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1
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1.
Erscheinungsdatum:
21.01.2017
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Dublin-III-Verordnung ist bürokratischer Irrsinn
Zwischenüberschrift:
Leserbriefe
Artikel:
Originaltext:
Zum
Artikel
„
Mit
Pfefferspray
gegen
Abschiebegegner″
und
dem
Kommentar
„
Haarspalter″
von
Franz-
Josef
Raders
(Ausgabe
vom
6.
Januar)
erhielten
wir
u.
a.
folgende
Zuschrift
von
Tim
Zumloh,
Exil
–
Osnabrücker
Zentrum
für
Flüchtlinge
e.
V.
„
Die
jüngste
Berichterstattung
enthielt
teilweise
Missverständnisse
und
umstrittene
Einschätzungen,
auf
die
ich
im
Folgenden
kurz
eingehen
möchte.
Die
betroffenen
Personen
wurden
nicht
in
ihr
Herkunftsland
Sudan
abgeschoben,
wie
teilweise
in
der
NOZ
vermittelt.
Tatsächlich
erfolgte
die
Abschiebung
nach
Frankreich.
Rechtsgrundlage
dieser
Maßnahmen
ist
die
,
Dublin-
III-
Verordnung′.
Diese
legt
fest,
dass
Asylsuchende
ihr
Verfahren
in
demjenigen
Mitgliedstaat
durchlaufen
sollen,
über
den
sie
in
die
EU
eingereist
sind.
2015
wurden
nach
dieser
Vereinbarung
3597
Personen
aus
Deutschland
abgeschoben.
3032
Personen
wurden
hierher
überstellt.
Unterm
Strich
ergibt
sich
also
eine
,
Entlastung′
um
565
Flüchtlinge.
Insgesamt
56
677
,
Dublin-
Verfahren′
mussten
dafür
bearbeitet
werden.
Die
Rechtfertigung
dieser
Abschiebungen
durch
den
Kommentar
(,
Nur
dann
schaffen
wir
das′)
und
die
CDU
erscheint
in
Anbetracht
dieser
Zahlen
fragwürdig.
Stattdessen
wird
klar:
Die
Dublin-
III-
Verordnung
ist
ein
bürokratischer
Irrsinn.
Schlimmer
noch:
Die
starrsinnige
Durchsetzung
dieser
unwürdigen
Überstellungen
quer
durch
Europa
versetzt
Zehntausende
geflüchtete
Menschen
in
Angst
vor
gewaltsamer
Abschiebung.
Mitten
in
der
Nacht
lässt
die
Politik
Polizei
in
Flüchtlingsunterkünfte
eindringen
und
unter
den
verstörten
Bewohnern/
-
innen
nach
den
wenigen
Personen
fahnden,
die
es
aus
unerfindlichen
Gründen
getroffen
hat.
Friedlicher
zivilgesellschaftlicher
Protest
erscheint
so
gesehen
weiterhin
richtig
und
wichtig.
Auch
die
NOZ
täte
gut
daran,
dieses
System
kritisch
zu
hinterfragen.″
Tim
Zumloh
Osnabrück
„
Zitat:
,
Bewohner
der
Flüchtlingsunterkunft
sowie
»alarmierte
Verbündete«
hätten
sich
[...]
gegen
die
Abschiebung
ohne
Zustimmung
des
Betroffenen
ausgesprochen,
heißt
es
in
der
Presseerklärung
von
»No
Lager«
und
»Bündnis
gegen
Abschiebung«.
Auf
sämtliche
Bemühungen
sei
vonseiten
der
Polizei
nicht
reagiert
worden,
heißt
es
weiter.
Menschen,
die
sich
auch
vor
das
Auto
zum
Abtransport
eines
Flüchtlings
gestellt
hätten,
um
das
Losfahren
zu
verhindern,
seien
gewaltsam
ferngehalten
und
von
Beamten
geschubst
worden.′
Irgendwie
traue
ich
meinen
Augen
nicht:
Da
wird
von
einzelnen
Personen
nach
,
Reichsbürgerart′
erwartet,
rechtskräftige
Entscheidungen
einfach
so
durch
Lärm
und
Wegfahrblockade
aufheben
zu
können?
Eine
Abschiebung
nur,
wenn
der
Betroffene
zustimmt?
Demnächst
stellen
sich
AfD-
Anhänger
vor
die
Flüchtlingsunterkunft
und
verhindern
damit,
dass
Asylbewerber
tatsächlich
in
Deutschland
bleiben
können?
Das
Recht
auf
Asyl
bedeutet
auch
die
Pflicht,
einer
Ablehnung
nur
auf
rechtsstaatlich
einwandfreie
Weise
entgegenzutreten.
Ich
habe
für
die
Motive
sehr
wohl,
für
diese
Vorgehensweise
jedoch
gar
kein
Verständnis.
Es
steht
allen
frei,
sich
für
andere
Bleibegründe
einzusetzen,
bis
dahin,
mit
Bürgschaftserklärungen
ein
Touristenvisum
zu
erlangen.
Aber
nicht,
auf
diese
Weise
das
Asylrecht
zu
torpedieren.
Die
gewaltsame
Abschiebung
ist
doch
erst
das
Ergebnis
der
Weigerung,
sich
rechtmäßig
zu
verhalten
und
freiwillig
auszureisen.
Die
Ausländerbehörde
sollte
bei
Protesten
keine
Rückzieher
machen.
Die
dann
eingesparten
Ressourcen
werden
für
die
tatsächlich
Hilfebedürftigen
dringend
benötigt.″
Kira
Sauer
Osnabrück
Bildtext:
Protest
gab
es
gegen
eine
vollzogene
Abschiebung
vor
der
Flüchtlingsunterkunft
im
ehemaligen
Nordhotel
an
der
Wachsbleiche.
Foto:
Jörn
Martens
Autor:
Tim Zumloh, Kira Sauer