen.
In
jedem
Fall
ist
die
Ammoniakemission
bei
der
Gülleausbringung
zu
begrenzen.
Flüssigdünger
darf
seit
2016
nicht
mehr
mit
alten
Pralltellern
verteilt
werden,
die
Gülle
nach
oben
schleudern.
Zulässig
sollen
bis
2020
nur
noch
Breitverteiler
sein,
die
die
Gülle
über
Prallköpfe,
Prallbleche,
Schwenkverteiler
oder
-
düsen
nach
unten
bzw.
zur
Seite
abstrahlen.
Mit
der
Novellierung
der
Düngeverordnung
werden
ab
2020
die
Landwirte
verpflichtet,
flüssigen
Dünger
nur
noch
über
Schleppschlauch-
,
Schleppschuh-
und
Schlitzverteiler
auf
Anbauflächen
auszubringen.
Vorteil
der
aktuellen
und
künftigen
Ausbringungsmethode
ist,
dass
eine
höhere
Verteilgenauigkeit,
geringere
Nährverluste
und
pflanzenbedarfsgerechte
Düngung
erreicht
werden.
Landwirten
wird
empfohlen,
auf
günstige
Witterungsverhältnisse
mit
möglichst
niedrigen
Temperaturen,
bedecktem
Himmel,
Windstille,
nachfolgenden
Niederschlägen
zu
achten,
um
unnötige
Ammoniakemissionen
zu
vermeiden.
Einige
Landwirte
aus
dem
Osnabrücker
Land
sind
inzwischen
dazu
übergegangen,
ihre
Nachbarn
vor
Düngerfahrten
per
SMS
oder
Whatsapp
zu
informieren.
Dass
es
bei
der
Verwendung
von
Wirtschaftsdünger
einige
wenige
schwarze
Schafe
gibt,
räumt
Heidrun
Meißner
ein.
Laut
Nährstoffbericht
2015
für
Niedersachsen
sind
60
Millionen
Tonnen
Wirtschaftsdünger
in
dem
Jahr
angefallen,
also
Gülle,
Festmist
und
Gärreste
aus
Biogasanlagen.
Darüber
hinaus
brachten
die
Landwirte
bis
zu
300
000
Tonnen
Stickstoff
aus
Mineraldünger
aus.
Angesichts
des
tatsächlichen
Nährstoffbedarfs
der
Pflanzen
betrug
allein
der
Stickstoffüberschuss
rund
81
000
Tonnen
oder
30
Kilo
pro
Hektar,
was
nicht
zuletzt
in
einigen
Kontrollbrunnen
des
Landes
zu
Nitratgehalten
über
dem
Grenzwert
von
50
Milligramm/
Liter
geführt
hat.
Um
die
Düngung
ausgewogener
zu
gestalten,
nahm
zum
Jahresbeginn
die
Düngebehörde
bei
der
Landwirtschaftskammer
Niedersachsen
ihre
Arbeit
auf,
die
für
die
Umsetzung
der
Düngeverordnung
zuständig
ist.
Daneben
will
die
Kammer
die
Beratung
intensivieren,
um
auf
eine
ressourcenschützende
Verwertung
von
Wirtschaftsdüngern
und
die
Schließung
von
Nährstoffkreisläufen
hinzuwirken,
wie
es
in
einer
Mitteilung
der
Landwirtschaftskammer
heißt.
Serie
Mit
Stallgeruch
Bildtext:
Heidrun
Meißner
leitet
die
Fachgruppe
Pflanzenbau
und
Pflanzenschutz
bei
der
Bezirksstelle
Osnabrück
der
Landwirtschaftskammer
Niedersachsen.
Foto:
Harald
Preuin
Autor:
Harald Preuin