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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
„Grauzone″ beim Vertrieb von Insekten
Zwischenüberschrift:
Osnabrücker Veterinärin klärt über Rechtslage auf
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Eine Grauzone″ sei die rechtliche Lage beim Vertrieb von Insekten, Maden und Würmern zum Verzehr in Deutschland. Das sagte ein Referent vergangene Woche bei einer Veranstaltung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU). Wir haben nachgefragt: Was ist denn da grau, also unklar? Und warum?

Osnabrück. Auf dem Schreibtisch von Silke Möller stapeln sich die Unterlagen zu rechtlichen Vorschriften hinsichtlich Zulassung von Insekten, Maden und Würmern zu Produktion, Vertrieb und Verzehr in Deutschland. Die Tierärztin arbeitet in der Abteilung Lebensmittelüberwachung des Veterinärdienstes von Stadt und Landkreis Osnabrück. In ihren Aufgabenbereich fällt also auch dieses Thema, das in jüngster Zeit immer mehr Aufmerksamkeit bekommt.

Üblich ist es für Menschen in unseren Breitengraden nicht gerade, Mehlwürmer zu verspeisen. Die werden zumeist an Angelhaken gepikt, um Fisch aus dem Wasser zu ziehen. Und auch Heuschrecken oder Maden kommen auf Speisekarten in Europa selten vor. Mit dem Trend, sich mit Ernährungsfragen zu befassen und sich der internationalen Küche zu öffnen, sind aber auch Insekten und Co. in den Fokus mancher Köche und Verbraucher geraten. Auch für Umweltbewusste sind sie interessant geworden, weil sie ebenso wie Rind, Schwein und Huhn hochwertiges Eiweiß liefern sich die Produktion jedoch weniger negativ auf die Umwelt auswirken soll.

In der EU gelten Insekten und Co. als Novel Food″ also als neuartige Lebensmittel, die vor Mitte Mai 1997 in nicht nennenswertem Umfang in der EU für den menschlichen Verzehr verwendet worden sind″, wie es im Gesetzestext heißt. Dazu gehören auch bestimmte probiotische Bakterien beispielsweise für die Joghurtproduktion, Teile exotischer Pflanzen, wie Stevia-Produkte, die zum Süßen verwendet werden, oder Chiasamen für das Müsli.

Bislang war durch die Novel-Food-Verordnung nur geregelt, wie Teile von Insekten in den Verkehr gebracht werden dürfen: nämlich gar nicht ohne Genehmigungsverfahren. Und das ist aufwendig″, sagt Silke Möller. So müssen Antragsteller gegenüber dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) beispielsweise nachweisen, dass das Lebensmittel verträglich ist, und sie brauchen eine tierseuchenrechtliche Bescheinigung. Das wird auch weiterhin gelten, wenn im kommenden Januar die aktualisierte Novel-Food-Verordnung in Kraft tritt: Es bedarf weiterhin der Zulassung″, betont Möller. Neu ist, dass dann in der Verordnung explizit auch ganze Insekten erwähnt sind. Die stehen bislang nicht in der Verordnung, wodurch sich die erwähnte Grauzone ergibt. Allerdings soll es dann zugleich ein vereinfachtes Zulassungsverfahren geben, sofern ein solches neuartiges″ Lebensmittel bereits in einem anderen Land zugelassen ist. Bislang gebe es in Deutschland keine zugelassene Zucht, sagt Möller.

Für Eigenbedarf und Forschung gelten die genannten Vorschriften weder jetzt noch in naher Zukunft. So dürfen in Privathaushalten auch Zuchtanlagen aufgestellt werden, die beispielsweise über das Internet zu kaufen sind. Nur: Weitergeben darf man die dort gezüchteten Tiere eben nicht. Gäste dürfen zwar in den eigenen vier Wänden mit Insekten und Co. bewirtet werden, sagt Möller. Aber die Weitergabe an Nachbarn beispielsweise sei nicht gestattet.

Als Referent habe Guido Ritter der Umweltstiftung angeboten, eine solche Verkostung durchzuführen, als der Professor für Lebensmitteltechnik und Ernährungswissenschaften eingeladen wurde, sagt DBU-Pressesprecher Franz-Georg Elpers auf Anfrage dieser Redaktion: Wir denken, es ist gut, wenn man solche Dinge einfach auch mal anbietet.″ Nur so könnten sich die Menschen ein Bild von etwas Neuem machen. Die DBU habe damit einen Impuls geben wollen, auch mal in andere Richtungen zu denken.

Ein Video von einer Insektenkostprobe finden Sie auf noz.de

Bildtext:
Häppchen mit Insekten wie diese hier auf Apfelscheiben dürfen in Deutschland noch nicht in den Verkehr gebracht werden. In den eigenen vier Wänden oder zu Forschungszwecken aber ist der Verzehr erlaubt.

Foto:
Jutta Breuer
Autor:
Marie-Luise Braun


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