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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Nächste Woche beginnt die Güllesaison
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Heidrun Meißner ist bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen Expertin für Pflanzenschutz
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Originaltext:
Heidrun Meißner ist bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen in Osnabrück die Expertin für Pflanzenbau und Pflanzenschutz. Dazu zählt auch die Überwachung der Gülleausbringung.

Osnabrück. Stichtag 1. Februar. Landwirte können ab diesem Tag auf ihre Äcker und Wiesen wieder Wirtschaftsdünger ausbringen. Damit versorgen sie das Wintergetreide wie Roggen, Weizen, Gerste und Triticale, das im Herbst gesät wurde, mit wichtigen Nährstoffen. Und die stecken in den Hinterlassenschaften der Tierhaltung.

Heidrun Meißner spricht ungern nur von Gülle. Die Bezeichnung ist zu kurz gegriffen, denn auch Jauche und Stallmist sowie Gärsubstrate aus Biogasanlagen enthalten die natürlichen Pflanzennährstoffe wie Stickstoff, Phosphor und Kalium. Heidrun Meißner kennt sich damit aus. Sie ist in der Bezirksstelle Osnabrück der Landwirtschaftskammer Niedersachsen die Expertin für Pflanzenbau und Pflanzenschutz.

Wirtschaftsdünger ist wertvoll und dass er stinkt, liegt daran, dass er aus Urin und Kot landwirtschaftlicher Nutztiere besteht. Die Zahlen von Schweinen und Rindern im Stall sind gebunden an die Flächengrößen, auf denen die Landwirte ihre Feldfrüchte anbauen. Es dürfen nur so viel Nährstoffe in den Boden, wie die Pflanzen umsetzen können. Deshalb haben Landwirte jährlich Nährstoffaufzeichnungen und aktuelle Bodenproben von ihren Anbauflächen zu dokumentieren. Jeder Betrieb hat eine eigene Nährstoffbilanz aufzustellen. Die Bodenanalyse zeigt, ob die Praxis der Berechnung folgt.

An die Ausbringung von Gülle & Co sind eindeutige Vorgaben und Bedingungen geknüpft. Beispielsweise dürfen stickstoff- und phosphathaltige Düngemittel nur dann ausgebracht werden, wenn der Boden nicht überschwemmt, wassergesättigt, gefroren oder durchgängig höher als 5 Zentimeter mit Schnee bedeckt ist. In einem Merkblatt der Kammer heißt es, dass der Boden als gefroren gilt, wenn er durchgängig, das heißt, die gesamte Fläche des Schlages, gefroren ist und im Verlauf des Tages nicht an der Oberfläche antaut. Bei hartem Frost kann sich die Eröffnung der Gülle-Saison also auch mal verschieben.

Aber keine Regel ohne Ausnahme. Heidrun Meißner verweist darauf, dass Landwirte auch schon ab dem 16. Januar Wirtschaftsdünger ausbringen können, doch dazu mussten sie schon im Oktober einen gut begründeten Antrag einreichen. In jedem Fall ist die Ammoniakemission bei der Gülleausbringung zu begrenzen. Flüssigdünger darf seit 2016 nicht mehr mit alten Pralltellern verteilt werden, die Gülle nach oben schleudern. Zulässig sollen bis 2020 nur noch Breitverteiler sein, die die Gülle über Prallköpfe, Prallbleche, Schwenkverteiler oder - düsen nach unten bzw. zur Seite abstrahlen. Mit der Novellierung der Düngeverordnung werden ab 2020 die Landwirte verpflichtet, flüssigen Dünger nur noch über Schleppschlauch-, Schleppschuh- und Schlitzverteiler auf Anbauflächen auszubringen.

Vorteil der aktuellen und künftigen Ausbringungsmethode ist, dass eine höhere Verteilgenauigkeit, geringere Nährverluste und pflanzenbedarfsgerechte Düngung erreicht werden. Landwirten wird empfohlen, auf günstige Witterungsverhältnisse mit möglichst niedrigen Temperaturen, bedecktem Himmel, Windstille, nachfolgenden Niederschlägen zu achten, um unnötige Ammoniakemissionen zu vermeiden. Einige Landwirte aus dem Osnabrücker Land sind inzwischen dazu übergegangen, ihre Nachbarn vor Düngerfahrten per SMS oder Whatsapp zu informieren.

Dass es bei der Verwendung von Wirtschaftsdünger einige wenige schwarze Schafe gibt, räumt Heidrun Meißner ein. Laut Nährstoffbericht 2015 für Niedersachsen sind 60 Millionen Tonnen Wirtschaftsdünger in dem Jahr angefallen, also Gülle, Festmist und Gärreste aus Biogasanlagen. Darüber hinaus brachten die Landwirte bis zu 300 000 Tonnen Stickstoff aus Mineraldünger aus. Angesichts des tatsächlichen Nährstoffbedarfs der Pflanzen betrug allein der Stickstoffüberschuss rund 81 000 Tonnen oder 30 Kilo pro Hektar, was nicht zuletzt in einigen Kontrollbrunnen des Landes zu Nitratgehalten über dem Grenzwert von 50 Milligramm/ Liter geführt hat.

Um die Düngung ausgewogener zu gestalten, nahm zum Jahresbeginn die Düngebehörde bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen ihre Arbeit auf, die für die Umsetzung der Düngeverordnung zuständig ist. Daneben will die Kammer die Beratung intensivieren, um auf eine ressourcenschützende Verwertung von Wirtschaftsdüngern und die Schließung von Nährstoffkreisläufen hinzuwirken, wie es in einer Mitteilung der Landwirtschaftskammer heißt.

Serie Mit Stallgeruch

Bildtext:
Heidrun Meißner leitet die Fachgruppe Pflanzenbau und Pflanzenschutz bei der Bezirksstelle Osnabrück der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.

Foto:
Harald Preuin
Autor:
Harald Preuin


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