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1.
Erscheinungsdatum:
20.01.2017
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Gebühren würgen Straßenfeste ab
Zwischenüberschrift:
Schwierige Trennung von Kommerz und Ehrenamt
Artikel:
Originaltext:
Wenn
eine
Nachbarschaft
ein
Straßenfest
feiert,
muss
sie
Gebühren
an
die
Stadt
Osnabrück
zahlen.
Das
würgt
das
freiwillige
Engagement
ab,
wie
viele
beklagen.
Die
Politik
sucht
nach
einer
gerechten
Lösung,
findet
sie
aber
nicht.
Oder
doch?
Osnabrück.
Als
der
Stadtrat
2015
die
Satzung
zur
Erhebung
von
Sondernutzungsgebühren
änderte,
hatte
er
vor
allem
die
kommerziellen
Veranstalter
im
Blick.
Die
Stadt,
erdrückt
von
einem
hohen
Haushaltsdefizit,
wollte
ein
Stück
vom
Kuchen,
wenn
auf
dem
Marktplatz
oder
auf
anderen
öffentlichen
Plätzen
mit
Festveranstaltungen
Geld
verdient
wurde.
Dass
von
der
Gebührenpflicht
auch
ehrenamtlich
organisierte
Straßenfeste
oder
Veranstaltungen
gemeinnütziger
Vereine
betroffen
sind,
dämmerte
der
Politik
erst
später
–
als
sich
Betroffene
empört
an
die
Fraktionen
wandten.
Im
November
überreichten
Bürger
aus
dem
Stadtteil
Wüste
der
Verwaltung
400
Protestunterschriften.
Sie
beklagten,
dass
beispielsweise
für
den
Flohmarkt
in
der
Langen
Straße
oder
die
Stadtteilfeste
am
Pappelgraben
und
in
der
Wüstenstraße
Gebühren
in
jeweils
dreistelliger
Höhe
fällig
wurden.
Die
Stadt
erhebt
die
Gebühren
in
drei
Stufen.
Stufe
1
–
die
völlige
Befreiung
–
gilt
nur
für
die
Stadt
und
städtische
Behörden.
Stufe
2
–
ein
verbilligter
Satz
von
zehn
Cent
bis
zu
einem
Euro
pro
Quadratmeter
und
Tag
–
wird
gemeinnützigen
oder
privaten
Veranstaltern
abverlangt,
die
mit
der
Veranstaltung
kein
Geld
verdienen
wollen.
Stufe
3
–
von
20
Cent
bis
zu
zwei
Euro
pro
Quadratmeter
und
Tag
–
zahlen
alle
Veranstalter,
die
eine
Gewinnerzielungsabsicht
verfolgen.
Problematisch
ist
die
Abgrenzung.
Kommerzielle
Anbieter
könnten
die
Regelung
umgehen,
indem
sie
einen
Privatmann
als
Veranstalter
vorschieben,
wie
im
vergangenen
Jahr
bei
einem
Straßenfest
in
der
Weststadt
geschehen.
Anschubfinanzierung?
Seit
Monaten
ringen
Rat
und
Verwaltung
um
eine
gerechte
und
kontrollierbare
Lösung,
die
der
Stadt
Einnahmen
bringt,
aber
die
Veranstalter
nicht
über
Gebühr
belastet.
Dabei
soll
auch
der
Erfahrungsbericht
aus
2016
helfen,
den
Stadtbaurat
Frank
Otte
am
Mittwochabend
dem
Ordnungsausschuss
vorlegte.
Die
Verwaltung
räumt
darin
ein,
dass
die
Aufregung
groß
war
–
bei
ehrenamtlichen
wie
kommerziellen
Veranstaltern.
Die
Nutzung
des
Marktplatzes
für
eine
kommerzielle
Veranstaltung
wie
die
Weintage
oder
„
Osnabrück
isst
gut″
kostet
pro
Tag
690
Euro
(2300
Quadratmeter
zu
je
30
Cent)
.
Veranstalter
hätten
über
die
Gebühren
geklagt
und
argumentiert,
Feste
dieser
Art
lägen
im
öffentlichen
Interesse,
weil
sie
dem
Image
Osnabrücks
zuträglich
seien
und
Menschen
in
die
Stadt
lockten.
Mehrfach
ist
nach
Angaben
der
Verwaltung
der
Wunsch
geäußert
worden,
neue
Veranstaltungsformate
in
den
ersten
Jahren
von
der
Gebühr
zu
befreien
–
als
eine
Art
Anschubfinanzierung.
Zuletzt
hatten
das
die
Schausteller
in
die
Diskussion
geworfen,
die
in
der
Vorweihnachtszeit
die
Kunsteisbahn
auf
dem
Ledenhof
betrieben.
