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1.
Erscheinungsdatum:
21.01.2017
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
„Grauzone″ beim Vertrieb von Insekten
Zwischenüberschrift:
Osnabrücker Veterinärin klärt über Rechtslage auf
Artikel:
Originaltext:
Eine
„
Grauzone″
sei
die
rechtliche
Lage
beim
Vertrieb
von
Insekten,
Maden
und
Würmern
zum
Verzehr
in
Deutschland.
Das
sagte
ein
Referent
vergangene
Woche
bei
einer
Veranstaltung
der
Deutschen
Bundesstiftung
Umwelt
(DBU)
.
Wir
haben
nachgefragt:
Was
ist
denn
da
grau,
also
unklar?
Und
warum?
Osnabrück.
Auf
dem
Schreibtisch
von
Silke
Möller
stapeln
sich
die
Unterlagen
zu
rechtlichen
Vorschriften
hinsichtlich
Zulassung
von
Insekten,
Maden
und
Würmern
zu
Produktion,
Vertrieb
und
Verzehr
in
Deutschland.
Die
Tierärztin
arbeitet
in
der
Abteilung
Lebensmittelüberwachung
des
Veterinärdienstes
von
Stadt
und
Landkreis
Osnabrück.
In
ihren
Aufgabenbereich
fällt
also
auch
dieses
Thema,
das
in
jüngster
Zeit
immer
mehr
Aufmerksamkeit
bekommt.
Üblich
ist
es
für
Menschen
in
unseren
Breitengraden
nicht
gerade,
Mehlwürmer
zu
verspeisen.
Die
werden
zumeist
an
Angelhaken
gepikt,
um
Fisch
aus
dem
Wasser
zu
ziehen.
Und
auch
Heuschrecken
oder
Maden
kommen
auf
Speisekarten
in
Europa
selten
vor.
Mit
dem
Trend,
sich
mit
Ernährungsfragen
zu
befassen
und
sich
der
internationalen
Küche
zu
öffnen,
sind
aber
auch
Insekten
und
Co.
in
den
Fokus
mancher
Köche
und
Verbraucher
geraten.
Auch
für
Umweltbewusste
sind
sie
interessant
geworden,
weil
sie
ebenso
wie
Rind,
Schwein
und
Huhn
hochwertiges
Eiweiß
liefern
–
sich
die
Produktion
jedoch
weniger
negativ
auf
die
Umwelt
auswirken
soll.
In
der
EU
gelten
Insekten
und
Co.
als
„
Novel
Food″
–
also
als
neuartige
Lebensmittel,
die
vor
Mitte
Mai
1997
„
in
nicht
nennenswertem
Umfang
in
der
EU
für
den
menschlichen
Verzehr
verwendet
worden
sind″,
wie
es
im
Gesetzestext
heißt.
Dazu
gehören
auch
bestimmte
probiotische
Bakterien
beispielsweise
für
die
Joghurtproduktion,
Teile
exotischer
Pflanzen,
wie
Stevia-
Produkte,
die
zum
Süßen
verwendet
werden,
oder
Chiasamen
für
das
Müsli.
Bislang
war
durch
die
Novel-
Food-
Verordnung
nur
geregelt,
wie
Teile
von
Insekten
in
den
Verkehr
gebracht
werden
dürfen:
nämlich
gar
nicht
ohne
Genehmigungsverfahren.
„
Und
das
ist
aufwendig″,
sagt
Silke
Möller.
So
müssen
Antragsteller
gegenüber
dem
Bundesamt
für
Verbraucherschutz
und
Lebensmittelsicherheit
(BVL)
beispielsweise
nachweisen,
dass
das
Lebensmittel
verträglich
ist,
und
sie
brauchen
eine
tierseuchenrechtliche
Bescheinigung.
Das
wird
auch
weiterhin
gelten,
wenn
im
kommenden
Januar
die
aktualisierte
Novel-
Food-
Verordnung
in
Kraft
tritt:
„
Es
bedarf
weiterhin
der
Zulassung″,
betont
Möller.
Neu
ist,
dass
dann
in
der
Verordnung
explizit
auch
ganze
Insekten
erwähnt
sind.
Die
stehen
bislang
nicht
in
der
Verordnung,
wodurch
sich
die
erwähnte
Grauzone
ergibt.
Allerdings
soll
es
dann
zugleich
ein
vereinfachtes
Zulassungsverfahren
geben,
sofern
ein
solches
„
neuartiges″
Lebensmittel
bereits
in
einem
anderen
Land
zugelassen
ist.
Bislang
gebe
es
in
Deutschland
keine
zugelassene
Zucht,
sagt
Möller.
Für
Eigenbedarf
und
Forschung
gelten
die
genannten
Vorschriften
weder
jetzt
noch
in
naher
Zukunft.
So
dürfen
in
Privathaushalten
auch
Zuchtanlagen
aufgestellt
werden,
die
beispielsweise
über
das
Internet
zu
kaufen
sind.
Nur:
Weitergeben
darf
man
die
dort
gezüchteten
Tiere
eben
nicht.
Gäste
dürfen
zwar
in
den
eigenen
vier
Wänden
mit
Insekten
und
Co.
bewirtet
werden,
sagt
Möller.
Aber
die
Weitergabe
an
Nachbarn
beispielsweise
sei
nicht
gestattet.
Als
Referent
habe
Guido
Ritter
der
Umweltstiftung
angeboten,
eine
solche
Verkostung
durchzuführen,
als
der
Professor
für
Lebensmitteltechnik
und
Ernährungswissenschaften
eingeladen
wurde,
sagt
DBU-
Pressesprecher
Franz-
Georg
Elpers
auf
Anfrage
dieser
Redaktion:
„
Wir
denken,
es
ist
gut,
wenn
man
solche
Dinge
einfach
auch
mal
anbietet.″
Nur
so
könnten
sich
die
Menschen
ein
Bild
von
etwas
Neuem
machen.
Die
DBU
habe
damit
einen
Impuls
geben
wollen,
auch
mal
in
andere
Richtungen
zu
denken.
Ein
Video
von
einer
Insektenkostprobe
finden
Sie
auf
noz.de
Bildtext:
Häppchen
mit
Insekten
–
wie
diese
hier
auf
Apfelscheiben
–
dürfen
in
Deutschland
noch
nicht
in
den
Verkehr
gebracht
werden.
In
den
eigenen
vier
Wänden
oder
zu
Forschungszwecken
aber
ist
der
Verzehr
erlaubt.
Foto:
Jutta
Breuer
Autor:
Marie-Luise Braun