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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Gebühren würgen Straßenfeste ab
Zwischenüberschrift:
Schwierige Trennung von Kommerz und Ehrenamt
Artikel:
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Originaltext:
Wenn eine Nachbarschaft ein Straßenfest feiert, muss sie Gebühren an die Stadt Osnabrück zahlen. Das würgt das freiwillige Engagement ab, wie viele beklagen. Die Politik sucht nach einer gerechten Lösung, findet sie aber nicht. Oder doch?

Osnabrück. Als der Stadtrat 2015 die Satzung zur Erhebung von Sondernutzungsgebühren änderte, hatte er vor allem die kommerziellen Veranstalter im Blick. Die Stadt, erdrückt von einem hohen Haushaltsdefizit, wollte ein Stück vom Kuchen, wenn auf dem Marktplatz oder auf anderen öffentlichen Plätzen mit Festveranstaltungen Geld verdient wurde. Dass von der Gebührenpflicht auch ehrenamtlich organisierte Straßenfeste oder Veranstaltungen gemeinnütziger Vereine betroffen sind, dämmerte der Politik erst später als sich Betroffene empört an die Fraktionen wandten. Im November überreichten Bürger aus dem Stadtteil Wüste der Verwaltung 400 Protestunterschriften. Sie beklagten, dass beispielsweise für den Flohmarkt in der Langen Straße oder die Stadtteilfeste am Pappelgraben und in der Wüstenstraße Gebühren in jeweils dreistelliger Höhe fällig wurden.

Die Stadt erhebt die Gebühren in drei Stufen. Stufe 1 die völlige Befreiung gilt nur für die Stadt und städtische Behörden. Stufe 2 ein verbilligter Satz von zehn Cent bis zu einem Euro pro Quadratmeter und Tag wird gemeinnützigen oder privaten Veranstaltern abverlangt, die mit der Veranstaltung kein Geld verdienen wollen. Stufe 3 von 20 Cent bis zu zwei Euro pro Quadratmeter und Tag zahlen alle Veranstalter, die eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen. Problematisch ist die Abgrenzung. Kommerzielle Anbieter könnten die Regelung umgehen, indem sie einen Privatmann als Veranstalter vorschieben, wie im vergangenen Jahr bei einem Straßenfest in der Weststadt geschehen.

Anschubfinanzierung?

Seit Monaten ringen Rat und Verwaltung um eine gerechte und kontrollierbare Lösung, die der Stadt Einnahmen bringt, aber die Veranstalter nicht über Gebühr belastet. Dabei soll auch der Erfahrungsbericht aus 2016 helfen, den Stadtbaurat Frank Otte am Mittwochabend dem Ordnungsausschuss vorlegte. Die Verwaltung räumt darin ein, dass die Aufregung groß war bei ehrenamtlichen wie kommerziellen Veranstaltern.

Die Nutzung des Marktplatzes für eine kommerzielle Veranstaltung wie die Weintage oder Osnabrück isst gut″ kostet pro Tag 690 Euro (2300 Quadratmeter zu je 30 Cent). Veranstalter hätten über die Gebühren geklagt und argumentiert, Feste dieser Art lägen im öffentlichen Interesse, weil sie dem Image Osnabrücks zuträglich seien und Menschen in die Stadt lockten.

Mehrfach ist nach Angaben der Verwaltung der Wunsch geäußert worden, neue Veranstaltungsformate in den ersten Jahren von der Gebühr zu befreien als eine Art Anschubfinanzierung. Zuletzt hatten das die Schausteller in die Diskussion geworfen, die in der Vorweihnachtszeit die Kunsteisbahn auf dem Ledenhof betrieben. Auch im Zusammenhang mit der Maiwoche waren solche Wünsche laut geworden, um beliebte, aber unwirtschaftliche Standorte zu erhalten. Die Verwaltung favorisiert in solchen Fällen einen direkten Zuschuss, den der Rat jeweils beschließen müsste. Das wäre transparenter und weniger kompliziert als eine Reduzierung der Sondernutzungsgebühren, meint Stadtbaurat Frank Otte.

2016 nahm die Stadt insgesamt 48 900 Euro an Sondernutzungsgebühren ein. Der weitaus größte Anteil, nämlich 46 000 Euro, entfielen auf Veranstaltungen mit Gewinnerzielungsabsicht. Nach den Erhebungen der Verwaltung fällt bei kleinen Straßenfesten, die weniger als 200 Quadratmeter in Anspruch nehmen, die Gebühr von 25 Euro kaum ins Gewicht.

Die Mitglieder des Ausschusses für Feuerwehr und Ordnung sind sich in einem Punkt einig: Ehrenamtlich organisierte Straßen- oder Vereinsfeste sollen von der Gebühr befreit sein. Wie das rechtssicher zu regeln ist, muss die Verwaltung jetzt schnell klären. Der Zeitdruck wächst: Zu Beginn der Sommersaison soll die Satzung wasserdicht sein.

Kerstin Albrecht vom Bund Osnabrücker Bürger (BOB) machte im Ausschuss dazu einen Vorschlag. Alle Veranstalter (ausgenommen die Stadt selbst) sollten einheitlich mit 20 Cent pro Quadratmeter zur Kasse gebeten werden. Wer anschließend den Nachweis erbringe, dass der Erlös komplett gespendet wurde, solle die Gebühren erstattet bekommen. Die Prüfung der Abrechnung und Spendenquittung wäre kein besonders bürokratischer Aufwand. Die Regelung wäre gerecht, nachvollziehbar und würde Missbrauch verhindern, sagte Kerstin Albrecht in der Ausschusssitzung. Für rein kommerzielle Veranstaltungen schlug sie einen gestaffelten Satz vor, beginnend bei einem Euro pro Quadratmeter am ersten Tag bis zu 50 Cent ab dem dritten Tag.

Bildtext:
Flohmarkt in der Langen Straße. Die Stadt verlangte 2016 eine Sondernutzungsgebühr von 389 Euro.

Foto:
Osterfeld

Kommentar:

Lähmend

Knapp 50 000 Euro kassierte die Stadt 2016 durch die Sondernutzungsgebühren. Einnahmen, auf die sie kaum verzichten kann, wo sie doch allüberall das Geld zusammenkratzen muss. Doch es stellt sich die Frage, ob der gesellschaftliche Schaden nicht höher ausfällt als der finanzielle Zugewinn.

Die Ratsfraktionen sind sich einig, dass Ehrenamtlichkeit nicht mit Gebühren bestraft werden darf. Es ist in der Tat nicht nachvollziehbar, dass zum Beispiel die Bürgerstiftung für den guten Zweck ein Bürgerdinner auf dem Markt veranstaltet und dafür Geld abdrücken muss. Auch wenn es, wie bei kleinen Straßenfesten, nur 25 Euro sind: Allein die Tatsache, dass die Stadt die Hand aufhält, löst Befremden aus und kann sich lähmend auf die Ehrenamtlichen auswirken.

Wenn es mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich sein sollte, als gemeinnützig anerkannte Veranstalter von kommerziellen zu unterscheiden und die Gebühren entsprechend anzupassen, dann sollte die Satzung grundsätzlich infrage gestellt werden. Trotz der 50 000 Euro.
Autor:
Wilfried Hinrichs


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