Auch
im
Zusammenhang
mit
der
Maiwoche
waren
solche
Wünsche
laut
geworden,
um
beliebte,
aber
unwirtschaftliche
Standorte
zu
erhalten.
Die
Verwaltung
favorisiert
in
solchen
Fällen
einen
direkten
Zuschuss,
den
der
Rat
jeweils
beschließen
müsste.
Das
wäre
transparenter
und
weniger
kompliziert
als
eine
Reduzierung
der
Sondernutzungsgebühren,
meint
Stadtbaurat
Frank
Otte.
2016
nahm
die
Stadt
insgesamt
48
900
Euro
an
Sondernutzungsgebühren
ein.
Der
weitaus
größte
Anteil,
nämlich
46
000
Euro,
entfielen
auf
Veranstaltungen
mit
Gewinnerzielungsabsicht.
Nach
den
Erhebungen
der
Verwaltung
fällt
bei
kleinen
Straßenfesten,
die
weniger
als
200
Quadratmeter
in
Anspruch
nehmen,
die
Gebühr
von
25
Euro
kaum
ins
Gewicht.
Die
Mitglieder
des
Ausschusses
für
Feuerwehr
und
Ordnung
sind
sich
in
einem
Punkt
einig:
Ehrenamtlich
organisierte
Straßen-
oder
Vereinsfeste
sollen
von
der
Gebühr
befreit
sein.
Wie
das
rechtssicher
zu
regeln
ist,
muss
die
Verwaltung
jetzt
schnell
klären.
Der
Zeitdruck
wächst:
Zu
Beginn
der
Sommersaison
soll
die
Satzung
wasserdicht
sein.
Kerstin
Albrecht
vom
Bund
Osnabrücker
Bürger
(BOB)
machte
im
Ausschuss
dazu
einen
Vorschlag.
Alle
Veranstalter
(ausgenommen
die
Stadt
selbst)
sollten
einheitlich
mit
20
Cent
pro
Quadratmeter
zur
Kasse
gebeten
werden.
Wer
anschließend
den
Nachweis
erbringe,
dass
der
Erlös
komplett
gespendet
wurde,
solle
die
Gebühren
erstattet
bekommen.
Die
Prüfung
der
Abrechnung
und
Spendenquittung
wäre
kein
besonders
bürokratischer
Aufwand.
Die
Regelung
wäre
gerecht,
nachvollziehbar
und
würde
Missbrauch
verhindern,
sagte
Kerstin
Albrecht
in
der
Ausschusssitzung.
Für
rein
kommerzielle
Veranstaltungen
schlug
sie
einen
gestaffelten
Satz
vor,
beginnend
bei
einem
Euro
pro
Quadratmeter
am
ersten
Tag
bis
zu
50
Cent
ab
dem
dritten
Tag.
Bildtext:
Flohmarkt
in
der
Langen
Straße.
Die
Stadt
verlangte
2016
eine
Sondernutzungsgebühr
von
389
Euro.
Foto:
Osterfeld
Kommentar:
Lähmend
Knapp
50
000
Euro
kassierte
die
Stadt
2016
durch
die
Sondernutzungsgebühren.
Einnahmen,
auf
die
sie
kaum
verzichten
kann,
wo
sie
doch
allüberall
das
Geld
zusammenkratzen
muss.
Doch
es
stellt
sich
die
Frage,
ob
der
gesellschaftliche
Schaden
nicht
höher
ausfällt
als
der
finanzielle
Zugewinn.
Die
Ratsfraktionen
sind
sich
einig,
dass
Ehrenamtlichkeit
nicht
mit
Gebühren
bestraft
werden
darf.
Es
ist
in
der
Tat
nicht
nachvollziehbar,
dass
zum
Beispiel
die
Bürgerstiftung
für
den
guten
Zweck
ein
Bürgerdinner
auf
dem
Markt
veranstaltet
und
dafür
Geld
abdrücken
muss.
Auch
wenn
es,
wie
bei
kleinen
Straßenfesten,
nur
25
Euro
sind:
Allein
die
Tatsache,
dass
die
Stadt
die
Hand
aufhält,
löst
Befremden
aus
und
kann
sich
lähmend
auf
die
Ehrenamtlichen
auswirken.
Wenn
es
mit
vertretbarem
Verwaltungsaufwand
nicht
möglich
sein
sollte,
als
gemeinnützig
anerkannte
Veranstalter
von
kommerziellen
zu
unterscheiden
und
die
Gebühren
entsprechend
anzupassen,
dann
sollte
die
Satzung
grundsätzlich
infrage
gestellt
werden.
Trotz
der
50
000
Euro.
Autor:
Wilfried Hinrichs